Erfahrener Sparringspartner auf Augenhöhe

Michael von Bartenwerffer und Katharina Neuroth gingen bei Fast Forward der Wirtschaftsförderung zum Thema Unternehmensbeirat ins Detail. WFM-Mitarbeiter Günter Klemm moderierte die Veranstaltung. (Foto: WFM/Martin Rühle)
Michael von Bartenwerffer und Katharina Neuroth gingen bei Fast Forward der Wirtschaftsförderung zum Thema Unternehmensbeirat ins Detail. WFM-Mitarbeiter Günter Klemm moderierte die Veranstaltung. (Foto: WFM/Martin Rühle)

Münster. Vordenker, Querdenker, Mitdenker: „Ein Beirat professionalisiert die Unternehmensführung in erheblichem Maße, weil er mit konstruktiv-kritischer Distanz auf das Unternehmen schaut“, betonten Michael von Bartenwerffer und Katharina Neuroth von der ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft bei der Fast Forward- Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH.

Im Wechselspiel zeigten die Referenten vor zirka 70 Zuhörern die Aufgaben, den Nutzen und mögliche Konstruktionen des Gremiums als „Sparringspartner und Resonanzgremium“ auf.

Der Beirat könne die Unternehmensleitung unterstützen, aus Betriebsblindheit auszubrechen und die Firma zu stabilisieren. „Er ist ein vertrauensvolles Gremium, in dem man über alles sprechen kann, was die Zukunft des Unternehmens ausmacht“, erklärte von Bartenwerffer. Sofern gilt: „Eine Beiratskonstruktion richtig aufzusetzen, verlangt Gehirnschmalz.“

Erfahrungspotenzial und Know-how seien die Eckpfeiler des Gremiums: Es besteht idealtypisch aus Personen, die Dinge kritisch hinterfragen und auch die Frage hinter der Frage stellen. Zudem sollten Beiratsmitglieder, so von Bartenwerffer, bei Meinungsverschiedenheiten auch als Moderator, Mediator und Schiedsrichter auftreten. Denn: „Streit im Unternehmen vernichtet Ressourcen“, betonte Katharina Neuroth.

Sie grenzte den Beirat vom Aufsichtsrat ab, der für die Gewährleistung der sorgfältigen Unternehmensleitung durch Kontrolle von Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit Sorge trage. Der Aufsichtsrat überwache per Gesetz die Geschäftsführung und schützt die Gesellschafter bzw. Shareholder. Der Beirat habe die Rolle des „Kapitän und Lotse“, so Katharina Neuroth.

„Beiräte sind heute nicht mehr dekoratives Beiwerk, sondern ein aktives Instrument der Unternehmensführung und ein Stück funktionierende Aufgabenverteilung im Unternehmen“, ergänzte von Bartenwerffer. Typische Tätigkeiten seien die Beratung und Kontrolle der Geschäftsführung, das Netzwerken und die Kontaktanbahnung mit Entscheidern sowie der Ausgleich von Gesellschafterinteressen. Auch die Nachfolgethematik könne im Fokus stehen und führe bis zu der Funktion als „Stabilitätsanker“ bei Ausfall von Gesellschaftern oder Geschäftsführern.

Kompetenzen des Beirats, die Beratungs- und Zustimmungsfunktionen sowie Entscheidungsbefugnisse betreffen, werden in der Regel in der Satzung oder durch einen dokumentierten Gesellschafterbeschluss definiert, so von Bartenwerffer. Laut Katharina Neuroth richten sich bei der Beiratskonzeption die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach der Funktion und dem Zweck. Der Beirat als Berater, Überwacher, Unternehmensleiter oder Überleiter in Nachfolgesituationen: „Definieren Sie, was der Beirat können muss.“

Neben der Branchenkenntnis bzw. der Branchennähe und der Führungserfahrung sollten die Beiratsmitglieder auch das Unternehmen kennen, betont von Bartenwerffer: „Ein Beirat muss sich in der gesamten Wertschöpfungskette auskennen.“ Darüber hinaus sollte er alle Methoden der modernen Unternehmensführung beherrschen und selbst Führungserfahrung auf oberster Ebene mitbringen. „Immerhin soll er auf Augenhöhe mit dem Unternehmer oder den Gesellschaftern über Zukunftsfragen des Unternehmens diskutieren.“

www.wfm-muenster.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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