Wer Angehörige pflegt, darf Pflegefreibetrag geltend machen

Pflegefreibetrag geltend machen
Dr. Michael Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei der Münsteraner Kanzlei HLB Dr. Schumacher (Foto: HLB Dr. Schumacher)

Wer einen Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten pflegt und nach dessen Tod von ihm erbt, kann bei der Erbschaftsteuer einen Pflegefreibetrag geltend machen. In Höhe von bis zu 20.000 Euro gilt dieser grundsätzlich für alle pflegenden Personen. Der Bundesfinanzhof hat mit einem aktuellen Urteil entschieden, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht darauf keinen Einfluss haben darf. Zuvor waren beispielsweise Kinder, die ihre Eltern gepflegt hatten, von diesem Freibetrag ausgenommen, da sie als Verwandte in gerader Linie (sprich: Eltern-Kind-Verhältnis) gesetzlich zur Pflege verpflichtet sind.

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Erneut: Unwirksamkeit des Werkvertrages bei „Ohne-Rechnung“- Abrede

Dr. Christian Kollmeier, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. (Foto: BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zur sogenannten „Schwarzarbeits“- bzw. „Ohne-Rechnung“- Abrede erneut erweitert.

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Die Spielräume für Rettungsmaßnahmen werden erweitert

Die Spielräume für Rettungsmaßnahmen werden erweitert Düsseldorf (dapd). Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM einen Freibrief für weitere Hilfspakete. „Die Spielräume für Rettungsmaßnahmen werden durch das Urteil erweitert“, sagte der Rechtsprofessor und Richter am Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen der „Wirtschaftswoche“ laut Vorabbericht. Aus seiner Sicht verberge sich hinter den Auflagen, die das Gericht der Bundesregierung machte, ein deutlicher Paradigmenwechsel. Von der Idee einer verfassungsrechtlich definierten Obergrenze für Finanztransfers kehre das Gericht mit seinem Urteil ab: „Wie viel Geld Deutschland nach Europa schickt, entscheidet ab jetzt allein der Bundestag, egal wie hoch wir uns dafür verschulden“, sagte Wieland. Das Urteil sei „auch als Warnung an die EZB zu verstehen, dass sie nicht im rechtsfreien Raum agiert“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Karmann-Insolvenzverwalter geht in Revision

Osnabrück (dapd). Der juristische Streit um die Rückerstattung von Steuermillionen an den insolventen Cabriohersteller Karmann geht weiter. Insolvenzverwalter Ottmar Hermann legte gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) Revision vor dem Bundesgerichtshof ein, wie ein Sprecher am Dienstag in Osnabrück sagte.

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Regierung begrüßt Urteil zu Bundeswehreinsatz im Innern

Regierung begrüßt Urteil zu Bundeswehreinsatz im Innern Berlin (dapd). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Bundeswehreinsätzen im Innern sieht die Bundesregierung keinen unmittelbaren Bedarf für eine Verfassungsänderung. „Eine baldige Grundgesetzänderung steht für die Bundesregierung nicht an“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Es werde aber geprüft, welche Schlüsse aus dem Urteil zu ziehen seien. Die Bundesregierung begrüßt nach Angaben Seiberts das Urteil. Dieses bestätige die Rechtsauffassung der Regierung, „dass die Sicherheit unserer Bürger gerade auch in Extremfällen zu gewährleisten, eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist“. Zudem biete es eine „wichtige Orientierung“. Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter sind Militäreinsätze im Inland bei Terrorangriffen in engen Grenzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das 2006 festgestellte Abschussverbot von Passagiermaschinen bleibt allerdings bestehen. dapd (Politik/Politik)

Urteil: Auch psychische Erkrankung als Dienstunfall melden

Urteil: Auch psychische Erkrankung als Dienstunfall melden Koblenz (dapd). Ein Polizist aus Rheinland-Pfalz bekommt wegen einer psychischen Erkrankung kein Unfallruhegehalt, weil er einen Dienstunfall nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gemeldet hat. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Der Beamte wurde 1983 bei einem Einsatz mit der Faust ins Gesicht geschlagen und verletzt. Den Angaben zufolge waren nach der Behandlung zunächst keine Schäden zurückgeblieben. Nun wollte der Beamte aber eine Posttraumatische Belastungsstörung als Dienstunfall im Jahr 2009 anerkannt bekommen. Das lehnte das Land ab und bekam vom Gericht recht. Der Mann hätte die Erkrankung innerhalb von zwei Jahren nach dem Vorfall bei seinem Vorgesetzten melden müssen. (Aktenzeichen: 6K146/12.KO, Urteil vom 5. Juli 2012) dapd (Politik/Politik)

Telekom verliert Rechtsstreit um unbegründete Auftragsbestätigungen

Telekom verliert Rechtsstreit um unbegründete Auftragsbestätigungen Berlin (dapd). Die Telekom darf keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben verschicken, denen kein tatsächlich erteilter Auftrag zugrunde liegt. Das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht Bonn haben in separaten Fällen entschieden, das eine solche Praxis eine unzumutbare Belästigung darstellt, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen am Montag mitteilte. Das Bonner Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verfahren hatte der Verband angestrengt. In dem einen Fall war einem Kunden, der in einem Telekom-Geschäft eigentlich Fragen zu seiner Rechnung hatte klären wollen, zwei Wochen später eine Auftragsbestätigung über ein Entertainment-Paket zugegangen. Im zweiten Fall waren laut den Verbraucherschützern nach Call-Center-Werbeanrufen Begrüßungsschreiben mit der Betreffzeile „Ihr Wechsel zur Telekom“ auch dann an die Angerufenen verschickt worden, wenn diese das Angebot zum Wechsel abgelehnt hatten. (OLG Köln, Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: 6 U 199/11 und LG Bonn, Urteil vom 29. Mai 2012, Az.: 11 O 7/12) ( http://www.vzbv.de/9692.htm ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)