Der Bund ist bei Beschneidung zuständig

Der Bund ist bei Beschneidung zuständig Berlin (dapd-bln). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekräftigt die Zuständigkeit des Bundes bei der Regelung der Beschneidung zu religiösen Zwecken. „Die entstandene Rechtsunsicherheit wird durch eine bundesgesetzliche Regelung schnell beseitigt werden“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Sie fügte hinzu: „Wir müssen mit allen Mitteln verhindern, dass über die Beschneidungsdebatte Antisemitismus Vorschub geleistet wird. Wir brauchen lebendiges jüdisches Leben in Deutschland.“ Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte am Mittwoch eine Übergangsregelung vorgestellt, mit der in dem Bundesland die religiöse Beschneidung unter strengen Voraussetzungen straffrei ist. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hält die Regelung jedoch für nicht ausreichend. dapd (Politik/Politik)

Israels Vize-Premier: Verbot der Beschneidung heißt Juden raus

Israels Vize-Premier: Verbot der Beschneidung heißt Juden raus München (dapd). Der israelische Vize-Premier Silvan Schalom hat davor gewarnt, die religiöse Beschneidung von Jungen zu verhindern. Sie sei zentraler Teil einer Jahrtausende alten Tradition, sagte Schalom dem Nachrichtenmagazin „Focus“ und fügte hinzu: „Sie zu unterbinden, bedeutet ‚Juden raus‘!“ Schließlich könnten Juden nicht ohne diese für ihre Identität elementare Praxis leben. Ein Kölner Gericht hatte die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet. Schalom betonte dagegen, ein Gesundheitsrisiko gebe es nicht. Eine neue US-Studie beweise im Gegenteil die gesundheitlichen Vorteile dieses Eingriffes bei Babys. dapd (Politik/Politik)

Zweifel an schneller gesetzlicher Lösung für Beschneidungen

Zweifel an schneller gesetzlicher Lösung für Beschneidungen Berlin (dapd). In der Diskussion um die rituelle Beschneidung von Jungen mehren sich Zweifel an einer schnellen gesetzlichen Lösung. Politiker von FDP und SPD gingen am Wochenende nicht davon aus, dass noch in diesem Jahr ein sogenanntes Beschneidungsgesetz beschlossen wird. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Vorhautbeschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet. Daraufhin entbrannte die Diskussion um die Zulässigkeit des Eingriffs. Die Beschneidung gilt Juden und Muslimen als Zeichen der Religionszugehörigkeit. Der israelische Staatspräsident Schimon Peres bat den deutschen Staat bereits, das Beschneidungsritual zu schützen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte vor wenigen Tagen bekräftigt, noch im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen. Eine Expertenanhörung ist für Dienstag geplant. Wie der „Spiegel“ berichtet, will das Justizressort die Beschneidungsfrage im Familienrecht und nicht im Strafrecht regeln. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, sieht jedoch keine schnelle Verabschiedung der Regelung. Es komme auch nicht darauf an, „ob das Gesetz in diesem Jahr oder im Januar, Februar 2013“ verabschiedet werde, sagte er dem „Focus“. Die SPD-Abgeordnete und Kinderbeauftragte Marlene Rupprecht zeigte sich ebenfalls skeptisch. Die Bundesjustizministerin müsse mit dem Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen die „Quadratur des Kreises“ schaffen. Auf die Feststellung des Zentralratspräsidenten der Juden, Dieter Graumann, ohne Rechtssicherheit für Beschneidungen sei jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich, sagte Rupprecht, dies sei ein „Totschlagargument“. Man könne nicht sagen: „Wir hatten den Holocaust, also haben wir jahrhundertelang nichts zu kritisieren.“ Kinderschutzbund gegen Strafverfolgung Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, wandte sich gegen eine strafrechtliche Verfolgung der Beschneidung. „Ich bin für ein Gesetz, das Strafverfolgung verhindert“, sagte Hilgers der „Frankfurter Rundschau“. „Sonst werden Hunderttausende in die Illegalität getrieben.“ Doch sei er auch gegen ein Gesetz, das die Beschneidung einfach rechtfertigt. Dazu seien zu viele Fragen noch offen. Am Donnerstag hatte der Deutsche Ethikrat empfohlen, die religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen nur unter strengen Standards zu erlauben. Mindestanforderungen sollten die Einwilligung der Eltern und eine Schmerzbehandlung sein, außerdem müsse der Eingriff fachgerecht erfolgen. Die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen, sagte im „Focus“, sie beneide diejenigen, die dieses Gesetz formulieren müssen, nicht. dapd (Politik/Politik)

Zweifel an schneller gesetzlicher Lösung für Beschneidungen

Zweifel an schneller gesetzlicher Lösung für Beschneidungen Berlin (dapd). In der Diskussion um die rituelle Beschneidung von Jungen mehrten sich Zweifel an einer schnellen gesetzlichen Lösung. Politiker von FDP und SPD gingen am Samstag nicht davon aus, dass noch in diesem Jahr ein sogenanntes Beschneidungsgesetz beschlossen wird. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Vorhautbeschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet. Daraufhin entbrannte die Diskussion um die Zulässigkeit des Eingriffs. Die Beschneidung gilt Juden und Muslimen als Zeichen der Religionszugehörigkeit. Der israelische Staatspräsident Schimon Peres bat den deutschen Staat bereits, das Beschneidungsritual zu schützen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, sieht jedoch keine schnelle Verabschiedung der Regelung. Es komme aber auch nicht darauf an, „ob das Gesetz in diesem Jahr oder im Januar, Februar 2013“ verabschiedet werde, sagte er dem „Focus“. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte vor wenigen Tagen bekräftigt, noch im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die SPD-Abgeordnete und Kinderbeauftragte Marlene Rupprecht zeigte sich skeptisch. Die Bundesjustizministerin müsse mit dem Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen die „Quadratur des Kreises“ schaffen. Auf die Feststellung des Zentralratspräsidenten der Juden, Dieter Graumann, ohne Rechtssicherheit für Beschneidungen sei jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich, sagte Rupprecht, dies sei ein „Totschlagargument“. Man könne nicht sagen: „Wir hatten den Holocaust, also haben wir jahrhundertelang nichts zu kritisieren.“ Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, wandte sich gegen eine strafrechtliche Verfolgung der Beschneidung von Jungen. „Ich bin für ein Gesetz, das Strafverfolgung verhindert“, sagte Hilgers der „Frankfurter Rundschau“. „Sonst werden Hunderttausende in die Illegalität getrieben.“ Doch sei er auch gegen ein Gesetz, das die Beschneidung einfach rechtfertigt. Dazu seien zu viele Fragen noch offen. Am Donnerstag hatte der Deutsche Ethikrat empfohlen, die religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen nur unter strengen Standards zu erlauben. Mindestanforderungen sollten die Einwilligung der Eltern und eine Schmerzbehandlung sein, außerdem müsse der Eingriff fachgerecht erfolgen. Die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen, sagte im „Focus“, sie beneide diejenigen, die dieses Gesetz formulieren müssen, nicht. dapd (Politik/Politik)

Peres bittet Deutschland um Schutz des Rituals der Beschneidung

Peres bittet Deutschland um Schutz des Rituals der Beschneidung Jerusalem (dapd). Der israelische Staatspräsident Schimon Peres hat den deutschen Staat gebeten, das Ritual der Beschneidung zu schützen. In einem am Donnerstag in Jerusalem veröffentlichten Brief an Bundespräsident Joachim Gauck verwies er darauf, dass die Beschneidung von Jungen ein wichtiger, seit Tausenden Jahren im Judentum praktizierter Brauch sei. Er begrüßte die Ankündigung des Berliner Justizministeriums, im Herbst einen Gesetzentwurf zum Schutz des Brauchs vorzulegen. Die Debatte über die Beschneidung wurde von einem Urteil des Kölner Landgerichts ausgelöst, wonach das Ritual eine strafbare Körperverletzung sei. dapd (Politik/Politik)

Zustimmung im Ethikrat für Betäubungsvorschrift bei Beschneidungen

Zustimmung im Ethikrat für Betäubungsvorschrift bei Beschneidungen Berlin (dapd). Im Deutschen Ethikrat zeichnet sich beim Streit um religiöse Beschneidungen von Jungen eine Mehrheit für eine gesetzliche Erlaubnis mit Betäubungsvorschrift ab. In einer öffentlichen Sitzung des Beratergremiums von Bundestag und Bundesregierung sprachen sich am Donnerstag Juristen, Theologen und Mediziner für eine solche rechtliche Regelung aus. Auch der jüdische Vertreter im Ethikrat, der Medizinprofessor Leo Latasch, zeigte sich offen für lokale Betäubungen. Latasch sowie das muslimische Mitglied im Ethikrat, der Mainzer Medizinethiker Ilhan Ilkilic, hoben zugleich die herausragende Bedeutung der Beschneidung im Verständnis beider Religionen hervor. Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel betonte in der Sitzung, eine Beschneidung ohne Betäubung halte er „für rechtlich wie ethisch inakzeptabel“. Diese dürften nicht erlaubt werden. Er fügte hinzu, „ohne Anästhesie ist eine Beschneidung nicht nur schmerzhaft, sondern qualvoll“. Aus seiner Sicht wäre nur eine Vollnarkose „wirklich effizient“. Diese sei aber nach einhelliger medizinischer Überzeugung für Neugeborene zu gefährlich sei. Merkel äußerte sich grundsätzlich skeptisch zu einem Recht auf frühkindliche Beschneidung. Er warnte vor einem „jüdisch-muslimischen Sonderrecht“ und einem „Sündenfall des Rechtsstaates“. Dem widersprach der Kölner Strafrechtsprofessor Wolfram Höfling. Er plädierte für „eine Anerkennung der Beschneidung als Elternrecht“, allerdings unter der Bedingung, dass diese „fachgerecht“ und „schmerzvermeidend“ vorgenommen werde. Latasch betonte, die Gabe von „Zäpfchen gegen Schmerzen“, betäubenden Salben sowie „Lokalanästhetika im Lendenbereich“ seien in Deutschland bei Beschneidungen bereits heute üblich. Er verwies zugleich darauf, dass es „keine einzige Untersuchung“ gebe, die nachweise, dass eine Beschneidung zu einem Trauma führe. Er zeigte sich überzeugt davon, dass das Bundesjustizministerium einen für Juden zustimmungsfähigen Vorschlag vorlegen werde. Umstrittenes Gerichtsurteil Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen. Das Bundesjustizministerium will im Auftrag des Bundestages im Herbst eine Gesetzesinitiative vorlegen, die religiöse Beschneidungen unter Auflagen erlaubt. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte am Mittwoch für eine „angemessene Betäubung bei der Beschneidung“ plädiert. Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der evangelische Theologe Peter Dabrock, forderte ebenfalls „nachgewiesen wirksame schmerztherapeutische Maßnahmen“. Zugleich bemängelte er, dass die öffentliche Debatte „wenig bis kein Verständnis“ für die „existenzielle Bedeutung von Religion“ zeige. In einem dapd-Interview verlangte er, die vom Bundestag angestrebte gesetzliche Regelung müsse „einen Ausgleich zwischen medizinischen und rituellen Erfordernissen“ schaffen. Der ehemalige Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Altbischof Wolfgang Huber, warb im ZDF-„Morgenmagazin“ dafür, die Frage eines Betäubungsgebotes wie eine rechtliche Regelung überhaupt „in Ruhe zu diskutieren“. Ein Ausweg aus dem Streit „wäre, sicherzustellen, dass die Belastung für das Kind so gering wie möglich ist“. Das Ethikratsmitglied mahnte zugleich, man könne sich nicht einfach darüber hinwegsetzen, wenn sich jüdische Eltern dem religiösen Gebot der Beschneidung verpflichtet fühlten. Warnung vor „Beschneidungstourismus“ Latasch unterstrich, die Beschneidung von Jungen am achten Tag nach der Geburt sei „entscheidender Bestandteil“ jüdischer Religionszugehörigkeit. Auch Ilkilic erläuterte, die Beschneidung männlicher Nachkommen sei „eine unverzichtbare und elementare Pflicht für Muslime“. Eine strafrechtliche Ahndung würde Muslime „nicht davon abhalten“. Ilkilic sagte: „Die Konsequenz wäre Beschneidungstourismus.“ Latasch zeigte sich unterdessen in einem dapd-Interview entsetzt über das Diskussionsniveau beim Thema Beschneidung. Ihn habe „völlig überrascht“, wie massiv „offener Antisemitismus und offener Antiislamismus“ zutage getreten seien, sagte das Direktoriumsmitglied im Zentralrat der Juden. Zahlreiche Äußerungen in E-Mails, Briefen und in Blogs seien „richtig unter die Gürtellinie“ gegangen. Unter anderem seien alte Ressentiments wie das des Kinderschänders wiederbelebt worden. dapd (Politik/Politik)

Ermittlungen gegen Rabbiner wegen Beschneidung ziehen sich hin

Ermittlungen gegen Rabbiner wegen Beschneidung ziehen sich hin Hof/Gießen (dapd). Wegen der politischen Brisanz werden die Ermittlungen gegen den Rabbiner David Goldberg wegen der Beschneidung von Jungen vermutlich mehrere Wochen dauern. Man überprüfe derzeit den strafrechtlichen Gehalt der Anzeige gegen Goldberg und wolle „alle Aspekte der Angelegenheit sorgfältig einbeziehen“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hof, Gerhard Schmitt, am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Da die Materie wegen ihrer politischen Bedeutung sehr komplex sei, könnten sich die Ermittlungen mehrere Wochen lang hinziehen. Der Gießener Arzt Sebastian Guevara Kamm hatte bei der Staatsanwaltschaft Hof Strafanzeige gegen den Rabbiner David Goldberg wegen der Beschneidung von Minderjährigen gestellt. In seiner Begründung beruft sich der Mediziner unter anderem auf das Urteil des Kölner Landgerichtes vom Juni, in dem die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung gewertet wird. dapd (Politik/Politik)

FDP will über Beschneidungsgesetz ohne Fraktionszwang abstimmen

FDP will über Beschneidungsgesetz ohne Fraktionszwang abstimmen Hamburg (dapd). Die Bundestagsabgeordneten sollen nach dem Willen der FDP über eine gesetzliche Regelung der rituellen Beschneidung ohne Fraktionszwang abstimmen. „Bei einer solch grundsätzlichen Frage kann man niemanden zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Der Bundestag hatte vor der Sommerpause eine gesetzliche Regelung angemahnt, um die bei Juden und Muslimen praktizierte rituelle Beschneidung von Jungen straffrei zu stellen. Hintergrund ist ein Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai, welches die Beschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Dagegen hatte sich im In- und Ausland Protest erhoben. Das Bundesjustizministerium will laut „Spiegel“ allerdings kein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von Jungen vorlegen und hat noch nicht entschieden, ob die neuen Regelungen ins Strafrecht oder ins Familienrecht aufgenommen werden. dapd (Politik/Politik)

Justizministerin: Gesetzliche Regelung der Beschneidung kompliziert

Justizministerin: Gesetzliche Regelung der Beschneidung kompliziert Berlin (dapd). Die Beschneidung von Jungen in einem juristisch wasserfesten Gesetz zu regeln, ist nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums schwer. „Die Sache ist komplizierter, als ein einfaches Sätzchen irgendwo einzufügen, wie sich das einige vorstellen“, sagte Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“. Die FDP-Politikerin hält es für möglich, dass eine gesetzliche Regelung der Beschneidung am Ende in Karlsruhe landen wird. „Ich schließe nach dieser emotionalen Debatte nicht aus, dass das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht kommt“, sagte die Bundesjustizministerin. „Da werden die Richter zu beurteilen haben, ob sie die Grundrechtsabwägung teilen, die wir vornehmen werden.“ Leutheusser-Schnarrenberger riet von einer Grundsatzdebatte über das Verhältnis von Staat und Religion ab. „Wir brauchen eine eng begrenzte Regelung für die Beschneidung von Jungen“, sagte die FDP-Politikerin. dapd (Politik/Politik)

Mehrheit gegen rituelle Beschneidung von Jungen

Mehrheit gegen rituelle Beschneidung von Jungen Berlin (dapd). Der Widerstand in Deutschland gegen eine rituelle Beschneidung von Jungen wächst. Einer repräsentativen Emnid-Umfrage zufolge halten nur 40 Prozent der Bürger eine gesetzliche Vorgabe für richtig, 48 Prozent sprechen sich dagegen aus. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sieht dies aber nicht als ein Zeichen von Antisemitismus an. Im Judentum gehört die Bescheidung von Jungen in den ersten acht Lebenstagen zur religiösen Identität. Ein Kölner Gericht hatte vor wenigen Wochen festgestellt, dass jede Beschneidung eines Jungen eine strafbare Körperverletzung sei, selbst wenn die Eltern ausdrücklich einwilligen. Das Urteil hatte vor allem bei Juden und Muslimen heftige Kritik hervorgerufen. Diese Rechtsauffassung soll nun per Gesetz geändert werden. Graumann lobte daher im „Focus“ die Bundestagsinitiative von Union, FDP und SPD, die geeignet sei, die Rechtsunsicherheit zu beenden. Demoskopie sei eine Sache, Verantwortungsbewusstsein etwas anderes, sagte er. Mediziner und Juristen warnen Namhafte Mediziner und Juristen appellieren derweil an Bundesregierung und Bundestag, keine vorschnellen Beschlüsse zur Beschneidung von Jungen zu fassen. „Das Thema Beschneidung ist zu sensibel für politische Schnellschüsse“, heißt es in einem Offenen Brief, der vom Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Universität Düsseldorf, Matthias Franz, initiiert wurde. Sie mahnen darin, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu rücken sowie Erkenntnisse der Hirn- und Präventionsforschung zu berücksichtigen. Die Sprecherin des UN-Kinderhilfswerkes Unicef, Helga Kuhn, verlangte, die Unversehrtheit des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte zu stellen. Es dürfe mit Blick auf kommende politische und rechtliche Entscheidungen keinen Rückschritt hinter die internationalen Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen geben, die auch von Deutschland ratifiziert wurden, betonte Kuhn in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Rituelle Beschneidung oft unbekannt Der Bundestag hatte die Regierung am Donnerstag per Resolution mehrheitlich zur Vorlage eines Gesetzes aufgefordert, das die rituelle Beschneidung von Jungen grundsätzlich straffrei stellt. Der Grünen-Politiker Fritz Kuhn, Verfechter einer „klaren gesetzlichen Regelung“, sprach sich dafür aus, dass sich der Bundestag ausreichend Zeit für die parlamentarische Debatte nehmen soll. Zudem müsse die Beschneidung von Mädchen verboten bleiben, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Die Vorstandsvorsitzende von „Terre des Femmes“, Irmgard Schewe-Gerigk, warnte indes im Falle einer einseitigen Auslegung vor verfassungsrechtlichen Problemen. Der Zentralratspräsident Graumann zeigte sich erstaunt, „dass viele Menschen, auch Gebildete, überhaupt nicht wussten, dass es bei uns rituelle Beschneidung gibt. Ich verstehe, dass jemand erst einmal zurückzuckt, wenn er im Status der Unwissenheit damit konfrontiert wird.“ Aus Sicht des Heidelberger Historikers Johannes Heil hat sich mit dem Kölner Urteil „ein vulgärer Rationalismus durchgesetzt, der sich unter dem Deckmantel der Menschenrechte anmaßt, zu beurteilen, was hinsichtlich religiöser Riten richtig und was falsch ist“. dapd (Politik/Politik)