Gesetz gegen Abzocke im Internet tritt in Kraft

Gesetz gegen Abzocke im Internet tritt in Kraft Berlin (dapd). Verbraucher sind ab sofort besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Seit heute gilt dafür die sogenannte Button-Lösung: Erst wenn der Internetnutzer eine Schaltfläche mit den gut lesbaren Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechenden eindeutigen Formulierungen anklickt, kommt ein Vertrag zustande. Die neue gesetzliche Regelung ist für Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) „ein Meilenstein gegen Abzocke im Internet“. Bürger sollen auch nicht mehr in sogenannte Abofallen mit längeren Vertragslaufzeiten geraten. Grundsätzlich gilt: Internetnutzer müssen nur zahlen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Inzwischen ist die Button-Regelung auch in der Verbraucherrechterichtlinie der Europäischen Union verankert. Diese Richtlinie muss aber erst bis zum Juni 2014 umgesetzt werden. (Informationen des Bundesverbraucherministeriums über Kostenfallen: http://url.dapd.de/nOm4s5 ) dapd (Politik/Politik)