Medienbericht über NSU-Helfer-Netzwerk relativiert

Medienbericht über NSU-Helfer-Netzwerk relativiert Karlsruhe/Berlin (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat einen Medienbericht relativiert, wonach das Helfer-Netzwerk der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) weit größer als bislang angenommen sei. Nach wie vor gebe es im NSU-Komplex lediglich 14 Beschuldigte, betonte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Montag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Er wies darauf hin, dass im Zuge der umfassenden Ermittlungen „weit über 100 mögliche Kontaktpersonen des NSU überprüft“ worden seien. Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, dass 129 Personen aus der rechtsextremen Szene zum engeren und weiteren Umfeld des Nazi-Trios gehörten. Das Blatt berief sich auf eine geheime Liste der Sicherheitsbehörden, die dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags zugegangen sei. Die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss, Eva Högl, betonte jedoch in Berlin, die Liste dürfe „nicht überbewertet werden“. Bei der 129er-Liste handele sich um eine Fortschreibung der seit über einem halben Jahr bekannten „100er-Liste“. Die alte Liste habe neben den verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie den ursprünglich 13 Beschuldigten im Ermittlungsverfahren auch noch 75 Personen aufgeführt, „die nachgewiesenermaßen Kontakte zum Trio oder zu den Beschuldigten hatten“. Hinzugekommen seien nun noch 29 weitere Personen, die im Zuge der Ermittlungen polizeilich überprüft worden seien und überwiegend dem rechten Spektrum zuzuordnen seien. Bei diesen hätten aber bislang „keine Kontakte zum Trio festgestellt“ werden können. Bei all diesen zusätzlich hinzugekommenen Personen könne man „nicht wirklich von erkannten ‚Unterstützern‘ der Taten des NSU sprechen“, sagte Högl. Zentralrat der Muslime sieht eine „Bewegung“ Der Zentralrat der Muslime (ZMD) sieht hingegen in der vermeintlichen Größe des NSU-Umfelds einen Beleg für die Verankerung der Terroristen in der Gesellschaft. Dass inzwischen 129 Personen identifiziert seien, zeige, dass man es mit einer Bewegung zu tun habe, sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek dem Berliner „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe). „Schon die Formulierung ‚Trio‘ ist ein sprachliches Delikt“, sagte er. Mazyek forderte, Islamfeindlichkeit zum Straftatbestand zu machen. Die Bundesanwaltschaft verwies hingegen darauf, dass neben dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe vier mutmaßliche Gehilfen und Unterstützer des NSU vor dem Oberlandesgericht München angeklagt seien. Abgesehen davon hätten sich bislang „lediglich bei neun weiteren Personen“ ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie „den NSU im Wissen um dessen terroristischen Straftaten“ willentlich unterstützt haben könnten. Und zwar in einem Zeitraum, der rechtlich noch nicht verjährt sei. Denn für Straftaten der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Sie begann im November 2011 – als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im NSU-Verfahren übernahm – rückwärts zu laufen. Unterstützungsaktionen für den NSU vor November 2001 sind damit verjährt. Rechtlich ist für diesen Zeitraum vor November 2001 allenfalls eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord möglich – wie beim mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben, der um die Jahreswende 1999/2000 an der Beschaffung der Pistole Ceska 83 beteiligt gewesen sein soll. Der NSU wird für zehn Morde in den Jahren 2000 bis 2007 verantwortlich gemacht. dapd (Politik/Politik)

Bundesanwaltschaft relativiert Bericht über NSU-Helfer-Netzwerk

Bundesanwaltschaft relativiert Bericht über NSU-Helfer-Netzwerk Karlsruhe (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat einen Medienbericht relativiert, wonach das Helfer-Netzwerk der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) weit größer als bislang angenommen sei. Nach wie vor gebe es im NSU-Komplex lediglich 14 Beschuldigte, betonte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Montag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Im Zuge der umfassenden Ermittlungen seien „weit über 100 mögliche Kontaktpersonen des NSU überprüft“ worden, sagte er. Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, dass 129 Personen aus der rechtsextremen Szene zum engeren und weiteren Umfeld des Nazi-Trios gehörten. Köhler verwies darauf, dass neben dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe vier mutmaßliche Gehilfen und Unterstützer des NSU vor dem Oberlandesgericht München angeklagt seien. Abgesehen davon hätten sich bislang „lediglich bei neun weiteren Personen“ ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie „den NSU im Wissen um dessen terroristischen Straftaten“ willentlich unterstützt haben könnten. Und zwar in einem Zeitraum, der rechtlich noch nicht verjährt sei. Denn für Straftaten der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Sie begann im November 2011 – als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im NSU-Verfahren übernahm – rückwärts zu laufen. Unterstützungsaktionen für den NSU vor November 2001 sind damit verjährt. Rechtlich ist für diesen Zeitraum vor November 2001 allenfalls eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord möglich – wie beim mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben, der um die Jahreswende 1999/2000 an der Beschaffung der Pistole Ceska 83 beteiligt gewesen sein soll. dapd (Politik/Politik)

Zschäpe wegen Mordes in zehn Fällen angeklagt

Zschäpe wegen Mordes in zehn Fällen angeklagt Karlsruhe (dapd-lth). Ein Jahr nach dem Auffliegen der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen das mutmaßliche NSU-Gründungsmitglied Beate Zschäpe und vier Unterstützer des Trios erhoben. In einer 500-seitigen Anklageschrift wird Zschäpe unter anderem Beteiligung an der Ermordung von neun ausländischen Kleinunternehmern und der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn vorgeworfen, wie die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) „verstanden sich als ein einheitliches Tötungskommando, das seine Mordanschläge aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven arbeitsteilig verübte“, hieß es zur Begründung. Zudem soll sich die 37-Jährige an zwei Sprengstoffanschlägen des NSU in Köln als Mittäterin beteiligt haben. Neben Zschäpe werden vier mutmaßliche NSU-Unterstützer angeklagt. Die Anklage wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München eingereicht. Zschäpe wird von der Bundesanwaltschaft zudem verdächtigt, als Mittäterin für 15 bewaffnete Raubüberfälle verantwortlich zu sein. Ferner wird ihr in der Anklageschrift zur Last gelegt, die Unterkunft der terroristischen Vereinigung in Zwickau in Brand gesetzt und sich dadurch wegen eines weiteren versuchten Mordes an einer Nachbarin und zwei Handwerkern strafbar gemacht zu haben. Vier weitere Personen angeklagt Anklage erhoben wird auch gegen die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. Den beiden wird Beihilfe zum Mord an den neun Ausländern durch die Beschaffung der Tatwaffe „Ceska 83“ nebst Schalldämpfer vorgeworfen. André E. wird wegen Beihilfe zum NSU-Sprengstoffanschlag in der Kölner Altstadt sowie wegen Beihilfe zum Raub und wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU in jeweils zwei Fällen angeklagt. Holger G. wird wegen Unterstützung des NSU in drei Fällen angeklagt. Den einjährigen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts zufolge war der NSU eine Gruppierung, die aus den drei gleichberechtigten Mitgliedern Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe bestand. Deren wahre Identität und terroristische Zielsetzung waren den bisherigen Erkenntnissen zufolge nur einem eng begrenzten Kreis von wenigen Unterstützern und Gehilfen bekannt. Mundlos und Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach umstellt von Polizisten das Leben genommen. Dadurch war das Trio aufgeflogen. Zschäpe hatte sich am 8. November 2011 der Polizei in Jena gestellt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. „Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos führten die Mordanschläge und Raubüberfälle aus“, sagte Generalbundesanwalt Harald Range. Zschäpe habe dem NSU „den Anschein von Normalität und Legalität“ gegeben. Anklagen gegen weitere Beschuldigten unklar Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des NSU oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen haben die Ermittlungen nicht ergeben. Gegen acht weitere als Unterstützer des NSU verdächtigen Beschuldigten dauerten die Ermittlungen an. Derzeit könne noch nicht abschließend beurteilt werden, ob sie die Gruppierung innerhalb Verjährungsfrist von zehn Jahren und zudem in Kenntnis der terroristischen Zielrichtung des NSU unterstützt hätten. Kritik an der Bekanntgabe der Anklage kam von Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer. „Ich empfinde es als respektlos, insbesondere gegenüber Frau Zschäpe, aber auch ihren Verteidigern, dass Herr Generalbundesanwalt Range die Öffentlichkeit über eine Anklageschrift in Kenntnis setzt, die der Verteidigung noch nicht vorliegt“, sagte Heer am Donnerstag dem Radiosender SWR-Info. dapd (Politik/Politik)

NSU: Bosbach sieht eine Bringschuld der Sicherheitsbehörden

NSU: Bosbach sieht eine Bringschuld der Sicherheitsbehörden Berlin (dapd). Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach fordert angesichts der Pannen bei der Aufklärung der Verbrechen des rechtsextremen NSU einen Mentalitätswechsel in den Sicherheitsbehörden. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses sagte am Donnerstag dem Sender Phoenix, die Behörden hätten eine Bringschuld gegenüber den Parlamentariern, damit die ihrer Kontrollpflicht nachkommen könnten. Er fügte hinzu: „Die Summe an Pannen ist für uns bis heute völlig unbegreiflich.“ Die rechte Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zog zwischen 1998 und November 2011 nahezu unbehelligt von den Sicherheitsbehörden durch die Bundesrepublik und soll zehn Menschen ermordet haben. dapd (Politik/Politik)

Innenminister verlangt Bericht zur NSU-Akten-Affäre

Innenminister verlangt Bericht zur NSU-Akten-Affäre Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich fordert vom Bundesverfassungsschutz Aufklärung über die Vernichtung von Akten über den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU). „Ich habe Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm angewiesen, den Vorfall umfassend aufzuklären und mir rasch zu berichten“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung (Onlineausgabe). „Herr Fromm hat zudem die Prüfung disziplinarrechtlicher Konsequenzen in seinem Hause angekündigt.“ Ein Referatsleiter hatte kurz nach Bekanntwerden der Mordserie der NSU, der bundesweit zehn Tote zur Last gelegt werden, sieben Ordner mit Details zur geheimen Operation „Rennsteig“ schreddern lassen. Bei der Operation ging es um den Einsatz von V-Leuten im rechtsextremistischen „Thüringer Heimatschutz“. dapd (Politik/Politik)

Özdemir fordert Konsequenzen nach Aktenvernichtung

Özdemir fordert Konsequenzen nach Aktenvernichtung Halle (dapd). Nach der Vernichtung von Akten über die Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) fordert der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir Konsequenzen. Die Affäre werfe viele Frage auf, sagte Özdemir am Samstag in Halle auf einem Landesparteitag der Grünen Sachsen-Anhalt. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Behörde wichtige Informationen zur NSU-Mordserie vernichtet hat. Gegen den betreffenden Referatsleiter wurden inzwischen disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Er hatte kurz nach Bekanntwerden der Mordserie der NSU, der bundesweit zehn Tote zur Last gelegt werden, Anfang November 2011 sieben Ordner mit Details zur geheimen Operation „Rennsteig“ schreddern lassen. Özdemir sagte, „wir lassen nicht locker, bis jede Frage aufgearbeitet ist“. Es könne nicht sein, dass beim Verfassungsschutz Menschen arbeiten, die Akten vernichteten. Verantwortliche müssten Verantwortung übernehmen. dapd (Politik/Politik)