Berlin (dapd). Mit Blick auf die bevorstehende Anklage gegen die Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hält Generalbundesanwalt Harald Range einen Vorschlag für bedenkenswert, der Bundesanwaltschaft mehr Kompetenzen einzuräumen. Einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe) zufolge verbindet er damit das Ziel, politisch motivierte, extremistische und terroristische Straftaten künftig schneller aufklären oder gar verhindern zu können. „Die Bundesanwaltschaft kann mehr tun als zunächst nur zu beobachten“, sagte Range. Es stelle sich die Frage, wie sie zum Akteur werden könne. Der Generalbundesanwalt plädierte dabei für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und verwies auf eine Anregung der früheren Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof, Ruth Rissing-van Saan. Diese habe eine Art „Vorermittlungskompetenz“ für die Bundesanwaltschaft vorgeschlagen. Auf diese Weise könnte Ranges Behörde etwa das Bundeskriminalamt beauftragen, Erkenntnisse zu liefern, die Klarheit über die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft liefern. Einem Zeitungsbericht zufolge sollen die Mitglieder der Neonazi-Zelle NSU und deren Umfeld länger im Visier des Verfassungsschutzes gewesen sein als bisher bekannt. Die sächsischen Sicherheitsbehörden hatten eine im Mai 2000 durchgeführte Abhörmaßnahme gegen die Rechtsextremisten unter dem Namen „Terzett“ erst im November 2010 förmlich abgeschlossen. Das geht aus streng geheimen Akten hervor, wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet. Damit seien die NSU-Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt noch ein Jahr vor ihrer Enttarnung als gefährlich eingestuft worden. Die Sachsen beschrieben bereits in dem Antrag zu der Überwachung Struktur und Ziel des NSU überraschend genau. Die Zeitung zitiert aus den Akten: „Die Betroffenen stehen im Verdacht, Mitglieder einer Vereinigung zum Begehen von Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und schwerer rechtsextremistischer Straftaten zu sein und drei flüchtige Straftäter in der Illegalität zu unterstützen.“ Die sogenannte G10-Maßnahme richtete sich laut dem Bericht gegen das Neonazi-Trio sowie gegen die drei heute im NSU-Verfahren der Bundesanwaltschaft als Beschuldigte geführten Thomas S., Mandy S. und Jan W. Außerdem war der ehemalige Musikproduzent Andreas G. davon betroffen, der nicht zu den Beschuldigten gehört. Die Unterlagen belegen laut „Welt“, dass die sächsischen Verfassungsschützer über Jahre hinweg wiederholt Anhaltspunkte für ihren Verdacht sahen. Sie hätten beispielsweise 2006 die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung der Betroffenen abgelehnt. Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes schickte damals dem Landesinnenministerium einen Vermerk: „Es soll keine Mitteilung erfolgen, weil es dadurch zur Gefährdung des Zweckes der Beschränkung käme.“ 2009 gaben die Behörden schließlich die Hoffnung auf, das NSU-Trio noch zu finden. Mittlerweile sei keine Gefährdung des Zweckes der Maßnahme mehr zu erwarten, schrieb der Verfassungsschutz demnach im Mai 2009: „Sinn und Zweck der Gruppe ist durch Verjährung nicht mehr gegeben.“ Im folgenden Oktober wurden die vier mutmaßlichen Unterstützer der Drei dann über die neun Jahre zurückliegende Abhörmaßnahme informiert. Auch Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sollten damals benachrichtigt werden. Zweimal, 2009 und 2010, fragten die sächsischen Verfassungsschützer bei den anderen 15 Landesämtern und dem Bundesamt nach und baten um Ermittlungen zur Feststellung der Aufenthaltsorte oder Wohnsitze der genannten Personen. Doch die Antwort lautete überall: Fehlanzeige. Die erfolglose Bilanz meldete der Verfassungsschutz dem Landesinnenministerium. Dies erklärte am 30. November 2010, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nicht benachrichtigt werden könnten. Die Abhörmaßnahme „Terzett“ war damit abgeschlossen. Das Neonazi-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe hatte zwischen 2000 und 2007 zehn Morde verübt, war aber jahrelang unentdeckt geblieben. Erst vor einem Jahr flog es auf; zwei von ihnen wurden nach einem Raubüberfall tot in einem Wohnmobil entdeckt. Die mutmaßliche Mittäterin Zschäpe und ein weiterer Beschuldigter sitzen derzeit in Haft. dapd (Politik/Politik)
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Zwei Krankenkassen wollen Prämien zahlen
Berlin (dapd). Millionen von Krankenversicherten erhalten im kommenden Jahr Rückzahlungen ihrer Kassen. Die Techniker Krankenkasse will ihren sechs Millionen Mitgliedern eine Prämie von bis zu 80 Euro zahlen, wie die TK am Freitag mitteilte. Die 300.000 Mitglieder der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) können mit 75 Euro rechnen. Aufgrund der hohen Überschusse der Kassen schließt offenbar auch Kanzlerin Angela Merkel Änderungen an der Praxisgebühr nicht mehr aus. Der Verwaltungsrat der TK, der zweitgrößten gesetzlichen Krankenkasse, beschloss die Prämienzahlung. Sie kommt Mitgliedern in voller Höhe zu Gute, die von Mai bis Dezember Beiträge zahlen. Für kürzere Mitgliedschaften fällt sie geringer aus. Wer mit den Beiträgen im Rückstand ist, bekommt jedoch kein Geld. Zudem sollen Versicherte, die etwa an Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Praxisgebühren im Umfang von bis zu 60 Euro zurück bekommen. Die HEK teilte mit, am 1. Mai 2013 solle jedes beitragzahlende Mitglied eine Prämie von 75 Euro erhalten. Dies beschloss der Verwaltungsrat. Damit wird der Jahresüberschuss fast vollständig ausgeschüttet. AOK wollen in Versorgung investieren Nachdem Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) aufgrund der guten Finanzlage der Krankenkassen schon seit längerem die Abschaffung der Praxisgebühr fordert, scheint auf die Kanzlerin zur Überprüfung bereit: Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Merkel betrachte das Gesamtbild des Gesundheitsfonds und der Kassen „und denkt intensiv über die Argumente, die da vorgebracht werden, nach“. Zuvor hatte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Jens Spahn, noch das Nein der Union zu Änderungen an der 10-Euro-Gebühr bekäftigt. „Wir setzen nicht auf kurzfristige Geschenke, sondern wollen Rücklagen für schlechte Zeiten behalten,“ sagte er dem Hessischen Rundfunk. Sonst fehlten dem Gesundheitssystem jährlich zwei Milliarden Euro. Etwas anderes sei es, wenn einzelne Kassen die Versicherten an ihren eigenen Überschüssen beteiligten. Auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) lehnten eine Abschaffung der Praxisgebühr als Reaktion auf die Milliardenüberschüsse der Kassen ab. Die Gelder sollten besser in die Verbesserung der Versorgung investiert werden, sagte AOK-Chef Jürgen Graalmann in der ARD. Auch komme eine Abschaffung der Gebühr bei den Einkommensschwachen gar nicht an. Graalmann schlug zudem vor, nach der Bundestagswahl alle Zuzahlungen für die Patienten auf den Prüfstand zu stellen. dapd (Politik/Politik)
Papier warnt vor zu großen Erwartungen ans Bundesverfassungsgericht
Berlin (dapd). Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt davor, in der Eurokrise zu große Erwartungen an Karlsruhe zu richten. „Mich erfüllt es mit großer Sorge, dass die Bürger immer weniger Vertrauen in die gewählten Repräsentanten des Volkes haben und sich gleichzeitig darauf verlassen, dass Karlsruhe es schon richten wird“, sagte er der Zeitung „Die Welt“. Es könne nicht die Aufgabe eines Verfassungsgerichts sein, politische Schicksalsfragen der Nation zu entscheiden, fügte Papier hinzu. Das müssten die unmittelbar demokratisch gewählten Instanzen leisten, also vor allem der Bundestag. Papier lobte das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts zum dauerhaften Rettungsschirm ESM. Karlsruhe habe „in kluger Zurückhaltung“ festgestellt, dass die Frage, wie in der Krise die Risiken abzuwägen seien, von der Politik entschieden werden müsse und nicht von Instanzen wie dem Bundesverfassungsgericht. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat legt sich beim Thema Sterbehilfe quer
Berlin (dapd). Die Länder sind sich beim Thema Sterbehilfe noch immer nicht einig. Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz scheiterte am Freitag mit dem Vorstoß, nur die Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Die Länder fanden aber auch keine gemeinsame Haltung zu einem Entwurf der Bundesregierung. Nach intensiver Debatte über die Sommermonate hatte das Bundeskabinett vorgeschlagen, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten. Strafbar wäre danach künftig, Betroffenen das tödlich wirkende Mittel mit Gewinnabsicht zu verschaffen oder gewerbsmäßig Sterbezimmer anzubieten. Aber auch die organisierte Vermittlung von Sterbehilfe im Ausland würde bestraft. Dem niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann (CDU) geht der Entwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Er will nicht nur die gewerbsmäßige, sondern allgemein die organisierte Suizidbeihilfe unter Strafe stellen. Gefährliche Spielräume Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) nannte die von Niedersachsen geforderte Erweiterung überlegenswert. Denn den „Tod als Geschäftsidee“ mit einer jederzeit bereitgestellten Dienstleistung dürfe es in Deutschland nicht geben. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), räumte ein, dass es sich um eine schwierige Thematik handele. Die Länderkammer habe sich seit 2006 nicht auf einen Entwurf einigen können. Die Bundesregierung wolle Sterbehilfe unter Strafe stellen, wenn sie gewerbsmäßig – also mit Gewinnabsicht und wiederholt – angeboten werde. Am Freitag diskutierten die Länder erstmals über den Entwurf der Regierung. Die abschließende Beratung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Patientenschützer lehnen die Pläne der Bundesregierung ab. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Eugen Brysch, Stiftungsvorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, der Entwurf eröffne Spielräume, „die hochgradig gefährlich sind“. Faktisch gebe es damit einen Freifahrtschein für alle Einrichtungen, die eine organisierte Möglichkeit zur leichten Verfügung der Selbsttötung anbieten würden. Wenn jedoch der Suizid als ultimative Lösung für Leidende legitimiert würde, ginge die bisherige Hilfeleistungsethik verloren. „Bisher waren sich in Deutschland alle einig, dass Selbsttötung nicht Sterbebegleitung ist“, meinte Brysch. dapd (Politik/Politik)
Bankenverband warnt vor Inflation
Hamburg (dapd). Der Bundesverband deutscher Banken warnt vor Geldentwertung durch die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB). „Wir glauben derzeit, die Probleme mit Geld zuschütten zu können“, sagte Bankenpräsident Andreas Schmitz dem Nachrichtenportal „Spiegel Online“. Mittelfristig riskiere die EZB damit jedoch eine steigende Inflation. In den nächsten zwei bis drei Jahren werde die Teuerungsrate in Deutschland zwar kaum über 2,5 Prozent hinausgehen, sagte Schmitz. „Aber danach droht die Inflation.“ Es sei einfach zu viel Geld im Wirtschaftskreislauf. „Und für den Staat ist die Geldentwertung die einfachste Möglichkeit, sich zu entschulden“, sagte Schmitz. Zuvor hatte bereits eine Reihe von Ökonomen erklärt, spätestens beim nächsten Wirtschaftsaufschwung könnten die Verbraucherpreise deutlich stärker steigen als bisher. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Senkung der Rentenbeiträge weiter umstritten
Düsseldorf (dapd). Die geplante Senkung der Rentenbeiträge von 19,6 auf 19 Prozent zum Jahreswechsel ist noch nicht in trockenen Tüchern. Der Bundesrat weigerte sich am Freitag, zum Senkungsvorschlag der Bundesregierung überhaupt Stellung zu nehmen. Aber auch die Forderung SPD-geführter Länder, mit dem Überschuss in der Rentenkasse einen Demografiefonds einzurichten, bekam keine Mehrheit. Allerdings kann über die Beitragssenkung weiter verhandelt werden – die eigentliche Abstimmung im Bundesrat über die Beitragssenkung steht noch aus. Mit der Senkung des Beitragssatzes will die Bundesregierung Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils rund 2,7 Milliarden Euro entlasten. Auch hat die Regierung wenig Spielraum. Denn es ist gesetzlich festgelegt, dass die Beiträge sinken müssen, wenn die Rücklagen der Rentenversicherung 1,5 Monatsausgaben übersteigen. „Die Rentenkasse ist keine Sparkasse“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Hans-Joachim Fuchtel (CDU). „Sie kann solide nur im Umlageverfahren finanziert werden.“ Die Beitragszahler müssten sich darauf verlassen können, dass sie nur so stark belastet werden wie nötig. Verhandlungsbereit zeigte sich die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). Angesichts der Alterung der Gesellschaft gebe es „gute Gründe, die Beitragssenkungen etwas abzuflachen“. Als Kompromiss brachte sie eine Beitragssenkung auf 19,3 Prozent ins Spiel. Der nordrhein-westfälische Sozialminister Guntram Schneider (SPD) sagte, mit der von der Bundesregierung geplanten Senkung von im Schnitt acht Euro im Monat könne man nicht in „ernsthaftem Ausmaß die Massenkaufkraft in Deutschland“ ankurbeln. Die Nachhaltigkeitsreserven der Rentenkasse müssten Schritt für Schritt hin zu einem Demografiefonds entwickelt werden. Schneider kann sich ebenso wie Kramp-Karrenbauer vorstellen, den Beitrag auf 19,3 Prozent zu senken. „Warum denn nicht“, sagte er. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, warf der CDU vor, mit der Beitragssenkung Wahlkampf zu machen. „Heute die Beiträge zu senken, um sie morgen wieder raufzusetzen, das ist unseriös“, meinte Künast. Die Antwort auf den demografischen Wandel und mögliche Konjunkturschwankungen heiße, die Reserve zu vergrößern. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat gegen Obergrenze für Dispozinsen
Berlin/Stuttgart (dapd). Eine Initiative Baden-Württembergs zur Begrenzung der Zinsen bei Überziehungskrediten hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. „CDU und FDP blockieren eine faire und verbraucherfreundliche Regelung für eine Zinsbegrenzung bei Überziehungs- und Dispokrediten“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) am Freitag in Berlin. Lediglich auf eine Selbstverpflichtung der Banken zu setzen, heiße erfahrungsgemäß die Verbraucher im Stich zu lassen. „Es kann nicht sein, dass Banken zu Zinssätzen von unter einem Prozent an Geld kommen, während die Verbraucher für eine Kontoüberziehung mit Zinssätzen von bis zu 13,75 Prozent bezahlen müssen“, sagte Bonde. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat will Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränken
Berlin (dapd-nrd). Die Länder wollen ein beschränktes Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber durchsetzen. Da der Bedarf an mobilen Internetzugängen steigt, forderte der Bundesrat am Freitag die Bundesregierung auf, zu klären, welche Vorkehrungen WLAN-Betreiber treffen müssen, um diesen Service ohne Haftungs- und Abmahnungsrisiken betreiben zu können. Denn bislang müssen beispielsweise Wirte hohe Strafen zahlen, wenn ein Gast den WLAN-Zugang eines Restaurants missbraucht, um illegal Daten ins Internet zu stellen. Nach bisheriger Rechtsprechung kann der Wirt als sogenannter Mitstörer belangt werden, wenn ein Dritter über seine Netzverbindung Urheberrechtsverstöße oder andere Rechtsverletzungen begeht. Auf Antrag der Länder Berlin und Hamburg erklärte der Bundesrat, mit rechtlichen Klarstellungen könne der Ausbau der WLAN-Angebote beschleunigt werden. Die Bundesregierung kann jetzt entscheiden, ob sie die Anregung der Länder aufgreift oder nicht. (Länderantrag im Internet: http://url.dapd.de/CDRkXH ) dapd (Politik/Politik)
Westerwelle: Nobelpreis für die EU ist großartige Entscheidung
Berlin (dapd). Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) ist hoch erfreut über die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union. Westerwelle sagte am Freitag während seines China-Besuchs, die Auszeichnung sei eine „großartige Entscheidung, die mich stolz und glücklich macht“. Die europäische Integration sei das erfolgreichste Friedensprojekt der Geschichte. „Aus den Trümmern von zwei schrecklichen Weltkriegen sind Frieden und Freiheit gewachsen, aus Erbfeinden sind gute Freunde und untrennbare Partner geworden“, betonte der Außenminister. Er bezeichnete den Nobelpreis als großen Ansporn für die EU, jetzt erst recht ihre eigenen Probleme zu lösen, mit dem europäischen Modell der Kooperation Beispiel zu geben und die europäischen Anstrengungen für eine friedliche Entwicklung der Welt noch zu verstärken. © 2012 AP. All rights reserved (Politik/Politik)
Sterbehilfe-Initiative von Rheinland-Pfalz gescheitert
Berlin (dapd-rps). Rheinland-Pfalz ist im Bundesrat mit seiner Sterbehilfe-Initiative gescheitert. Danach sollte nicht die Suizidbeihilfe selbst, sondern ausschließlich die Werbung für Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden. In der Länderkammer gab es am Freitag keine Mehrheit dafür. Die Länder lehnten es aber auch mit Mehrheit ab, sich über eine schriftliche Stellungnahme mit dem Entwurf der Bundesregierung auseinanderzusetzen oder keine Einwendungen dagegen zu erheben. Nach intensiver Debatte über die Sommermonate hatte die Bundesregierung beschlossen, einen eigenen Entwurf auf den Weg zu bringen. Das Bundeskabinett schlägt vor, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten. Strafbar wäre künftig, Betroffenen das tödlich wirkende Mittel mit Gewinnabsicht zu verschaffen oder gewerbsmäßig Sterbezimmer anzubieten. Aber auch die organisierte Vermittlung von Sterbehilfe im Ausland würde bestraft. Es war die erste Diskussion der Länder über den Entwurf der Bundesregierung zum Thema Sterbehilfe. Die abschließende Beratung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. dapd (Politik/Politik)