
Welche Folgerungen ergeben sich daraus? Eine Angst kann mittelständischen Unternehmen sofort genommen werden: Das Bundesverfassungsgericht hält eine Abschmelzung der geltenden Freibeträge (derzeit 500.000,00 Euro unter Ehegatten und 400.000,00 Euro bei der Übertragung von Eltern auf ein Kind) und eine gänzliche Abschaffung der Verschonungsregelungen für Unternehmen nicht für erforderlich, um eine verfassungsgemäße Rechtslage herzustellen.