Gericht: Doktorand muss wissenschaftlich arbeiten können

Gericht: Doktorand muss wissenschaftlich arbeiten können Freiburg (dapd). Universitätslehrer können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Doktoranden nicht sauber zitieren. Das geht aus der am Donnerstag vom Verwaltungsgericht Freiburg veröffentlichten schriftlichen Begründung eines Urteils vom Mai hervor. Die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, Veronica Saß, hatte ihre unterdessen verlorene Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Aberkennung ihres Doktortitels durch die Universität Konstanz mit mangelhafter Betreuung begründet. Das Abschreiben hatte sie zugegeben. In dem Urteil heißt es, der Betreuer ihrer Dissertation habe ohne weiteres davon ausgehen können, dass ihr „diese elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt seien“. Dass er sie hierauf nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht habe, stelle keine Verletzung der wissenschaftlichen Betreuungspflicht dar. Laut Gericht hatte Saß unter anderem 26 Seiten der Dissertation nahezu wortgleich ohne Kennzeichnung als Zitat aus einem anderen Werk übernommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Saß kann innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen. dapd (Politik/Politik)

BayernLB sind 25 Millionen Euro Schadenersatz zu wenig

BayernLB sind 25 Millionen Euro Schadenersatz zu wenig München (dapd). Im Schadensersatzprozess gegen acht ehemalige Vorstände der BayernLB lehnt der Verwaltungsrat der Landesbank den vorgeschlagenen Vergleich ab. Ein entsprechender Bericht des „Münchner Merkurs“ (Mittwochausgabe) wurde im Umfeld von Prozessbeteiligten bestätigt. Das Landgericht München hatte sich dafür ausgesprochen, dass zwei der acht Beklagten 25 Millionen Euro als Wiedergutmachung für das Milliardendesaster durch den Kauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) zahlen sollten. Landesbank und Finanzministerium wollten sich nicht dazu äußern. Das Verfahren wird am 23. Oktober fortgesetzt. Die Bayerische Landesbank fordert 200 Millionen Euro von ihrer einstigen Führungsriege. Sie wirft den acht ehemaligen Vorständen vor, beim Erwerb der HGAA im Jahr 2007 Pflichtverletzungen begangen und die Bank zu einem überteuerten Preis gekauft zu haben. Durch den Kauf der HGAA hatte Deutschlands zweitgrößte Landesbank 3,7 Milliarden Euro in den Sand gesetzt. Der Freistaat Bayern hatte die marode Kärntner Bank Ende 2009 für einen symbolischen Euro an die Republik Österreich verscherbeln müssen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Liesegang hatte beim Prozessauftakt vor zwei Wochen angedeutet, dass die BayernLB auf Schadenersatz hoffen kann. Zwei der acht Beklagten hätten sich zumindest leicht fahrlässig verhalten. Dies seien der damalige Vorstandsvorsitzende Werner Schmidt und Ex-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky, die federführend über den HGAA-Deal verhandelt hatten. Liesegang schlug vor, dass diese beiden zusammen 25 Millionen Euro Schadenersatz zahlen sollten. Die Vorstände sind für solche Fälle versichert. Die Versicherung zahlt jedoch erst nach einem Urteil oder einem Vergleich. Neben Schmidt und Gribkowsky ist auch Michael Kemmer, inzwischen Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Banken, unter den Beklagten. Falls sich die Prozessbeteiligten nicht auf einen Vergleich einigen, droht ein jahrelanger Rechtsstreit. Gribkowsky war erst vor einer Woche wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, von Formel-1-Chef Bernie Ecclestone 44 Millionen Euro Bestechungsgeld kassiert zu haben. Auch in dem Fall droht ihm eine Zivilklage der BayernLB. Er hatte Ecclestone aus der Kasse der Landesbank 41 Millionen Dollar Provision gezahlt für die Vermittlung eines Käufers für die Vermarktungsrechte an der Formel 1. Die BayernLB hatte diese an den Finanzinvestor CVC verkauft. Das Urteil ist noch lange nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Gribkowsky legten am Dienstag gegen das Urteil Revision ein. Das Landgericht hat nun zunächst 15 Wochen Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Der 54-jährige Ex-Manager sitzt seit anderthalb Jahren im Münchner Gefängnis Stadelheim in Untersuchungshaft. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bund nicht erfreut über Aus der Commerzbank-Schiffsfinanzierung

Bund nicht erfreut über Aus der Commerzbank-Schiffsfinanzierung Hamburg (dapd). Der Rückzug der Commerzbank aus der Schiffsfinanzierung erregt in der Bundesregierung Unmut. „Das ist ein Signal zur Unzeit“, sagte der Regierungs-Koordinator für die maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto, dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Er wolle die unternehmerische Entscheidung der Bank nicht kritisieren, aber „ich bin natürlich nicht erfreut“, fügte der FDP-Politiker hinzu. Reeder könnten sich ohnehin kaum noch finanzieren, weil sich auch andere Banken abwendeten. Die Commerzbank hatte am vergangenen Dienstag angekündigt, unter anderem aus dem Geschäft mit Schiffsfinanzierungen auszusteigen. Noch vor drei Monaten hatte Konzernchef Martin Blessing auch dieses Segment zum Kerngeschäft der Bank erklärt. Zwar hatte das Institut die neuen Kapitalvorgaben der Europäischen Bankenaufsicht übererfüllt. Doch heiße es in Bankenkreisen, wenn sich die Eurokrise verschärfe, dürften bald neue Lücken entstehen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Aktiengesellschaften müssen laut Urteil häufiger informieren

Aktiengesellschaften müssen laut Urteil häufiger informieren Luxemburg (dapd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt Aktiengesellschaften bei der Information von Aktionären stärker in die Pflicht: Sie müssen auch Zwischenschritte zu einer börsenrelevanten Entscheidung veröffentlichen, wie das Gericht am Donnerstag in Luxemburg mitteilte. Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH eingeschaltet und darum gebeten, den Begriff „Insider-Information“ näher zu bestimmen. Diese zeichnet sich bei Unternehmen am Finanzmarkt laut EU-Richtlinie dadurch aus, dass sie eine präzise und nicht öffentlich bekannte Information ist, die geeignet ist, bei Bekanntwerden den Aktienkurs zu beeinflussen. Laut EU-Richtlinie müssen Unternehmen am Finanzmarkt solche Informationen so bald wie möglich mitteilen. Insider-Geschäfte sind demnach verboten. Dem aktuellen Urteil zufolge können auch Zwischenschritte präzise Informationen und damit mitteilungspflichtig sein. Hintergrund ist der Wechsel an der Daimler-Führungsspitze im Jahr 2005. Ein Musterkläger ist der Ansicht, dass das vorzeitige Ausscheiden von Jürgen Schrempp, der vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Dieter Zetsche ersetzt wurde, früher hätte bekanntgegeben werden müssen. Der Autohersteller hatte die Personalie per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, woraufhin der Daimler-Kurs in die Höhe ging. Der Kläger hatte seine Aktien vorher verkauft und macht jetzt Schadenersatz geltend. „Wir gehen davon aus, dass wir rechtzeitig informiert haben“, sagte eine Daimler-Sprecherin. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte am 22. April 2009 in einem Musterverfahren entschieden, dass Daimler im Juli 2005 den Rücktritt Schrempps rechtzeitig bekanntgegeben hatte. Mit diesem Urteil wies das OLG Schadenersatzforderungen von Kleinaktionären wegen entgangener Kursgewinne zurück. Der Musterkläger legte dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Nach dem EuGH-Urteil muss der Bundesgerichtshof jetzt in dem Einzelfall entscheiden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Spätere Abgeltung von Urlaubsanspruch ist rechtens

Spätere Abgeltung von Urlaubsanspruch ist rechtens Erfurt (dapd). Wer vor Jahresablauf aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hat unter Umständen Anrecht auf eine Auszahlung nicht genommener Urlaubstage über das betreffende Jahr hinaus. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschieden (9 AZR 652/10). Geklagt hatte ein Manager, dem nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses noch 16 Tage Urlaub zustanden. Schriftlich hatte er von seinem Ex-Arbeitgeber im darauf folgenden Jahr verlangt, die Urlaubstage ausbezahlt zu bekommen. Als dieser sich weigerte, klagte er. In den ersten beiden Instanzen war er gescheitert. Die Revision vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte nun Erfolg. Der Abgeltungsanspruch des Klägers sei entgegen der Auffassung der Vorinstanzen nicht mit Ablauf des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete, erloschen. Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch falle als reiner Geldanspruch nicht unter das Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes, hieß es in der Begründung. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Grüne wollen Griechen mehr Zeit für Reformen geben

Grüne wollen Griechen mehr Zeit für Reformen geben Berlin (dapd). Die Grünen wollen den Griechen bei ihrem Reformkurs mehr Zeit geben. Es mache Sinn, dem Land „auf der Zeitachse“ entgegenzukommen, sagte Grünen-Chef Cem Özdemir am Montag in Berlin. Mit der Wahl in Griechenland seien die Probleme dort nicht gelöst. „Nichts ist gelöst – ganz im Gegenteil“, betonte der Parteivorsitzende. Außenminister Guido Westerwelle hatte zuletzt mit der Aussage für Diskussionen gesorgt, über den Zeitplan für die Sparauflagen der Griechen lasse sich reden. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bislang strikt auf eine Einhaltung der Vereinbarungen bestanden. dapd (Politik/Politik)