Leiser und Schuhhof sind vorerst gerettet

Leiser und Schuhhof sind vorerst gerettet Augsburg (dapd). Die Schuhhausketten Leiser und Schuhhof bekommen eine neue Chance. Nach den Gläubigern stimmte auch das Insolvenzgericht Augsburg dem Insolvenzplan für die Leiser-Gruppe zu, wie der Sachwalter des Verfahrens, Arndt Geiwitz, am Donnerstag mitteilte. „Es ist gelungen, rund 900 Arbeitsplätze zu sichern und dabei gleichzeitig eine Institution im deutschen Schuhhandel zu erhalten“, sagte Geiwitz. Als Leiser im März den Insolvenzantrag einreichte, arbeiteten noch rund 1.400 Mitarbeiter für das Unternehmen. 34 unprofitable Filialen wurden geschlossen und das Vertriebsnetz auf 133 zukunftsfähige Märkte reduziert, wie Geiwitz erläuterte. In Frankfurt am Main wurde im Gegenzug ein neuer Vorzeigeladen mit 3.000 Quadratmetern Verkaufsfläche eröffnet. Der Schuhersteller Seibel, der bereits Anteile an Leiser hielt, übernahm das Unternehmen komplett. Diese sei damit eines von nur zwei Unternehmen der deutschen Schuhbranche, das die gesamte Wertschöpfungskette von Produktion bis Vertrieb in einem Konzern vereint. Die Leiser-Gruppe hatte am 23. März das „Schutzschirmverfahren“ eingeleitet. Damit war dieses eines der ersten großen Verfahren nach dem neuen Insolvenzrecht, das seit 1. März gilt. Dabei werden verschiedene Beteiligte wie Gläubiger und Management unter Begleitung eines selbst vorzuschlagenden Sachwalters stärker in das Verfahren eingebunden. Geschäftsführer Steffen Liebich sagte, gerade in der ersten Phase sei es lebenswichtig gewesen, Lieferanten wie die Schuhindustrie mit ins Boot zu holen. Das gehe nur mit erfahrenen Leuten und einem Konzept ohne Tabus, fügte Liebich hinzu. Das Traditionsunternehmen Leiser wurde 1891 von Hermann Leiser und Julius Klausner in Berlin gegründet und später an das Familienunternehmen Bahner verkauft. Bereits seit 2010 versuchte die Bahner-Gruppe, mit Einsparungen in der Logistik und durch das Zusammenlegen der Einkaufsabteilungen von Schuhhof und Leiser seine finanzielle Situation zu verbessern. Gespräche mit potenziellen Investoren, die mehr Liquidität verschaffen sollten, scheiterten und führten zum Insolvenzplanverfahren. Im April bekam Leiser dann einen Übergangskredit in Höhe von 15 Millionen Euro. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bayer CropScience investiert sieben Milliarden Euro

Bayer CropScience investiert sieben Milliarden Euro Monheim (dapd). Die Agrarsparte des Bayer-Konzerns, Bayer CropScience, will bis 2016 rund sieben Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investieren. Dadurch sollen die Produktionskapazitäten und Anlagen für die Saatgutherstellung unterstützt werden, teilte der Bayer-Teilkonzern am Donnerstag in Monheim mit. Der Umsatz von Cropscience liegt jährlich bei rund 7,2 Milliarden Euro. Etwa fünf Milliarden Euro sollen zur Erforschung und Entwicklung neuer Lösungen in den Bereichen Saatgut sowie innovativer chemischer und biologischer Pflanzenschutz gehen. Das Spitzenumsatzpotenzial der Produkte, die zwischen 2011 und 2016 auf den Markt kommen sollen, schätzt das Unternehmen auf insgesamt mindestens vier Milliarden Euro. Bayer CropScience will zudem in neue Produktionskapazitäten und Anlagen für Saatgut zwei Milliarden Euro investieren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bischof Trelle fordert mehr Rücksicht auf religiöse Empfindsamkeiten

Bischof Trelle fordert mehr Rücksicht auf religiöse Empfindsamkeiten Hildesheim (dapd-nrd). In der Debatte um den anti-islamischen Schmähfilm aus den USA und die teils gewalttätigen Massenproteste in arabischen Ländern mahnt der katholische Hildesheimer Bischof Norbert Trelle mehr Respekt vor religiösen Empfindungen an. „Man darf nicht die Freiheit der Meinungsäußerung oder die Freiheit der Kunst und Satire über das stellen, was einem Menschen im Tiefsten heilig ist“, sagte Trelle am Donnerstag. Er sehe das religiöse Empfinden von Muslimen durch den Mohammed-Film „auf eine schmähliche Weise“ missachtet. In jeder Religion gebe es bestimmte Symbole oder Personen, die einen Schutzraum benötigten, damit das Miteinander der Religionen nicht zerstört werde, sagte Trelle. Die Meinungsführer in allen Religionen sollten sich immer wieder darauf besinnen, die Würde des anderen und die Rechte des anderen zu achten. dapd (Politik/Politik)

BGH verurteilt Post zur Beförderung von NPD-Zeitschrift

BGH verurteilt Post zur Beförderung von NPD-Zeitschrift Karlsruhe (dapd-lsc). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Deutsche Post dazu verurteilt, einen NPD-Informationsdienst zu befördern. In dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil heißt es, nach deutschem Recht sei die Post zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen verpflichtet. Aufgrund der Pressefreiheit sei dem Staat jede Differenzierung nach Meinungsinhalten verboten. Nur bei strafbaren oder rassendiskriminierenden Inhalten sei eine Beförderung ausgeschlossen. Mit dem Urteil hatte die Klage der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag in letzter Instanz Erfolg. Die Fraktion will die Informationsschrift „Klartext“ in einer Auflage von 200.000 Exemplaren an alle Haushalte in Leipzig als Postwurfsendung verteilen lassen. Darin soll über die Fraktionsarbeit der NPD und aktuelle politische Themen berichtet werden. Die Deutsche Post verweigerte den Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrags, woraufhin die NPD klagte. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden gaben der Post recht. Dagegen legte die NPD-Fraktion Revision beim BGH in Karlsruhe ein. Der verurteilte nun die Post rechtskräftig zur Beförderung und hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Das Argument, Postwurfsendungen ohne Adresse fielen nicht unter den Beförderungszwang, ließen die Karlsruher Bundesrichter nicht gelten. Bei „Klartext“ handele es sich „um eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse … durch presseübliche Berichterstattung zu unterrichten.“ Damit falle sie unter die sogenannten „Universaldienstleistungen“, die die Post laut Postdienstleistungsverordnung erbringen müsse. Dass die Zeitschrift der Werbung für die NPD diene, dürfe „auf die Entscheidung keinen Einfluss haben“, so die Urteilsbegründung. Auch der Einwand, dass die Druckschrift nicht regelmäßig erscheine, ließ der I. Zivilsenat des BGH nicht gelten. Dass es in der Vergangenheit aufgrund der Weigerung der Post bei der Verteilung zu Schwierigkeiten kam, könne der NPD-Fraktion nicht entgegengehalten werden. Auch eine europäische Richtlinie, wonach keine Beförderungspflicht unadressierter Postwurfsendungen bestehe, sei nicht ausschlaggebend. Denn die deutsche Postdienstleistungsverordnung gehe zulässigerweise über das europäische Recht hinaus. Nach deutschem Recht sei es eindeutig, dass „auch nicht adressierte Sendungen erfasst werden“, so der Vorsitzende Joachim Bornkamm in der Urteilsverkündung. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 116/11) dapd (Politik/Politik)

Bundesnetzagentur wirbt um Bürgerbeteiligung bei Stromnetzausbau

Bundesnetzagentur wirbt um Bürgerbeteiligung bei Stromnetzausbau Bonn (dapd). Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, hat die Bürger aufgefordert, sich umfassend an der öffentlichen Diskussion der Pläne zum Ausbau des deutschen Stromnetzes zu beteiligen. Auf dem ersten Informationstag der Aufsichtsbehörde zu den Entwürfen des Netzentwicklungsplans 2012 sagte Homann am Donnerstag in Bonn, es gebe bei der Planung der neuen Stromtrassen mehr Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung als je zuvor. Der Netzentwicklungsplan sieht den Neubau von Stromtrassen mit einer Gesamtlänge von rund 3.800 Kilometern und die Aufrüstung von bestehenden Trassen in einer Gesamtlänge von mehr als 4.000 Kilometern vor. Allerdings befindet sich die Planung noch in einem frühen Stadium. Genaue Trassen sind noch nicht festgelegt. Wohl auch deshalb hielt sich das Interesse an der Pilotveranstaltung in Grenzen. Nur rund 150 Teilnehmer besuchten die gut siebenstündige Veranstaltung. Mit mehr Interesse rechnet die Bundesnetzagentur, wenn in den nächsten Planungsschritten der genaue Verlauf der Leitungen festgelegt wird. „Dann kommt die eigentliche Nagelprobe für die Akzeptanz“, meint Homann. Bis 2. November haben Bürger und Verbände die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Ausbauplänen der Netzbetreiber abzugeben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Friedrich: Bundesverfassungsschutz soll Linke weiterhin überwachen

Friedrich: Bundesverfassungsschutz soll Linke weiterhin überwachen Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat angesichts anderslautender Medienberichte seinen Willen bekräftigt, die Linkspartei auch weiterhin durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwachen zu lassen. „Da, wo die Länder nicht beobachten, muss das BfV übernehmen, damit ein Gesamtbild erhalten bleibt“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag. Es sei „völlig klar“, dass insbesondere die Parteigruppierungen Marxistisches Forum und die Kommunistische Plattform vom Bundesamt überwacht werden müssten. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor berichtet, in der Union formiere sich Widerstand gegen Friedrichs vermeintliche Pläne, die Bundestagsabgeordneten der Linken nicht weiter vom BfV überwachen zu lassen. dapd (Politik/Politik)

Kipping gegen Nominierung Steinbrücks zum Kanzlerkandidaten

Kipping gegen Nominierung Steinbrücks zum Kanzlerkandidaten Halle (dapd). Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, hat die SPD vor einer Nominierung des ehemaligen Finanzministers Peer Steinbrück zum Kanzlerkandidaten gewarnt. „Für alle, die Interesse an einer gesellschaftlichen Veränderung nach links haben, ist das natürlich ein Problem“, sagte sie der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Onlineausgabe). Sie SPD unter Peer Steinbrück stehe klar für die Fortsetzung des Kurses der Agenda 2010. Würde er Kanzlerkandidat, wäre dies „die Vorentscheidung für die große Koalition“. dapd (Politik/Politik)

Kramp-Karrenbauer für höheren Spitzensteuersatz

Kramp-Karrenbauer für höheren Spitzensteuersatz Düsseldorf (dapd). In der Debatte über die ungleiche Verteilung der Vermögen in Deutschland hat sich Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) für einen höheren Spitzensteuersatz ausgesprochen. Eine Vermögenssteuer lehnt die CDU-Politikerin allerdings ab. „Ich bin der Meinung, dass Gerhard Schröder damals den Spitzensteuersatz zu sehr abgesenkt hat. Darüber muss man reden können“, sagte Kramp-Karrenbauer der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Eine Steuerreform dürfte aber Personenunternehmen und den klassischen Mittelstand nicht belasten. Eine höhere Erbschaftsteuer oder eine Vermögenssteuer könne dagegen viele Betriebsinhaber treffen und das Signal setzen, dass Eigentum geächtet werde, sagte Kramp-Karrenbauer. dapd (Politik/Politik)

Post muss NPD-Material befördern

Post muss NPD-Material befördern Karlsruhe (dapd-lsc). Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der rechtsextremen NPD in Haushalte zustellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Dass die Zeitschrift „Klartext“ unadressiert und wie eine Postwurfsendung an alle Haushalte zugehe, ändere nichts an der Beförderungspflicht, hieß es zur Begründung. Die NPD-Zeitschrift sei eine periodisch erscheinende Publikation, und diese müssten nach deutschem Recht befördert werden. Über den Rechtsstreit zwischen der Deutschen Post und der sächsischen NPD-Landtagsfraktion war bereits am 28. Juni vor dem BGH in Karlsruhe verhandelt worden. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden hatten zunächst der Post recht gegeben. Auf die Revision der NPD-Fraktion in Sachsen musste nun der BGH in letzter Instanz entscheiden. dapd (Politik/Politik)

Justizministerin lehnt härtere Gesetze gegen Gotteslästerung ab

Justizministerin lehnt härtere Gesetze gegen Gotteslästerung ab void (dapd). In der Debatte über den anti-islamischen Mohammed-Film bekräftigt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihre Ablehnung einer Strafrechtsverschärfung. Sie sei „der Meinung, dass wir unsere Gesetze nicht verändern müssen“, sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende am Donnerstag im Deutschlandfunk. Die Gesellschaft müsse „auch gewisse Dinge ertragen“. Schließlich gelte in Deutschland Meinungsfreiheit. Am Mittwoch hatte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) härtere Gesetzen gegen Gotteslästerung gefordert. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, es sei gleichwohl sinnvoll, im Einzelfall zu prüfen, ob die Vorführung des Films verboten werden könne. Dies sei nach den allgemeinen Polizeigesetzen dann möglich, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet sei, etwa wenn gewalttätige Ausschreitungen drohten. dapd (Politik/Politik)