AGB

 

I.    Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Die folgenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Grundlage der von der PRESS MEDIEN angebotenen Dienstleistungen, Portale und Dienste. Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Portale und Dienste der PRESS MEDIEN. Auf die nachfolgenden Geschäftsbereiche INTERNET, VERLAG, DRUCKEREI und WERBEAGENTUR finden zusätzlich und vorrangig die dort bezeichneten Bedingungen Anwendung.
§ 1     Allgemeine Bestimmungen
1.    Ergänzend zu diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort ist Detmold. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
2.    Für alle Aufträge an uns, die nicht ausdrücklich anders vertraglich geregelt sind, gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden dann nicht Vertragsinhalt. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Es besteht aber für beide Vertragsparteien die Möglichkeit, eine individuelle Regelung schriftlich vorzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
3.    Sofern der Nutzer Kaufmann ist oder seinen ständigen Aufenthaltsort im Ausland hat, wird Detmold als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
4.    Die PRESS MEDIEN behält sich vor, ihre Nutzungsbedingungen zukünftig zu ändern. Für kostenpflichtige Dienste gelten die jeweiligen besonderen Bestimmungen.
§ 2    Datenschutz
1.    PRESS MEDIEN speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden können (gemäß § 34, Absatz 1, Bundesdatenschutzgesetz).
2.    Wir sind verpflichtet, projekt- und kundenbezogenen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es ist zur Erfüllung der Leistung erforderlich.
3.    Im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes kann der Verursacher vom Auftraggeber zu einer Schadensersatzforderung herangezogen werden.
4.    Unter dieser Geheimhaltungs- und Stillschweigepflicht fallen alle bei der Leistungserbringung Beteiligten (wie z. B. Freiberufler, Praktikanten).
§ 3     Zahlung
1.    Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. MwSt.) hat allgemein sofort nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Gesonderte Zahlungsvereinbarungen können nur schriftlich getroffen werden.  Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2.    Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
3.    Soweit die vereinbarten Zahlungsbedingungenen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
4.    Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
5.    Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.
6.    Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. PRESS MEDIEN kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Arbeiten Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
§ 4    Eigentumsvorbehalt
1.    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
2.    Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und wir nehmen die Abtretung hierdurch an. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen Dritter innerhalb 36 Stunden schriftlich anzuzeigen.
3.    An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich unserer sämtlichen Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.
§ 5    Lieferung, Lieferfristen
1.    Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
2.    Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
§ 6    Präsentation
1.    Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen
§ 7    Abwicklung von Aufträgen
1.    Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
2.    Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
§ 8    Auftragserteilung an Dritte
1.    Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
§ 9    10. Gewährleistung, Haftung
1.    Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber nach Erhalt rechtzeitig vor einer Weiterverarbeitung zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
2.    Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
II.    Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich  „Internet“ Die PRESS MEDIEN bietet Ihnen über ihre Portale und Dienste den Zugriff auf aktuelle Meldungen und Artikel und Fachbeiträge sowie auf zahlreiche weitere Angebote, so insbesondere die Dienste Blogs, Videos, Schlagzeilen und das Online-Archiv. Diese Leistungen sind für Sie kostenlos. § 1    Urheber- und Kennzeichenrechte
1.    Bitte beachten Sie, dass die auf den Portalen der PRESS MEDIEN veröffentlichten Schriftwerke, Fotografien und Illustrationen, Videos und sonstige Inhalte dem Schutz des deutschen Urheberrechts unterliegen und von Ihnen nur dann vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden dürfen, wenn Ihnen dies im Einzelfall durch den Rechteinhaber oder die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts gestattet ist. Diese Inhalte unterliegen keiner Creative Common Lizenz, es sei denn, eine solche ist ausdrücklich angegeben. Eine Verlinkung oder Zitierung ist ohne Genehmigung zulässig, soweit dies in den Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts nach § 51 UrhG erfolgt. Zu den Möglichkeiten einer Lizenzierung von Nutzungsrechten können Sie uns unter info@press-medien.de kontaktieren.
2.    Bitte beachten Sie auch, dass die Kennzeichen (Marken, Geschäftsbezeichnungen, Zeitschriften- und Rubrikentitel) der PRESS MEDIEN dem Schutz des Markengesetzes unterliegen.
§ 2    Haftung der PRESS MEDIEN GmbH
1.    Die PRESS MEDIEN übernimmt keine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von redaktionellen Beiträgen. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Portale und Dienste der PRESS MEDIEN Nutzer Inhalte einstellen können. Solche Inhalte können von der PRESS MEDIEN grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin überprüft werden und die PRESS MEDIEN macht sich entsprechende Einträge nicht zu Eigen. Sollten Sie rechtsverletzende Einträge Dritter feststellen, so wenden Sie sich bitte an info@press-medien.de.
2.    Die PRESS MEDIEN wird sich bemühen, Ihre Dienste stets zugänglich zu halten, sie übernimmt hierfür jedoch keine Haftung. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. Die PRESS MEDIEN behält sich vor, ihr Angebot oder Teile des Angebots jederzeit zu beenden oder einzuschränken. Für kostenpflichtige Angebote gelten jeweils ergänzende Bestimmungen.
3.    Eine Haftung für einen Datenverlust des Nutzers oder Schäden an Hard- oder Software des Nutzers übernimmt die PRESS MEDIEN nur für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung ist begrenzt auf denjenigen Schaden, welcher bei vertragsgemäßer privater Nutzung durch den Nutzer vernünftigerweise vorhersehbar ist.
§ 3    Nutzungsbedingungen für die Kommentarfunktion
1.    Als Nutzer der Dienste von PRESS MEDIEN können Sie Kommentare zu Artikeln sowie eigene Leserartikel verfassen, um sich mit der Redaktion sowie mit anderen Nutzern auszutauschen. Kommentare sind kürzere Textbeiträge, die Sie unter vorhandenen Artikeln, Videos, Fotostrecken oder anderen Multimedia-Inhalten abgeben können. Leserartikel sind von Ihnen verfasste Texte, die wir nach vorheriger Auswahl, Prüfung und eventuell redaktioneller Bearbeitung auf PRESS MEDIEN veröffentlichen.
2.    Durch Ihre Beiträge wollen wir die Inhalte von PRESS MEDIEN um spannende Perspektiven und lebendige Diskussionen ergänzen. Dieser Dienst ist kostenlos. Bitte beachten Sie jedoch die nachfolgenden Bestimmungen zu den urheberrechtlichen Nutzungsrechten an den von Ihnen verfassten Beiträgen.
§ 4    Registrierung
1.    Die Nutzung der Leserartikel- und Kommentarfunktion von PRESS MEDIEN setzt voraus, dass Sie sich unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, eines frei wählbaren Benutzernamens und eines frei wählbaren persönlichen Passwortes als Nutzer registrieren. Sie können Ihr Passwort später beliebig ändern. Die PRESS MEDIEN sendet Ihnen eine Bestätigung der Registrierung mit einem Aktivierungslink per E-Mail zu. Erst nach Anklicken dieses Links ist die Registrierung abgeschlossen.
2.    Voraussetzung für die Veröffentlichung von Leserartikeln ist zudem die Angabe Ihres Vor- und Zunamens sowie Ihrer postalischen Adresse. Ihre postalische Adresse wird ausschließlich für eventuelle redaktionelle Rückfragen benötigt. Ergänzend gelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Falls Sie Fragen zur Verwendung Ihrer Kontaktdaten haben, wenden Sie sich bitte an info@press-medien.de .
3.    Im Rahmen der Registrierung wird ein Benutzerkonto für Sie angelegt. Darin können Sie selbst entscheiden, welche Informationen Sie anderen Nutzern offenlegen möchten. Sie können diese Informationen jederzeit ändern.
4.    Sie sind verpflichtet, der PRESS MEDIEN relevante Änderungen Ihrer Angaben unverzüglich mitzuteilen. Nur so können wir vermeiden, dass Ihre Daten von anonymen Dritten missbräuchlich verwendet werden. Sie dürfen Ihr Passwort keinem Dritten offenlegen oder anderweitig einen Missbrauch ihres Benutzerkontos durch Dritte ermöglichen. Sollten Sie Anlass zu der Annahme haben, dass Ihr Passwort Dritten offenbar geworden sein könnte, so teilen Sie dies der PRESS MEDIEN unverzüglich mit.
5.    Sie verpflichten sich, die registrierungspflichtigen Dienste von PRESS MEDIEN nicht zu geschäftlichen, gewerblichen oder sonstigen kommerziellen Zwecken oder Versendung unerwünschter Werbung zu nutzen. Es ist Ihnen ferner untersagt, in Ihrem Benutzerprofil Inhalte oder Abbildungen einzustellen, die die Rechte Dritter verletzen und/oder gegen geltendes Zivil- oder Strafrecht verstoßen. Der Nutzer hält die PRESS MEDIEN und ihre Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf eine solche Rechtsverletzung gestützt werden sollten. Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, die Viren, Trojaner oder sonstige Daten bzw. Programme enthalten, die geeignet sind, Schäden an Hard- oder Software der PRESS MEDIEN oder jener Dritter herbeizuführen.
6.    Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der PRESS MEDIEN wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit fristlos kündbar. Die Kündigung des Nutzers muss schriftlich oder in Textform (Erklärung per E-Mail an info@press-medien.de, Brief oder Faxschreiben) erfolgen. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines registrierungspflichtigen Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigungserklärung als beendet.
§ 5    Leserartikel und Leserkommentare
1.    Sie können als registrierter Nutzer auf www.zeit.de und über die anderen digitalen Angebote von PRESS MEDIEN Leserartikel und Leserkommentare verfassen. Ihre Beiträge werden von der PRESS MEDIEN ggfls. überprüft, gekürzt und/oder bearbeitet, wie es auch bei Leserbriefen der Fall wäre. Sie räumen der PRESS MEDIEN das Recht zur Bearbeitung Ihres Beitrages unter Wahrung Ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte ein.
2.    Im Falle der Veröffentlichung Ihres Leserartikels auf der Homepage oder in einem passenden Ressort werden Sie unter Ihrem Vor- und Zunamen als Verfasser benannt. Für die Leser-Artikel-Seite können auch Artikel unter Pseudonym eingereicht werden. Auch für Texte, die PRESS MEDIEN nur auf der Leserartikel-Seite und unter Ihrem Pseudonym veröffentlicht, müssen der Redaktion Vor- und Nachname sowie Ihre Kontaktdaten vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Leserartikel-FAQ. Ein Anspruch auf Veröffentlichung Ihres Beitrags besteht nicht. Die PRESS MEDIEN ist jederzeit dazu berechtigt, Ihren Beitrag zu löschen. Ein Anspruch auf Löschung der von Ihnen eingestellten Beiträge besteht nicht, es sei denn, dass sich dieser aus dem Gesetz ergibt.
3.    Sie räumen der PRESS MEDIEN an Ihrem Beitrag ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht ein, diesen unter Nutzung jeder technischen Übertragungsmöglichkeit einschließlich mobilfunkgestützter Dienste öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. PRESS MEDIEN ist befugt, ihren Beitrag u.a. gedruckt in unseren Publikationen, Textdatei, über Apps und ähnliche Anwendungen, per API, als E-Paper, SMS, MMS, über Pushdienste, RSS-Feeds und Social-Media-Dienste (z. B. über unsere Kanäle bei  Xing, Facebook und Twitter) oder mithilfe bisher unbekannter Übertragungs- und Nutzungsarten zu übermitteln. Diese Nutzungsrechte bleiben von der Beendigung des Nutzungsvertrages, der Löschung des Benutzerkontos oder der Löschung des Beitrages unberührt. Sie umfassen das Recht der Bearbeitung, insbesondere der Kürzung. Der gesetzliche Schutz Ihres Urheberpersönlichkeitsrechts bleibt unberührt.
4.    Die PRESS MEDIEN Netiquette ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Diskriminierende, rassistische oder pornographische Beiträge werden auch dann nicht toleriert, wenn Sie im Einzelfall nicht gegen geltendes Recht verstoßen sollten.
5.    Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Beiträge keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte) verletzen und auch im Übrigen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Es dürfen grundsätzlich auch keine Links gesetzt werden, die auf rechtsverletzende Inhalte auf Drittseiten verweisen. Wenn Sie hierzu im Einzelfall Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die PRESS MEDIEN. Der Nutzer hält die PRESS MEDIEN und ihre Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf eine solche Rechtsverletzung gestützt werden sollten.
6.    Im Falle eines Verstoßes gegen die o.g. Regelungen, die PRESS MEDIEN berechtigt, Ihr Benutzerkonto auch ohne vorherige Ankündigung zu sperren und/oder zu löschen.
7.    Verfasser von Leserartikeln sind verpflichtet, PRESS MEDIEN darauf hinzuweisen, falls Ihr Beitrag bereits zuvor vollständig oder in Teilen veröffentlicht worden sein sollte.
8.    Äußerungen in Leserkommentaren oder Leserartikeln geben nicht notwendig die Auffassung der Redaktion wieder. PRESS MEDIEN macht sich den Inhalt von Leserkommentaren nicht und solche von Leserartikeln nicht notwendig zu Eigen.
9.    Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesen Nutzungsbedingungen oder zum Leserkommentar- und Leserartikelbereich, wenden Sie sich gern an info@press-medien.de .
III.    Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich  „Verlag“
1.    Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift oder Online zum Zweck der Verbreitung.
2.    Ein Anzeigenauftrag gilt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag als angenommen. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so sind diese ebenfalls innerhalb eines Jahres abzunehmen.
3.    Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
4.    Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat und eine Bestätigung vom Verlag erteilt wurde.
5.    Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge – auch einzelne Aufträge im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
6.    Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Anzeigenvorlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
7.    Der Anzeigenauftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen sofort nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
8.    Anzeigenunterlagen sind als druckfähige Daten anzuliefern. Kosten für Satz und Druckdatenherstellung nach Vorlagen sowie auch für maßliche Veränderungen  sind vom Auftraggeber zu tragen. 9.    Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
10.    Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Konkurrenzausschluss ist nur bei Anzeigengrößen von 1/2 Seite an aufwärts auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten möglich, wenn nichts anderes vereinbart ist.
11.    Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
12.    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
13.    Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, wird eine Belegnummer geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung.
14.    Anzeigenunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei Monate nach Erscheinen der Anzeige.
15.    Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Generell wird kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Der Verlag hat Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 10 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.
16.    Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die jeweils gültige Preisliste des Verlages zu halten. Eine Provision wird nur gewährt, wenn der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Für Anzeigenaufträge, die zum Ortspreis abgerechnet werden, besteht kein Anspruch auf Vermittlungsprovision. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
17.    Neue Preise und Geschäftsbedingungen werden mit dem Tag ihres Inkrafttretens wirksam. Für laufende Anzeigenabschlüsse wird eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt, sofern die Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Anzeigen bereits begonnen hat.
IV.    Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich  „Druckerei“
§ 1    Preise
1.    Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch ein Monat nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.    Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk, Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto. Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
3.    Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
4.    Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
§ 2    Zahlung
1.    Bei Bereitstellung ungewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
2.    Liegt bei Fertigstellung oder bei Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei uns eingelagert, wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung ausgefertigt. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt 4. 3. nicht nachgekommen ist.
3.    Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Aufraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
§ 3    Lieferung
1.    Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2.    Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3.    Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
4.    Betriebsstörungen   sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers   insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäfts-grundlage bleiben unberührt.
5.    Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck  u. Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien u. sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6.    Lieferungen gelten ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers übernommen.
7.    Im Allgemeinen wird die volle, vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter    1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
§ 4    Eigentumsvorbehalt
1.    Es steht uns an vom Auftraggeber angelieferte Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß $ 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
§ 5    Beanstandungen, Gewährleistungen
1.    Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor  und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2.    Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
3.    Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
4.    Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5.    Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
6.    Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
7.    Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
§ 6    Haftung
1.    Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat. Im Übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen.
2.    Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
3.    Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
4.    Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
5.    Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurden.
6.    Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7    Periodische Arbeiten
1.    Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich: Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungs-Betrag über 250,- € liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss eines Kalenderviertel-jahres. Im Falle von Zahlungsverzug können wir fristlos kündigen.
§ 8    Eigentum, Urheberrecht
1.    Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithografien, Druckplatten und Stehsätze bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
2.    Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
§ 9    Impressum
1.    Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
V.    Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich  „Werbeagentur“
1.    Aufträge zur Produktion von Werbemitteln erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
2.    Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
3.    Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit klar vermerkt ist.
4.    Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.    Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.    Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt.
7.    Im Zweifelsfall erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Insbesondere die Bearbeitung und weitergehende Nutzung (z. B. von Entwürfen für andere Projekte) bedarf unserer Zustimmung.
8.    Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffern 6 und 7 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
9.    Wird ein Agenturvertrag für Teil- oder Fullserviceleistungen vereinbart, ist die Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte, soweit wir Urheber sind, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die angegebene Vertragsdauer eingeschlossen.

Detmold, 27.04.2018