Kauder sieht schwarz-gelbe Mehrheit für Betreuungsgeld gesichert

Kauder sieht schwarz-gelbe Mehrheit für Betreuungsgeld gesichert Berlin (dapd). Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) ist davon überzeugt, dass die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit für das auch in der Koalition umstrittene Betreuungsgeld steht. „Wir haben immer die Mehrheiten gehabt, die wir brauchten. Das wird beim Betreuungsgeld nicht anders sein“, sagte Kauder der Zeitung „Welt am Sonntag“. Zugleich forderte er die Abgeordneten von Union und FDP dazu auf, die Diskussion über das Betreuungsgeld vorerst einzustellen. Im September stehe die Entscheidung an. „Vorher müssen wir uns mit diesem Thema nicht befassen.“ Kauder wies darauf hin, dass das Familienministerium in der nächsten Wahlperiode eine Überprüfung aller familienpolitischen Leistungen vorlegen werde. „Danach wird man schauen, wo wir noch etwas verbessern können“, sagte er. „Jetzt aber stehen keine Entscheidungen an.“ dapd (Politik/Politik)

Mehr als 200 Straftaten gegen Moscheen seit 2001

Mehr als 200 Straftaten gegen Moscheen seit 2001 Frankfurt/Main (dapd). Die Bundesregierung hat seit 2001 in Deutschland 219 politisch motivierte Straftaten gegen Moscheen registriert. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt. Darunter sind laut Innenministerium mehrere Brandanschläge, etwa in Ludwigsburg und Köln, sowie Schüsse, Steinwürfe und viele Sachbeschädigungen, aber auch verbale Drohungen und Schmierereien. In nur 36 Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden, die allermeisten davon kamen aus dem rechtsextremen Umfeld. Die Linkspartei kritisiert, dass mindestens 13 weitere bekannte Anschläge auf Moscheen nicht in der Statistik auftauchen – darunter eine Serie von sieben Brandanschlägen auf Berliner Moscheen 2010 und 2011, die der Täter selbst als politisch motiviert bezeichnet habe. So spiegele die Auflistung die islamfeindlichen Straftaten nur unvollständig wider, weil die Behörden viele politische Taten allein als „fremdenfeindlich“ erfassen oder weil bei antimuslimischen Taten keine politische Motivation erfasst wird, wenn der Täter nicht aus dem neonazistischen Umfeld stammt oder keine verfassungsfeindlichen Symbole hinterlässt. dapd (Politik/Politik)

Immer mehr Anträge auf Einsicht in Stasi-Akten

Immer mehr Anträge auf Einsicht in Stasi-Akten Halle (dapd). Die Zahl der Anträge auf Einsicht in Stasi-Akten ist im ersten Halbjahr 2012 deutlich gestiegen. Grund dafür sei unter anderem das neue Stasi-Unterlagen-Gesetz, berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ unter Berufung auf ihr vorliegende Daten. So stellten von Januar bis Juni bereits 55.959 Bürger Anträge auf Akteneinsicht. Im gesamten Vorjahr waren es 80.611 Anträge. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren es schon 148 Fälle, im gesamten Jahr 2011 nur 210. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Stasi-Unterlagen-Gesetz zum 1. Januar 2012 geändert und die Möglichkeiten zur Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst erweitert. Auch Angehörige Verstorbener können seither leichter Akteneinsicht erlangen und machen zunehmend davon Gebrauch. dapd (Politik/Politik)

Bahr prüft Legalisierung der Beschneidung im Patientenrecht

Bahr prüft Legalisierung der Beschneidung im Patientenrecht Berlin (dapd). Nach der Ankündigung der Bundesregierung, die rituelle Beschneidung von Jungen straffrei zu halten, will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) prüfen, ob sich dies im Patientenrecht verankern lässt. „Wir werden diskutieren, ob eine Legalisierung religiös begründeter Beschneidungen im Patientenrecht geregelt werden kann“, sagte Bahr der Tageszeitung „Die Welt“. Man müsse aber „abwarten, ob dieser Weg rechtlich überhaupt gangbar ist“. Bahr betonte, dass er die Beschneidung bei Juden und Muslimen als Ausdruck religiöser Selbstbestimmung straffrei halten wolle, obwohl unlängst das Kölner Landgericht sie für strafbare Körperverletzung erklärt hatte: „Für mich ist die freie Ausübung der Religion ein ganz hohes Gut“, sagte Bahr. Deshalb sei die Unsicherheit nach dem Gerichtsurteil schnellstens abzubauen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), stellt in der Debatte über die Strafbarkeit von rituellen Beschneidungen von Jungen eine rasche Lösung in Aussicht. „Die Religionsfreiheit in Deutschland ist ein hohes Gut. Die jüdischen und muslimischen Menschen müssen ihren Glauben leben können“, sagte Böhmer der „Passauer Neuen Presse“. Die Lage nach dem Kölner Urteil habe bei vielen Juden und Muslimen für große Verunsicherung gesorgt. „Umso wichtiger ist es jetzt, in dieser Frage zügig Rechtssicherheit zu erreichen“, fügte die CDU-Politikerin hinzu. Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert nach dem Kölner Urteil eine zügige Klarstellung. Verbandspräsident Dieter Graumann regte in der „Rheinischen Post“ eine überparteiliche Gesetzesinitiative an. „Die Beschneidung ist für Juden absolut elementar“, sagte er. Sollte das Urteil zur Rechtslage werden, dann wäre „in letzter Konsequenz jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich“. dapd (Politik/Politik)

Lammert will Verfassungsrichter-Wahl ändern

Lammert will Verfassungsrichter-Wahl ändern München (dapd). Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) befürwortet die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch das Plenum des Bundestags. Die jüngste Entscheidung des Gerichts, das die langjährige Praxis der Richterwahl durch einen zwölfköpfigen Wahlausschuss als verfassungsgemäß abgesegnet hatte, sei „erstaunlich“, sagte Lammert der „Süddeutschen Zeitung“. Das Grundgesetz enthalte die ausdrücklichen Formulierung, die Richter müssten je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Die Entscheidung „enttäuscht im Vergleich zu den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts zur unaufgebbaren parlamentarischen Gesamtverantwortung in anderen Angelegenheiten“. Der Politiker bezog sich damit auf das Urteil vom Februar zum sogenannten Neunergremium. Der Zweite Senat hatte dessen weitreichende Befugnisse zur Eurorettung für verfassungswidrig erklärt, weil der Bundestag „Entscheidungen von erheblicher Tragweite“ grundsätzlich im Plenum treffen müsse. Das Verfassungsgericht hatte seinen Beschluss letzte Woche damit begründet, das Ansehen der Richter könnte Einbußen erleiden, wenn ihre Wahl in der Öffentlichkeit ausgetragen würde. dapd (Politik/Politik)

EADS-Tochter steigt in Carl Zeiss-Rüstungssparte ein

EADS-Tochter steigt in Carl Zeiss-Rüstungssparte ein Oberkochen/München (dapd). Die EADS-Tochter Cassidian übernimmt die Mehrheit an der Militär- und Sicherheitsoptik-Sparte der Carl Zeiss AG. Cassidian erwerbe 75,1 Prozent der Anteile der Carl Zeiss Optronics GmbH, der Rest bleibe bei der Zeiss AG, teilten beide Unternehmen am Freitagabend mit. Zum Kaufpreis machten die Firmen keine Angaben. Eine kartellrechtliche Genehmigung steht noch aus. Carl Zeiss kündigte an, sich mittelfristig komplett aus der Verteidigungstechnik zurückzuziehen. Die in Oberkochen, Wetzlar sowie im südafrikanischen Irene mit rund 780 Mitarbeitern ansässige Carl Zeiss Optronics GmbH stellt unter anderem Wärmebildkameras, Laser-Entfernungsmesser und auch das Zielfernrohr für den Kampfpanzer Leopard 2 her. Vergangenes Jahr erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von rund 160 Millionen Euro. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

EADS-Tochter steigt in Carl Zeiss-Rüstungssparte ein

EADS-Tochter steigt in Carl Zeiss-Rüstungssparte ein Oberkochen/München (dapd). Die EADS-Tochter Cassidian übernimmt die Mehrheit an der Militär- und Sicherheitsoptik-Sparte der Carl Zeiss AG. Cassidian erwerbe 75,1 Prozent der Anteile der Carl Zeiss Optronics GmbH, der Rest bleibe bei der Zeiss AG, teilten beide Unternehmen am Freitagabend mit. Zum Kaufpreis machten die Firmen keine Angaben. Eine kartellrechtliche Genehmigung steht noch aus. Carl Zeiss kündigte an, sich mittelfristig komplett aus der Verteidigungstechnik zurückzuziehen. Die in Oberkochen, Wetzlar sowie im südafrikanischen Irene mit rund 780 Mitarbeitern ansässige Carl Zeiss Optronics GmbH stellt unter anderem Wärmebildkameras, Laser-Entfernungsmesser und auch das Zielfernrohr für den Kampfpanzer Leopard 2 her. Vergangenes Jahr erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von rund 160 Millionen Euro. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Weidmann: Spanien muss unter Euro-Rettungsschirm

Weidmann: Spanien muss unter Euro-Rettungsschirm Frankfurt am Main (dapd). Spanien muss nach Ansicht von Bundesbankpräsident Jens Weidmann als Gesamtland unter einen Euro-Rettungsschirm schlüpfen. Das Land dürfe nicht allein um Finanzhilfen für seinen Bankensektor bitten, sagte Weidmann der „Börsen-Zeitung“ (Samstagausgabe). „Bankbilanzen sind immer auch ein Spiegel der Gesamtwirtschaft“. Die hohe Arbeitslosigkeit zeige, dass es in Spanien einen erheblichen Handlungsbedarf gebe, sagte Weidmann weiter. „Auch auf den Anleihemarkt würde es sich positiv auswirken, wenn die Investoren sähen, dass die Auflagen des Hilfsprogramms über den Bankensektor hinausreichen“, erläuterte er. Am Donnerstag (19. Juli) soll der Bundestag über die spanische Bankenrettung abstimmen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis

Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis Karlsruhe (dapd). Tagesmütter dürfen Kinder nur mit einer Erlaubnis in ihrer eigenen Wohnung betreuen. Das hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Eine bezahlte Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden ist demnach eine gewerbliche Nutzung und kein bloßer privater Gebrauch. Ob der Verwalter oder Vermieter die Genehmigung mit dem Argument verweigern darf, die Kinder seien zu laut, ließ der BGH allerdings aus prozessualen Gründen offen. Dazu sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger in der Urteilsverkündung: „Die Erwartungen sind hoch, aber wir können sie nicht erfüllen.“ Der Fünfte Zivilsenat erklärte aber allgemein, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften zu beachten seien, wonach Kinderlärm nicht wie früher mit Straßenlärm gleichgesetzt werden darf. Auf der anderen Seite komme es aber auch auf die konkreten Gegebenheiten einer Wohnung an. Möglicherweise könne der Vermieter oder Verwalter auch Auflagen zur Nutzung erteilen, meinten die Richter. Im konkreten Streit geht es um eine Wohnungseigentümer-Anlage in Köln. Die Vermieterin und viele Hausbewohner sind mit der Betreuung der fünf Kinder auch einverstanden – nicht jedoch die Eigentümer in der darunter liegenden Parterrewohnung. Nur wegen des Protests dieser einen Familie hatte der Verwalter die Tätigkeit der Tagesmutter untersagt. Die Gemeinschaft der Eigentümer hätte diesen Beschluss anfechten müssen, doch kam das erforderliche Drei-Viertel-Quorum nicht zustande. Damit wurde das Verbot formal gültig. Prozess muss neu geführt werden Die Eigentümerin, die der Tagesmutter die Wohnung vermietet hat, hätte diesen Beschluss des Verwalters gerichtlich anfechten müssen, was sie jedoch versäumte. Das hinderte den BGH jetzt an der Entscheidung, ob Kinderlärm ein Verbotsgrund ist. Der Prozess muss also neu geführt werden. Zunächst gilt aber das Verbot des Verwalters. Für das künftige Vorgehen gab der Vorsitzende Richter Krüger den Streitparteien eine Anleitung mit auf den Weg. Die Vermieterin, die mit der Tätigkeit der Tagesmutter einverstanden ist, müsse sich zunächst um eine Zustimmung zu dieser gewerblichen Nutzung bemühen. Einen entsprechenden Antrag könne sie beim Verwalter oder den Wohnungseigentümern stellen. Auf dieser Grundlage müsse dann die Entscheidung über die Genehmigung gefällt werden. Wenn dieser Beschluss – von welcher Seite auch immer – angefochten werde, „dann sehen wir uns hier wieder“, sagte der Vorsitzende. Städtetag warnt vor hohen rechtlichen Hürden Das Bundesfamilienministerium forderte mehr Toleranz. „Kinderlärm darf kein Grund zur Klage sein“, sagte eine Sprecherin. Hier müsse ein gesamtgesellschaftliches Toleranzgebot gelten, insbesondere auch für Nachbarn von Betreuungseinrichtungen. Es sei zudem ein Grundgedanke der Kindertagespflege, dass Tagesmütter und -väter Kinder in Privathäusern betreuen, sagte die Sprecherin weiter. Der Deutsche Städtetag wies darauf hin, dass Tagesmütter und Tagesväter unentbehrlich für die Betreuung von Kleinkindern seien. Verbandspräsident Christian Ude sagte: „Ohne sie ist der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht zu erfüllen.“ Dem Ausbau der Kinderbetreuung dürften keine hohen Hürden im Wege stehen, warnte er. Die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion, Judith Skudelny, bedauerte, dass der BGH keine Grundsatzentscheidung getroffen habe. Auch sie betonte, dass nach neuer Rechtslage Kinderlärm keine „schädliche Umwelteinwirkung“ mehr darstellt. „Er ist vielmehr Ausdruck der kindlichen Entwicklung und steht somit unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft“, erklärte sie. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 204/11) ( www.bundesgerichtshof.de ) dapd (Politik/Politik)

Untersuchungsausschuss wartet nicht auf Ermittlungsergebnis

Untersuchungsausschuss wartet nicht auf Ermittlungsergebnis Stuttgart (dapd-bwb). Der parlamentarische Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag zur EnBW-Affäre will nicht unter allen Umständen auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft warten. Ausschussvorsitzender Ulrich Müller (CDU) sagte am Freitag am Ende der Gremiumssitzung, der Untersuchungsausschuss habe einen eigenständigen Auftrag. Sollte die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen gegen den früheren CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus, gegen zwei Ex-Kabinettsmitglieder sowie den beratenden Banker Dirk Notheis noch in diesem Jahr fertig werden, müsse der Ausschuss dies berücksichtigen. „Wir wollen versuchen, dies zeitlich zu koordinieren“, sagt Müller. Sollte dies aber nicht gelingen, gelte als Grundregel der Landtagsbeschluss, bis zum Ende des Jahres die Untersuchung abzuschließen. Müller will nun der Staatsanwaltschaft Anfang September zwecks der zeitlichen Planung schreiben. Am Freitag war bekanntgeworden, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nicht nur gegen Mappus und Notheis wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue ermittelt, sondern auch gegen Ex-Finanzminister Willi Stächele und gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau (beide CDU). Mappus hatte Ende 2010 über 45 Prozent der EnBW-Aktien vom französischen Stromversorger EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt. Rechnungshof sieht keinen Grund zu Korrekturen Rechnungshofpräsident Max Munding verteidigte vor dem Untersuchungsausschuss den Bericht des Kontrollorgans über das Aktiengeschäft. Darin hatte der Rechnungshof grobe Verstöße der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung durch Mappus sowie eine unzureichende Wirtschaftlichkeitsprüfung durch seine Berater gerügt. Auf Grundlage des Berichtes hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen eingeleitet. Mappus und die Bank Morgan Stanley hatten die Kritik zurückgewiesen und dem Rechnungshof vorgeworfen, unter anderem wichtige Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss ignoriert zu haben. Munding widersprach: „Ich sehe keine Argumente, die uns dazu veranlassen würden, von dem ein oder anderen Punkt abzurücken“, sagte er. Er kritisierte erneut, dass von der beratenden Investmentbank Morgan Stanley damals keine Prognose für die zu erwartende Dividendenausschüttung erstellt wurde, obwohl dies auch für die Finanzierung des Geschäftes relevant gewesen wäre. Munding und sein Stellvertreter Dieter Kunz bestätigten zudem, dass es eine Klausel in dem Kaufvertrag gab, wonach das Land Baden-Württemberg der EdF auch beim Scheitern des Geschäfts 170 Millionen Euro hätte zahlen müssen. Kunz sagte, an diesem Punkt hätte besser verhandelt werden müssen, um diese Verpflichtung aus dem Vertrag zu nehmen. Dies sei eine „sehr ungewöhnliche Vereinbarung“. Die Obleute der CDU und FDP im Ausschuss, Volker Schebesta und Andreas Glück, fühlten sich indes durch den Rechnungshof darin bestärkt, dass die Frage, ob damals ein zu hoher Kaufpreis bezahlt wurde, noch nicht geklärt ist. Der Rechnungshof komme zu dem Schluss, die Angemessenheit des Kaufpreises könne im Nachhinein nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, sagte Schebesta. Er widerspreche damit einem Gutachten im Auftrag der grün-roten Landesregierung, das zu dem Schluss kommt, dass Mappus damals gut 840 Millionen Euro zu viel bezahlte. dapd (Politik/Politik)