Internet dient Betriebsprüfern zunehmend zur Informationsbeschaffung

Bettina M. Rau-Franz, Roland Franz & Partner. (Foto: Roland Franz & Partner)
Bettina M. Rau-Franz, Roland Franz & Partner. (Foto: Roland Franz & Partner)

Essen. Das Thema Betriebsprüfung steht früher oder später bei jedem Unternehmen ins Haus. Während Großbetriebe in der Regel im Rahmen von Anschlussprüfungen lückenlos geprüft werden, werden Mittel- und Kleinbetriebe wesentlich seltener kontrolliert.

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es eine allgemeine Regel, wer und zu welchem Zeitpunkt geprüft wird, nicht gibt. In der Praxis haben sich aber einige Prüfungsfelder als Schwerpunkte einer Betriebsprüfung herausgestellt.

Zu den Prüfungsfeldern als Schwerpunkte einer Betriebsprüfung zählen:

• Vollständigkeit der Betriebseinnahmen,

• Teilwertabschreibungen auf Anlagegüter,

• Beteiligungen,

• Material- und Warenbestände,

• Einzelwertberichtigungen von Forderungen,

• Verträge zwischen nahen Angehörigen,

• Anpassung der Steuerbilanz an die letzte Prüferbilanz,

• Gesellschaftsverhältnisse (Änderung der Beteiligungsverhältnisse, Wechsel der Unternehmensform, Betriebsaufspaltung, Verträge mit Gesellschaftern),

• Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe,

• Entnahme für private Zwecke unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte,

• Umsatzsteuer,

• Betriebs-Pkw,

• Herkunft der Mittel bei Einlagen,

• Geldverkehrsrechnungen.

„Neben der Prüfung der Buchführung geht der Betriebsprüfer aber auch neue Wege. Insbesondere Gastronomen sind in der jüngsten Vergangenheit in das Blickfeld der Betriebsprüfung geraten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung werden dort in nicht unerheblichem Ausmaß Betriebseinnahmen nicht erfasst. Um dies nachzuweisen, versucht die Finanzverwaltung es mit einer Nachkalkulation. Dabei wird anhand des festgestellten Wareneinkaufs hochkalkuliert – teilweise mit speziellen EDV-Programmen -, welcher Umsatz hätte erzielt werden können. Weicht der auf diese Weise kalkulierte Umsatz vom erklärten Umsatz ab, erfolgt in der Höhe der festgestellten Differenz eine Hinzuschätzung“, berichtet Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz.

Zudem greifen die Betriebsprüfer verstärkt auf das Internet zur Informationsbeschaffungen zurück. Die Beamten führen immer öfter Internetrecherchen durch und beschaffen sich relevante Informationen aus Ad Hoc- und Pressemitteilungen, Presseberichten oder Veröffentlichungen auf der firmeneigenen Webseite. Insbesondere Mitteilungen zu durchgeführten oder geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus.

„Es ist zwar kein Geheimnis, dass die vorliegenden Jahresabschlüsse intensiv aufbereitet werden und die darin enthaltenen Informationen Ausgangspunkt für weitergehende Prüfungshandlungen sind. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und die stetig zunehmenden Informations- und Angabepflichten (Anhang und Lagebericht) werden diese Aktivitäten aber noch stärker zunehmen“, so Steuerberaterin Rau-Franz.

www.franz-partner.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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