Erneut: Unwirksamkeit des Werkvertrages bei „Ohne-Rechnung“- Abrede

Dr. Christian Kollmeier, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. (Foto: BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zur sogenannten „Schwarzarbeits“- bzw. „Ohne-Rechnung“- Abrede erneut erweitert.

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