HOFMEISTER Gussasphalt stellt auf der Messe PARKEN aus

Anwendungsbeispiel für Gussasphalt als Parkflächenbeschichtung (Foto: Gussasphalt GmbH & Co. KG)

Herford. Die Firma HOFMEISTER Gussasphalt stellt gemeinsam mit drei weiteren Unternehmen unter der Marke PARK>>RAUM auf der diesjährigen Messe PARKEN in Karlsruhe aus. Sie bieten Parkbauten an, die die Erwartungen von Benutzern und Betreibern gleichermaßen erfüllen.

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Bewerbungsstart für den INNOVATIONSPREIS-IT 2015

Karlsruhe. „Vision. Technologie. 100% Innovation.“ – Unter diesem Motto können sich Unternehmen ab jetzt für den INNOVATIONSPREIS-IT 2015 bewerben. Eingereicht werden können innovative IT-Produkte und -Lösungen, die sich durch eine hohe Eignung für den Mittelstand auszeichnen. Insgesamt 41 Kategorien stehen dabei in diesem Jahr zur Auswahl und sind Ausgangspunkt für die Bewertung durch eine über 100-köpfige, unabhängige Fachjury aus Professoren, Wissenschaftlern, Branchenvertretern, IT-Experten und Fachjournalisten.

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Marke Ready to Fuck verstößt gegen die guten Sitten

Marke Ready to Fuck verstößt gegen die guten Sitten Karlsruhe (dapd). Die Marke „Ready to Fuck“ wird nicht eingetragen, weil sie gegen die guten Sitten verstößt. Diese Entscheidung hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlicht. Der BGH bestätigte damit die vorangegangene Entscheidung des Bundespatentgerichts. Zur Begründung heißt es, die Bezeichnung „Ready to Fuck“ stelle eine als abstoßend empfundene, vulgäre Aussage dar, die das sittliche Empfinden überwiegender Bevölkerungskreise über Gebühr beeinträchtige. Das Karlsruher Urteil erging ohne öffentliche mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren. (Aktenzeichen. Bundesgerichtshof I ZB 89/11) dapd (Vermischtes/Wirtschaft)

Kein Persilschein für die NPD vom Bundesverfassungsgericht

Kein Persilschein für die NPD vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (dapd). Die NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich gerichtlich eine Art Persilschein ausstellen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt einen entsprechenden Antrag der rechtsextremen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit. Dafür sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gar kein Verfahren vor, betonte das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Partei wollte in Karlsruhe feststellen lassen, dass sie „nicht verfassungswidrig“ im Sinne des Grundgesetzes sei. Die NPD hatte geltend gemacht, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts sah hier aber keine „Rechtsschutzlücke“. Staatliche Stellen könnten durchaus „das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zur Debatte zu stellen“, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Das Verfassungsgericht verwarf zudem einen Hilfsantrag der NPD. Damit wollte die rechtsextreme Partei feststellen lassen, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD „durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit“ verletzten. Im Dezember 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, einen neuen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Ein erstes Verfahren in Karlsruhe war 2003 gescheitert, weil sich belastendes Material auf V-Leute stützte. dapd (Politik/Politik)

Gericht verordnet nach 30 Jahren Aufenthalt Integrationskurs

Gericht verordnet nach 30 Jahren Aufenthalt Integrationskurs Karlsruhe (dapd). Auch einer seit 30 Jahren in Deutschland lebenden Türkin kann ein Integrationskurs auferlegt werden, wenn sie keinerlei Deutsch spricht. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag veröffentlicht. Die inzwischen 61 Jahre alte Mutter von sechs Kindern ist nicht in der Lage, sich in deutscher Sprache zu verständigen. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Ausländerbehörde, die Frau zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten. Die Ehefrau eines Ladenbesitzers hatte geklagt und darauf verwiesen, dass ihre Kinder gut ausgebildet seien, Steuer bezahlten und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Ihre schlechten Sprachkenntnisse basierten darauf, dass sie Analphabetin sei. Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Frau ab. Zur Begründung heißt es, es bestehe ein hohes staatliches und gesellschaftliches Interesse daran, „dass sich alle auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können“. Die Frau hat Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt. (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Karlsruhe 4 K 2777/11) dapd (Politik/Politik)

Post muss NPD-Material befördern

Post muss NPD-Material befördern Karlsruhe (dapd-lsc). Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der rechtsextremen NPD in Haushalte zustellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Dass die Zeitschrift „Klartext“ unadressiert und wie eine Postwurfsendung an alle Haushalte zugehe, ändere nichts an der Beförderungspflicht, hieß es zur Begründung. Die NPD-Zeitschrift sei eine periodisch erscheinende Publikation, und diese müssten nach deutschem Recht befördert werden. Über den Rechtsstreit zwischen der Deutschen Post und der sächsischen NPD-Landtagsfraktion war bereits am 28. Juni vor dem BGH in Karlsruhe verhandelt worden. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden hatten zunächst der Post recht gegeben. Auf die Revision der NPD-Fraktion in Sachsen musste nun der BGH in letzter Instanz entscheiden. dapd (Politik/Politik)

Karlsruhe plant neue mündliche Verhandlung zur Euro-Rettung

Karlsruhe plant neue mündliche Verhandlung zur Euro-Rettung Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht beraumt voraussichtlich im Herbst eine neue mündliche Verhandlung über die Euro-Rettung an. Dies sei derzeit angestrebt, sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm am Mittwoch auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Sie bestätigte damit einen Bericht der „taz“ (Donnerstagausgabe). „Der Zweite Senat will das Hauptverfahren möglichst zügig vorantreiben“, sagte sie. Am Mittwoch hatte der Senat im Eilverfahren geurteilt. In der neuen Anhörung wird dann vermutlich nicht nur über die Klagen gegen den ESM-Vertrag in der Hauptsache verhandelt, sondern auch über die Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Das Bundesverfassungsgericht kann zwar nicht selbst prüfen, ob sich die EZB-Politik im Rahmen des Europarechts hält. Allerdings könnte Karlsruhe die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorlegen. Die EZB hatte am 6. September beschlossen, in unbeschränkter Höhe Staatsanleihen finanzschwacher Euro-Staaten aufzukaufen, um deren Zinsen zu senken. dapd (Politik/Politik)