Ehegatte oder Lebenspartner

Ehegatte oder Lebenspartner Berlin (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bricht erneut eine Lanze für die Homo-Ehe: Lebenspartner sollen in vielen Gesetzen gleichberechtigt neben Eheleuten erwähnt werden. Das sieht ein Entwurf des Justizministeriums vor, der der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Die Ressortchefin sprach am Mittwoch von „notwendigen Rechtsanpassungen“, die wenig brisant seien. Vertreter von Linken und Grünen warfen ihr vor, nicht genug für die Gleichstellung Homosexueller zu tun. Laut dem Referentenentwurf soll in zahlreichen Vorschriften beispielsweise nach dem Wort „Ehegatte“ die Formulierung „oder Lebenspartner“ eingefügt werden. Insgesamt sind 40 Fälle aufgeführt, von der Zivilprozessordnung bis zum Sprengstoffgesetz. Zur Begründung heißt es, die Homo-Ehe sei „in weiten Teilen der Rechtsordnung“ der Ehe bereits gleichgestellt. An einigen Stellen sei dies ohne nachvollziehbare inhaltliche Gründe anders. Dass in der Praxis die für Ehepaare geltenden Vorschriften analog für Lebenspartner angewendet wurden, sei unbefriedigend. Polygamie auch für Homosexuelle verboten Zum Teil wären die praktischen Auswirkungen des Entwurfs durchaus relevant. Im Mietrecht führen die Umformulierungen dazu, dass ein Lebenspartner nach dem Tod des anderen dessen Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung übernehmen kann. Bisher hatte er hier im Gegensatz zu Witwe oder Witwer keinen Vorrang vor möglichen Kindern, die auch im Haushalt leben. Zudem wird das Namensrecht angepasst für Fälle, in denen ein Lebenspartner das leibliche Kind des anderen adoptiert. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Kind bei einer nachträglichen Namensänderung den gemeinsamen Familiennamen erhält. Andere Vorschriften dürften in der Praxis seltener Bedeutung erlangen. Beispielsweise soll die Polygamie nun auch für Homosexuelle strafbar sein. Keine „brisanten rechtspolitischen Themen“ Die zuletzt heftig umstrittene Frage, ob Lebenspartnerschaften der Ehe auch im Einkommensteuerrecht gleichgestellt werden sollen, spielt in dem Entwurf keine Rolle. Auch das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare kommt nicht vor. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, „die ganz brisanten rechtspolitischen Themen“ würden nicht berührt. Sie glaube, „dass dieser Referentenentwurf nicht auf große Kritik stoßen kann“, sagte sie mit Blick auf die Ressortabstimmung. Leutheusser-Schnarrenberger und weitere FDP-Politiker hatten sich in den vergangenen Wochen mit dem Eintreten für eine weitergehende Gleichberechtigung von Eheleuten und Lebenspartnern den Unmut von Teilen der Union zugezogen. Dennoch bekräftigte die Ministerin am Mittwoch ihre Auffassung, dass die Homo-Ehe möglichst bald auch im Einkommenssteuerrecht der Ehe gleichgestellt werden solle. Damit widerspricht sie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die zunächst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten will. Lüders beklagt „Ehe zweiter Klasse“ Während die Ressortchefin mit dem neuen Gesetzentwurf in Teilen der Union mindestens Skepsis ernten dürfte, halten Grüne und Linke ihr vor, nicht genug für homosexuelle Paare zu tun. Es müsse endlich über Adoptionsrecht und Ehegattensplitting für Lesben und Schwule gesprochen werden, verlangte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck. Die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Höll, sagte, die Ministerin müsse „die Diskriminierungen endlich beenden“. Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes mahnte ebenfalls weitere Anstrengungen an. Um eine völlige Gleichstellung zu erreichen, sei es sinnvoll, die Ehe grundsätzlich für Lesben und Schwulen zu öffnen, sagte die Leiterin Christine Lüders: „Die Ehe zweiter Klasse ist einfach nicht mehr zeitgemäß.“ dapd (Politik/Politik)

Auch für EU-Versandapotheken gilt deutsche Preisbindung

Auch für EU-Versandapotheken gilt deutsche Preisbindung Karlsruhe (dapd). Die strenge deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt auch für europäische Versandapotheken, die Medikamente an Kunden in Deutschland schicken. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Der Senat, dem die Präsidenten der fünf obersten Bundesgerichte angehören, tritt nur in seltenen Fällen zusammen. Zuletzt hatte er 1986 in einer anderen Sache mündlich verhandelt. Die Klärung auf höchster Gerichtsebene wurde nun notwendig, weil das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Preisnachlässe der europäischen Versandapotheken in Form von Boni für zulässig hielt, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dagegen nicht. Der 1. Senat des BSG hatte 2008 entschieden, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht für Versandapotheken gilt, die aus dem europäischen Ausland Arzneimittel an deutsche Verbraucher schicken. Aus Sicht des 1. Zivilsenats des BGH müssen die strikten deutschen Preisvorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel jedoch auch für europäische Versandapotheken gelten. Im konkreten Fall klagte die Engel-Apotheke aus Deutschland und gegen die in den Niederlanden ansässige Versandapotheke Europa Apotheek Venlo. Der Streit betrifft indirekt aber die mehreren hundert Versandapotheken in Europa und die rund 21.000 Apotheken in Deutschland. Nach Angaben des Rechtsanwalts der Engel-Apotheke, Morton Douglas, erwirtschaften die deutschen Apotheken 80 Prozent ihres Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Bonussystem der Europa Apotheek Venlo im Streit Die Europa Apotheek Venlo, die über das Internet Medikamente für den deutschen Markt anbietet, warb mit einem umstrittenen Bonussystem. Demnach solle der Kunde beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente auf Kassenrezept einen Bonus von drei Prozent des Warenwertes erhalten, mindestens aber 2,50 Euro und maximal 15 Euro pro verordneter Packung. Die klagende Inlands-Apotheke und der BGH stuften die Boni als wettbewerbswidrig ein, weil sie die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers unangemessen beeinflussen. Damit werde das deutsche Arzneimittelrecht verletzt, das nur sehr geringfügige Nachlässe auf Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimitteln erlaubt – in einer Höhe von bis zu einem Euro. „Keine europarechtliche Zweifelsfrage“ Dem pflichtete nun der Gemeinsame Senat bei. Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes stellten eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar, ausländische Versandapotheken „deutschem Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen“. Diesem Ergebnis stehe auch EU-Recht nicht entgegen. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei nicht nötig. Es handele sich um „keine europarechtliche Zweifelsfrage“. Der Gemeinsame Senat verwies auch auf eine für Oktober 2012 geplante Gesetzesänderung, wonach das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für den Versandhandel vom Ausland nach Deutschland gilt. Die beabsichtigte Änderung diene „der Klarstellung“, sagte die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, als Vorsitzende des Gemeinsamen Senats. In dem hohen Richtergremium urteilten auch der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, und der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH), Rudolf Mellinghoff. Zudem wirken je zwei Bundesrichter der an dem Fall beteiligten Senate des BSG und des BGH mit. (Az: GmS-OGB 1/10) dapd (Politik/Politik)

Mit mehr Vorsorge gegen den Krebs

Mit mehr Vorsorge gegen den Krebs Berlin (dapd). Die Bundesregierung will mit mehr Vorsorgeuntersuchungen den Krebs wirksamer bekämpfen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, der die gesetzlichen Leistungen etwa für die Früherkennung von Gebärmutterhals- oder Darmkrebs verbessern soll. Zudem sollen die Länder verpflichtet werden, in allen Krankenhäusern Krebsregister einzurichten. Hintergrund sind die Empfehlungen des Nationalen Krebsplans. Jeder vierte Deutsche stirbt an Krebs – jährlich rund 200.000. Nach Herz-Kreislauferkrankungen ist Krebs damit die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Trotz intensiver Forschung sind die Heilungschancen vergleichsweise gering. Für fast jeden zweiten Erkrankten endet die Krankheit mit dem Tod. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte, die Herausforderungen nähmen angesichts der alternden Gesellschaft noch zu. „Eine Krebsfrüherkennung, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht, und eine Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung durch klinische Krebsregister sind deshalb unverzichtbar“, sagte er. Spahn will finanziellen Anreiz für Krebsvorsorge Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn schlug darüber hinaus vor, Versicherte für den regelmäßigen Besuch von Vorsorgeuntersuchungen zu belohnen. Die geplante fortwährende Einladung der Bürger zu den empfohlenen Untersuchungen werde das Thema zunächst in die Familien bringen, sagte Spahn im dapd-Interview. „Aber wir sollten auch darüber nachdenken, ob wir darüber hinaus finanzielle Anreize setzen können, diese Einladung auch anzunehmen“, schlug er vor. Gesundheitsminister Bahr erteilte dem Vorschlag umgehend eine Absage. Der Einzelne müsse „frei von finanziellen Druck“ entscheiden, ob Früherkennung sinnvoll für ihn sei oder nicht, betonte der FDP-Politiker. Das liege in seiner Eigenverantwortung. Krankenkassen klagen über Kosten Kritik an den Regierungsplänen kam von den Krankenkassen. Der Entwurf stoße zwar viele gute Regelungen an, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Leider stünden jedoch bei den klinischen Krebsregistern „Verantwortung, Finanzierung und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis“. Spahn wies dies zurück. Gerade die Krankenkassen profitierten ja von mehr Vorsorge und Prävention, weil sie spätere Behandlungskosten sparten, sagte er. „Sie müssten hier im Gegenteil viel mehr als bisher investieren, mindestens ihre Ausgaben verdoppeln“, verlangte er. Für die Linke gehen die Pläne der Bundesregierung dagegen nicht weit genug. „Bahr springt mal wieder zu kurz“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Bunge. Nötig wäre „ein nationaler Präventions- und Gesundheitsvorsorgeplan zur Krebsverhinderung nach dem Vorbild der Schweiz oder anderer Nachbarländer“. (Der Gesetzesentwurf zum download: http://url.dapd.de/Srcgrs ) dapd (Politik/Politik)

Bahr lehnt finanzielle Anreize für Krebsvorsorge ab

Bahr lehnt finanzielle Anreize für Krebsvorsorge ab Berlin (dapd). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat den Vorschlag von CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn zur Schaffung finanzieller Anreize für die Krebsvorsorge eine klare Absage erteilt. Der Einzelne müsse „frei von finanziellen Druck“ entscheiden, ob Früherkennung sinnvoll für ihn sei oder nicht, sagte Bahr am Mittwoch in Berlin. Das liege in seiner Eigenverantwortung. Das Kabinett hatte zuvor einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem vor allem die Früherkennung verbessert werden soll. So ist etwa geplant, Versicherte öfter zu Vorsorgeuntersuchungen einzuladen. Spahn forderte, es müsse zudem erwogen werden, „ob wir darüber hinaus finanzielle Anreize setzen können, diese Einladung auch anzunehmen.“ dapd (Politik/Politik)

Regierung will Banken krisenfester machen

Regierung will Banken krisenfester machen Berlin (dapd). Deutschlands Banken sollen mit strengeren staatlichen Vorgaben besser gegen Finanzkrisen abgesichert werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des internationalen Regelwerks Basel III. In Kraft treten sollen die neuen Vorgaben zum 1. Januar 2013, doch dazu fehlt noch ein Beschluss auf EU-Ebene. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ermahnte Europa zur Eile. Es handele sich um ein Vorhaben, „bei dem wir uns keinen Aufschub leisten können“. Basel III fasst Beschlüsse der G-20 von Ende 2010 zusammen. Die Verabredungen gelten damit nicht nur in Europa, sondern auch für Staaten wie die USA und Japan. Die Bezeichnung geht auf das Gremium zurück, das mit der Ausarbeitung der Details beauftragt worden war – den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Das Regelwerk schreibt den Instituten eine höhere Eigenkapitalquote vor. Das heißt, sie müssen im Verhältnis zu ihren Risikopositionen, etwa vergebenen Krediten, mehr eigenes Kapital besitzen, zum Beispiel eigene Aktien. Die Quote steigt schrittweise von zwei Prozent auf mindestens sieben Prozent Ende 2018. Dies soll sicherstellen, dass die Banken Verluste in mehr Fällen selbst ausgleichen können. Zudem gibt es eine Obergrenze für die Verschuldung der Institute sowie Vorschriften für die Liquidität. Die Banken bekommen zudem strengere Vorgaben zur internen Kontrolle. So soll sichergestellt werden, dass sie ihre eigenen Risiken stets im Blick haben. Gleichzeitig müssen die Institute den Aufsichtsbehörden viel mehr Informationen geben als bisher. So sollen sie künftig automatisiert melden, was für Kreditgeschäfte sie abgeschlossen haben. Gleichzeitig bekommen die Aufseher die Möglichkeit, die Banken härter zu bestrafen, wenn sie die Regeln nicht einhalten. Möglich sind zum Beispiel deutlich höhere Geldbußen als bisher. Schäuble zeigte sich überzeugt, dass die Regeln die Banken krisenfester machen. „Allgemeinheit und Steuerzahler werden besser geschützt vor dem Risiko, bei einem Versagen im Bankenbereich in Haftung genommen zu werden“, sagte er. In Regierungskreisen hieß es, die jüngste Finanzkrise sei „stark durch Banken verursacht und angeheizt worden“ – das solle sich nicht wiederholen können. Bedenken, dass wegen der umfangreichen neuen Vorgaben Bankgeschäfte und Kredite, etwa für den Mittelstand, deutlich teurer werden könnten, wurden zurückgewiesen. Mehrere Studien hätten gezeigt, dass es „keine signifikanten Preissteigerungen“ geben werde, hieß es. Die Regierung hofft, dass die Regeln zum 1. Januar 2013 in Kraft treten können. Dazu wird nach Angaben aus Regierungskreisen ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren angestrebt. Noch fehlt aber ein Beschluss aus Brüssel. Rat, EU-Kommission und Europaparlament müssen sich noch auf letzte Details der Verordnungen und Richtlinien einigen, die formal die Grundlage für die nationalen Gesetzgebungen bilden. Ein Beschluss ist für Oktober geplant. Schäuble sagte, er appelliere eindringlich an die Beteiligten, das Verfahren schnell abzuschließen. Die Materie ist allerdings kompliziert: Der Entwurf für die EU-Vorgaben füllt laut Regierungskreisen mehr als 1.000 Seiten. (Der Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/tiuBgE ; Informationen des Bundesfinanzministeriums zu Basel III: http://url.dapd.de/971ITH) dapd (Politik/Politik)

Gewerkschaft: Bundesliga bringt Polizei an ihre Kapazitätsgrenze

Gewerkschaft: Bundesliga bringt Polizei an ihre Kapazitätsgrenze Berlin (dapd). Die Absicherung der Spiele in der Fußball-Bundesliga und den unteren Ligen wird für die Polizei zunehmend zur Belastungsprobe. Bundesweit stoßen die Beamten nach Einschätzung der Gewerkschaften an ihre Grenzen, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dapd ergab. Auch die Personalkosten schießen in die Höhe. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte die Vereine auf, sich stärker für die Sicherheit in den Stadien einzusetzen und sich auch an den Kosten zu beteiligen. Am Freitag beginnt die neue Bundesliga-Saison. Der Schutz der Fußballstadien verschlingt laut Berechnungen der DPolG pro Saison rund 100 Millionen Euro Steuergeld. Gewerkschaftschef Rainer Wendt rief den Deutschen Fußballverband und die Deutsche Fußball-Liga dazu auf, sich an den Kosten zu beteiligen. „Wir halten es durchaus für angemessen, dass rund die Hälfte der Polizeikosten nicht dem Steuerzahler, sondern den Verbänden auferlegt werden“, sagte er im dapd-Interview. Die Länder lehnten die Forderungen Wendts ab. „Die Innenminister sind sich darin einig, die Kosten für Fußballeinsätze den Vereinen nicht in Rechnung zu stellen“, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Lediglich das Land Rheinland-Pfalz sprach sich erneut für einen Event-Euro zur Beteiligung der Vereine und Verbände an den polizeilichen Einsatzkosten aus. Wendt warnte zudem vor einem gravierenden Sicherheitsrisiko. So sei die Polizei inzwischen an ihrer „absoluten Kapazitätsgrenze“ angekommen. „Wenn wir noch mehr Polizisten für den Fußball abziehen müssen, kann das dramatische Folgen für die Sicherheitslage im Land haben“, sagte Wendt. Allein bei den neun Spielen pro Wochenende in der Ersten Bundesliga würden mindestens 2.000 Beamte bundesweit eingesetzt. „Es darf in keiner Ecke Deutschlands während dieser Zeit andere außergewöhnliche Sicherheitsstörungen geben, da wir keine weiteren Reserven haben“, sagte Wendt. Die Gewerkschaft der Polizei warnte vor Engpässen unter anderem in Nordrhein-Westfalen, wo gleich fünf Erstligisten angesiedelt sind. „Der 1. September ist mein Schreckenstag, denn dann finden eine Rechtendemo in Dortmund sowie die Heimspiele von Schalke, Leverkusen und das Derby zwischen Düsseldorf und Mönchengladbach statt. Das wird uns völlig überfordern“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Arnold Plickert, im dapd-Interview. Bis zu 1.000 Polizisten seien allein bei dem rheinischen Derby im Einsatz. dapd (Vermischtes/Politik)

Bundesfamilienministerin startet Offensive mit Flexi-Quote

Berlin (dapd). Bundesfamilienministerin Kristina Schröder wirbt für die von ihr favorisierte „Flexi-Quote“ für Frauen in Spitzenjobs. Wie die „Bild“-Zeitung (Mittwochausgabe) berichtet, wendet sich Schröder mit einem Brief an alle Kabinettsmitglieder und Bundestagsabgeordneten der Koalition.

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Ikea will in Hamburg eigenen Stadtteil bauen

Hamburg (dapd). Der schwedische Ikea-Konzern plant den Bau eines komplett neuen Stadtviertels in Hamburg – mit Wohnungen, Büros und Geschäften für Tausende Menschen. Das bestätigte der Manager bei der Ikea-Immobilien-Tochter Landprop, Harald Müller, dem „Hamburger Abendblatt“. Die Ikea-Schwestergesellschaft Inter Ikea suche bereits rund um die Innenstadt oder in Flughafennähe ein mindestens fünf Hektar großes Areal.

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Grüne fordern Aufnahme von syrischen Flüchtlingen

Grüne fordern Aufnahme von syrischen Flüchtlingen München (dapd). Die Vorsitzende der Grünen, Claudia Roth, hat sich für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Deutschland ausgesprochen. Die Bundesregierung könne „noch viel mehr tun, um den Anrainerstaaten im Umgang mit dem gewaltigen Flüchtlingsproblem zu helfen“, sagte Roth der „Süddeutschen Zeitung“. Auf die Frage, ob sie damit auch die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland meine, antwortete die Grünen-Chefin: „Es geht zunächst darum, diesen Staaten noch mehr medizinische und finanzielle Unterstützung anzubieten. Aber natürlich sollte man auch Flüchtlingen in Europa Schutz und Lebenschancen ermöglichen.“ Auch der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Menschenrechte, Tom Koenigs (Grüne), plädierte im Südwestfunk für ein Nachdenken darüber, ob syrische Flüchtlinge nicht auch in Deutschland aufgenommen werden sollten. dapd (Politik/Politik)

Empörung über Planwirtschaft in der Energiewende

Empörung über Planwirtschaft in der Energiewende Berlin (dapd). Die Mittelständler in der Union rebellieren gegen Teile der Energiewende. „Total verkorkst“ seien einige Gesetze, bei der Förderung der erneuerbaren Energien herrsche „Planwirtschaft pur“, kritisierte der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT), Dieter Bischoff (CDU). MIT-Chef Josef Schlarmann (CDU) geißelte die staatlichen Vorgaben zum Anteil von Ökostrom am gesamten Energieverbrauch. Beide Politiker lobten aber Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU). „Wir tragen die Energiewende mit“, betonte Bischoff am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung eines Positionspapiers der MIT unter dem Titel „Ordnungspolitische Grundsätze für die Energiepolitik“. Auch der Ausstieg aus der Kernenergie stehe nicht mehr zur Diskussion. Die MIT wolle aber auf einige Fakten hinweisen – wenn diese nicht beachtet würden, „dann zahlen wir uns kaputt und haben am Ende alle nichts davon“. Schlarmann beklagt „Sündenfall“ Schlarmann verwies auf die Kosten für die bevorzugte Behandlung erneuerbarer Energien. Per Gesetz ist für Ökostrom eine Mindestvergütung festgelegt. Die detaillierten Regeln im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hätten „mit Marktwirtschaft nichts zu tun“, beklagte er. Bischoff bezeichnete das EEG als Planwirtschaft. Die Geschichte der DDR habe gezeigt: „Das funktioniert nicht.“ Der MIT-Vize erklärte, das EEG sei auch in sozialer Hinsicht fragwürdig. Die garantierte Vergütung führe dazu, dass Geringverdiener die Solaranlagen von Besserverdienern mitfinanzierten. „Das ist ein Unding“, urteilte Bischoff. Schlarmann verlangte, sich davon zu verabschieden, für ein bestimmtes Jahr einen bestimmten Anteil von Ökostrom am gesamten Energieverbrauch vorzugeben. „Die Ziele müssen weg“, sagte er. Der Kunde müsse die Wahl der Stromart selbst treffen können und dürfe nicht entmündigt werden. Die Vorgaben zum Ökostromanteil seien „der erste große Sündenfall“ der Energiewende gewesen. Bürger sollen mehr Energie sparen Der MIT-Chef forderte zudem, die Förderung der erneuerbaren Energien schneller bis auf Null abzubauen als bisher geplant. Auch der sogenannte Einspeisevorrang müsse aufgegeben werden. Diese Regelung besagt, dass Ökostrom bei der Einspeisung ins Stromnetz Vorrang vor Strom beispielsweise aus Kohle- oder Gaskraftwerken hat. Bischoff verlangte, mehr dafür zu tun, dass die Bürger Energie sparen. So müssten auch kleinere Umbauten an Häusern und Wohnungen zu diesem Zweck von der Steuer absetzbar sein. Er zeigte sich erfreut über das Zehn-Punkte-Papier zur Energiewende, das Umweltminister Altmaier in der vergangenen Woche vorgestellt hatte. Der Plan des Ministers gebe „Anlass zu großer Hoffnung“, sagte Bischoff. Schlarmann attestierte Altmaier einen „Erkenntnisfortschritt“. Offensichtlich wolle der Minister die Energiewende marktwirtschaftlich und nicht planwirtschaftlich angehen. dapd (Politik/Politik)