Marke Ready to Fuck verstößt gegen die guten Sitten

Marke Ready to Fuck verstößt gegen die guten Sitten Karlsruhe (dapd). Die Marke „Ready to Fuck“ wird nicht eingetragen, weil sie gegen die guten Sitten verstößt. Diese Entscheidung hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlicht. Der BGH bestätigte damit die vorangegangene Entscheidung des Bundespatentgerichts. Zur Begründung heißt es, die Bezeichnung „Ready to Fuck“ stelle eine als abstoßend empfundene, vulgäre Aussage dar, die das sittliche Empfinden überwiegender Bevölkerungskreise über Gebühr beeinträchtige. Das Karlsruher Urteil erging ohne öffentliche mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren. (Aktenzeichen. Bundesgerichtshof I ZB 89/11) dapd (Vermischtes/Wirtschaft)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.