Berlin (dapd). Nach jahrelangem Hin und Her nimmt die Dauerausstellung der Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung konkrete Gestalt an. Der Stiftungsrat hat am Mittwoch einstimmig das Konzept gebilligt. Damit sei notwendige breite gesellschaftliche Akzeptanz gegeben, sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) am Mittwoch. Er verwies darauf, dass im Stiftungsrat neben dem Bund der Vertriebenen (BdV) auch Bundestag und Kirchen vertreten sind. Ein Schwerpunkt der Ausstellung sei Flucht und Vertreibung der Deutschen – eingebettet in den Kontext europäischer Vertreibungen im 20. Jahrhundert. Standort der Ausstellung ist das Deutschlandhaus in der Berliner Stresemannstraße, das grundsaniert und umgebaut wird. Der Vorsitzende der Vertriebenen-Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig, lobte den internationalen Ansatz. Dieser Aspekt von Flucht und Vertreibung werde durch eine gleichzeitige Veröffentlichung der Konzeption in Englisch, Französisch, Polnisch und Tschechisch unterstrichen. „Das verhindert, dass fehlerhafte Übersetzungen zu der falschen Interpretation führen, hier werde Geschichte umgeschrieben oder der Zweite Weltkrieg neu ausgelegt“, sagte Brähmig mit Blick auf Kritiker. Der Politiker bezeichnete das vorgestellte Konzept als „tragende Grundlage für das zentrale Gedenkvorhaben der Bundesregierung“. Es werde „konstatiert, dass früheres Unrecht, auch wenn es noch so groß war, keine rechtliche oder moralische Legitimation für neues Unrecht schafft“, sagte Brähmig. In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Spannungen zwischen dem Bund der Vertriebenen (BdV) und deutschen und polnischen Politikern gegeben. So hatte der BdV bereits 1999 ein sogenanntes Zentrum gegen Vertreibung geplant, dessen Konzept letztendlich aufgrund scharfer Kritik aus dem In- und Ausland nicht von der Bundesregierung übernommen wurde. Stattdessen wurde Ende 2008 die SFVV gegründet und beauftragt, an die Vertreibung zu erinnern. Bei der Besetzung des Stiftungsrates kam es 2009 zu einer heftigen Kontroverse um die Präsidentin des BdV und CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach. Aufgrund mangelnder politischer Unterstützung durch die CDU zog diese schließlich ihre Kandidatur zurück. dapd (Politik/Politik)
Verbraucher sollen Risiko für Offshore-Windparks mittragen
Berlin (dapd). Die Bundesregierung wälzt einen Teil des Risikos von Windparks in Nord- und Ostsee auf die Verbraucher ab. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Offshore-Haftungsregelung. Danach zahlen künftig auch die privaten Kunden über ihre Stromrechnung Schadenersatz von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde, sollte eine Netzanbindung der Windparks nicht rechtzeitig fertig werden. Opposition und Umweltschützer warfen der schwarz-gelben Koalition vor, die Kosten der Energiewende einseitig den Verbrauchern aufzubürden. Für Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) ist mit der Regelung, die noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, eine „wichtige Hürde hin zu einem schnelleren Ausbau und Anschluss von Offshore-Windkraft übersprungen“. Die Neuregelung sorge für eine faire Lastenverteilung. Die Kosten für Verbraucher würden begrenzt. Der Eigenanteil der Betreiber von Übertragungsnetzen werde erhöht. Umweltminister Peter Altmaier (CDU) sagte, der nächste Schritt müsse sein, dafür zu sorgen, „dass der Strom vom Meer auch seinen Weg in die Verbrauchszentren findet“. Der Ausbau von Netzen und der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse zukünftig besser aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus sollte die Förderung von Ökostrom besser organisiert werden, „ohne bewährte Elemente wie etwa den Einspeisevorrang voreilig über Bord zu werfen“, sagte Altmaier. Rösler ging noch weiter: Die Förderung von Ökostrom müsse über eine grundlegende Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „dringend effizienter und marktwirtschaftlicher ausgestaltet“ werden, sagte der FDP-Politiker. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) nannte die Haftungsregelung einen guten Kompromiss. Denn auch gewerbliche Stromkunden müssten bis zu einem Jahresverbrauch von einer Million Kilowattstunden die volle Umlage zahlen, bei höherem Verbrauch 0,05 beziehungsweise 0,025 Cent pro Kilowattstunde. Neu ist auch, dass es statt vieler Einzelpläne künftig einen Masterplan gibt, um die Netzanbindung von Offshore-Windparks besser zu koordinieren. Das neue Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Verbraucher müssen mit etwa zehn Euro zusätzlich pro Jahr für den Durchschnittshaushalt rechnen. Sie zahlen bereits eine Erneuerbare-Energien-Umlage von derzeit 3,592 Cent pro Kilowattstunde für die Förderung von Ökostrom. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace warf den Ministern Rösler und Altmaier vor, sie seien bisher gegen die zu hohen Stromkosten zu Felde gezogen, die angeblich durch den Ausbau der erneuerbaren Energien verursacht würden. „Heute treiben sie die Preise weiter in die Höhe. Dies zeigt, das Thema Strompreise wird in der Bundesregierung nicht sachlich, sondern allein aus wahltaktischen Erwägungen debattiert.“ Die Linke-Abgeordnete Johanna Voß kritisierte, dass Stromkunden für das Unternehmensrisiko der Netzbetreiber haften sollen, ohne an deren Gewinnen beteiligt zu werden. Die ergebnislose Investorensuche des Netzbetreibers Tennet zeige, dass sich trotz einer garantierten Rendite von 9,05 Prozent keine privatwirtschaftliche Lösung für den Bau von Stromnetzen finden lasse. Allerdings verspricht sich Tennet von den neuen Haftungsregeln für die Offshore-Windkraft eine Belebung des Geschäfts mit erneuerbaren Energien. „Klare Haftungsregeln sind essenziell für uns und für alle potenziellen Investoren“, sagte Tennet-Geschäftsführer Lex Hartman dem „Handelsblatt“. Der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir warf dem Umweltminister vor, die „Erfolgsstory der erneuerbaren Energien“ zu bremsen. „Knapp 100 Tage ist Minister Altmaier im Amt und seine Bilanz ist eine herbe Enttäuschung“, sagte Özdemir. Fraktionschef Jürgen Trittin sagte, die Regierung lasse die Verbraucher für das Netzausbaurisiko zahlen. „Die Energiewende ist bezahlbar“, sagte der Grünen-Politiker, „aber nicht mit schwarz-gelbem Murks“. dapd (Politik/Politik)
Google soll zahlen
Berlin (dapd). Suchmaschinen wie Google sollen für die Verwendung von Verlagstexten zur Kasse gebeten werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf zur Bezahlung von Inhalten im Internet vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg brachte. Das Vorhaben ist seit Monaten heftig umstritten. Kritiker fürchten eine Einschränkung der Meinungsvielfalt im Internet, und auch die Technologiebranche bangt um Investoren. Nach den Plänen sollen deutsche Verlage künftig Geld von Suchmaschinen wie Google oder Yahoo fordern können. Denn die Suchmaschinen zeigen in ihren Ergebnislisten auch Nachrichtentexte von Verlagswebseiten an. Dazu gehören meist ein Link und ein kurzer Textanriss. Neben den Suchergebnissen schaltet Google außerdem Werbung und verdient damit viel Geld. An diesen Einnahmen wollen die Verleger beteiligt werden. Kritiker wenden ein, dass ein solches Gesetz gar nicht notwendig sei. Die SPD befürchtet erhebliche „Nebenwirkungen“ bis zu einer „Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien im Netz“. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner kritisierte, der Entwurf „schafft noch mehr Unklarheit als zuvor.“ Es sei nicht deutlich, welche Anbieter von den Regelungen betroffen sein sollen. Denn das Leistungsschutzrecht zielt nicht nur auf Suchmaschinen wie Google, sondern auch auf Anbieter „von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten“, wie das federführende Bundesjustizministerium erklärt. Damit sind sogenannte Aggregatoren gemeint, also Nachrichtensammlungen, die Texte zu bestimmten Themen zusammenstellen. Damit sollen die Verlage vor „systematischen Zugriffen“ auf ihre Leistungen geschützt werden, heißt es in der Begründung des Justizministeriums. Doch die Formulierung ist Kritikern zu vage. „Sind Links nun geschützt oder nicht?“ fragt Rößner. Laut Kulturstaatsminister Bernd Neumann soll das Verlinken und Zitieren weiterhin erlaubt sein. Auch private Blogger, Unternehmen und Verbände sollen nicht bezahlen müssen. Koalitionspartner FDP zeigt sich denn auch vorsichtig optimistisch. Der Gesetzentwurf „schafft einen fairen Ausgleich“ zwischen den Interessen der Verleger und der Suchmaschinenanbieter, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae. Er deutete jedoch weitere Nachbesserungen an. So könnten die Verlage selber entscheiden, von welchen Anbietern sie Lizenzgebühren für die Textanrisse verlangen. Die Piraten dagegen lehnen die Pläne ebenso wie die SPD grundsätzlich ab. „Es gibt keine technische, rechtliche oder wirtschaftliche Notwendigkeit für diese Innovationsbremse“, sagte der Urheberrechtsbeauftragte der Piraten, Bruno Kramm. Ebenso sieht es Hightech-Verband Bitkom, der Internetunternehmen vertritt. Die Bundesregierung plane einen „weltweit einmaligen Alleingang“, erklärte der Verband. Die Bitkom befürchtet, dass damit internationale Investoren abgeschreckt werden. Schon wird spekuliert, Marktführer Google könnte die Webseiten von Presseverlagen gleich ganz aus dem Suchindex werfen. Google selbst will sich dazu nichts äußern. „Das ist eine Frage, die Juristen erst beantworten können, wenn der Wortlaut des Gesetzes vorliegt“, sagte Sprecher Ralf Bremer der dapd. Laut Google wird Internetnutzern mit den Gesetzesplänen das Auffinden von Inhalten schwer gemacht. „Wir hoffen, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz stoppen wird“, sagte Bremer. dapd (Politik/Politik)
Im Lufthansa-Tarifstreit zeichnet sich ein langes Tauziehen ab
Berlin (dapd). Warteschleife vor dem Streik: Die Flugbegleitergewerkschaft UFO hat Tausende Lufthansa-Passagiere am Mittwoch weiter im Unklaren darüber gelassen, ob sie in den nächsten Tagen pünktlich ins Flugzeug steigen können. Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen müssen sie bundesweit mit mehrstündigen Arbeitsniederlegungen rechnen, wie UFO-Vorsitzender Nicoley Baublies in Rundfunkinterviews bekräftigte. Auf ein konkretes Startdatum für die Streiks wollte sich die Gewerkschaft ausdrücklich nicht festlegen. Offen sei auch, ob überhaupt bereits am Donnerstag gestreikt werde. „Wir haben nur angekündigt, dass ein Streik nicht vor morgen kommt“, betonte Baublies am Mittwoch im Deutschlandfunk. UFO stellt sich offensichtlich auf einen längeren Arbeitskampf ein. „Wir werden in den nächsten ein bis zwei Wochen nicht flächendeckend agieren“, sagte der UFO-Chef. Stattdessen würden zunächst immer nur „ein bis zwei Stationierungsorte von Flugpersonal“ von Streiks betroffen sein. Eine konkrete Streik-Ankündigung werde es aber frühestens am (heutigen) Mittwoch Abend geben, sagte er. Die Flugbegleitergewerkschaft hatte am Dienstag die Tarifrunde mit der Lufthansa für gescheitert erklärt und über 18.000 Flugbegleiter zum Streik aufgerufen. Die Umsetzung dieses Aufrufs und könnte nach Ansicht des Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) die relativ kleine Spartengewerkschaft UFO vor eine große organisatorische Herausforderung stellen. Schließlich, so betonten die IW-Experten, wäre dies der erste regulären Streik der Lufthansa-Flugbegleiter. „Während die Piloten reichlich streikerprobt sind und ein hohes Drohpotenzial entfalten, steht den Flugbegleitern ihre Bewährungsprobe erst noch bevor“, heißt es aus dem Institut. Theoretisch haben nach Ansicht der Ökonomen aber die Flugbegleiter „dasselbe Streikpotenzial“ wie die Piloten, deren Gewerkschaft Cockpit in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt im Frühjahr 2010, durch Streiks für Chaos im deutschen Flugverkehr gesorgt hatte. Auch der Tarifkonflikt der Vorfeldlotsen bei der Flugsicherung im vergangenen Winter habe gezeigt, „dass ein Arbeitskampf ins Leere läuft, wenn Streikende durch Streikbrecher ersetzt werden können“. Dass der Einsatz von Leiharbeitern geplant sei, um mögliche Streikfolgen wie massenhafte Flugannullierungen zu mildern, wollte eine Lufthansa-Sprecherin am Mittwoch auf dapd-Anfrage nicht bestätigen. „Wir bereiten uns vor“, hieß es von Deutschlands größter Airline, die nach eigener Angabe 1.800 Flüge pro Tag durchführt. Zwar mache es die zögerliche Kommunikationspolitik von UFO nicht leichter, sich auf mögliche Streiks einzustellen. Allerdings habe die Airline in der Vergangenheit gezeigt, dass sie „schnell auf mögliche außerplanmäßige Ereignisse reagieren können“, sagte die Sprecherin. Verunsicherten Passagieren rät die Airline, auf der Internetseite der Fluggesellschaft den aktuellen Status ihres Fluges zu überprüfen. Von Flugausfällen Betroffene würden „nach Möglichkeit“ per SMS oder E-Mail informiert. Ein Ausweg aus der Warteschleife ist für die Lufthansa-Passagiere vorerst nicht in Sicht. „Da tut sich gar nichts im Moment“, sagte UFO-Verhandlungsführer Dirk Vogelsang der Nachrichtenagentur dapd. Zwar müsse mittelfristig im Interesse der Fluggäste ein Ausweg aus der verhärteten Tarifauseinandersetzung gefunden werden. „Jetzt sind wir aber erst mal in einem anderen Modus“, sagte Vogelsang. „Das wird sich kurzfristig auch nicht ändern“, fügte er hinzu. ( http://url.dapd.de/RN7dhU ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Aufsichtsräte steigern Gehälter doppelt so schnell wie Normalbürger
Frankfurt/Main (dapd). Die Vergütungen der DAX-Aufsichtsräte sind im vergangenen Jahr deutlich stärker gestiegen als die Durchschnittseinkommen. Die Konzerne zahlten ihren Kontrolleuren 69,7 Millionen Euro, 7,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) am Mittwoch in Frankfurt am Main mitteilte. Die Löhne stiegen nach Zahlen des Statistischen Bundesamts im gleichen Zeitraum um 3,4 Prozent. Seit den Krisenjahren 2008 und 2009 erhöhten sich die Aufsichtsratsgehälter demnach stark, bleiben aber noch knapp unter dem Wert des Rekordjahres 2007. Volkswagen leistete sich 2011 mit 7,4 Millionen Euro das teuerste Kontrollgremium. Dessen Vorsitzender Ferdinand Piech ist zudem mit einer Vergütung von 1,1 Millionen Euro der bestbezahlte Aufseher. Im Schnitt erhielten die Aufsichtsratschefs rund 300.000 Euro, einfache Mitglieder rund 100.000 Euro. Mächtigstes Aufsichtsratsmitglied bleibt den DSW-Angaben zufolge der ehemalige Vorstandschef des Chemiekonzerns Bayer, Manfred Schneider. Er leitet die Aufsichtsräte des Leverkusener Unternehmens sowie die Kontrollgremien von Linde und RWE. Eine Frau an der Spitze eines Aufsichtsrates findet sich trotz der öffentlichen Debatte über eine höhere Beteiligung des weiblichen Geschlechts in der Wirtschaftswelt nach wie vor nicht. Die Aktionärsschützer kritisierten, dass viele der untersuchten Konzerne die Aufsichtsratsvergütungen nicht nach den Empfehlungen der Regierungskommission zu guter Unternehmensführung gestalteten. Erst 8 der 30 DAX-Unternehmen hätten auf Fixgehälter umgestellt. Außerdem gebe es einen falschen Anreiz für die Aufseher, wenn sich ihre Vergütung an der Höhe der Dividende messe – denn diese legten sie schließlich selbst fest. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
IFA beschwört die eigene Stärke
Berlin (dapd). Inmitten einer weltweit schwächelnden Konjunktur verbreiten Aussteller und Veranstalter kurz vor Beginn der IFA Optimismus. Sowohl die Elektronik- als auch die Hausgeräte-Branche rechnen für dieses Jahr mit Umsatzzuwächsen, die Messe Berlin selbst meldet für die am Freitag startende 52. Auflage der Schau unter dem Berliner Funkturm eine Rekord-Ausstellungsfläche und nur minimal weniger Aussteller als im vergangenen Jahr. Dominieren werden die IFA in diesem Jahr zwei große Trends: Sparen und Vernetzen. Alle Geräte sollen weniger Strom verbrauchen und über das Internet miteinander und mit ihrem Besitzer kommunizieren. Dabei seien neue Formen der Bedienung durch Bewegungen, Gesten, Sprache und Gesichtserkennung derzeit „ein absoluter Modetrend“, sagte der für das Mediengeschäft in Deutschland zuständige Manager der Unternehmensberatung Deloitte, Klaus Böhm, am Mittwoch. Gemeinsam mit dem IT-Branchenverband Bitkom stellte Deloitte eine Studie zur Zukunft der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik vor. Das Fazit: Der Kunde wird selbstbewusster. Statt wie bisher auf Funktionen zu warten, verlangten die Verbraucher über das Internet von den Herstellern zunehmend Produkte nach ihren Vorstellungen. Neben Bedienung und Vernetzung bestimmten dabei die Einbindung von sozialen Angeboten in alle Medienangebote sowie intelligente und auf den einzelnen Nutzer zugeschnittene Suchfunktionen die Entwicklung. Die ganz große technische Revolution dürfte auf der diesjährigen IFA allerdings ausbleiben. Was die Aussteller zeigen, ist vor allem der Feinschliff an den großen Trends. „Die eine große Innovation, die alle anderen in den Hintergrund stellt, werden wir nicht sehen – aber viele kleinere Innovationen“, hatte IFA-Direktor Jens Heithecker bereits bei einer Vorabpräsentation im Juli angekündigt. So wird im Wohnzimmer vor allem der Fernseher immer enger mit dem Internet verzahnt. Dafür arbeiten auch konkurrierende Hersteller im Hintergrund nicht gegen-, sondern miteinander, um etwa die Mediatheken der Sender abzurufen. Daneben wollen sie sich durch eigene Angebote wie Spieleplattformen von den Wettbewerbern abheben. Zugleich drehen sich die Überlegungen vieler Hersteller um Smartphones und Tablet-Computer. Mit ihnen als zentraler Schaltstelle soll der Nutzer über das Zweitgerät im Internet stöbern, das gefundene Video dann aber auf dem großen Bildschirm ansehen oder Staubsauger, Kühlschrank und Waschmaschine von unterwegs aus steuern. Angesichts der rasanten technischen Veränderungen brauche es aber auch eine moderne Regulierung, forderte der Aufsichtsratschef der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu), Rainer Hecker. Netzfreiheit, die Transparenz von Suchmaschinen, Datenschutz und Medienkompetenz müssten gesichert werden, zudem das Urheberrecht. „Geistiges Eigentum zu schützen behindert das Internet nicht“, sagte Hecker. Insgesamt rechnet der Bitkom nach zwei Jahren schrumpfender Umsätze für 2012 wieder mit einem Plus bei der Unterhaltungselektronik in Deutschland. So sollen die Erlöse um 2,3 Prozent auf 12,9 Milliarden Euro zulegen und die Fernseh-Verkäufe erstmals die Marke von zehn Millionen knacken. Knapp die Hälfte davon soll „smart“, also internetfähig und vernetzt, sein. Zudem wird das Geschäft mit Smartphones laut Prognose mit 7,9 Milliarden Euro 2012 erstmals den TV-Markt mit einem Umsatz von 6,3 Milliarden Euro überflügeln. Vorsichtig zuversichtlich gaben sich auch die Hersteller von Haushaltsgeräten. Mit „Weißer Ware“ sei in Deutschland im ersten Halbjahr zwischen vier und fünf Prozent mehr erlöst worden als 2011, sagte der Vorstand des Branchenverbands ZVEI und Miele-Chef Reinhard Zinkann. Für das Gesamtjahr erwartet die gfu ein Umsatzplus von drei Prozent. „Angesichts des von drei Prozent. „Angesichts des wirtschaftlichen Klimas geht es der Haushaltsgeräte-Industrie relativ gut“, sagte Zinkann. (IFA-Webseite: http://b2c.ifa-berlin.de Bitkom/Deloitte-Studie: http://url.dapd.de/HEzRvF ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Merkel würdigt Roms Reformbemühungen
Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Italien in der Euro-Schuldenkrise den Rücken gestärkt. Sie sei auch ganz persönlich überzeugt, dass die italienischen Reformbemühungen „Früchte tragen werden, und dass sie auch die europäische Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessern“, sagte Merkel am Mittwoch nach einem Treffen mit dem italienischen Ministerpräsidenten Mario Monti in Berlin. Der frühere EU-Kommissar und Wirtschaftsfachmann Monti hatte im November vergangenen Jahres die Regierungsgeschäfte in Italien übernommen. Über einen möglichen Hilfsantrag Italiens beim Europäischen Rettungsschirm sei nicht gesprochen worden, sagte Merkel weiter. Sie „vertraue vollkommen darauf“, dass die italienische Regierung alle Entscheidungen, die Italien betreffen, „aus eigener Kraft trifft“. Eine Banklizenz für den Europäischen Rettungsschirm ESM lehnte Merkel erneut deutlich ab. Es sei ihre tiefe Überzeugung, „dass eine Bankenlizenz für den ESM mit den europäischen Verträgen nicht vereinbar ist“. Monti erklärte dagegen, er halte nichts von einer „Dramatisierung“ einer Bankenlizenz des ESM. Auf lange Sicht könnten Verträge auch verändert werden. Italien habe wie andere Krisenländer des Euro-Raumes in den vergangenen Monaten „große Fortschritte“ gemacht, sagte er. Doch gebe es auf der anderen Seite auch „eine gemeinsame Verantwortung der Euro-Zone“. Merkel sprach sich weiter für eine rasche Arbeitsfähigkeit des ESM aus. „Wir haben eine ambitionierte Agenda in den nächsten Wochen. Aber wir haben auch die notwendigen Mittel, um die Euro-Zone zu stabilisieren und dazu gehört natürlich auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 12. September“, sagte sie mit Blick auf die mit Spannung erwartete Entscheidung aus Karlsruhe über die Eilanträge gegen den ESM und den europäischen Fiskalpakt. Der ESM sei „von allergrößter Bedeutung“ zur Stabilisierung der Euro-Zone, fügte Merkel hinzu. dapd (Politik/Politik)
Gütliche Einigung im Prozess gegen Ex-MAN-Vorstand scheitert
München (dapd). Der Schmiergeldprozess gegen den früheren MAN-Vorstand Anton Weinmann vor dem Landgericht München ist nicht vorzeitig beendet worden. Eine gütliche Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung scheiterte am Mittwoch, wie der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Eckert im Anschluss an ein nichtöffentliches Gespräch mitteilte. Der Richter schloss eine mögliche Verständigung für die Zukunft aber nicht aus. Eckert erklärte, alle Interessen müssten abgewogen werden, und deshalb habe man sich bisher nicht einigen können. Dieses Gespräch signalisiere aber, dass „die Fronten nicht so verhärtet sind, dass man nicht mehr miteinander redet“. Die Verteidigung hatte das Treffen vorgeschlagen. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung von Gericht und Verteidigung vorläufig von der Erhebung der Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen wie Geldspenden oder Schadenswiedergutmachung erteilen. Erfüllt der Beschuldigte diese, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Weinmann vor, dass er von 2005 bis 2007 von Schmiergeldzahlungen in Höhe von 1,9 Millionen Euro nach Slowenien und Belgien gewusst und diese geduldet habe. Der Angeklagte hatte zu Verfahrensbeginn sämtliche Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Bisher befragte Zeugen hatten zwar über die langjährige Schmiergeldpraxis bei dem Bus- und Lastwagenhersteller berichtet. So erzählten Revisoren von verschiedenen Bestechungszahlungen, die über Scheinfirmen abgewickelt wurden. An Gespräche mit dem Angeklagten über diese Korruptionsfälle erinnerten sie sich jedoch nicht. Ein Revisor, der bis heute im MAN-Konzern arbeitet, erklärte am Mittwoch, dass er nach einer Prüfung in Slowenien an einem Aktenvermerk mitgearbeitet habe, in dem von Schmiergeld und Scheinfirmen die Rede war. Er gestand ein, dass er auf Anweisung seines Vorgesetzten den daraus entstandenen Bericht an den Vorstand anders formuliert habe. Darin sei dann nur noch von Provisionszahlungen und nicht mehr von Korruption die Rede gewesen. Was aus dem brisanten Aktenvermerk wurde, konnte er nicht sagen. Er könne nur davon ausgehen, dass sein Vorgesetzter den damaligen MAN-Vorstand Weinmann informiert habe, sagte er aus. Er habe aber nicht mehr darüber gesprochen. Auf diesen Vermerk stützt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage. Weinmann bestreitet, dass er von dieser Notiz wusste. Ein ehemaliger Controller der MAN Nutzfahrzeuge AG hatte zuvor von Schmiergeldfällen in Belgien berichtet. Ihm seien zwei Zahlungen an eine Firma über mehr als 400.000 und mehr als 300.000 Euro aufgefallen, dessen Zweck er nicht nachvollziehen konnte. Er habe dies seinem Vorgesetzten berichtet. Dieser habe ihm gesagt, es handele sich um Provisionszahlungen an einen Geschäftsmann in Belgien, der Geschäfte vermittele und Marketing für MAN betreibe. Die Zahlungen habe er daraufhin freigegeben. Mit einem Vorstandsmitglied habe er darüber nicht gesprochen. „Ich bedauere, dass ich das damals nicht gemacht habe“, sagte er. Der damalige Geschäftsführer der belgischen MAN-Vertriebsgesellschaft bestätigte als Zeuge, dass er Provisionszahlungen an einen Großkunden freigegeben habe. Für ihn sei dies aber kein Schmiergeld gewesen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Elterngeld für Ausländer wird neu geregelt
Karlsruhe/Berlin (dapd). Ausländer, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben, bekommen künftig leichter Elterngeld. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen, die diese Personengruppe unter bestimmten Umständen vom Elterngeld oder dem früheren Erziehungsgeld ausschloss, für verfassungswidrig erklärt. Die Normen seien mit sofortiger Wirkung nichtig, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluss aus Karlsruhe. Die Bundesregierung kündigte eine umgehende Neuregelung an. Die Karlsruher Entscheidung betrifft das seit 2007 geltende Bundeselterngeldgesetz und das vorher geltende Bundeserziehungsgeldgesetz. Die darin enthaltenen Regelungen, die die Gewährung der Gelder an eine Integration der Betroffenen am Arbeitsmarkt knüpften, verstießen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Zudem benachteiligten sie Frauen und verletzten damit das Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierung, betonte der Erste Senat. Das Bundesfamilienministerium begrüßte die „klare Entscheidung“ der Verfassungsrichter. Eine neue Ausgestaltung des Gesetzes werde bereits vorbereitet, sagte Sprecher Christoph Steegmans. Die Regierung werde „äußerst kurzfristig“ die Karlsruher Entscheidung umsetzen und den Kreis derjenigen ausweiten, die Elterngeld beziehen können. In drei vorliegenden Fällen hatten Kläger aus Kamerun, dem Kosovo und dem Kongo Asyl in Deutschland beantragt. Nachdem der Asylantrag abgelehnt worden war, erhielten sie aus humanitären Gründen eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Mit der Geburt ihrer Kinder beantragten sie Erziehungsgeld, dass ihnen verweigert wurde, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Demnach müssen Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln entweder erwerbstätig sein, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Nur dann konnte Erziehungsgeld gewährt werden. Seit 2007 hat das Elterngeld das Erziehungsgeld abgelöst; die Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer wurden aber übernommen. Das Bundessozialgericht, das die Regelungen für verfassungswidrig hielt, hatte die Verfahren dem Verfassungsgericht vorgelegt. Der Erste Senat entschied nun, dass die Vorschriften die betroffenen ausländischen Eltern unzulässig benachteiligen. Der Gesetzgeber habe mit der Gewährung von Eltern- und Erziehungsgeld ja gerade das Ziel verfolgt, dass Eltern sich der Betreuung ihrer Kinder in den ersten Lebensmonaten ohne finanzielle Not selbst widmen könnten. Dem widerspreche es, eine Erwerbstätigkeit oder „Arbeitsmarktverfügbarkeit“ in den ersten Lebensmonaten eines Kindes zu verlangen. Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt. Laut Bundesfamilienministerium sollen es Mütter und Väter damit einfacher haben, vorübergehend ganz oder auch teilweise auf eine Arbeit zu verzichten. Das Verfassungsgericht stellte nun auch fest, dass die jetzt gekippten Regelungen beim Elterngeld für Ausländer Frauen im Vergleich zu Männern benachteiligen. Denn darin werde der Anspruch auf Elterngeld von arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen abhängig gemacht, „die Frauen schwerer erfüllen können als Männer“. Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen, begrüßte den Karlsruher Beschluss und kritisierte die Bundesregierung als „Integrationsverweigerer“. Zum wiederholten Mal kassiere das Bundesverfassungsgericht nun grundgesetzwidrige Gesetze der Bundesregierung, die Migranten betreffen – zuletzt beim Asylbewerberleistungsgesetz, nun beim Eltern- und Erziehungsgeld. Der Karlsruher Beschluss gilt ab sofort. Bereits bestandskräftig Bescheide bleiben davon unberührt. (AZ: BVerfG 1 BvL 2/10 1 BvL 3/10 1 BvL 4/10 1 BvL 3/11) dapd (Politik/Politik)
EU-Kommissar Oettinger fordert EU-Beitritt der Türkei
Hamburg (dapd). EU-Kommissar Günther Oettinger macht sich für einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union stark. „Ich finde, dass wir den Prozess, die Türkei in die EU zu holen, fortsetzen sollten“, sagte Oettinger der „Zeit“ und fügte hinzu: „Wir brauchen die Türkei als Wirtschafts- und Regionalmacht. Es kann sein, dass wir eines Tages noch viel für eine europäische Türkei machen werden.“ Oettinger kritisierte die bisherigen Verhandlungen mit der Türkei: „So, wie wir im Moment die Beitrittsverhandlungen führen, handelt es sich um eine reine Hinhaltetaktik.“ Der CDU-Politiker stellt damit offen die Linie seiner Partei in Frage. Eine privilegierte Partnerschaft, wie sie die CDU bislang fordert, reiche nicht aus. dapd (Politik/Politik)
