Weidmann: Spanien muss unter Euro-Rettungsschirm

Weidmann: Spanien muss unter Euro-Rettungsschirm Frankfurt am Main (dapd). Spanien muss nach Ansicht von Bundesbankpräsident Jens Weidmann als Gesamtland unter einen Euro-Rettungsschirm schlüpfen. Das Land dürfe nicht allein um Finanzhilfen für seinen Bankensektor bitten, sagte Weidmann der „Börsen-Zeitung“ (Samstagausgabe). „Bankbilanzen sind immer auch ein Spiegel der Gesamtwirtschaft“. Die hohe Arbeitslosigkeit zeige, dass es in Spanien einen erheblichen Handlungsbedarf gebe, sagte Weidmann weiter. „Auch auf den Anleihemarkt würde es sich positiv auswirken, wenn die Investoren sähen, dass die Auflagen des Hilfsprogramms über den Bankensektor hinausreichen“, erläuterte er. Am Donnerstag (19. Juli) soll der Bundestag über die spanische Bankenrettung abstimmen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis

Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis Karlsruhe (dapd). Tagesmütter dürfen Kinder nur mit einer Erlaubnis in ihrer eigenen Wohnung betreuen. Das hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Eine bezahlte Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden ist demnach eine gewerbliche Nutzung und kein bloßer privater Gebrauch. Ob der Verwalter oder Vermieter die Genehmigung mit dem Argument verweigern darf, die Kinder seien zu laut, ließ der BGH allerdings aus prozessualen Gründen offen. Dazu sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger in der Urteilsverkündung: „Die Erwartungen sind hoch, aber wir können sie nicht erfüllen.“ Der Fünfte Zivilsenat erklärte aber allgemein, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften zu beachten seien, wonach Kinderlärm nicht wie früher mit Straßenlärm gleichgesetzt werden darf. Auf der anderen Seite komme es aber auch auf die konkreten Gegebenheiten einer Wohnung an. Möglicherweise könne der Vermieter oder Verwalter auch Auflagen zur Nutzung erteilen, meinten die Richter. Im konkreten Streit geht es um eine Wohnungseigentümer-Anlage in Köln. Die Vermieterin und viele Hausbewohner sind mit der Betreuung der fünf Kinder auch einverstanden – nicht jedoch die Eigentümer in der darunter liegenden Parterrewohnung. Nur wegen des Protests dieser einen Familie hatte der Verwalter die Tätigkeit der Tagesmutter untersagt. Die Gemeinschaft der Eigentümer hätte diesen Beschluss anfechten müssen, doch kam das erforderliche Drei-Viertel-Quorum nicht zustande. Damit wurde das Verbot formal gültig. Prozess muss neu geführt werden Die Eigentümerin, die der Tagesmutter die Wohnung vermietet hat, hätte diesen Beschluss des Verwalters gerichtlich anfechten müssen, was sie jedoch versäumte. Das hinderte den BGH jetzt an der Entscheidung, ob Kinderlärm ein Verbotsgrund ist. Der Prozess muss also neu geführt werden. Zunächst gilt aber das Verbot des Verwalters. Für das künftige Vorgehen gab der Vorsitzende Richter Krüger den Streitparteien eine Anleitung mit auf den Weg. Die Vermieterin, die mit der Tätigkeit der Tagesmutter einverstanden ist, müsse sich zunächst um eine Zustimmung zu dieser gewerblichen Nutzung bemühen. Einen entsprechenden Antrag könne sie beim Verwalter oder den Wohnungseigentümern stellen. Auf dieser Grundlage müsse dann die Entscheidung über die Genehmigung gefällt werden. Wenn dieser Beschluss – von welcher Seite auch immer – angefochten werde, „dann sehen wir uns hier wieder“, sagte der Vorsitzende. Städtetag warnt vor hohen rechtlichen Hürden Das Bundesfamilienministerium forderte mehr Toleranz. „Kinderlärm darf kein Grund zur Klage sein“, sagte eine Sprecherin. Hier müsse ein gesamtgesellschaftliches Toleranzgebot gelten, insbesondere auch für Nachbarn von Betreuungseinrichtungen. Es sei zudem ein Grundgedanke der Kindertagespflege, dass Tagesmütter und -väter Kinder in Privathäusern betreuen, sagte die Sprecherin weiter. Der Deutsche Städtetag wies darauf hin, dass Tagesmütter und Tagesväter unentbehrlich für die Betreuung von Kleinkindern seien. Verbandspräsident Christian Ude sagte: „Ohne sie ist der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht zu erfüllen.“ Dem Ausbau der Kinderbetreuung dürften keine hohen Hürden im Wege stehen, warnte er. Die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion, Judith Skudelny, bedauerte, dass der BGH keine Grundsatzentscheidung getroffen habe. Auch sie betonte, dass nach neuer Rechtslage Kinderlärm keine „schädliche Umwelteinwirkung“ mehr darstellt. „Er ist vielmehr Ausdruck der kindlichen Entwicklung und steht somit unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft“, erklärte sie. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 204/11) ( www.bundesgerichtshof.de ) dapd (Politik/Politik)

Untersuchungsausschuss wartet nicht auf Ermittlungsergebnis

Untersuchungsausschuss wartet nicht auf Ermittlungsergebnis Stuttgart (dapd-bwb). Der parlamentarische Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag zur EnBW-Affäre will nicht unter allen Umständen auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft warten. Ausschussvorsitzender Ulrich Müller (CDU) sagte am Freitag am Ende der Gremiumssitzung, der Untersuchungsausschuss habe einen eigenständigen Auftrag. Sollte die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen gegen den früheren CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus, gegen zwei Ex-Kabinettsmitglieder sowie den beratenden Banker Dirk Notheis noch in diesem Jahr fertig werden, müsse der Ausschuss dies berücksichtigen. „Wir wollen versuchen, dies zeitlich zu koordinieren“, sagt Müller. Sollte dies aber nicht gelingen, gelte als Grundregel der Landtagsbeschluss, bis zum Ende des Jahres die Untersuchung abzuschließen. Müller will nun der Staatsanwaltschaft Anfang September zwecks der zeitlichen Planung schreiben. Am Freitag war bekanntgeworden, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nicht nur gegen Mappus und Notheis wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue ermittelt, sondern auch gegen Ex-Finanzminister Willi Stächele und gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau (beide CDU). Mappus hatte Ende 2010 über 45 Prozent der EnBW-Aktien vom französischen Stromversorger EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt. Rechnungshof sieht keinen Grund zu Korrekturen Rechnungshofpräsident Max Munding verteidigte vor dem Untersuchungsausschuss den Bericht des Kontrollorgans über das Aktiengeschäft. Darin hatte der Rechnungshof grobe Verstöße der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung durch Mappus sowie eine unzureichende Wirtschaftlichkeitsprüfung durch seine Berater gerügt. Auf Grundlage des Berichtes hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen eingeleitet. Mappus und die Bank Morgan Stanley hatten die Kritik zurückgewiesen und dem Rechnungshof vorgeworfen, unter anderem wichtige Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss ignoriert zu haben. Munding widersprach: „Ich sehe keine Argumente, die uns dazu veranlassen würden, von dem ein oder anderen Punkt abzurücken“, sagte er. Er kritisierte erneut, dass von der beratenden Investmentbank Morgan Stanley damals keine Prognose für die zu erwartende Dividendenausschüttung erstellt wurde, obwohl dies auch für die Finanzierung des Geschäftes relevant gewesen wäre. Munding und sein Stellvertreter Dieter Kunz bestätigten zudem, dass es eine Klausel in dem Kaufvertrag gab, wonach das Land Baden-Württemberg der EdF auch beim Scheitern des Geschäfts 170 Millionen Euro hätte zahlen müssen. Kunz sagte, an diesem Punkt hätte besser verhandelt werden müssen, um diese Verpflichtung aus dem Vertrag zu nehmen. Dies sei eine „sehr ungewöhnliche Vereinbarung“. Die Obleute der CDU und FDP im Ausschuss, Volker Schebesta und Andreas Glück, fühlten sich indes durch den Rechnungshof darin bestärkt, dass die Frage, ob damals ein zu hoher Kaufpreis bezahlt wurde, noch nicht geklärt ist. Der Rechnungshof komme zu dem Schluss, die Angemessenheit des Kaufpreises könne im Nachhinein nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, sagte Schebesta. Er widerspreche damit einem Gutachten im Auftrag der grün-roten Landesregierung, das zu dem Schluss kommt, dass Mappus damals gut 840 Millionen Euro zu viel bezahlte. dapd (Politik/Politik)

Kleiderkauf im Internet: Abbruch auf den letzten Klick

Kleiderkauf im Internet: Abbruch auf den letzten Klick Berlin (dapd). Deutsche Mode-Onlinehändler können ihr Angebot deutlich verbessern. Nach Einschätzung von Professor Jochen Strähle von der Hochschule Reutlingen könnte allein durch Veränderungen beim Bezahlvorgang der Umsatz massiv steigen. Bislang würden rund 16 Prozent der Produkte, die Internet-Kunden in ihre Warenkörbe legen, am Schluss doch nicht gekauft. „Wenn diese Quote nur um zwei bis drei Prozentpunkte verbessert wird, sind das ein bis zwei Milliarden Euro zusätzlicher Umsatz“, sagte Strähle am Freitag im dapd-Gespräch. Einen Abbruch auf den letzten Klick gibt es meist dann, wenn Lust in Frust umschlägt, erklärte Strähle. Diese liege oft an überladenen Seiten ohne inspirierende Vorschläge oder Ergebnisse, die nicht zueinander passten. Wer ein T-Shirt kaufen wolle, möchte nicht 3.000 Artikel anschauen. Hinzu komme ein psychologischer Effekt. „Es ist ein Hemmnis, ein Gespräch mit einer Verkäuferin abzubrechen und aus dem Laden hinauszulaufen. Online mache ich einfach das Fenster zu.“ Schwächen bei „Emotionalität“ und „Erlebnis“ Generell zeigen die deutschen Anbieter laut Strähle vor allem beim „Erlebnis“ und bei der „Emotionalität“ Schwächen. Kleidung kaufe man nicht, weil man sie brauche. Es solle auch Spaß bereiten. Defizite gebe es vor allem bei der Suche nach Produkten, der Warenbeschreibung, der Belieferung und der Retourenabwicklung. Beim Onlineshopping spielt laut dem Experten Vertrauen eine große Rolle. Schließlich kauften die Kunden Dinge, die sie nicht anfassen und nicht im Detail prüfen könnten. Wenn der Käufer dann noch direkt bezahlen müsse, wird das Risiko zu groß und er entscheidet sich möglicherweise gegen das Produkt. Auch hier sieht der Professor noch Verbesserungsbedarf bei den getesteten Shops, beispielsweise durch Kauf auf Rechnung oder eine schnelle Retourenabwicklung. Strähle hat für die Studie „Fashion Onlineshopping 2012“ mehr als 130 Artikel bei 41 Unternehmen bestellt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Ford verliert zehn Prozent in Europa

Ford verliert zehn Prozent in Europa Köln (dapd). Der europäische Arm des US-Autobauers Ford hat wie auch die GM-Tochter Opel massive Absatzprobleme. In den 19 wichtigsten Märkten Westeuropas verlor Ford im ersten Halbjahr zehn Prozent Absatz auf nur noch 618.000 Autos. Damit litt die Marke mit dem blauen Oval deutlich stärker als der Gesamtmarkt, der in diesen Ländern laut Ford um rund sieben Prozent absackte. Laut Ford sind die europäischen Absatzzahlen so schwach wie seit 20 Jahren nicht mehr. Lichtblicke für Ford waren der britische Markt mit einem Wachstum von 1 Prozent und Russland mit 18 Prozent mehr. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Schuhhändler Görtz schließt wegen Verlusten jede zehnte Filiale

Schuhhändler Görtz schließt wegen Verlusten jede zehnte Filiale Hamburg (dapd). Die Schuhkette Görtz steckt in den roten Zahlen und schließt deshalb jede zehnte Filiale. Insgesamt sollen 30 der bundesweit 260 Läden abgewickelt werden, wie das Unternehmen am Freitag in Hamburg ankündigte. Treffen soll es vor allem Geschäfte der Jugendlinie Görtz 17 sowie kleinere Standorte. Die Mitarbeiter sollen nach Möglichkeit in andere Filialen versetzt werden. Auch in der Hamburger Zentrale soll Personal wegfallen. Görtz begründete den Schritt damit, dass die Kette in die Verlustzone geraten sei. Das Unternehmen solle „zügig in die Gewinnzone zurückkehren“, hieß es. Nach Informationen des „Hamburger Abendblatts“ hatte Görtz 2011 bei einem Umsatz von 400 Millionen Euro mehr als 10 Millionen Euro Verlust eingefahren. Hintergrund sei neben schlechtem Wetter die immer stärkere Konkurrenz aus dem Internet, vor allem von Zalando. Die Internetfirmen schicken die Ware kostenlos an die Kunden, die probieren zu Hause die Schuhe an und schicken unerwünschte Paare kostenlos zurück. Das Familienunternehmen Görtz wurde 1875 in Hamburg gegründet und ist mit 3.800 Mitarbeitern eine der größten deutschen Schuhketten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Sondersitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 19. Juli

Sondersitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 19. Juli Berlin (dapd). Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird am 19. Juli zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Das teilte die Parlamentspressestelle am Freitag in Berlin mit. Auf der Tagesordnung steht ein Bericht der Bundesregierung zur Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) nannte der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ als Grund für die Sondersitzung, dass im Bundesamt bereits zum zweiten Mal Akten vernichtet worden seien. Eventuell werde Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) an der Sitzung teilnehmen und zu den Vorkommnissen Stellung nehmen. Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im November 2011 nicht mehr Akten vernichtet als bekannt. Vielmehr seien in zwei Schritten die bereits bekannten Bestände zu V-Männern in der rechten Szene geschreddert worden. Dem rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) werden zehn Morde in ganz Deutschland zur Last gelegt. dapd (Politik/Politik)

Mutter von toter Kadettin erhebt Vorwürfe gegen Ermittlungsbehörden

Mutter von toter Kadettin erhebt Vorwürfe gegen Ermittlungsbehörden Hamburg (dapd). Die Mutter der 2008 ertrunkenen „Gorch Fock“-Kadettin Jenny B. wirft der Staatsanwaltschaft in Kiel Rechtsbeugung vor. „Wir sind davon überzeugt, dass bei den Ermittlungen in Schleswig-Holstein gemauert wird“, sagte Marlies B. im am Freitag der Nachrichtenagentur dapd in Hamburg. Es sei schlampig ermittelt worden. Offenbar habe die Ermittlungsbehörde kein Interesse daran, die aufgeworfenen Widersprüche um den Tod ihrer Tochter aufzuklären. „Die wollen am liebsten den Deckel über die Sache zumachen“, beklagte sie. Die damals 18-jährige Soldatin Jenny B. war in der Nacht zum 4. September 2008 unter ungeklärten Umständen vor der Insel Norderney von Bord des Marine-Segelschulschiffes „Gorch Fock“ in die Nordsee gefallen und gestorben. Verfassungsbeschwerde gegen Schleswiger Urteil Am Donnerstag hatte der Anwalt der Familie eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, wie eine Mitarbeiterin der Kanzlei auf Nachfrage bestätigte. Das Rechtsmittel richtet sich gegen die Ablehnung des Klageerzwingungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Die Richter am OLG hatten es abgelehnt, erneut strafrechtliche Ermittlungen gegen den Kommandanten und den Schiffsarzt der „Gorch Fock“ einzuleiten. Nun sollen die Verfassungsrichter entscheiden, ob das Urteil gegen im Grundgesetz verankerte Rechte verstößt. In Karlsruhe konnte der Eingang der Beschwerde am Freitag auf dapd-Anfrage zunächst nicht bestätigt werden. Laut Medienberichten soll die Schrift über 100 Seiten umfassen. Malies B. hofft, dass das Verfassungsgericht den Fall wieder aufrollen lässt. Wichtige Fragen seien nach wie vor ungeklärt, sagte sie. So sei eine Kadettin, die Jenny B. auf der nächtlichen Wache hätte ablösen sollen, bei den Ermittlungen nicht vernommen worden. Sollte die Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht scheitern, will Marlies B. trotzdem nicht aufgeben. „Wir gehen dann auch weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagte sie im dapd-Gespräch. Ausbildung mit neuem Konzept Die „Gorch Fock“ war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Nach dem Tod einer weiteren Kadettin auf dem Segelschulschiff am 7. November 2010 war die Offizierausbildung auf der Bark ausgesetzt und das Schiff 2011 an die Kette gelegt worden. Damals wurden Vorwürfe über unmenschliche Ausbildungsmethoden und sexuelle Belästigung an Bord laut. Im Zuge des Skandals wurde der Kommandant von seinem Posten beurlaubt. Bei der folgenden Untersuchung wurden durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Helmut Königshaus, „Führungsdefizite und Sicherheitslücken“ festgestellt. Zur Zeit liegt die „Gorch Fock“ zu umfangreichen Instandsetzungsarbeiten auf einer Werft in Elsfleth bei Bremen. Sie soll nach Marineangaben noch in diesem Jahr wieder in See stechen und ab Anfang 2013 auch wieder Offizieranwärter an Bord nehmen, die dann nach einem neuen Konzept ausgebildet werden. dapd (Politik/Politik)

Außenministerium in Sorge um in China inhaftierten Kunstspediteur

Außenministerium in Sorge um in China inhaftierten Kunstspediteur Berlin (dapd). Die Bundesregierung zeigt sich besorgt wegen des in China inhaftierten deutschen Kunsthändlers Nils Jennrich. „Wir nehmen diesen Konsularfall sehr ernst und beobachten ihn auch sehr genau“, sagte ein Sprecher von Außenminister Guido Westerwelle am Freitag in Berlin. Der Kunstspediteur Jennrich sitzt derzeit in einem chinesischen Gefängnis. Die Behörden werfen ihm ein Zollvergehen vor. Der Sprecher des Auswärtigen Amts sagte weiter, die deutsche Botschaft in Peking stehe in direktem Kontakt mit Jennrich und betreue ihn seit seiner Inhaftierung „umfangreich“. dapd (Politik/Politik)

Nach Brandanschlag auf Teestube Tatverdächtigen ermittelt

Nach Brandanschlag auf Teestube Tatverdächtigen ermittelt Bad Wurzach (dapd). Nach dem Brandanschlag auf eine türkische Teestube in Bad Wurzach (Landkreis Ravensburg) hat die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt. Dem 55-Jährigen wird vorgeworfen, den Brand am vergangenen Wochenende verursacht zu haben, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Der Mann habe sich bei seiner Befragung in Widersprüche verwickelt, hieß es. Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund der Tat hätten sich bislang nicht ergeben. Die Teestube eines islamischen Kulturvereins ist in einem unbewohnten Nebengebäude einer Moschee untergebracht. Der Brand wurde zwar rasch gelöscht, zerstörte aber das Inventar. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden liegt bei rund 50.000 Euro. dapd (Politik/Politik)