Nicht verpassen: Ab Juli gilt Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Münster – Ab dem 1. Juli 2025 gilt für Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung elektronischer Kassensysteme und anderer elektronischer Aufzeichnungssysteme beim zuständigen Finanzamt. Diese Regelung betrifft unter anderem Registrierkassen, Kassenterminals sowie Taxameter und soll die Transparenz und Kontrolle im Steuerwesen weiter verbessern, informiert die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher aus Münster.