Stahlknecht hält an NPD-Verbotsantrag fest

Stahlknecht hält an NPD-Verbotsantrag fest Halle (dapd). Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hält trotz der finanziellen Probleme der NPD am vom Bundesrat beschlossenen Verbotsantrag fest. „Ein Verbotsverfahren muss weiter konsequent betrieben werden“, sagte Stahlknecht der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“. „Nach meiner Auffassung hängt der finanzielle Niedergang der Partei auch damit zusammen, dass in den vergangenen Monaten ein öffentlicher Druck aufgebaut wurde, durch den der rechtsextremistische Charakter der NPD deutlich geworden ist.“ Der Minister hatte den Verbotsantrag im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wesentlich mit voran getrieben. Die NPD hatte zuletzt ihre Mitarbeiter wegen Geldnot entlassen müssen. Daraufhin waren Stimmen laut geworden, auf den Verbotsantrag zu verzichten. dapd (Politik/Politik)

Gericht: Trauermarsch der NPD zu Unrecht verboten

Gericht: Trauermarsch der NPD zu Unrecht verboten Koblenz (dapd). Das Verbot eines NPD-Aufmarsches am Volkstrauertag 2011 ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz unverhältnismäßig gewesen. Mit dieser am Montag veröffentlichten Entscheidung gaben die Koblenzer Richter der Berufung der rechtsextremistischen Partei statt. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass der Landkreis Bad Dürkheim einen Trauermarsch am 13. November 2011 von Haßloch nach Böhl-Iggelheim untersagt hatte. Die NPD wollte mit der Veranstaltung den deutschen Kriegsgefallenen gedenken. Das Verwaltungsgericht in Koblenz bestätigte das Verbot des Landkreises zunächst mit der Begründung, der Marsch hätte die Feiertagsruhe empfindlich gestört. Im Berufungsverfahren argumentierten die Richter nun, mit entsprechenden Auflagen, wie dem Verzicht auf eine Lautsprecheranlage, hätte ein Verstoß gegen das Stillegebot an Feiertagen vermieden werden können. Darüber hinaus hätte der Trauermarsch der NPD einen inhaltlichen Bezug zum Volkstrauertag gehabt. (Urteil vom 20. März, Aktenzeichen: 7 A 11277/12.OVG) dapd (Politik/Politik)

NPD-Verbot: Henkel kritisiert die Bundes-FDP

NPD-Verbot: Henkel kritisiert die Bundes-FDP Berlin (dapd). Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hält am Antrag der Bundesländer für ein Verbot der rechtsextremen NPD fest. „Ich halte es für gefährlich, was die FDP gerade treibt“, sagte Henkel dem „Tagesspiegel“. Die Liberalen opferten „die Geschlossenheit der Demokraten für eine parteipolitische Profilierung“. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die Bundesregierung darauf verzichten werde, am Mittwoch ein eigenes NPD-Verbotsverfahren in Gang zu bringen. Die Bundesregierung habe sich nach „sorgfältiger Abwägung und Überlegung“ entschieden, keinen eigenen Antrag zu stellen. Zuvor hatte bereits Bundeswirtschaftsminister und FDP-Chef Philipp Rösler verkündet, er und die vier weiteren FDP-Minister im unionsgeführten Bundeskabinett lehnten ein Verbotsverfahren ab. „Das ist ein völlig falsches Signal“, kritisierte Henkel. Er betonte: „Berlin wird in dieser Frage nicht wackeln. Wir halten am gemeinsamen Verbotsantrag der Länder fest.“ Der Bundesrat hatte im Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der NPD einzureichen. dapd (Politik/Politik)

RBB-Intendantin betont Unabhängigkeit des Senders

RBB-Intendantin betont Unabhängigkeit des Senders Potsdam (dapd). Der Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) hat seine Unabhängigkeit bekräftigt. „Der RBB ist so abhängig von politischem Einfluss wie der Papst von Ecstasy“, sagte Intendantin Dagmar Reim nach Informationen von dapd am Dienstag auf einer nicht öffentlichen Belegschaftsversammlung. Reim hatte die Versammlung infolge der Affäre um die angebliche politische Einflussnahme von Brandenburgs Regierungssprecher Thomas Braune auf die RBB-Berichterstattung einberufen. Braune hatte sich im Mai 2012 bei RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein über einen Fernsehbeitrag beschwert, in dem Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) unwirsch auf eine Frage eines RBB-Reporters geantwortet hatte. Dabei ging es um die erneute Verschiebung der Eröffnung des künftigen Hauptstadtflughafens in Schönefeld. Braune hatte argumentiert, Platzeck habe nicht gewusst, dass die Kamera läuft. Der Reporter habe damit gegen den Pressekodex verstoßen. Singelnstein hatte nach dem Gespräch mit Braune die betreffende Passage aus dem zur Wiederholung vorgesehenen Beitrag rausschneiden lassen. Singelnstein hatte das schon kurz nach dem Vorfall im Redakteursausschuss als Fehler bezeichnet. Auf der Belegschaftsversammlung zeigte er sich erneut selbstkritisch, bekräftigte aber zugleich seine politische Unabhängigkeit. Reim stellte sich vor ihren Chefredakteur: Singelnstein sei zwar SPD-Mitglied, an seiner Unabhängigkeit gebe es dennoch keinen Zweifel. Reim ermunterte die RBB-Mitarbeiter, mit Einflussversuchen selbstbewusst und sachlich umzugehen und im Falle von Problemen den Redakteursausschuss anzurufen. Am Mittwoch wird sich der Hauptausschuss des Landtags in einer Sondersitzung mit der sogenannten Schnitt-Affäre auseinandersetzen. Die Opposition hat bereits die Abberufung sowohl von Braune als auch von Singelnstein gefordert. dapd (Politik/Politik)

Nach Jugendstrafrecht verurteilter Mörder bleibt in Sicherungsverwahrung

Nach Jugendstrafrecht verurteilter Mörder bleibt in Sicherungsverwahrung Karlsruhe/Regensburg (dapd). Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen vom Landgericht Regensburg nach Jugendstrafrecht verurteilten Sexualmörder ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die dagegen gerichtete Revision des Mannes in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Er hatte 1997 im Alter von 19 Jahren eine 31-jährige Joggerin auf einem Waldweg im niederbayerischen Kelheim überfallen, sie erdrosselt und über dem leblosen Körper onaniert. Der Mann wurde im Oktober 1999 wegen Mordes zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt, die er bis Juli 2008 vollständig verbüßt hatte. Seitdem ist er in der Sicherungsverwahrung untergebracht, weil von ihm eine „hochgradige Gefahr“ für die Allgemeinheit ausgehe. Sein Fall hatte aber noch einmal aufgerollt werden müssen, weil das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 alle bis dahin geltenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Verurteilte war einer von vier Klägern, die das Karlsruher Urteil erzwungen hatten. Das Landgericht Regensburg hatte dann entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichts die nachträgliche Sicherungsverwahrung erneut geprüft und im August 2012 wiederum für rechtens befunden. Dies wurde jetzt vom BGH bestätigt, der keine Verfahrens- oder Rechtsfehler sah. (Aktenzeichen: BGH 1 StR 37/13) dapd (Politik/Politik)

Polenz fordert Teilnahme des türkischen Botschafters am NSU-Prozess

Polenz fordert Teilnahme des türkischen Botschafters am NSU-Prozess Halle (dapd-bay). Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz (CDU), setzt sich für eine Teilnahme des türkischen Botschafters am NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ein. „Das Gericht sollte seine Entscheidung korrigieren und sicherstellen, dass die Angehörigen der Opfer und der türkische Botschafter bei der Verhandlung unmittelbar folgen können“, sagte Polenz der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). Es sei „instinktlos“, ihm einen reservierten Sitzplatz abzuschlagen. Polenz schloss sich damit anderen Kritikern an. Zuvor hatte bereits der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), die ursprüngliche Haltung des Gerichts als „nicht nachvollziehbar“ und „unangemessen“ bezeichnet und von einem „Affront“ gegenüber den berechtigten Interessen der türkischen Vertreter gesprochen. Gerichtssprecher Hans-Kurt Hertel hatte angesichts der Entrüstung versichert, das Gericht strebe eine „für alle Beteiligten praktikable und akzeptable Lösung“ an. Der NSU-Prozess beginnt am 17. April. dapd (Politik/Politik)

Koch-Mehrins Klage gegen Entzug des Doktortitels ohne Erfolg

Koch-Mehrins Klage gegen Entzug des Doktortitels ohne Erfolg Karlsruhe (dapd). Juristische Niederlage für Silvana Koch-Mehrin: Die FDP-Politikerin ist mit ihrer Klage gegen die Aberkennung ihres Doktortitels vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert. Die Anfechtungsklage der 42 Jahre alten Politikerin wurde abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das bereits am Montag ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Koch-Mehrin kann dagegen innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg beantragen. Ihr Anwalt Christian Birnbaum sagte am Mittwoch auf dapd-Anfrage, er könne noch nicht sagen, ob er Rechtsmittel einlegen werde. Dazu müsse er zunächst die ausführliche Urteilsbegründung lesen. Diese will das Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben erst „in den nächsten Wochen“ nachreichen. Koch-Mehrin hatte ihren Doktorgrad im Jahr 2000 an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Heidelberger Universität erworben. Nachdem eine Vielzahl von Plagiaten nachgewiesen worden war, entschied der Promotionsausschuss der Hochschule im Juni 2011, ihr den Titel abzuerkennen. Dagegen klagte die FDP-Politikerin. Anwalt Birnbaum hatte in der mündlichen Verhandlung am Montag vor allem angebliche Verfahrensfehler bei der Entziehung des Doktortitels durch den Promotionsausschuss der Universität Heidelberg geltend gemacht. So seien die zehn Ausschussmitglieder formell nicht korrekt gewählt worden, argumentierte er. Zudem wäre statt eines Entzugs des Doktortitels auch eine wissenschaftliche Rüge in Betracht zu ziehen gewesen, sagte Birnbaum. Zweite Runde in dem Rechtsstreit wahrscheinlich Die Vorsitzende Richterin hatte jedoch mehrfach angedeutet, dass bei der Entscheidung, ob der Doktorgrad zu Recht entzogen wurde, die verfahrensrechtlichen Fragen in den Hintergrund treten würden und es darauf möglicherweise gar nicht ankomme. Birnbaum machte am Mittwoch deutlich, dass er diese Sichtweise der Richterin juristisch für angreifbar hält – insofern erscheint eine zweite Runde in dem Rechtsstreit als durchaus wahrscheinlich. Der Anwalt Koch-Mehrins konzentriert sich offenbar auch deswegen auf mögliche Verfahrensfehler, weil an den Erkenntnissen der Universität zur Doktorarbeit selbst wohl kaum gerüttelt werden kann. Die Prüfung des Promotionsausschusses hatte hergeben, dass die Dissertation Koch-Mehrins „in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht“. Der Befund: 125 Stellen auf 80 Seiten sind Plagiate. Die Arbeit trägt den Titel „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: die Lateinische Münzunion 1865-1927“. Koch-Mehrin war dafür der Grad eines Doktors der Philosophie verliehen worden. Der seinerzeitige Vorsitzende des für den Titel-Entzugs verantwortlichen Promotionsausschusses, Universitätsprofessor Manfred Berg, hatte am Montag betont, angesichts der zahlreichen Plagiate sei an eine Nachbesserung der Arbeit „nicht zu denken“. Um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung vorweisen zu können, hätte Koch-Mehrin die Arbeit schon völlig neu schreiben müssen. Es sei der Fakultät aber „nicht zuzumuten“, sie noch einmal als Doktorandin anzunehmen. Die Universität Heidelberg hatte die Prüfung der Dissertation eingeleitet, nachdem im Frühjahr 2011 auf der Internetplattform VroniPlag Plagiatsvorwürfe laut wurden. Infolgedessen war Koch-Mehrin von ihren Ämtern als Vizepräsidentin des Europaparlaments, als Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament und als FDP-Präsidiumsmitglied zurückgetreten. Sie kündigte zudem im Oktober 2012 an, nicht wieder für das Europaparlament zu kandidieren. (Verwaltungsgericht Karlsruhe – Aktenzeichen: 7 K 3335/11) dapd (Politik/Politik)

Vermutlich letztes Urteil gegen Ex-FlowTex-Chef Schmider

Vermutlich letztes Urteil gegen Ex-FlowTex-Chef Schmider Mannheim (dapd). Es dürfte der wohl letzte Prozess um einen der größten Betrugsfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte gewesen sein. Am Mittwoch hat das Landgericht Mannheim den früheren Geschäftsführer der insolventen Firma FlowTex, Manfred Schmider, wegen zweifachen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Der 63-Jährige hatte zum Prozessauftakt vergangene Woche gestanden, er habe 2005 und 2006 vier wertvolle Gemälde des Malers Marc Chagall sowie einen Geländewagen in die Schweiz zu seiner damaligen Frau schaffen lassen, ohne dass die Gläubiger Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt hätten. Zu diesem Zeitpunkt – nämlich von 2003 bis 2007 – hatte sich Schmider bereits in Haft befunden, weil das Unternehmen FlowTex unter seiner Leitung mit Scheingeschäften einen Milliardenschaden verursacht hatte. Ein Kompagnon und er hatten ein groß angelegtes Betrugssystem mit nicht existierende Horizontalbohrmaschinen aufgebaut. Der Fall gilt als einer der größten Betrügereien in der Nachkriegsgeschichte und flog im Jahr 2000 auf. Schmieder wurde zu einer Haftstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt, allerdings kam er vorzeitig frei. Prozessbeteiligte verständigten sich Der Transfer der Chagall-Gemälde und des Autos war schließlich herausgekommen, weil ein früherer Mithäftling Schmiders daran beteiligt war und ausgepackt hatte. Im schlimmsten Fall hätte der frühere Geschäftsführer mit einer Haftstrafe rechnen müssen. Dass der Staatsanwalt aber lediglich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren forderte und Schmiders Rechtsanwalt daraufhin für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten plädierte, ergab sich aus einer Verständigung zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung. Diese sah eine Bewährungsstrafe vor, wenn sich der Angeklagte umfassend geständig zeigen sollte. Nachdem die Vorsitzende Richterin Ursula Charissé dem Angeklagten am ersten Prozesstag eine „Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich“ zugesichert hatte, sagte Schmider vor Gericht aus. Ohne Geständnis hätte sich womöglich ein „langer, zäher und extrem langer Kampf“ bei der Wahrheitssuche eingestellt, sagte Anwalt Alexander Keller. Selbstkritik der Vorsitzenden Richterin Sein Mandant räumte ein, er habe sowohl die knapp 2,1 Millionen Euro teuren Gemälde als auch den Geländewagen zu seiner Frau in der Schweiz verfrachten lassen. Er habe einen großen Fehler begannen, zeigte sich Schmider reumütig, der momentan auf Mallorca lebt und nach eigenen Angaben Geld von seiner Familie erhält. Als Gründe führte der frühere Geschäftsmann an, er habe seiner Frau, von der er mittlerweile geschieden ist, eine Freude machen wollen: „Wir hatten damals ein angespanntes Verhältnis, und ich hatte Angst sie zu verlieren.“ Wie die Richterin am Mittwoch sagte, sei die Verständigung das Mittel der Wahl gewesen. Der Angeklagte habe sich geständig gezeigt hatte und nach Auffassung der Kammer nicht aus Gewinnsucht gehandelt. Auch die lange Zeit, die von der Anklage gegen Schmider bis zur konkreten Verhandlung vergangen seien, würden eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. Dass es zu der Verfahrensverzögerung überhaupt gekommen sei, liege an der dünnen Personaldecke des Landgerichts, betonte Charissé: Dadurch seien rechtsstaatliche Grundsätze verletzt worden, was auch bei dem Urteil habe berücksichtigt werden müssen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Salzgitter AG verliert endgültig Millionensubventionen

Salzgitter AG verliert endgültig Millionensubventionen Luxemburg (dapd). Die Salzgitter AG ist mit dem Versuch gescheitert, sich Millionensubventionen vom Bund zurückzuholen: Das Gericht der Europäischen Union wies am Dienstag sämtliche Klagen des niedersächsischen Stahlkonzerns gegen einen Beschluss der EU-Kommission zurück. Brüssel hatte das Unternehmen 2000 dazu verdonnert, Beihilfen aus der damaligen Zonenrandförderung an den Bund zu erstatten, weil diese gegen die Binnenmarktregeln verstießen. Laut Gerichtsunterlagen handelte es sich um Sonderabschreibungen und steuerfreie Rücklagen für eine zuschussfähige Grundlage von 850 Millionen D-Mark. Der Stahl- und Technologiekonzern hatte zwar beim EU-Gericht mit Erfolg dagegen geklagt. Doch legte die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung dagegen ein – und bekam ebenfalls Recht. Der EuGH verwies den Fall daraufhin zurück an die zweite erweiterte Kammer des EU-Gerichts, das nun am Dienstag den Rechtsstreit beendete. Für ihre juristische Niederlage hatte die Salzgitter AG durch eine vorläufige Zahlung in einem früheren Verfahrensstadium bereits vorgesorgt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Streiks am Hamburger Flughafen vorerst abgewendet

Streiks am Hamburger Flughafen vorerst abgewendet Hamburg (dapd). Weitere Streiks am Hamburger Flughafen sind vorerst abgewendet. Der Arbeitgeber habe nach der ganztägigen Arbeitsniederlegung des Sicherheitspersonals am Freitag ein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt, sagte ver.di-Pressesprecher Christoph Schmitz am Sonntag. Die Gewerkschaft fordert für die rund 600 Luftsicherheitsassistenten einen Stundenlohn von 14,50 Euro. Deren Streik hatte am Freitag den Hamburger Flughafen lahmgelegt. Passagiere mussten stundenlange Wartezeiten vor der Sicherheitskontrolle hinnehmen oder blieben ganz am Boden. Mehr als jeder dritte der 176 Starts wurde gestrichen. Noch am Samstag hatte ver.di mit einer weiteren Arbeitsniederlegung am Montag gedroht. Dies ist nun vorerst abgewendet. Über das Angebot des Arbeitgebers werde nun verhandelt, sagte Schmitz. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)