HypoVereinsbank startet für ihre Kunden Apple Pay

Die HypoVereinsbank bietet jetzt ihren Kunden auch Apple Pay an.
Damit wird mobiles Bezahlen für Kunden nicht nur einfach und sicher,
sondern auch schnell und bequem.
 

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Google überholt mit Smartphone-Betriebssystem Android die Konkurrenz

(dapd). Google ist mit seinem Smartphone-Betriebssystem Android innerhalb eines Jahres offenbar an der Konkurrenz vorbeigezogen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf Berechnungen des Marktforschungsunternehmens Comscore berichtet, läuft das System inzwischen auf der Hälfte aller in Deutschland genutzten Smartphones.

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EU verdächtigt Apple der systematischen Täuschung von Verbrauchern

EU verdächtigt Apple der systematischen Täuschung von Verbrauchern Hamburg (dapd). Die EU-Kommission verdächtigt den Computerkonzern Apple, seine Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern zu täuschen. „Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben“, zitiert der „Spiegel“ aus einem Brief von Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister der 27 EU-Länder. Apple habe, schreibt Reding weiter, prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, „es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben“. Wegen dieser Praxis habe Italien bereits im vergangenen Dezember eine Geldbuße von 900.000 Euro gegen Apple verhängt, hieß es weiter. Nach Erkenntnissen der EU-Kommission habe Apple „dieselben irreführenden Marketing-Maßnahmen auch in anderen Mitgliedsländern angewandt“. Reding fordere die EU-Staaten deshalb auf, „diesem Thema bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes besonderes Augenmerk zu widmen“. Apple verwies laut Bericht lediglich auf die Homepage mit einer Übersicht zu EU-Verbraucherrechten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Samsung triumphiert nach vorläufiger Absage an Verkaufsverbot

Samsung triumphiert nach vorläufiger Absage an Verkaufsverbot Düsseldorf/Hamburg (dapd). Der südkoreanische Elektronikhersteller Samsung sieht sich durch die erste Einschätzung des Düsseldorfer Landgerichts im juristischen Clinch mit dem Dauerrivalen Apple bestätigt. In einem von dem kalifornischen Unternehmen vorangetriebenen Verfahren machte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Dienstag klar, dass das Gericht bislang keinen Grund für das von Apple geforderte europaweite Verkaufsverbot für die iPad-Rivalen aus Korea sieht. Apple will in dem Verfahren vor dem Landgericht den Verkauf der Samsung Galaxy Tabs 7.7, 8.9, 10.1, 10.1 V und 10.1 N in der EU verbieten lassen. Apple sieht durch das Design der Geräte seine eingetragenen Geschmacksmuster verletzt. Nach der bisherigen Einschätzung der Kammer würden durch die iPad-Rivalen aber keine Designrechte verletzt. Außerdem liege kein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, erklärte die Richterin. Auch von Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung könne keine Rede sein. Das ist eine Rechtsauffassung, die bei Samsung in einer ersten Reaktion für triumphierende Töne sorgte: „Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass Apple nicht die ersten sind, die ein rechteckiges Tablet-Gerät mit runden Ecken entworfen haben und dass keinem Unternehmen dafür ein allgemeines Desgin-Monopol gewährt werden sollte“, teilte der Elektronik-Hersteller mit. „Um die Verfügbarkeit der eigenen Produkte zu gewährleisten“ kündigte der Konzern an, seine „geistigen Eigentumsrechte gegenüber Apple“ auch weiterhin vehement „verteidigen zu wollen“. Noch kein Grund zum Jubeln Grund zum Jubeln ist das allerdings noch nicht. Denn eine Entscheidung steht in Düsseldorf noch aus. Die Richter setzten das Verfahren nach nur gut einer Stunde Verhandlung aus. Sie wollen die Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamtes im spanischen Alicante über die Bestandskraft der von Apple eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster abwarten. Samsung hatte bei der EU-Behörde Nichtigkeitsklagen gegen diese Entwürfe eingereicht. Außerdem betonte die Richterin, dass umfangreiche Unterlagen, die Apple erst in der vergangenen Woche vorlegt hatte, in diese Einschätzung noch nicht eingeflossen seien. Sie enthalten unter anderem Material aus einem Rechtsstreit im kalifornischen San Jose, wo Samsung von einem Geschworenengericht zur Zahlung von 1,05 Milliarden Dollar (rund 838 Millionen Euro) verurteilt worden war, weil das Unternehmen Ideen von iPhone und iPad gestohlen habe. Das Düsseldorfer Verfahren soll nun erst nach Rechtskraft der Entscheidung aus Alicante fortgesetzt werden. In mehreren Eilverfahren hatte Apple in den vergangenen Monaten vor Düsseldorfer Gerichten zumindest Teilerfolge erzielt. So hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht beispielsweise den Verkauf des „Galaxy Tab 7.7“ europaweit untersagt, da das Design das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze. Mit der Forderung nach einem Verkaufsverbot für das Modell „Galaxy Tab 10.1 N“ war Apple dagegen im Eilverfahren gescheitert. Mit seinem deutlich überarbeiteten Design stelle das Gerät keine unzulässige Nachahmung von Apples iPad mehr dar, befanden die Richter. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Düsseldorfer Gericht setzt Verfahren gegen iPad-Rivalen aus

Düsseldorfer Gericht setzt Verfahren gegen iPad-Rivalen aus Düsseldorf (dapd). Das Düsseldorfer Landgericht hat das von Apple vorangetriebene Verfahren gegen Tablet-PCs des Rivalen Samsung ausgesetzt. Die Richter wollen zunächst die Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamtes im spanischen Alicante über mehrere Nichtigkeitsklagen abwarten, mit denen Samsung Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Apple für ungültig erklären lassen will, wie die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Dienstag ankündigte. Apple will in dem Verfahren ein Verkaufsverbot für fünf iPad-Rivalen der Koreaner in der EU erreichen, da es durch die Geräte diese Geschmacksmuster verletzt sieht. Allerdings machte die Kammer Apple wenig Hoffnungen im Düsseldorfer Verfahren die angestrebten Verkaufsverbote durchsetzen zu können. Nach der bisherigen Einschätzung der Kammer würden durch die Samsung-Tablets weder die Geschmacksmusterrechte von Apple verletzt, noch liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, sagte die Richterin. Das Verfahren soll erst nach Rechtskraft der Entscheidung aus Alicante fortgesetzt werden. Das dort angesiedelte Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ist das Marken- und Geschmacksmusteramt der Europäischen Union. Es ist für die Eintragung von Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern zuständig. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Apple ist wertvollstes Unternehmen aller Zeiten

Apple ist wertvollstes Unternehmen aller Zeiten New York (dapd). Der Computerkonzern Apple ist seit Montag das weltweit wertvollste Unternehmen aller Zeiten. Die Apple-Aktien trieben den Börsenwert an der New Yorker Börse auf 621 Milliarden Dollar (rund 503 Milliarden Euro). Apple ist damit nun um 53 Prozent wertvoller als die Nummer zwei, Exxon Mobil. Weltweit wertvollstes Unternehmen ist Apple bereits seit Ende vergangenen Jahres. Den bisherigen Rekord für Marktkapitalisierung stellte Microsoft Ende 1999 auf. In den Tagen des Internetbooms war Microsoft inflationsbereinigt etwa 850 Milliarden Dollar (knapp 689 Milliarden Euro) wert. Jetzt liegt sein Wert bei 257 Milliarden Dollar (etwa 208 Milliarden Euro). dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Apple und Samsung fechten Patentstreit vor US-Bundesgericht aus

Apple und Samsung fechten Patentstreit vor US-Bundesgericht aus San Francisco (dapd). Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung geht am (heutigen) Montag vor einem US-Bundesgericht in eine weitere Runde. Im vergangenen Jahr hatte Apple seinem südkoreanischen Konkurrenten in einer Klage vorgeworfen, das Design seiner beliebten iPhone- und iPad-Produkte illegal kopiert zu haben. Das im kalifornischen Cupertino ansässige Unternehmen fordert 2,5 Milliarden Dollar (rund zwei Milliarden Euro) Schadensersatz. Samsung wies die Anschuldigungen zurück und warf Apple seinerseits Patentverletzungen vor. Zuletzt hatte Samsung in der juristischen Auseinandersetzung einen Rückschlag hinnehmen müssen. Nach Anordnung eines kalifornischen Bezirksgerichts von Ende Juni muss der Konzern den Verkauf des Mobiltelefons Galaxy Nexus in den USA vorläufig einstellen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Samsung darf Galaxy-Tablet nicht mehr verkaufen

Samsung darf Galaxy-Tablet nicht mehr verkaufen San Francisco (dapd). Rückschlag für Samsung im Patentstreit mit Apple: Der südkoreanische Konzern muss nach dem Urteil eines US-Gerichts den Verkauf des Tablet-Computers Galaxy 10.1 stoppen. Richterin Lucy Koh erklärte am Dienstagabend (Ortszeit) in San Francisco zur Begründung, Apple werde mit seiner entsprechenden Patentklage wahrscheinlich Erfolg haben. Apple führt an, Samsung habe das Design des populären iPads kopiert. „Apple hat in der Sache einen starken Fall präsentiert“, erklärte Koh. Zuvor hatte sie gesagt, das Produkt sei vom iPad des kalifornischen Rivalen Apple „praktisch nicht zu unterscheiden“, sich allerdings im Dezember geweigert, ein Verkaufsverbot zu verhängen. Ein Berufungsgericht forderte sie später auf, den Fall erneut zu prüfen Samsung habe das Recht, mit Apple in einen Wettbewerb zu treten, erklärte Koh nun. Allerdings habe das Unternehmen nicht das Recht, den Markt mit Plagiaten zu überschwemmen. Apple würde „irreparabel geschädigt“, wenn das Galaxy 10.1 weiter verkauft werde. Die Patentklage von Apple wird ab dem kommenden Monat in San Jose verhandelt. Die beiden Unternehmen liefern sich schon seit mehr als einem Jahr erbitterte Rechtsstreitigkeiten über Patente für Smartphones und Tablets in Nordamerika, Europa und Asien. Mit seinen Android-Geräten hat sich Samsung zum größten Wettbewerber von Apple entwickelt. © 2012 AP. All rights reserved (Wirtschaft/Wirtschaft)