Justizministerin verteidigt Gesetzespläne zu Beschneidungen

Justizministerin verteidigt Gesetzespläne zu Beschneidungen Berlin (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat im Bundestag die Pläne der Bundesregierung zur Beschneidung von Jungen verteidigt. Das Ritual müsse grundsätzlich erlaubt bleiben, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist, sagte sie am Donnerstag. Es gebe kein Land weltweit, dass die Beschneidung unter Strafe stelle. Für die Juden und Muslime hierzulande müsse wieder Rechtssicherheit hergestellt werden. Das Ziel der Bundesregierung, die Beschneidung unter Auflagen weiter zu erlauben, entspricht laut Leutheusser-Schnarrenberger auch der Vorgabe des Grundgesetzes. Danach sei die Pflege und Erziehung Sache der Eltern, und zwar frei von staatlichem Einfluss. Der Staat sei auf ein Wächteramt beschränkt. Die Ministerin erinnerte daran, dass die Legalität von Beschneidungen auch in Deutschland bis zum Frühjahr dieses Jahres kaum ernsthaft bezweifelt worden sei. Erst ein Urteil des Kölner Landgerichts habe dies anders eingestuft. Seitdem sähen sich Juden und Muslime in ihrer Religionsausübung gefährdet. „Wir müssen zur Normalität zurückfinden“, sagte sie. Jüdisches und muslimisches Leben müsse in Deutschland möglich bleiben. Dem Entwurf der Regierung zufolge dürfen Säuglinge in den ersten sechs Monaten auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. In einem Gegenantrag schlagen die Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, sowie die kinderpolitischen Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) sowie rund 60 weitere Abgeordnete vor, dass die Entfernung der Vorhaut am Penis aus nicht-medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein sollen. Die jüdische Tradition sieht aber eine Beschneidung acht Tage nach der Geburt vor. dapd (Politik/Politik)

Terre des Femmes kritisiert Regierungspläne zu Beschneidungen

Terre des Femmes kritisiert Regierungspläne zu Beschneidungen Berlin (dapd). Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes kritisiert die Gesetzespläne der Bundesregierung zur Beschneidung bei Jungen. Der Entwurf sei rechtswidrig, sagte Vorstandsvorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk am Donnerstag in Berlin. „Dieser Gesetzentwurf verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wonach sich Deutschland verpflichtet hat, alle überlieferten Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“ Schewe-Gerigk kritisierte, dass der Regierungsentwurf „einen medizinisch nicht notwendigen, schmerzhaften und irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nichteinwilligungsfähiger männlicher Säuglinge und Kinder straffrei stellt“. Dem Entwurf der Regierung zufolge dürfen Säuglinge in den ersten sechs Monaten auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. In einem Gegenantrag schlagen die Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, sowie die kinderpolitischen Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) sowie rund 60 weitere Abgeordnete vor, dass Beschneidungen aus nicht-medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein sollen. Die jüdische Tradition sieht aber eine Beschneidung spätestens acht Tage nach der Geburt vor. dapd (Politik/Politik)

Bundesrat gibt grünes Licht für Beschneidungsgesetz

Bundesrat gibt grünes Licht für Beschneidungsgesetz Berlin (dapd). Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Beschneidungsgesetz. Die Länderkammer „unterstützt die Regierung in ihrem Bemühen, Rechtssicherheit im Zusammenhang mit religiösen Beschneidungen zu schaffen“, teilte der Bundesrat am Freitag nach seiner Sitzung mit. Das Kabinett hatte beschlossen, dass eine Beschneidung von Jungen zulässig sein soll, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. In den ersten sechs Lebensmonaten des Sohnes dürfen dem Gesetzentwurf zufolge auch Nicht-Mediziner die Beschneidungen vornehmen. Dies gilt aber nur, wenn die jeweiligen Personen dafür besonders ausgebildet sind. Regelungsbedarf gibt es durch ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Nächste Station im Gesetzgebungsprozess ist der Bundestag. Im Judentum und im Islam ist die Beschneidung Bestandteil der religiösen Identität. dapd (Politik/Politik)

Religiöse Beschneidung soll in Deutschland straffrei bleiben

Religiöse Beschneidung soll in Deutschland straffrei bleiben Berlin (dapd). Nach heftigen gesellschaftlichen Debatten hat das Kabinett am Mittwoch eine Regelung zur Beschneidung von Jungen auf den Weg gebracht. Dem Entwurf zufolge bleibt die religiöse Beschneidung straffrei. Der Beschluss stieß bei Juden und Muslimen überwiegend auf Zustimmung. Kritik kam von Kinderrechtsorganisationen. Eine Beschneidung von Jungen ist dem Kabinettsbeschluss zufolge zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. In den ersten sechs Lebensmonaten des Sohnes dürfen dem Gesetzentwurf zufolge auch Nicht-Mediziner die Beschneidungen vornehmen. Dies gilt aber nur, wenn die jeweiligen Personen dafür besonders ausgebildet sind. Hintergrund des Gesetzes ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Regierung und Parlament wollten nach dem Urteil schnell Rechtssicherheit für jüdische und muslimische Eltern schaffen. In beiden Religionen ist die Beschneidung Bestandteil der religiösen Identität. Der Entwurf, der einen neuen Paragrafen1631 d im Recht der elterlichen Sorge in das Bürgerliche Gesetzbuch einführt, geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte den Beschluss der Ministerrunde. „Es ist ein guter Tag, der dazu beiträgt, dass wieder mehr Rechtssicherheit eintreten wird“, sagte sie. Regierungssprecher Steffen Seibert stellte klar, dass sich der Gesetzentwurf ausdrücklich auf die Beschneidung von Jungen bezieht. Die gelegentlich fälschlicherweise auch Beschneidung genannte Genitalverstümmelung von Mädchen bleibe in Deutschland verboten. „Sie war es vorher, so ist es auch nach diesem Gesetz“, erklärte Seibert. Nach den Vorstellungen von Grünen-Chef Cem Özdemir sollte der Bundestag ohne Fraktionszwang über das neue Beschneidungsgesetz abstimmen. „Die Frage der Beschneidung von Jungen ist keine, die per Mehrheitsbeschluss in Parteien entschieden werden sollte“, sagte Özdemir. Deswegen sei der Vorschlag richtig, die Abstimmung im Parlament vom Fraktionszwang zu befreien. Positive Reaktion von Juden und Muslimen Der Zentralrat der Juden äußerte sich zufrieden. „Der Gesetzentwurf ist sehr gelungen und geglückt“, sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann dem Fernsehsender Phoenix. Die Politik in Deutschland habe zügig, verantwortungsbewusst und sensibel gehandelt. Auch die Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses, Charlotte Knobloch, wertete die rasche Entscheidung als „wichtigen und richtigen Schritt“. Der Gesetzentwurf sei „ausgewogen und geeignet, die entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen“. Der Zentralrat der Muslime forderte derweil kleine Nachbesserungen. Dessen Vorsitzender Aiman Mazyek stellte im Bayerischen Rundfunk den Begriff des „Kindeswohlvorbehalts“ in Frage. Dieser Punkt sollte noch diskutiert werden. Insgesamt gehe der Gesetzentwurf aber in die völlig richtige Richtung, sagte Mazyek. Damit werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden. Außerdem werde wieder Rechtssicherheit geschaffen. Kritik von der Linken und Menschenrechtsverbänden Kritik übte der Rechtsexperte der Linken, Wolfgang Neskovic. Der Gesetzentwurf sei ein „parlamentarischer Schnellschuss auf Kosten der Kinderrechte“. Er verstoße gegen das Grundgesetz und sei mit dem Völkerrecht nicht vereinbar. Die Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ beklagte, dass das Recht von nichteinwilligungsfähigen Jungen auf ihre körperliche Unversehrtheit zu wenig geschützt werde. Dass „die Regeln der ärztlichen Kunst“ bei der Beschneidung im Gesetz nicht näher definiert würden, sei fatal. Auch von der Deutschen Kinderhilfe gab es harsche Einwände. Sie nannte den Entwurf einen „aktionistischen Schnellschuss“. „Während die Ohrfeige verboten ist, soll nun ein irreversibler, mit den Risiken von erheblichen Nebenwirkungen verbundener und ausgesprochen schmerzhafter Eingriff egal aus welchen Gründen erlaubt werden“, mahnte Vorstandsvorsitzender Georg Ehrmann. dapd (Politik/Politik)

Positive Reaktionen auf Kabinettsbeschluss zur Beschneidung

Positive Reaktionen auf Kabinettsbeschluss zur Beschneidung Berlin (dapd). Nach heftigen gesellschaftlichen Debatten hat das Kabinett am Mittwoch eine Regelung zur Beschneidung bei Jungen auf den Weg gebracht. Dem Entwurf zufolge bleibt die religiöse Beschneidung straffrei. Dazu soll ein neuer Paragraf 1631 d im Recht der elterlichen Sorge des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeführt werden. Der Beschluss stieß bei Juden und Muslimen überwiegend auf Zustimmung. Eine Beschneidung von Jungen ist dem Kabinettsbeschluss zufolge zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. In den ersten sechs Lebensmonaten des Sohnes dürfen dem Gesetzentwurf zufolge auch Nicht-Mediziner die Beschneidungen vornehmen. Dies gilt aber nur, wenn die jeweiligen Personen dafür besonders ausgebildet sind. Hintergrund des Gesetzes ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Regierung und Parlament wollten nach dem Urteil schnell Rechtssicherheit für jüdische und muslimische Eltern schaffen. In beiden Religionen ist die Beschneidung Bestandteil der religiösen Identität. Der Entwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte den Beschluss der Ministerrunde. „Es ist ein guter Tag, der dazu beiträgt, dass wieder mehr Rechtssicherheit eintreten wird“, sagte sie. Regierungssprecher Steffen Seibert stellte klar, dass sich der Gesetzentwurf ausdrücklich auf die Beschneidung von Jungen beziehe. Die gelegentlich fälschlicherweise auch Beschneidung genannte Genitalverstümmelung von Mädchen bleibe in Deutschland verboten. „Sie war es vorher, so ist es auch nach diesem Gesetz“, erklärte Seibert. Nach den Vorstellungen von Grünen-Chef Cem Özdemir sollte der Bundestag ohne Fraktionszwang über das neue Beschneidungsgesetz abstimmen. „Die Frage der Beschneidung von Jungen ist keine, die per Mehrheitsbeschluss in Parteien entschieden werden sollte“, sagte Özdemir. Deswegen sei der Vorschlag richtig, die Abstimmung im Parlament vom Fraktionszwang zu befreien. Positive Reaktion von Juden und Muslimen Der Zentralrat der Juden äußerte sich zufrieden. „Der Gesetzentwurf ist sehr gelungen und geglückt“, sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann dem Fernsehsender Phoenix. Die Politik in Deutschland habe zügig, verantwortungsbewusst und sensibel gehandelt. „In diesem Fall haben unsere Politiker viel Lob und Respekt verdient“, hob Graumann hervor. Auch die Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses, Charlotte Knobloch, wertete die rasche Entscheidung als „wichtigen und richtigen Schritt“. Der Gesetzentwurf sei „ausgewogen und geeignet, die entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen“, sagte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern in München. Sie wünsche sich, dass das Gesetz in dieser Form so schnell wie möglich auch vom Bundestag verabschiedet werde. Knobloch zeigte sich erleichtert, „dass Deutschland nicht das erste und einzige Land auf der Welt wird, in dem Juden ihre Religion nicht mehr ausüben können.“ Sie hoffe nun, „dass dieses Thema endlich aus der öffentlichen Diskussion verschwindet“. Der Zentralrat der Muslime forderte derweil kleine Nachbesserungen. Dessen Vorsitzender Aiman Mazyek stellte im Bayerischen Rundfunk den Begriff des „Kindeswohlvorbehalts“ infrage. Dieser Punkt sollte noch diskutiert werden. Insgesamt gehe der Gesetzentwurf aber in die völlig richtige Richtung, sagte Mazyek. Damit werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden. Außerdem werde wieder Rechtssicherheit geschaffen. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration begrüßte den Gesetzentwurf. Deutschland reihe sich damit in die international geltende Rechtslage ein. dapd (Politik/Politik)

Justizministerin begrüßt Beschluss zum Beschneidungsgesetz

Justizministerin begrüßt Beschluss zum Beschneidungsgesetz Berlin (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Kabinettsbeschluss zum Beschneidungsgesetz begrüßt. „Es ist ein guter Tag, der dazu beiträgt, dass wieder mehr Rechtssicherheit eintreten wird“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch in Berlin. Künftig könnten Eltern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht über eine Beschneidung ihres Kindes frei entscheiden. Jahrzehntelang sei dies unstreitig möglich gewesen, fügte sie hinzu. Dem Gesetz zufolge ist eine Beschneidung von Jungen allerdings nur zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Zudem muss bei Anwendung des Ritus‘ der Wille des Jungen berücksichtigt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Die Bundesregierung, aber auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages wollen den alten Ritus nun per Gesetz legitimieren und auf diese Weise Rechtssicherheit für Juden und Muslime schaffen. dapd (Politik/Politik)

Özdemir befürwortet Elternrecht auf Beschneidung

Özdemir befürwortet Elternrecht auf Beschneidung Berlin (dapd). Der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir stellt sich klar auf die Seite der jüdischen und muslimischen Eltern, die ihre Söhne beschneiden lassen wollen. „Ich sage unzweideutig, dass Juden und Muslime das Recht auf Beschneidung ihrer männlichen Kinder haben sollten, wenn diese nach klaren medizinischen Standards durchgeführt und das Kindeswohl dabei beachtet wird“, sagte Özdemir der Zeitung „Die Welt“. In der aktuellen Diskussion seien „alle gut beraten, sich die Argumente der anderen Seite ohne Schaum vor dem Mund anzuhören“. Dazu gehöre auch, „dass man die Beschneidung von Jungen nicht in einem Atemzug mit der schrecklichen Genitalverstümmelung von Mädchen nennt“, erklärte der Grünen-Politiker. Die Eckpunkte von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Regelung der Beschneidung nannte Özdemir „eine gute Diskussionsgrundlage“, über die man nun mit Kinderschutzverbänden, Ärzten und Religionsgemeinschaften sprechen müsste. dapd (Politik/Politik)

Hunderte Demonstranten fordern Rechtssicherheit für Beschneidung

Hunderte Demonstranten fordern Rechtssicherheit für Beschneidung Berlin (dapd). Mehrere hundert Demonstranten haben in Berlin Rechtssicherheit für die religiöse Beschneidung von Jungen verlangt. „Das Ja zur Beschneidung muss in ein Gesetz gegossen werden“, forderte Lala Süßkind, die ehemalige Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin. An der Demonstration am Sonntag nahmen laut Polizei rund 300 Menschen teil – hauptsächlich Juden, aber auch Muslime und Christen. Die Kundgebung auf dem Bebelplatz stand unter dem Motto „Für Religionsfreiheit, gegen Kriminalisierung und Bevormundung“. Hintergrund der Demonstration war ein im Juni veröffentlichtes Urteil des Kölner Landesgerichtes, das die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung wertet – selbst wenn die Eltern einwillgen. Daraufhin war eine Debatte entbrannt, die auch im Ausland für Aufsehen sorgt. Süßkind nannte es unerträglich, „dass sich immer wieder inkompetente und intolerante Menschen zu Wort gemeldet haben“. Sie verwies auf die identitätsstiftende Bedeutung des Rituals für jüdische und muslimische Jungen. Außerdem sei der Eingriff medizinisch weltweit akzeptiert und von der Gesundheitsorganisation WHO empfohlen. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, nannte es unerträglich, dass Juden nun als Kinderquäler abgestempelt würden. Er beklagte im „Focus“ die teils „unerbittliche Härte und den rüden Anklageton“ in der Diskussion. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) äußerte ebenfalls seine große Sorge. Die Debatte werde außerhalb Deutschlands in keiner Weise verstanden. „Es ist schlechterdings unvorstellbar, dass jüdische Familien in Deutschland ihre Jungen nicht mehr beschneiden dürfen“, sagte er dem „Focus“. „Unter optimalen hygienische Bedingungen“ Kenan Kolat, der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland sagte auf der Demonstration: „Niemand wird die Beschneidung in Deutschland stoppen können.“ Außerdem werde das Ritual unter optimalen hygienischen Bedingungen und nicht in irgendwelchen Hinterzimmern durchgeführt. Die Vorwürfe der Beschneidungsgegner zeigten die Vorurteile einiger Deutscher sowie den schwelenden Antisemitismus und Antiislamismus, ergänzte Kolat. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte am Mittwoch eine Übergangsregelung vorgestellt, mit der in der Hauptstadt ab sofort die Beschneidung, wenn auch unter strengen Voraussetzungen, straffrei ist. Süßkind bezeichnete diese Zwischenregelung als „gut gemeint, aber ungenügend“. Es sei problematisch, dass die Eltern die religiöse Motivation nachweisen müssten. Süßkind sagte, sie wolle sich weder durch ein großes J auf der Brust noch durch den zweiten Vornamen Sarah als Jüdin ausgeben müssen. Die Bundesregierung will bald ein Gesetz vorlegen, das Klarheit bei der religiösen Beschneidung schafft. „Die entstandene Rechtsunsicherheit wird durch eine bundesgesetzliche Regelung schnell beseitigt werden“, versprach Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag Juden und Muslimen. Kinder- und Jugendärzte wollen sich indes weiterhin nicht an religiösen Beschneidungen von minderjährigen Jungen beteiligen. Das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und auf körperliche Unversehrtheit habe einen höheren Stellenwert als das Recht der Eltern, die Unversehrtheit aufgrund religiöser Überzeugungen zu beeinträchtigen, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, im RBB-Inforadio. Er kündigte an, dass sein Verband sich an einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligen werde, falls der Bund die Beschneidung gesetzlich zulasse. dapd (Politik/Politik)

Hunderte Demonstranten fordern Rechtssicherheit bei der Beschneidung

Hunderte Demonstranten fordern Rechtssicherheit bei der Beschneidung Berlin (dapd). Mehrere hundert Demonstranten haben am Sonntag in Berlin mehr Rechtssicherheit für die religiöse Beschneidung von Jungen verlangt. „Das Ja zur Beschneidung muss in ein Gesetz gegossen werden“, forderte Lala Süßkind, die ehemalige Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin. An der Demonstration nahmen laut Polizei rund 300 Menschen teil – hauptsächlich Juden, aber auch Muslime und Christen. Die Kundgebung auf dem Bebelplatz stand unter dem Motto „Für Religionsfreiheit, gegen Kriminalisierung und Bevormundung“. Hintergrund der Demonstration war ein im Juni veröffentlichtes Urteil des Kölner Landesgerichtes, das die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Daraufhin war eine politische Debatte entbrannt. Süßkind nannte es „unerträglich, dass sich immer wieder inkompetente und intolerante Menschen zu Wort gemeldet haben und dabei eine so große Resonanz gefunden haben“. Sie verwies zudem auf die „identitätsstiftende Bedeutung“ des Rituals für jüdische und muslimische Jungen. Außerdem sei der Eingriff medizinisch weltweit akzeptiert und von der Gesundheitsorganisation WHO empfohlen. Unter optimalen hygienische Bedingungen Kenan Kolat, der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland sagte: „Niemand wird die Beschneidung in Deutschland stoppen können.“ Außerdem werde das Ritual unter optimalen hygienischen Bedingungen und nicht in irgendwelchen Hinterzimmern durchgeführt. Die Vorwürfe der Beschneidungsgegner zeigten die Vorurteile einiger Deutscher sowie den schwelenden Antisemitismus und Antiislamismus, ergänzte Kolat. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte am Mittwoch eine Übergangsregelung vorgestellt, mit der in der Hauptstadt ab sofort die Beschneidung, wenn auch unter strengen Voraussetzungen, straffrei ist. Süßkind bezeichnete diese Zwischenregelung als „gut gemeint, aber ungenügend“. Es sei problematisch, dass die Eltern die religiöse Motivation nachweisen müssten. Süßkind sagte, sie wolle sich weder durch ein großes J auf der Brust noch durch den zweiten Vornamen Sarah als Jüdin ausgeben müssen. Die Bundesregierung will bald ein Gesetz vorlegen, das Klarheit bei der religiösen Beschneidung schafft. „Die entstandene Rechtsunsicherheit wird durch eine bundesgesetzliche Regelung schnell beseitigt werden“, versprach Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag Juden und Muslimen. dapd (Politik/Politik)