Die E-Rechnung kommt – aber nicht alle Unternehmen sind vorbereitet

Die Frist läuft: Ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an Bundesbehörden als sogenannte E-Rechnung einreichen. Wie eine repräsentative Befragung unter 1.104 Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland ergeben hat, hat ein Großteil der Wirtschaft die Bedeutung der E-Rechnung bereits erkannt: So messen ihr 81 Prozent der Unternehmen eine große oder sehr große Relevanz bei.

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Kampf der Bürokratie: E-Rechnungen sollen vieles erleichtern

Wer öffentliche Aufträge annimmt, muss über kurz oder lang auf papierlose Rechnungen umstellen. Einerseits sparen sie Ressourcen und Arbeitszeit, andererseits ist die Umstellung mit Aufwand und Kosten verbunden: Zur Einführung von E-Rechnungen gibt es geteilte Meinungen. Noch ist sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Land und Kommunen nicht verpflichtend, doch wer als Unternehmer auch langfristig auf öffentliche Aufträge setzt, sollte sich mit der papierlosen Rechnungsstellung zeitnah auseinandersetzen – denn zumindest auf Bundesebene tritt diese Pflicht bereits im Herbst in Kraft.

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E-Rechnung statt Papierberge: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die öffentliche Verwaltung treibt den Abschied vom Papier voran: Ab dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung und -übermittlung für alle Unternehmer, die im Auftrag des Bundes tätig werden, Pflicht. Länder und Kommunen müssen bereits seit April elektronische Rechnungen annehmen. Für viele Unternehmen ist diese Umstellung eine Herausforderung, immerhin erstellt derzeit noch ein Drittel Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform (33 Prozent). Der Digitalverband Bitkom hat jetzt eine neue Version des Faktenpapiers „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ veröffentlicht, das kleinen, mittleren und großen Betrieben bei der Umstellung auf die E-Rechnung hilft. Denn diese muss in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen – es handelt sich also nicht um eine elektronisch versendete Rechnung, die etwa als PDF an eine Mail angehängt wird.

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