Präses Schneider: Sterbehilfe darf kein Geschäftsmodell sein

Präses Schneider: Sterbehilfe darf kein Geschäftsmodell sein Essen (dapd). Die geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Sterbehilfe reicht der evangelischen Kirche nicht aus. Jemandem zum Sterben zu verhelfen, „darf kein Geschäftsmodell sein“, sagte der Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider, der „Neuen Rhein Zeitung“. Die nach dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht verbotene organisierte Sterbehilfe ohne Gewinnerzielungsabsicht sehe er „kritisch“. Schneider betonte: „Das ist ein derart intimer Bereich, der gehört in die Familie, in enge Freundschaften oder eine andere sehr vertrauensvolle Beziehung – aber nicht in eine anonyme Organisation.“ Werde die organisierte Sterbehilfe nicht auch verboten, besteht nach Schneiders Worten die Gefahr, „dass die Grenzen zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe verschwimmen“. dapd (Politik/Politik)

CDU will Gesetzentwurf zur Sterbehilfe verschärfen

CDU will Gesetzentwurf zur Sterbehilfe verschärfen Düsseldorf (dapd). Die CDU erwägt nach einem Zeitungsbericht den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe zu verschärfen. Demnach soll organisierte Sterbehilfe, Suizidförderung aus selbstsüchtigen Motiven und „die Werbung zur Förderung von Selbsttötungen“ verboten werden, wie die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet. Der bisherige Entwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium sah vor, lediglich die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten. „Wenn man nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe verbietet, ist das ähnlich, wie das Falschparken auf dem Mars zu verbieten“, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, dem Blatt. Das Problem liege bereits in der organisierten Sterbehilfe, gegen die der Gesetzgeber etwas unternehmen müsse – nicht erst in der Frage, ob diese gewerbsmäßig sei. In dem Gesetzentwurf der CDU heißt es, „das Auftreten von Organisationen, die eine ,Suizidbeteiligung‘ als Dienstleistung anbieten und für ihr Tätigwerden auch öffentlich werben, stellt eine neue Entwicklung dar, die eine Reaktion des Gesetzgebers erfordert“. Auch die Bundesärztekammer hatte sich dafür ausgesprochen, jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. dapd (Politik/Politik)

Sterbehilfe-Initiative von Rheinland-Pfalz gescheitert

Sterbehilfe-Initiative von Rheinland-Pfalz gescheitert Berlin (dapd-rps). Rheinland-Pfalz ist im Bundesrat mit seiner Sterbehilfe-Initiative gescheitert. Danach sollte nicht die Suizidbeihilfe selbst, sondern ausschließlich die Werbung für Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden. In der Länderkammer gab es am Freitag keine Mehrheit dafür. Die Länder lehnten es aber auch mit Mehrheit ab, sich über eine schriftliche Stellungnahme mit dem Entwurf der Bundesregierung auseinanderzusetzen oder keine Einwendungen dagegen zu erheben. Nach intensiver Debatte über die Sommermonate hatte die Bundesregierung beschlossen, einen eigenen Entwurf auf den Weg zu bringen. Das Bundeskabinett schlägt vor, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten. Strafbar wäre künftig, Betroffenen das tödlich wirkende Mittel mit Gewinnabsicht zu verschaffen oder gewerbsmäßig Sterbezimmer anzubieten. Aber auch die organisierte Vermittlung von Sterbehilfe im Ausland würde bestraft. Es war die erste Diskussion der Länder über den Entwurf der Bundesregierung zum Thema Sterbehilfe. Die abschließende Beratung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. dapd (Politik/Politik)

Minister kritisiert Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Minister kritisiert Gesetzentwurf zur Sterbehilfe Düsseldorf (dapd). Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Saarlands Gesundheitsminister Andreas Storm, kritisiert den Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe. Der Entwurf gehe in die falsche Richtung und müsse gründlich überarbeitet werden, sagte der CDU-Politiker der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Storm forderte, für todkranke Menschen die Palliativ-Medizin stärker in den Blick zu nehmen. Sie gebe den Menschen die Möglichkeit, in Würde und ohne Schmerzen zu sterben. „Wir müssen die Sorgen der Menschen vor einem qualvollen Tod ernst nehmen“, sagte Storm. Der Gesetzentwurf sieht vor, die gewerbliche Sterbehilfe zu verbieten, die Unterstützung organisierter Sterbehilfe in Ausnahmefällen aber straffrei zu stellen. dapd (Politik/Politik)

Bahr verteidigt geplante Änderungen bei der Sterbehilfe

Bahr verteidigt geplante Änderungen bei der Sterbehilfe Berlin (dapd). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verteidigt die geplanten Änderungen bei der Sterbehilfe. „Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, Ärzte zu Sterbehelfern zu machen“, sagte Bahr der „Passauer Neuen Presse“. In der Debatte werde vieles missverstanden. Ziel des Gesetzes sei aber ein rechtlicher Rahmen, „damit die Sterbehilfe eben nicht zum Geschäftsmodell wird“. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), kritisierte hingegen, geplante Ausnahmen erhöhten die Rechtsunsicherheit. In einem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht es darum, gewerbsmäßig organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Es soll also strafbar sein, Hilfe zum Suizid anzubieten, um damit Gewinne zu machen. Für Aufregung sorgt jedoch eine Passage, wonach enge Angehörige oder Freunde Todkranke straflos dabei unterstützen dürfen, organisierte Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Strafbefreiung soll ausnahmsweise auch für Ärzte und Pfleger gelten, wenn sie dem Sterbewilligen persönlich sehr nahe stehen. Zöller will anderes Gesetz Bahr betonte, er teile die Sorge nicht, dass es durch die Neuregelung zu einem Dammbruch komme. „Der Gesetzentwurf hat ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe zum Ziel. Das wäre ein großer Fortschritt, denn ein solches Verbot hat es bisher nicht gegeben“, sagte der Minister. Zugleich müsse man berücksichtigen, dass es Krebspatienten oder andere Sterbenskranke gebe, die ihre Angehörigen oder ihre Begleiter in Suizid-Überlegungen einbezögen. „Das sollten wir zur Kenntnis nehmen.“ Zöller sprach sich indes gegen Ausnahmeregelungen aus. „Es würde reichen, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen“, sagte er den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Er äußerte die Befürchtung, dass durch das Gesetz der Druck auf die Betroffenen und deren Angehörigen steigen könnte, die Sterbehilfe zu beanspruchen oder zu ermöglichen. „Stattdessen müssten wir in Deutschland wesentlich mehr investieren, damit todkranke Menschen schmerzfrei und in Würde sterben können“, forderte Zöller mit Blick auf die Palliativversorgung, Schmerztherapien und Hospize. dapd (Politik/Politik)

Umfragemehrheit befürwortet kommerzielle Sterbehilfe

Umfragemehrheit befürwortet kommerzielle Sterbehilfe Berlin (dapd). Die Mehrheit der Deutschen will gewerbsmäßig organisierte Sterbehilfe erlauben. 49 Prozent sind dafür, wie eine Emnid-Umfrage für „Bild am Sonntag“ (BamS) ergab. 41 Prozent plädieren hingegen dafür, Sterbehilfe gegen Geld unter Strafe zu stellen – so wie es jetzt auch die Bundesregierung plant. Mehrere Abgeordnete forderten zudem, dass bei der Bundestagsabstimmung über das heikle Thema der Fraktionszwang aufgehoben wird. In dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht es darum, gewerbsmäßig organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Es soll also strafbar sein, Hilfe zum Suizid anzubieten, um damit Gewinne zu machen. Für Aufregung sorgt aber nun eine Passage, wonach enge Angehörige oder Freunde Todkranke straflos dabei unterstützen dürfen, organisierte Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Strafbefreiung soll ausnahmsweise auch für Ärzte und Pfleger gelten, wenn sie dem Sterbewilligen persönlich sehr nahestehen. Die Bundesärztekammer kritisiert, dies wäre eine „gesetzliche Grundlage für Ärzte als Sterbehelfer“. Die Union im Bundestag pocht deswegen auf Nachbesserungen. Es bedürfe einer Klarstellung im Sinne der Ärzte, sagte Fraktionschef Volker Kauder (CDU) der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Ärzte oder Pflegepersonal dürfen sich nicht am Geschäft mit dem Tod beteiligen.“ Kauder bezeichnete die eigentliche Zielrichtung des Gesetzes, das Verbot der gewerblichen Sterbehilfe, als dringend notwendig. „Es darf kein Geschäft mit dem Tod geben“, sagte er. Etwas ganz anderes als Sterbehilfe sei es zudem, Menschen beim Sterben zu begleiten und ihnen die Schmerzen zu nehmen. „Das ist eine ganz wichtige Aufgabe der Ärzte“, sagte Kauder. Der Unionsgesundheitsexperte Jens Spahn (CDU) forderte in der „BamS“ ebenfalls, die missverständlichen Passagen aus dem Gesetzentwurf entfernen zu lassen. „Abstimmung auf jeden Fall freigeben“ Mehrere Abgeordnete fordern, bei der Abstimmung den Fraktionszwang aufzuheben. „Die Abstimmung muss auf jeden Fall freigegeben werden“, sagte der SPD-Rechtsexperte Edgar Franke der WAZ-Gruppe. Bei der Sterbehilfe gehe es um eine grundsätzliche ethische Frage, wo der Fraktionszwang nichts zu suchen habe. Ähnlich äußerte sich die pflegepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Kathrin Senger-Schäfer. Sie forderte überdies, dass sich Leutheusser-Schnarrenberger persönlich äußert und klarstellt, wie sie mit der Kritik umgehen wolle. „Kein Zukunftskonzept für älter werdende Gesellschaft“ Der Vorsitzende der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, nannte es eine Frechheit, „dass die Justizministerin in solch einer zentralen Frage in Deckung geht“. Zu der Umfrage sagte er der Nachrichtenagentur dapd, diese sei nicht überraschend. „Die Angst vor Pflegebedürftigkeit nimmt schon seit Jahren eine Spitzenposition hierzulande ein.“ Deshalb sei ein strafrechtliches Verbot des „Todes aus den Gelben Seiten“ kein Ersatz für eine bessere Pflegepolitik. „Doch auf eine Pflegereform warten die Deutschen seit Jahren. Es gibt kein Zukunftskonzept für eine älter werdende Gesellschaft.“ Der Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU), forderte weitere Diskussionen über die Neuregelung der Sterbehilfe. Die Union lege größten Wert darauf, dass jede Form von gewerblich organisiertem Tod strafrechtlich zu unterbinden sei. Der Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger sei noch zu unbestimmt, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Nach Ansicht des Vorsitzenden des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, Alois Glück, läuft die Diskussion in die falsche Richtung. Statt sich über eine gesetzliche Ausweitungen der Sterbehilfe Gedanken zu machen, müsse die Gesellschaft Alternativen zur Sterbehilfe anbieten – etwa mit einem Ausbau der Palliativ- und Schmerzmedizin. dapd (Politik/Politik)

Kauder pocht auf Nachbesserungen am Gesetz zur Sterbehilfe

Kauder pocht auf Nachbesserungen am Gesetz zur Sterbehilfe Berlin (dapd). Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), pocht auf Nachbesserungen am umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe. Es bedürfe einer Klarstellung im Sinne der Ärzte, sagte Kauder der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Ärzte oder Pflegepersonal dürfen sich nicht am Geschäft mit dem Tod beteiligen.“ Mehrere Abgeordnete fordern zudem, dass bei der Abstimmung im Bundestag der Fraktionszwang aufgehoben wird. In dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht es darum, gewerbsmäßig organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Es soll also strafbar sein, Hilfe zum Suizid anzubieten, um damit Gewinne zu machen. Darauf hatte sich die Koalition im März verständigt. Für Aufregung sorgt aber nun eine Passage in dem Referentenentwurf, wonach enge Angehörige oder Freunde Todkranke straflos dabei unterstützen dürfen, gewerbsmäßige Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Strafbefreiung kann ausnahmsweise auch für Ärzte und Pfleger gelten, wenn sie dem Sterbewilligen persönlich sehr nahestehen. Die Bundesärztekammer kritisiert, dies wäre eine „gesetzliche Grundlage für Ärzte als Sterbehelfer“. Kauder bezeichnete die eigentliche Zielrichtung des Gesetzes, das Verbot der gewerblichen Sterbehilfe, als dringend notwendig. „Es darf kein Geschäft mit dem Tod geben“, sagte er. Etwas ganz anderes sei es, Menschen beim Sterben zu begleiten und ihnen die Schmerzen zu nehmen. „Das ist eine ganz wichtige Aufgabe der Ärzte“, sagte Kauder. „Abstimmung auf jeden Fall freigeben“ Mehrere Abgeordnete fordern, bei der Abstimmung den Fraktionszwang aufzuheben. „Die Abstimmung muss auf jeden Fall freigegeben werden“, sagte der SPD-Rechtsexperte Edgar Franke der „WAZ“-Gruppe. Bei der Sterbehilfe gehe es um eine grundsätzliche ethische Frage, wo der Fraktionszwang nichts zu suchen habe. Ähnlich äußerte sich die pflegepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Kathrin Senger-Schäfer. Sie forderte überdies, dass sich Leutheusser-Schnarrenberger persönlich äußert und klarstellt, wie sie mit der Kritik umgehen wolle. Der Vorsitzende der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, nannte es eine Frechheit, „dass die Justizministerin in solch einer zentralen Frage in Deckung geht“. Der Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU), forderte weitere Diskussionen über die Neuregelung der Sterbehilfe. Die Union lege größten Wert darauf, dass jede Form von gewerblich organisiertem Tod strafrechtlich zu unterbinden sei. Der Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger sei noch zu unbestimmt, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Nach Ansicht des Vorsitzenden des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, Alois Glück, läuft die Diskussion in die falsche Richtung. Statt sich über eine gesetzliche Ausweitungen der Sterbehilfe Gedanken zu machen, müsse die Gesellschaft Alternativen zur Sterbehilfe anbieten – etwa mit einem Ausbau der Palliativ- und Schmerzmedizin. dapd (Politik/Politik)

Freie Abstimmung über Sterbehilfe-Gesetz verlangt

Freie Abstimmung über Sterbehilfe-Gesetz verlangt Berlin (dapd). Mehrere Abgeordnete im Bundestag fordern, dass bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe der Fraktionszwang aufgehoben wird. „Die Abstimmung muss auf jeden Fall freigegeben werden“, sagte der SPD-Rechtsexperte Edgar Franke den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Samstagausgaben). Bei der Sterbehilfe gehe es um eine grundsätzliche ethische Frage, wo der Fraktionszwang nichts zu suchen habe. Ähnlich äußerte sich die pflegepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Kathrin Senger-Schäfer. Der Vorsitzende des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, Alois Glück, forderte dagegen die aktive Sterbehilfe überflüssig zu machen, etwa durch einen massiven Ausbau der Palliativ- und Schmerzmedizin. „Alle Fraktionen sollten die Abstimmung über das Gesetz freigeben“, sagte Senger-Schäfer. Bei der Sterbehilfe handele es sich um eine Gewissensfrage, ähnlich wie bei der PID oder der Organspende. Bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) wird ein im Reagenzglas gezeugter Embryo auf genetisch bedingte Krankheiten und Behinderungen untersucht, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Klarstellung von Leutheusser-Schnarrenberger gefordert Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium hat für massive Proteste gesorgt, weil er Ärzten in Ausnahmefällen erlauben will, die Sterbehilfe zu unterstützen. „Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sollte sich persönlich äußern und klarstellen, wie sie mit der Kritik um den Gesetzentwurf umgehen will“, sagte Senger-Schäfer. „Es ist eine Frechheit, dass die Justizministerin in solch einer zentralen Frage in Deckung geht“, betonte auch der Vorsitzende der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in den Zeitungen der WAZ-Gruppe. „Es wird Zeit, dass sie sich endlich erklärt.“ Der Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU) forderte weitere Diskussionen über die Neuregelung der Sterbehilfe. Die Union lege größten Wert darauf, dass jede Form von gewerblich organisiertem Tod strafrechtlich zu unterbinden sei. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei noch zu unbestimmt, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe). Alois Glück: Aktive Sterbehilfe überflüssig machen Nach Ansicht des Vorsitzenden des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, Alois Glück, läuft die aktuelle Diskussion um das Thema Sterbehilfe in die falsche Richtung. Statt sich über eine gesetzliche Ausweitungen der Sterbehilfe Gedanken zu machen, müsse die Gesellschaft Alternativen zur Sterbehilfe anbieten – etwa durch einen massiven Ausbau der Palliativ- und Schmerzmedizin, forderte der frühere Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion und ehemalige Präsident des Bayerischen Landtages. Die Möglichkeiten, die der medizinisch-technologischen Fortschritt mittlerweile biete, würden bei weitem nicht ausgenutzt, mahnt Glück in der „Passauer Neuen Presse“ (Samstagausgabe). Ziel müsse es sein, dem Wunsch nach „aktiver Sterbehilfe“ mehr positive Antworten zu geben, sie überflüssig zu machen. dapd (Politik/Politik)