Koblenz (dapd). Das Verbot eines NPD-Aufmarsches am Volkstrauertag 2011 ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz unverhältnismäßig gewesen. Mit dieser am Montag veröffentlichten Entscheidung gaben die Koblenzer Richter der Berufung der rechtsextremistischen Partei statt. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass der Landkreis Bad Dürkheim einen Trauermarsch am 13. November 2011 von Haßloch nach Böhl-Iggelheim untersagt hatte. Die NPD wollte mit der Veranstaltung den deutschen Kriegsgefallenen gedenken. Das Verwaltungsgericht in Koblenz bestätigte das Verbot des Landkreises zunächst mit der Begründung, der Marsch hätte die Feiertagsruhe empfindlich gestört. Im Berufungsverfahren argumentierten die Richter nun, mit entsprechenden Auflagen, wie dem Verzicht auf eine Lautsprecheranlage, hätte ein Verstoß gegen das Stillegebot an Feiertagen vermieden werden können. Darüber hinaus hätte der Trauermarsch der NPD einen inhaltlichen Bezug zum Volkstrauertag gehabt. (Urteil vom 20. März, Aktenzeichen: 7 A 11277/12.OVG) dapd (Politik/Politik)