Razzia bei der Deutschen Bank

Razzia bei der Deutschen Bank Frankfurt/Main (dapd). Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat am Mittwoch zahlreiche Räume der Deutschen Bank in Frankfurt am Main, Berlin und Düsseldorf durchsucht. Ermittelt werde wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung, Geldwäsche und versuchten Strafvereitelung, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Der Verdacht richte sich gegen 25 Mitarbeiter des Unternehmens. Gegen fünf Beschuldigte ergingen demnach Haftbefehle wegen des Verdachts der Geldwäsche und versuchter Strafvereitelung. An dem bundesweiten Einsatz waren rund 500 Beamte beteiligt. Der Grund für die Durchsuchungen sind Ermittlungen im Zusammenhang mit Steuerbetrug im Emissionshandel. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Dezember 2011 sechs Investmentbanker wegen millionenschweren Steuerbetrugs zu Haftstrafen zwischen drei und sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Während des Prozesses waren auch sieben Mitarbeiter der Deutschen Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ins Visier der Ermittler geraten. Richter kritisierte Deutsche Bank Der Vorsitzende Richter Martin Bach hatte die Deutsche Bank in seiner Urteilsbegründung für deren Rolle in dem großangelegten Steuerbetrug ausdrücklich kritisiert. Während andere Banken die Geschäftsbeziehungen zu den Angeklagten wegen mangelnder Erfahrung und fehlender Kompetenz abgelehnt hätten, sei die Deutsche Bank ohne große Überprüfungen zur Zusammenarbeit bereit gewesen. In einem Fall sei der Zusammenarbeit in dem millionenschweren Geschäft nur ein zehnminütiges Gespräch vorausgegangen. Die Angeklagten waren im Tatzeitraum zwischen September 2009 und April 2010 Geschäftsführer von Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, Hamburg und Paderborn. Über mehrere Gesellschaften und Firmen handelten sie in verschiedenen Ländern mit CO2-Emissionszertifikaten. Dabei kauften sie die teuren Klimarechte umsatzsteuerfrei ein, gaben dann aber bei der monatlichen Meldung ans Finanzamt an, die Umsatzsteuerbeträge in Millionenhöhe entrichtet zu haben. Durch die Vielzahl von eingeschalteten Zwischenhändlern wurde die Hinterziehung der Umsatzsteuer dabei geschickt verschleiert. Im Zuge der Ermittlungen nach Ende des Prozesses waren offenbar weitere Mitarbeiter der Deutschen Bank ins Visier der Ermittler geraten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Schreiber-Prozess mit Aussage von Max Strauß fortgesetzt

Schreiber-Prozess mit Aussage von Max Strauß fortgesetzt Augsburg (dapd). Prominenter Zeuge im neu aufgerollten Prozess um Steuerhinterziehung und Bestechung gegen den ehemaligen Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber: Max Strauß, ältester Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, wurde am Donnerstag vor dem Augsburger Landgericht vernommen. Der 53-Jährige bekräftigte, niemals Provisionen von seinem einstigen Geschäftspartner Schreiber verlangt, versprochen bekommen oder erhalten zu haben. Früheren Vorwürfen zufolge soll Schreiber unter dem Namen „Maxwell“ Geld für Strauß auf einem Schweizer Nummernkonto gebunkert haben. Das konnte allerdings nie nachgewiesen werden. In einem Prozess wegen entsprechender Steuerhinterziehung war Strauß 2007 freigesprochen worden. Schreiber, einst Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal der 1990er Jahre, war 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden, aber nicht wegen Bestechung. Die Neuverhandlung wurde notwendig, weil der Bundesgerichtshof 2011 das Urteil wegen einer Reihe von Rechtsfehlern aufhob. 2010 hatte es das Landgericht als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Panzern des Typs „Fuchs“ nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert. Schreiber droht Verurteilung auch wegen Bestechung In der Neuauflage des Prozesses soll geprüft werden, ob der 78 Jahre alte Schreiber weiter wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden kann. Im Detail muss geklärt werden, ob Schreiber zu der Zeit in Deutschland oder Kanada, wo er damals gelebt hat, steuerpflichtig war. In diesem Zusammenhang bestätigte Strauß, dass Schreiber in Kanada eine Wohnung hatte: „Ich weiß, dass er in Ottawa einen Wohnsitz hatte.“ Zudem könnte auch eine Verurteilung wegen Bestechung hinzukommen. Schließlich hatte der ehemalige Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls in dem Prozess als Zeuge jüngst über Bestechungsversuche Schreibers berichtet. Eine Prozessende ist derzeit nicht absehbar, zumal die Verhandlungsdauer wegen Schreibers schwerer Erkrankung auf vier Stunden pro Tag begrenzt ist. Die Vernehmung von Pfahls in dem Prozess soll am 19. Dezember weitergehen. Anschließend wollen Schreibers Anwälte eine umfassende Einlassung zum gesamten Prozess abgeben, die zwei Verhandlungstage in Anspruch nehmen wird, wie sie am Donnerstag ankündigten. Zum Inhalt wurde nichts bekannt. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch (28. November) fortgesetzt. dapd (Politik/Politik)

Zschäpe wegen Beteiligung an zehn NSU-Morden angeklagt

Zschäpe wegen Beteiligung an zehn NSU-Morden angeklagt Karlsruhe (dapd-lth). Die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe wird wegen Mittäterschaft an zehn Morden angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft der 37-Jährigen vor, sich an der Ermordung von acht Mitbürgern türkischer und einem Mitbürger griechischer Herkunft sowie an der Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn beteiligt zu haben, wie die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Zudem soll sich Zschäpe an zwei Sprengstoffanschlägen der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in Köln als Mittäterin beteiligt haben. Neben Zschäpe werden vier mutmaßliche Unterstützer des NSU angeklagt. Zschäpe wird von der Bundesanwaltschaft zudem verdächtigt, als Mittäterin für 15 bewaffnete Raubüberfälle verantwortlich zu sein. Ferner wird ihr in der Anklageschrift zur Last gelegt, die Unterkunft der terroristischen Vereinigung in Zwickau in Brand gesetzt und sich dadurch wegen eines weiteren versuchten Mordes an einer Nachbarin und zwei Handwerkern sowie wegen besonders schwerer Brandstiftung strafbar gemacht zu haben. Vier weitere Personen angeklagt Anklage erhoben wird auch gegen die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. Den beiden wird Beihilfe zum Mord an den neun Ausländern durch die Beschaffung der Tatwaffe „Ceska 83“ nebst Schalldämpfer vorgeworfen. André E. wird wegen Beihilfe zum NSU-Sprengstoffanschlag in der Kölner Altstadt sowie wegen Beihilfe zum Raub und wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU in jeweils zwei Fällen angeklagt. Holger G. wird wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU in drei Fällen angeklagt. Den einjährigen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts zufolge war der NSU eine Gruppierung, die aus den drei gleichberechtigten Mitgliedern Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe bestand. Deren wahre Identität und terroristische Zielsetzung waren den bisherigen Erkenntnissen zufolge nur einem eng begrenzten Kreis von wenigen Unterstützern und Gehilfen bekannt. Mundlos und Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach in einem Wohnmobil das Leben genommen, als sie von der Polizei verfolgt wurden. Dadurch war das Trio aufgeflogen. Zschäpe hatte sich am 8. November 2011 der Polizei in Jena gestellt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Böhnhardt und Mundlos „führten die Mordanschläge aus“ Die NSU-Mitglieder hätten sich als ein einheitliches Tötungskommando verstanden, das seine Mordanschläge aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven arbeitsteilig verübte, schreibt die Anklagebehörde weiter. „Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos führten die Mordanschläge und Raubüberfälle aus“, sagte Generalbundesanwalt Harald Range. Zschäpe habe dem NSU „den Anschein von Normalität und Legalität“ gegeben. Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des NSU oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen haben die Ermittlungen nicht ergeben. dapd (Politik/Politik)

Pfahls gewährt interessante Einblicke im Schreiber-Prozess

Pfahls gewährt interessante Einblicke im Schreiber-Prozess Augsburg (dapd). Mit der Zeugenaussage des ehemaligen Verteidigungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls ist am Montag vor dem Augsburger Landgericht der neu aufgerollte Steuerprozess gegen den Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber fortgesetzt worden. Der 69-jährige Pfahls, der derzeit eine Gefängnisstrafe wegen betrügerischen Bankrotts absitzt, gewährte dabei vor der zehnten Strafkammer tiefe Einblicke in das Zustandekommen internationaler Waffengeschäfte in der Bundesrepublik der 1980er Jahre. Unter anderem berichtete er von Trinkgelagen auf Schreibers Anwesen in Kaufering, bei denen der heute 78-Jährige ihm Bestechungsgelder angeboten habe. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Pfahls erinnerte sich beispielsweise an einen Abend bei Schreiber 1990, als dieser ihm in seiner Rolle als Staatssekretär um Einflussnahme bei einem Rüstungsgeschäft gebeten habe. „Wenn wir den Auftrag kriegen mit deiner Hilfe, bekommst du zwei Millionen“, soll Schreiber laut Pfahls gesagt haben. Schreiber war damals als Rüstungslobbyist für den Thyssen-Konzern tätig. Später habe Schreiber dann zu ihm gesagt: „Ich gratuliere Dir, du bist jetzt doppelter Millionär“. Insgesamt soll Schreiber Pfahls sogar mit 3,8 Millionen Mark „geschmiert“ haben. Schreiber, einst Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal der 1990er Jahre, war 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden, aber nicht wegen Bestechung. Die Neuverhandlung wurde notwendig, weil der Bundesgerichtshof 2011 das Urteil wegen einer Reihe von Rechtsfehlern aufhob. 2010 hatte es das Landgericht als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada, sowie von Panzern des Typs „Fuchs“ nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert. Schreiber droht Verurteilung auch wegen Bestechung In der Neuauflage des Prozesses soll geprüft werden, ob Schreiber weiter wegen Steuerhinterziehung verurteil werden kann. Im Detail muss geklärt werden, ob Schreiber zu der Zeit in Deutschland oder Kanada, wo er damals gelebt hat, steuerpflichtig war. Zudem könnte auch eine Verurteilung wegen Bestechung hinzukommen. Mit einem schnellen Prozessende ist nicht zu rechnen. Bereits jetzt sind Verhandlungstage bis Mitte November angesetzt. Zu Verzögerungen führen auch immer wieder Schreibers schwere Erkrankungen. So benötigte er am Montag bereits nach 50 Minuten wegen hohen Blutdrucks eine Verhandlungsunterbrechung. Eine Fortsetzung war auch am Nachmittag nicht möglich. Der Prozess soll nun am Donnerstag (25. Oktober, 10.00 Uhr) weitergehen. Pfahls ist für den 19. Dezember erneut als Zeuge geladen. Vorher soll unter anderem am 28. November der Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, Max Strauß, als Zeuge gehört werden. dapd (Politik/Politik)

Pfahls sagt im Steuerprozess gegen Ex-Rüstungslobbyist Schreiber aus

Pfahls sagt im Steuerprozess gegen Ex-Rüstungslobbyist Schreiber aus Augsburg (dapd). Mit der Zeugenaussage des ehemaligen Verteidigungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls ist am Montag vor dem Augsburger Landgericht der neu aufgerollte Steuerprozess gegen den früheren Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber fortgesetzt worden. Der 69-jährige Pfahls, der derzeit eine Gefängnisstrafe wegen betrügerischen Bankrotts absitzt, gewährte dabei vor der zehnten Strafkammer einen tiefen Einblick in das Zustandekommen internationaler Waffengeschäfte in den 1980er Jahren. Unter anderem berichtete er von Trinkgelagen auf Schreibers Anwesen in Kaufering, bei denen der heute 78-Jährige ihm Bestechungsgelder angeboten habe. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Pfahls erinnerte sich beispielsweise an einen Abend bei Schreiber 1990, als dieser ihm in seiner Rolle als Verteidigungsstaatssekretär um Einflussnahme bei einem Rüstungsgeschäft gebeten habe. „Wenn wir den Auftrag kriegen mit deiner Hilfe, bekommst du zwei Millionen“, soll Schreiber laut Pfahls gesagt haben. Schreiber war damals als Rüstungslobbyist für Thyssen tätig. Später habe Schreiber dann zu ihm gesagt: „Ich gratuliere dir, du bist jetzt doppelter Millionär.“ Insgesamt soll Schreiber Pfahls sogar mit 3,8 Millionen Mark „geschmiert“ haben. Termine bis Mitte November Schreiber, einst Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal der 1990er Jahre, war 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden, aber nicht wegen Bestechung . Die Neuverhandlung wurde notwendig, weil der Bundesgerichtshof 2011 das Urteil wegen einer Reihe von Rechtsfehlern aufhob. 2010 hatte es das Landgericht als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada, sowie von Panzern des Typs „Fuchs“ nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht verteuert. In der Neuauflage des Prozesses soll nun geprüft werden, ob Schreiber weiter wegen Steuerhinterziehung verurteil werden kann. Im Detail muss geklärt werden, ob Schreiber zu der Zeit in Deutschland oder Kanada, wo er damals gelebt hat, steuerpflichtig war. Zudem könnte auch eine Verurteilung wegen Bestechung hinzukommen. Mit einem schnellen Prozessende ist nicht zu rechnen. Bereits jetzt sind Verhandlungstage bis Mitte November angesetzt. Zu Verzögerungen führen auch immer wieder Schreibers schwere Erkrankungen, so benötigte er am Montag bereits nach 50 Minuten wegen hohen Blutdrucks eine Verhandlungsunterbrechung.(weitere Zusammenfassung bis 1600, 45 Zeilen) dapd (Politik/Politik)

Niederlage für Ex-Rüstungslobbyist Schreiber zu Prozessbeginn

Niederlage für Ex-Rüstungslobbyist Schreiber zu Prozessbeginn Augsburg (dapd). Im neu aufgerollten Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen den früheren Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber hat der 78-Jährige vor dem Augsburger Landgericht eine Niederlage erlitten. Ein Befangenheitsantrag Schreibers gegen die Besetzung des Gerichts wurde abgelehnt, wie die Vorsitzende Richterin am Freitag, dem zweiten Verhandlungstag, mitteilte. Anschließend wurde die Verhandlung unterbrochen und soll am 11. Oktober (10.00 Uhr) fortgesetzt werden. Schreiber, der als Schlüsselfigur in der CDU-Spendenaffäre der 1990er Jahre gilt, hatte zum Prozessauftakt am Montag einen Befangenheitsantrag gegen die richterliche Besetzung der 10. Strafkammer eingelegt. Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber bereits im Jahr 2010 zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Bundesgerichtshof machte allerdings im vergangenen Jahr eine Reihe von Rechtsfehlern aus und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. 2010 hatte es das Landgericht als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Panzern des Typs „Fuchs“ nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert. Schreiber riskiert höhere Strafe In der Neuauflage des Prozesses soll nun geprüft werden, ob Schreiber weiterhin wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden kann. Im Detail muss geklärt werden, ob Schreiber zu der Zeit in Deutschland oder in Kanada, wo er damals gelebt hat, steuerpflichtig war. Da nicht nur Schreibers Revision erfolgreich war, sondern auch die der Staatsanwaltschaft, könnte die Strafe für Schreiber letztlich höher ausfallen. So könnte noch eine Verurteilung wegen Bestechung hinzukommen. Mit einem schnellen Prozessende ist nicht zu rechnen. Insgesamt sind allein bis Mitte November zwölf Verhandlungstage angesetzt. Dabei sollen auch prominente Zeugen gehört werden. So ist für den 16. Oktober der Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, Max Josef Strauß, geladen. Am 22. Oktober soll außerdem der wegen betrügerischen Bankrotts zu einer Gefängnisstrafe verurteilte ehemalige Verteidigungsstaatssekretär und Verfassungsschutzpräsident Ludwig-Holger Pfahls aussagen. dapd (Politik/Politik)

Ermittlungen gegen Rabbiner wegen Beschneidung ziehen sich hin

Ermittlungen gegen Rabbiner wegen Beschneidung ziehen sich hin Hof/Gießen (dapd). Wegen der politischen Brisanz werden die Ermittlungen gegen den Rabbiner David Goldberg wegen der Beschneidung von Jungen vermutlich mehrere Wochen dauern. Man überprüfe derzeit den strafrechtlichen Gehalt der Anzeige gegen Goldberg und wolle „alle Aspekte der Angelegenheit sorgfältig einbeziehen“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hof, Gerhard Schmitt, am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Da die Materie wegen ihrer politischen Bedeutung sehr komplex sei, könnten sich die Ermittlungen mehrere Wochen lang hinziehen. Der Gießener Arzt Sebastian Guevara Kamm hatte bei der Staatsanwaltschaft Hof Strafanzeige gegen den Rabbiner David Goldberg wegen der Beschneidung von Minderjährigen gestellt. In seiner Begründung beruft sich der Mediziner unter anderem auf das Urteil des Kölner Landgerichtes vom Juni, in dem die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung gewertet wird. dapd (Politik/Politik)

SZ: Ex-MAN-Vorstand zeigt nach Korruptions-Anklage Staatsanwälte an

SZ: Ex-MAN-Vorstand zeigt nach Korruptions-Anklage Staatsanwälte an München (dapd). In der Schmiergeldaffäre beim Lastwagen- und Bushersteller MAN hat der ehemalige Vorstand Anton Weinmann nach der Korruptionsanklage gegen ihn offenbar mehrere Staatsanwälte wegen Verleumdung angezeigt. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Montagausgabe) berichtet, ließ der Ex-Manager dazu ein Gutachten anfertigen, nach dem die Anklage unwahre, beleidigende und ehrverletzende Behauptungen enthalte. Weinmann muss sich ab dem 16. August vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München wegen Beihilfe zur Bestechung verantworten. Nach Informationen der Zeitung ist der frühere Vorstand der Ansicht, die Verfasser der Anklageschrift hätten sich wegen Verleumdung strafbar gemacht. Weinmanns Anwalt teilte der Justiz den Angaben zufolge zudem mit, das Gericht möge gewarnt sein: Sollte die zuständige Strafkammer zulassen, dass die falschen Vorwürfe verlesen würden, dann könnten unter Umständen auch die Richter wegen Mitwirkung an einer Beleidigung Probleme bekommen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Drygalla sollte in Sportfördergruppe der Bundeswehr

Drygalla sollte in Sportfördergruppe der Bundeswehr Berlin/London (dapd). Die wegen Kontakten in die Neonazi-Szene aus London abgereiste Olympia-Ruderin Nadja Drygalla sollte nach einem Bericht der „Bild am Sonntag“ in die Sportfördergruppe der Bundeswehr eintreten. Der Ruderverband habe einen entsprechenden Antrag zum 1. September gestellt, ihn wegen des Olympia-Skandals aber zurückgezogen, berichtet die Zeitung. „Der Antrag liegt auf Eis. Wir wurden über die Hintergründe vom Landesverband und dem Olympia-Stützpunkt nie informiert, haben davon erst Donnerstag erfahren“, sagte Mario Woldt, Sportdirektor des Deutschen Ruderverbandes der „BamS“. Drygalla hatte am Donnerstag das Olympische Dorf in London verlassen, nachdem der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) von ihrer Beziehung mit einem NPD-Mitglied erfahren hatte. Die 23 Jahre alte Rostockerin war wegen dieser privaten Verbindung Ende September 2011 aus dem Polizeidienst ausgeschieden. dapd (Politik/Politik)

Friedrich: Ernste Sicherheitslage in Deutschland

Friedrich: Ernste Sicherheitslage in Deutschland Hamburg (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht eine erhöhte Terrorgefahr in Deutschland. Es bestehe kein Zweifel daran, dass Deutschland im Visier von Islamisten sei, sagte Friedrich dem „Hamburger Abendblatt“. „Wir sehen über das Internet Bewegungen, die auf eine hohe Entschlossenheit der Islamisten, einen Anschlag zu verüben, schließen lassen“, sagte er. „Deswegen sind wir sehr wachsam.“ Friedrich bezeichnete die Sicherheitslage als „ernst“. Man habe momentan keine konkrete Bedrohung, „aber die abstrakte Gefahr ist mindestens so groß wie im November 2010“. Damals hatte die Bundesregierung wegen einer erhöhten Terrorgefahr und wegen konkreter Hinweise auf einen Anschlag die Sicherheitskontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen deutlich verstärkt. dapd (Politik/Politik)