Wer Angehörige pflegt, darf Pflegefreibetrag geltend machen

Pflegefreibetrag geltend machen
Dr. Michael Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei der Münsteraner Kanzlei HLB Dr. Schumacher (Foto: HLB Dr. Schumacher)

Wer einen Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten pflegt und nach dessen Tod von ihm erbt, kann bei der Erbschaftsteuer einen Pflegefreibetrag geltend machen. In Höhe von bis zu 20.000 Euro gilt dieser grundsätzlich für alle pflegenden Personen. Der Bundesfinanzhof hat mit einem aktuellen Urteil entschieden, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht darauf keinen Einfluss haben darf. Zuvor waren beispielsweise Kinder, die ihre Eltern gepflegt hatten, von diesem Freibetrag ausgenommen, da sie als Verwandte in gerader Linie (sprich: Eltern-Kind-Verhältnis) gesetzlich zur Pflege verpflichtet sind.

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VDMA NRW: Seitwärtsbewegung auf hohem Niveau

Düsseldorf. Der Umsatz des nordrhein-westfälischen Maschinen- und Anlagenbaus pendelte sich 2014 bei über 42,8 Milliarden Euro und damit ca. 500 Millionen unter dem Vorjahresniveau ein. Aktuell bewegt sich der Umsatz auf einem guten Niveau seitwärts.

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Steuern sparen mit Nießbrauchsregelung

Bettina M. Rau-Franz, Roland Franz & Partner. (Foto: Roland Franz & Partner)
Bettina M. Rau-Franz, Roland Franz & Partner. (Foto: Roland Franz & Partner)

Essen. Viele Menschen möchten schon zu Lebzeiten ihren Nachlass regeln und den Erben hohe Erbschaftssteuern ersparen. Ein häufig eingesetztes Mittel ist z.B. bei Immobilien die Übertragung des Eigentums auf die Kinder durch eine Schenkung und die gleichzeitige Bestellung eines sogenannten Nießbrauchsrechts, wodurch der Schenkende nicht alle seine Ansprüche und Nutzungsrechte verliert.

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Zeitung: Koalition will Steuerschlupfloch für Vermögende schließen

Zeitung: Koalition will Steuerschlupfloch für Vermögende schließen Düsseldorf (dapd). Die schwarz-gelbe Koalition will noch in dieser Legislaturperiode ein von Vermögenden häufig genutztes Steuerschlupfloch schließen. Die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Donnerstagausgabe) berichtete vorab, laut einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen solle die Umgehung der Erbschaftsteuer mit Hilfe sogenannter „Cash-GmbHs“ eingedämmt werden. Der Gesetzentwurf solle noch im April in den Bundestag eingebracht werden. Die Zeitung schrieb, da Betriebsvermögen steuerlich begünstigt wird, müssten Betroffene auf das in eine „Cash-GmbH“ übertragene Geldvermögen unter bestimmten Voraussetzungen bisher nur eine geringe oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen. Die Koalition wolle der Übertragung von hohen Geldsummen auf eine Firma allein zum Zweck der Steuervermeidung jetzt einen Riegel vorschieben Laut dem Entwurf für ein „Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ sollten die Finanzämter künftig definieren, wie hoch in einem Betrieb der Normalbestand an Finanzvermögen im Durchschnitt der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre war, schrieb das Blatt. Beträge, die diesen Normalbestand übersteigen und dem Betrieb neu zugeführt wurden, sollten künftig der Erbschaftsteuer unterliegen. Allerdings solle diese Neuregelung nur für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten gelten. dapd (Politik/Wirtschaft)

Zeitung: Koalition will Steuerschlupfloch für Vermögende schließen

Zeitung: Koalition will Steuerschlupfloch für Vermögende schließen Düsseldorf (dapd). Die schwarz-gelbe Koalition will noch in dieser Legislaturperiode ein von Vermögenden häufig genutztes Steuerschlupfloch schließen. Die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Donnerstagausgabe) berichtete vorab, laut einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen solle die Umgehung der Erbschaftsteuer mit Hilfe sogenannter „Cash-GmbHs“ eingedämmt werden. Der Gesetzentwurf solle noch im April in den Bundestag eingebracht werden. Die Zeitung schrieb, da Betriebsvermögen steuerlich begünstigt wird, müssten Betroffene auf das in eine „Cash-GmbH“ übertragene Geldvermögen unter bestimmten Voraussetzungen bisher nur eine geringe oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen. Die Koalition wolle der Übertragung von hohen Geldsummen auf eine Firma allein zum Zweck der Steuervermeidung jetzt einen Riegel vorschieben Laut dem Entwurf für ein „Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ sollten die Finanzämter künftig definieren, wie hoch in einem Betrieb der Normalbestand an Finanzvermögen im Durchschnitt der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre war, schrieb das Blatt. Beträge, die diesen Normalbestand übersteigen und dem Betrieb neu zugeführt wurden, sollten künftig der Erbschaftsteuer unterliegen. Allerdings solle diese Neuregelung nur für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten gelten. dapd (Politik/Politik)