Mit Oxiegen auf der Brust auf Torejagd

Bad Lippspringe. „Wir sind selbst nicht einer der ganz Großen in der Branche, deshalb fangen wir im Sport-Sponsoring auch nicht gleich in der Bundesliga an, sondern bleiben bodenständig“, so Oxiegen-Geschäftsführer Heinfried Watermann zur jüngsten Marketing-Initiative seines Unternehmens. Sie sorgt dafür, dass die Fußballer des am Firmenstandort ansässigen BV Bad Lippspringe künftig mit dem Logo von Oxiegen auf der Brust auf Torejagd gehen.

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VDI OWL sucht Ideen und Erfindungen für 125-jähriges Jubiläum

Bielefeld/Ostwestfalen-Lippe. VDI OWL: In welchen Bereichen waren die Ingenieurinnen und Ingenieure der Region Ende des 19. Jahrhunderts tätig? Wofür werden sie heute in Ostwestfalen-Lippe (OWL) gebraucht? Womit werden sie sich im nächsten Jahrhundert beschäftigen?

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AIWC verabschiedet Dr. Peter Buschhoff

Ahlen. Der Ahlener Industrie- und Wirtschaftsclub (AIWC) hielt im Chagall sein erstes Mitgliedertreffen in diesem Jahr ab. Der erste Tagesordnungspunkt sah eine Verabschiedung vor. Hier ging es um ein sehr verdientes Mitglied, Herrn Dr. Peter Buschhoff. Der Vorstand danke ihm für die seit Dezember 1972 engagiert währende Mitgliedschaft, die in den Jahren 1991 bis 1996 auch den Vereinsvorsitz beinhaltete. In dieser langen Zeit hat er viel für das Image des Clubs, insbesondere dem Vorgänger, dem Ahlener Industrieklub getan. Jürgen Henke verabschiedete Dr. Peter Buschhoff mit einem Präsent aus Inhalten der heimischen Region.

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Elektrohubschrauber sucht Sponsoren

Lingen. Ein Hubschrauber war der Hingucker des dritten Energieforums in Lingen. Der Wirtschaftsverband hatte zu der Veranstaltung in die Halle IV in Lingen eingeladen. Die Stadt Lingen (Ems) ermöglichte dem Verein „Forschung und Technik“ sich auf dem Forum einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von rechter Organisation

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von rechter Organisation Leipzig (dapd). Die rechtsextreme „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ ist vom Bundesinnenministerium zu Recht verboten worden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. „Das Verbot ist rechtmäßig ergangen, weil sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und den Strafgesetzen zuwider läuft“, sagte der Vorsitzende Richter des sechsten Senats, Werner Neumann, am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Damit wies der Senat eine Klage der Organisation gegen das im September 2011 erlassene Verbot ab. Der Verein soll nach Auffassung des Bundesinnenministeriums die karitative Betreuung als Deckmantel benutzt haben, um die rechtsextreme Szene zu fördern. Die Organisation, die 1979 in Frankfurt am Main als eingetragener Verein gegründet worden war, hatte zuletzt nach eigenen Angaben rund 600 Mitglieder. Sie gab vor ihrem Verbot monatlich rund 700 Exemplare der Zeitschrift „Nachrichten der HNG“ heraus, in denen Briefe von Strafgefangenen und Vereinsmitgliedern an Häftlinge veröffentlicht wurden. Gericht: Organisation wesensverwandt mit Nationalsozialismus „In den Veröffentlichungen in den monatlichen Nachrichten und in den beschlagnahmten Briefen kommt die Wesensverwandtschaft der Organisation mit dem Nationalsozialismus zum Ausdruck“, sagte Neumann zur Begründung. Ein Jahr vor dem Verbot im September 2011 hatte das Bundesinnenministerium im September 2010 eine bundesweite Razzia in Räumen des Vereins veranlasst, bei denen unter anderem solche Briefe beschlagnahmt wurden. „Der Verein bekennt sich zur NSDAP, ihren Funktionären und verherrlicht Rudolf Heß“, ergänzte der Vorsitzende Richter. „Er verwendet den Begriff Volksgemeinschaft, der ein typisch nationalsozialistischer Begriff ist.“ Vereine können laut Artikel 9 des Grundgesetzes verboten werden, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. „Das Vereins- und Parteienverbot sind mit gutem Grund in das Grundgesetz aufgenommen worden, weil man Lehren aus der Machtergreifung von 1933 ziehen und Schwächen der Weimarer Verfassung beseitigen wollte“, sagte Neumann. Gericht: Verein verachtet die Demokratie der Bundesrepublik Der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, weil er die demokratische Staatsform verächtlich mache, eine diskriminierende Rassenlehre propagiere und eine Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebe, befand der Senat. „Die Gefangenen werden in ihrer fanatisch-aggressiven Grundhaltung durch den Verein unterstützt, was weitere einschlägige Straftaten erwarten lässt“, sagte Neumann weiter. Der Verein bestärke die Straftäter in ihrer Annahme, dass sie nur legitimen Widerstand gegen ein illegitimes Regime leisteten, also die Demokratie der Bundesrepublik. Der Senat hielt das Verbot des Vereins für vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Der Staat ist nicht gehalten, erst dann gegen eine politische Vereinigung vorzugehen, wenn sie konkrete Maßnahmen ergreift, um eine mit der demokratischen Staatsform unvereinbare Politik in die Praxis umzusetzen“, sagte Neumann. Es sei zu berücksichtigen, dass die Verfassung der Bundesrepublik auf dem Grundsatz der wehrhaften Demokratie beruhe, wozu auch das im Grundgesetz verankerte Verbot von Vereinen gehöre, die sich die freiheitlich demokratische Grundordnung richteten. (Aktenzeichen beim Bundesverwaltungsgericht: 6 A 6.11) dapd (Politik/Politik)