Graumann sieht in Debatte über Beschneidung keinen Antisemitismus

Graumann sieht in Debatte über Beschneidung keinen Antisemitismus Berlin (dapd). Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, hat die Initiative von Union, FDP und SPD gelobt, die rituelle Beschneidung von Jungen per Gesetz zu legalisieren – auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung da anderer Meinung ist. Demoskopie sei eine Sache, Verantwortungsbewusstsein etwas anderes, sagte er dem „Focus“ laut Vorabbericht vom Samstag. Nach einer Emnid-Umfrage halten nur 40 Prozent der Bürger eine gesetzliche Beschneidungs-Erlaubnis für richtig. 48 Prozent sprechen sich dagegen aus. Graumann sagte, er wolle die schrillen Töne in der Debatte „überhaupt nicht auf das Thema Antisemitismus schieben – das hat damit nichts zu tun“. Es habe ihn erstaunt, „dass viele Menschen, auch Gebildete, überhaupt nicht wussten, dass es bei uns rituelle Beschneidung gibt. Ich verstehe, dass jemand erst einmal zurückzuckt, wenn er im Status der Unwissenheit damit konfrontiert wird.“ Das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid befragte am 18. und 19. Juli 1.000 repräsentativ ausgewählte Personen. Auslöser der Aufregung ist ein Urteil des Kölner Landgerichts. Es hatte vor gut zwei Monaten die Beschneidung als Körperverletzung gewertet. Das Urteil rief international insbesondere bei Juden und Muslimen heftige Kritik hervor. Der Bundestag hatte daraufhin die Regierung am Donnerstag per Resolution mehrheitlich zur Vorlage eines Gesetzes aufgefordert, dass die rituelle Beschneidung von Jungen grundsätzlich straffrei stellt. „Vulgärer Rationalismus“ Der Leiter der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg, Johannes Heil, sieht in der Debatte einen Beleg dafür, dass Teile der Bevölkerung einer pluralistischen Gesellschaftsordnung kritisch gegenüberstehen. Beispielsweise sei vehementer Widerstand zu beobachten, wenn sich diese Pluralität durch konkrete Schritte äußere, sagte Heil in einem dapd-Interview. Dabei spiele es „keine Rolle, ob es um den Bau von Minaretten geht, um das Tragen von Kopftüchern oder eben um die Beschneidung“. Aus Sicht des Heidelberger Historikers hat sich mit dem Urteil „ein vulgärer Rationalismus durchgesetzt, der sich unter dem Deckmantel der Menschenrechte anmaßt zu beurteilen, was hinsichtlich religiöser Riten richtig und was falsch ist“. dapd (Politik/Politik)

Gegner der Beschneidung von Jungen machen mobil

Gegner der Beschneidung von Jungen machen mobil Berlin (dapd). Unmittelbar nach dem Votum des Bundestages für die Erlaubnis der rituellen Beschneidung von Jungen hagelt es Protest von Experten. Kinderschützer und Kriminalbeamte forderten am Freitag die Aussetzung einer gesetzlichen Regelung für zwei Jahre und einen Runden Tisch. Der Deutsche Richterbund hingegen begrüßte die am Donnerstag beschlossene Resolution des Bundestages. Diese fordert die Regierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfes bis Herbst auf. Zuständig ist das Justizministerium, wie eine Sprecherin sagte. Der Bundestag hatte die Regierung am Donnerstag per Resolution mehrheitlich zur Vorlage eines Gesetzes aufgefordert, dass die rituelle Beschneidung von Jungen grundsätzlich straffrei stellt. Damit soll sichergestellt sein, „dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“ Auslöser war ein Urteil des Kölner Landgericht. Es hatte vor gut zwei Monaten die Beschneidung als Körperverletzung gewertet. Das Urteil rief international insbesondere bei Juden und Muslimen heftige Kritik hervor. Die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs (Mogis), der Bund Deutscher Kriminalbeamter und andere Fachleute legten nun eine Petition vor, mit der die Abgeordneten zum Umdenken aufgefordert werden. „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen“, heißt es in der Petition. Ziel sei es, eine Versachlichung der Debatte um die Beschneidung zu erreichen und die Politik dazu zu bewegen, eine Abwägung der Kindesinteressen überhaupt zuzulassen. Es könne nicht Grundlage gesetzgeberischen Handelns sein, eine Beschneidung ausschließlich als religiöses Ritual und damit nur als eine Frage des religiösen Lebens in Deutschland zu betrachten. Außerdem fordern die Petenten den Bundestag zur Einsetzung eines Runden Tisches auf, der mit Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe besetzt sein soll. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünenfraktion, Volker Beck, verteidigte die Bundestagsentscheidung. Jüdisches und muslimisches Leben müsse in Deutschland weiter legal möglich sein, sagte Beck im Deutschlandfunk. Wenn Kinder beschnitten würden, dann müsse dies medizinisch fachlich korrekt und mit möglichst wenig Schmerzen geschehen. „Das gewährleisten wir nicht mehr, wenn wir es verbieten“. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte, unter „Berücksichtigung der drei Grundrechte – körperliche Unversehrtheit des Kindes, elterliches Sorgerecht und Religionsfreiheit – bin ich für eine Regelung, die Beschneidung von Jungen nicht zu bestrafen.“ Ein Verbot würde die lange kulturelle und religiöse Tradition jüdischen und muslimischen Lebens missachten und ausgrenzen. Eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, das Ministerium kläre seit der Urteilsverkündung „die damit einhergehenden rechtlichen Fragen“. Nach bisheriger Prüfung sei das Justizministerium für den Gesetzentwurf zuständig. Ziel sei es, den Entwurf bis Herbst vorzulegen. (Die Petition im Internet: http://url.dapd.de/HSauU0 ) dapd (Politik/Politik)

Gegner der Beschneidung von Jungen reichen Petition ein

Gegner der Beschneidung von Jungen reichen Petition ein Berlin (dapd). Kinderschützer und Kriminalbeamte protestieren gegen die Resolution des Bundestages zur Straffreiheit von Beschneidungen an Jungen. In einer Petition fordern sie die Aussetzung einer gesetzlichen Regelung für zwei Jahre sowie die Einrichtung eines Runden Tisches, wie die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs (Mogis) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter am Freitag in Berlin erklärten. „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen“, heißt es in der Petition. Ziel sei es, eine Versachlichung der Debatte um die Beschneidung zu erreichen und die Politik dazu zu bewegen, eine Abwägung der Kindesinteressen überhaupt zuzulassen. Es könne nicht Grundlage gesetzgeberischen Handelns sein, eine Beschneidung ausschließlich als religiöses Ritual und damit nur als eine Frage des religiösen Lebens in Deutschland zu betrachten. Außerdem fordern die Petenten den Bundestag zur Einsetzung eines Runden Tisches auf, der mit Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe besetzt sein soll. Beck verteidigt Resolution Der Bundestag hatte die Regierung am Donnerstag per Resolution mehrheitlich zur Vorlage eines Gesetzes aufgefordert, dass die rituelle Beschneidung von Jungen grundsätzlich straffrei stellt. Damit soll sichergestellt sein, „dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünenfraktion, Volker Beck, verteidigte die Bundestagsentscheidung. Jüdisches und muslimisches Leben müsse in Deutschland weiter legal möglich sein, sagte Beck im Deutschlandfunk. Wenn Kinder beschnitten würden, dann müsse dies medizinisch fachlich korrekt und mit möglichst wenig Schmerzen geschehen. „Das gewährleisten wir nicht mehr, wenn wir es verbieten“. Das Kölner Landgericht hatte vor gut zwei Monaten die Beschneidung als Körperverletzung gewertet. Das Urteil rief international insbesondere bei Juden und Muslimen heftige Kritik hervor. dapd (Politik/Politik)

Union, FDP und SPD über Antrag zu Beschneidung einig

Union, FDP und SPD über Antrag zu Beschneidung einig Berlin (dapd). Union, FDP und SPD haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Zulässigkeit von rituellen Beschneidung verständigt. Demnach wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“. Zu berücksichtigen seien dabei die Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung. Das geht aus dem Entwurf für den Antrag hervor, welcher der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Ob die Grünen die Resolution mittragen, soll in der Fraktionssitzung am Donnerstag entschieden werden. Die Linkspartei war an den fraktionsübergreifenden Gesprächen der vier anderen Fraktionen nicht beteiligt. Unklar war noch, ob sich der Bundestag am Donnerstag in seiner Sondersitzung zu den Hilfen für die spanischen Banken mit dem Thema befasst. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung als strafbare Körperverletzung gewertet. Das Urteil löste weltweit bei Juden und Muslimen Proteststürme aus. Die Bundesregierung will nun Rechtsklarheit schaffen. Jüdisches und muslimisches religiöses Leben in Deutschland müsse weiterhin möglich sein, heißt es in dem Antrag weiter. Die Beschneidung von Jungen habe für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Auf der anderen Seite stelle die Beschneidung einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Identität des Kindes dar, geben die Abgeordneten zu bedenken. Eine klare Absage erteilten die Abgeordneten der weiblichen Genitalverstümmelung. Diese sei mit der „weltweit sozial akzeptierten“ Beschneidung von Jungen nicht vergleichbar und daher zu verurteilen. dapd (Politik/Politik)

Schröder nennt Bedingungen für Beschneidungen von Jungen

Schröder nennt Bedingungen für Beschneidungen von Jungen Berlin/Bielefeld (dapd). Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat Bedingungen genannt, unter denen eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen künftig zulässig sein soll. Dazu gehöre die Betäubung ebenso wie die Frage, ob die Beschneidungen nur unter Aufsicht eines Arztes beziehungsweise durch einen Arzt vorgenommen werden dürfen, erklärte die Ministerin am Dienstag in Berlin. Auch müsse die Genitalverstümmelung an Mädchen ausgeschlossen sein. Schröder räumte ein, eine rechtliche Klarstellung sei nötig. Eine verantwortungsvolle rituelle Beschneidung müsse in Deutschland weiter möglich sein. „Aber ich sage auch ganz deutlich: Die Rechte der Kinder stehen hier nicht hinten an“, sagte die CDU-Politikerin. Die Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses, Charlotte Knobloch, mahnte eine schnelle Regelung an, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Knobloch, die auch Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern ist, stellte im Bielefelder „Westfalen-Blatt“ (Mittwochausgabe) zugleich klar: „Ich bin nicht bereit, nur ein Jota jüdischer Identität aufzugeben.“ Die Auswirkungen einer Beschneidung entsprechen nach Darstellung von Knobloch „eher einer Impfung als einer Amputation, womit rüde Kritiker sie gerne vergleichen“. dapd (Politik/Politik)

Beschneidung soll schnell geregelt werden

Beschneidung soll schnell geregelt werden Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die rituelle Beschneidung von Jungen möglichst bald gesetzlich regeln. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) plädiert für eine schnelle Lösung und prüft, ob diese über eine Änderung des Patientenrechts machbar ist. Der Druck ist groß: Der Zentralrat der Juden warnt vor drastischen Folgen für den Fall, dass die Beschneidung weiterhin als rechtswidrig eingestuft wird. Auch die Bundesärztekammer ermahnt die Politik. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Jungen im Juni als strafbare Körperverletzung gewertet. Das Urteil sorgte hierzulande wie international für Empörung. Die Beschneidung hat sowohl im Judentum als auch im Islam eine lange Tradition. Die Kölner Richter argumentierten jedoch, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit in Abwägung mit der Religionsfreiheit und dem Erziehungsrecht der Eltern. Bahr sagte, dass er die Beschneidung als Ausdruck religiöser Selbstbestimmung straffrei halten wolle. „Für mich ist die freie Ausübung der Religion ein ganz hohes Gut“, sagte der FDP-Politiker der Tageszeitung „Die Welt“. Deshalb sei die Unsicherheit nach dem Gerichtsurteil schnellstens abzubauen. Es werde nun diskutiert, „ob eine Legalisierung religiös begründeter Beschneidungen im Patientenrecht geregelt werden kann“, erklärte Bahr. Man müsse aber „abwarten, ob dieser Weg rechtlich überhaupt gangbar ist“. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, ermahnte die Politiker per Brief zur Eile. Er habe Bundeskanzlerin Angel Merkel (CDU), alle Fraktionschefs im Bundestag und die Ministerpräsidenten schriftlich gebeten, ein Gesetz direkt nach der Sommerpause auf den Weg zu bringen, sagte er dem „Focus“. Falls es bei der Rechtsauffassung des Kölner Gerichts bleibe, sei das jüdische Leben in Deutschland bedroht. „Dann müssten wir gehen“, sagte Graumann. Das sei „kein rhetorischer Trick“. Der Vorsitzende der Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland, Henry Brandt, wies in einem Gastbeitrag für die „Bild am Sonntag“ darauf hin, dass die Beschneidung im Judentum und im Islam „fundamental“ sei. Er verlangte, die Beschneidung gesetzlich zu erlauben. Nur so könne Religionsfreiheit glaubwürdig Bestand haben. Es reiche nicht, den Eingriff lediglich straffrei zu stellen. Genau das befürwortet jedoch der CSU-Politiker Thomas Silberhorn. „Jede Ohrfeige“ erfülle den Straftatbestand der Körperverletzung, also treffe dies auch auf die Beschneidung zu, sagte der Rechtsexperte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Silberhorn warb für eine Straffreistellung unter Verweis auf die geltende Regelung für die Abtreibung: „Sie bleibt rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft.“ CSU-Chef Horst Seehofer erklärte im ARD-„Sommerinterview“, er habe „sehr viel Verständnis für die Juden und die Muslime“. Bundesregierung und Parlament sollten eine Lösung finden, die eine vernünftige Güterabwägung zwischen der eingeforderten Religionsfreiheit und dem Strafrecht darstelle. „Ich glaube, das ist möglich“, sagte Seehofer. Zustimmung zu dem umstrittenen Kölner Urteil kam von der Linksfraktion. Der religionspolitische Sprecher Raju Sharma sagte der Zeitung, eine Beschneidung sei „ein schwerer Eingriff“ in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes. Diese habe der Staat zu schützen. Dagegen müssten die auf religiösen Traditionen begründeten Wünsche der Eltern zurückstehen. Insofern sei das Kölner Urteil „im Kern eine zutreffende Güterabwägung“. Wegen der unklaren rechtlichen Lage rät die Bundesärztekammer ihren Mitgliedern derzeit davon ab, rituelle Beschneidungen vorzunehmen. Das Urteil des Kölner Landgerichts halte man zwar für „sehr kulturunsensibel und falsch“, sagte Kammerpräsident Frank Ulrich Montgomery dem Berliner „Tagesspiegel“. Gleichwohl müsse die Kammer derzeit jedem Mediziner davon abraten, den Eingriff vorzunehmen. Wer dies dennoch tue, laufe Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden. dapd (Politik/Politik)

CSU-Politiker: Beschneidung soll rechtswidrig, aber straffrei sein

Berlin (dapd). Der CSU-Politiker Thomas Silberhorn hat Bedenken, die rituelle Beschneidung von Jungen grundsätzlich zu gestatten. „Jede Ohrfeige“ erfülle den Straftatbestand der Körperverletzung, also treffe dies auch auf die Beschneidung zu, sagte der Rechtsexperte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ laut Vorabbericht.

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Beschneidung soll schnell gesetzlich geregelt werden

Beschneidung soll schnell gesetzlich geregelt werden Berlin (dapd). Die rituelle Beschneidung von Jungen soll möglichst bald gesetzlich geregelt werden. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will eine Lösung über das Patientenrecht prüfen, um die rechtliche Unsicherheit schnellstens zu beenden. Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung stellt eine schnelle Lösung in Aussicht. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, drängt die Politik per Brief zur Eile. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Jungen im Juni als strafbare Körperverletzung gewertet. Das Urteil sorgte hierzulande wie international für Empörung. Die Beschneidung hat sowohl im Judentum als auch im Islam eine lange Tradition. Die Kölner Richter argumentierten jedoch, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide. Bahr sagte, dass er die Beschneidung als Ausdruck religiöser Selbstbestimmung straffrei halten wolle. „Für mich ist die freie Ausübung der Religion ein ganz hohes Gut“, sagte der FDP-Politiker der Tageszeitung „Die Welt“. Deshalb sei die Unsicherheit nach dem Gerichtsurteil schnellstens abzubauen. Es werde nun diskutiert, „ob eine Legalisierung religiös begründeter Beschneidungen im Patientenrecht geregelt werden kann“, erklärte Bahr. Man müsse aber „abwarten, ob dieser Weg rechtlich überhaupt gangbar ist“. „Dann müssten wir gehen“ Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), stellte ebenfalls eine rasche Lösung in Aussicht. „Die Religionsfreiheit in Deutschland ist ein hohes Gut. Die jüdischen und muslimischen Menschen müssen ihren Glauben leben können“, sagte die CDU-Politikerin der „Passauer Neuen Presse“. Das Kölner Urteil habe bei vielen Juden und Muslimen für große Verunsicherung gesorgt. „Umso wichtiger ist es jetzt, in dieser Frage zügig Rechtssicherheit zu erreichen“, fügte Böhmer hinzu. Graumann ermahnte die Politiker per Brief zur Eile. Er habe Bundeskanzlerin Angel Merkel (CDU), alle Fraktionschefs im Bundestag und die Ministerpräsidenten schriftlich gebeten, ein Gesetz direkt nach der Sommerpause auf den Weg zu bringen, sagte er dem „Focus“ laut Vorabbericht. Falls es bei der Rechtsauffassung eines Kölner Gerichts bleibe, wonach die Beschneidung eines Jungen strafbare Körperverletzung ist, sei das jüdische Leben in Deutschland bedroht. „Dann müssten wir gehen“, sagte Graumann. Das sei „kein rhetorischer Trick“. dapd (Politik/Politik)

Juden und Muslime gegen Kompromiss bei Beschneidung

Juden und Muslime gegen Kompromiss bei Beschneidung Berlin (dapd). Nach dem Kölner Beschneidungs-Urteil lehnen Juden und Muslime in Deutschland jeden Kompromiss ab. „Die Beschneidung ist für den jüdischen Glauben absolut elementar und nicht verhandelbar“, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Er fügte hinzu: „Würde sich die Rechtsprechung des Kölner Landgerichts durchsetzen, dann wäre Deutschland das einzige Land der Welt, in dem Beschneidung verboten wäre.“ Die Kölner Richter werteten die rituelle Beschneidung von Jungs als Körperverletzung. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, sagte dem Münchner Magazin, seine Organisation prüfe gerade, „einen Präzedenzfall zu schaffen“. So solle die Frage der rituellen Beschneidung über den Instanzenweg vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden. Unterstützung erhalten beide von dem SPD-Politiker Reinhold Robbe, dem Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. „Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann haben wir wirklich ein Problem“, sagte Robbe. „Dies würde einen massiven Eingriff in die Religionsfreiheit bedeuten.“ Jahrtausendalter Ritus Auch der Moralphilosoph Robert Spaemann plädierte dafür, die Grundrechte sorgsam abzuwägen. Wer einen „jahrtausendealten Ritus“ abschaffen wolle, „der hat die Begründungspflicht“, sagte er. Im Gegensatz zur Genitalverstümmlung bei Mädchen sei die rituelle Beschneidung von Jungen als Körperverletzung nicht gravierend. Die Abwägung der Grundrechte könne deshalb „nur zugunsten der bisherigen Beschneidungspraxis ausgehen“. Dagegen unterstützt der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, das Kölner Urteil. „Das ist ein klares Signal zum Schutz des Kindes“, sagte Ehrmann dem Magazin. „Nur weil etwas religiöse Tradition ist, heißt es noch lange nicht, dass es gut ist.“ Eine deutliche Mehrheit der Deutschen (56 Prozent) sagte in einer Emnid-Umfrage für „Focus“, das Urteil sei richtig. 35 Prozent halten es für nicht richtig, 10 Prozent bildeten sich dazu bislang keine Meinung. Das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid befragte am 27. und 28. Juni 1.000 repräsentativ ausgewählte Personen. FDP für Legalisierung der Beschneidung FDP-Integrationsexperte Serkan Tören strebt eine gesetzliche Neuregelung an. „Ich setze mich in der FDP-Bundestagsfraktion für ein Gesetz ein, das klarstellt, dass die weltweit etablierte Praxis der Beschneidung auch in Deutschland legal ist“, sagte Tören der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Ungewissheit, vor der nun Tausende muslimische und jüdische Familien stünden, sei nicht hinzunehmen. „Sollte die Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland verboten sein, kann sich das Land jede weitere Integrationspolitik sparen“, kritisierte Tören, der selbst Muslim ist. „Ein Verbot der Beschneidung wäre das deutlichste Signal an die Muslime in unserem Land, dass sie kein Teil Deutschlands, ja nicht einmal willkommen sind.“ dapd (Politik/Politik)

Bischofskonferenz kritisiert Kölner Urteil zur Beschneidung

Bischofskonferenz kritisiert Kölner Urteil zur Beschneidung Aachen (dapd). Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen scharf kritisiert. Das Urteil sei „äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird“, sagte Heinrich Mussinghoff, Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, am Mittwoch in Aachen. Das Landgericht bewertete die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen am Dienstag als Körperverletzung. Dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes widerspreche und ihm oder dem späteren Erwachsenen einen Schaden zufüge, werde von den Richtern lediglich behauptet, fügte Mussinghoff hinzu. dapd (Politik/Politik)