Aleo Solar rechnet mit weiteren Verlusten

Aleo Solar rechnet mit weiteren Verlusten Prenzlau/Oldenburg (dapd). Der Modulhersteller Aleo Solar hat in der anhaltenden Krise der Solarbranche seinen Verlust 2012 mehr als verdoppelt und sieht weiter kein Licht am Ende des Tunnels. Das Minus beim Ergebnis vor Steuern und Zinsen (Ebit) lag im vergangenen Jahr bei 77 Millionen Euro nach 30,5 Millionen Euro in 2011, wie die Firma am Donnerstag in Prenzlau mitteilte. Der Umsatz sackte auf Jahressicht wegen einer schwindenden Nachfrage und des massiven Preisverfalls bei Solarmodulen um 39 Prozent auf 279,9 Millionen Euro ab. Für 2013 erwartet Aleo Solar, deren Hauptaktionär Bosch kürzlich den Ausstieg aus dem verlustreichen Solargeschäft beschlossen hat, einen weiteren Umsatzrückgang und „ein deutlich negatives Ergebnis“. Aleo Solar hat auf die tiefe Krise der Solarbranche, die in Deutschland schon zu zahlreichen Firmenpleiten geführt hat, mit der Schließung von Werken in China und Spanien reagiert. Das Unternehmen, das zuletzt 920 Mitarbeiter hatte, konzentriere sich nun auf die Fertigung im brandenburgischen Prenzlau, erklärte Vorstandschef York zu Putlitz. Trotz des Rückzugs von Hauptaktionär Bosch, der 90,7 Prozent der Anteile hielt und diese schnell verkaufen will, verfüge Aleo Solar über zukunftsfähige Stärken. „Wir bieten über unser eigenes Vertriebsnetz auch künftig Qualitätsmodule aus Deutschland an“, sagte der Firmenchef. Bosch habe unabhängig vom Verkauf seiner Anteile die Finanzierung von Aleo Solar bis Ende März 2014 zugesagt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Goldhase von Lindt muss Konkurrenz dulden

Goldhase von Lindt muss Konkurrenz dulden Karlsruhe (dapd). Kurz vor Ostern ist der Dauerstreit über den Goldhasen von Lindt beendet. Der Schokoladenhase des deutschen Herstellers Riegelein wird in den Regalen des Einzelhandels weiterhin neben dem Goldhasen mit dem roten Band des Schweizer Herstellers Lindt & Sprüngli zu finden sein. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Osterhasen wurde jetzt endgültig verneint. Damit verlor Lindt den Prozess nach zwölf Jahren endgültig. Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ in dem Verfahren keine erneute Revision zu. Das wurde am Donnerstag in Karlsruhe bestätigt. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main rechtskräftig, das am 27. Oktober 2011 eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen hatte. Im Jahr 2000 hatte sich Lindt & Sprüngli den Goldhasen als Marke schützen lassen, auch in Deutschland. Danach klagte der Schweizer Schokoladenhersteller gegen Konkurrenten, so auch gegen Riegelein. Der deutsche Hersteller vertreibt seinen Hasen in einer etwas dunkleren, bronzefarbenen Folie, die Figur trägt kein Band, sondern eine aufgemalte braune Schleife an der Seite. Während das OLG Frankfurt eine Verwechslungsgefahr mehrfach ausschloss, hob der BGH in Karlsruhe die Frankfurter Urteile zweimal auf. Auch beim dirtten Durchgang im Oktober 2011 wies das OLG Frankfurt jedoch die Klage von Lindt ab. Eine Revision wurde von Frankfurt nicht mehr zugelassen. Der Schweizer Hersteller wollte seine Klage jedoch erneut vor den BGH nach Karlsruhe bringen und ging gegen die Nichtzulassung der Revision vor. Der BGH sah jedoch ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Er wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision jetzt ab. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich mit dem Goldhasen von Lindt befasst. Im Mai 2012 entschied das Luxemburger Gericht, dass dieser keinen europäischen Markenschutz erhält. Er sei anderen Fabrikaten zu ähnlich, und es fehle ihm an der nötigen Unterscheidungskraft, hieß es zur Begründung. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 72/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bouffier lehnt doppelte Staatsbürgerschaft ab

Bouffier lehnt doppelte Staatsbürgerschaft ab Berlin (dapd). Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) lehnt die generelle Zulassung einer doppelten Staatsbürgerschaft über das 23. Lebensjahr hinaus ab. „Für mich ist nicht ersichtlich, wie eine Ausweitung der doppelten Staatsbürgerschaft die Integration in unserem Land fördern soll“, sagte der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende der Tageszeitung „Die Welt“ laut Vorabbericht. Die Optionslösung, derzufolge sich junge Menschen aus Nicht-EU-Staaten mit 23 etwa zwischen der deutschen und türkischen Staatsbürgerschaft entscheiden müssen, sei geltende Rechtslage und habe sich bewährt. „Deshalb sehe ich auch dort keinen Regelungsbedarf“, wird Bouffier weiter zitiert. Zugleich wandte sich der CDU-Politiker aber dagegen, die doppelte Staatsbürgerschaft zum Thema im anstehenden Bundestagswahlkampf zu machen. „Integration ist einer der wichtigsten Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft und darf nicht im Wahlkampf verheizt werden“, mahnte Bouffier. dapd (Politik/Politik)

Phoenix Solar erwartet 2014 wieder operativen Gewinn

Phoenix Solar erwartet 2014 wieder operativen Gewinn Sulzemoos (dapd). Nach einer radikalen Neuausrichtung des Geschäfts will die angeschlagene Phoenix Solar erst im kommenden Jahr operativ wieder schwarze Zahlen schreiben. Für 2013 peilt der Großhändler für Solaranlagen zunächst eine weitere deutliche Reduzierung beim Verlust vor Steuern und Zinsen (Ebit) an, erklärte das Unternehmen am Donnerstag im oberbayerischen Sulzemoos. Auch der Umsatz soll nach einem Einbruch im Jahr 2012 wieder etwas steigen. Im vergangenen Jahr hatte vor allem der Preisverfall in der darbenden Solarbranche Phoenix Solar das Geschäft verdorben. Der Umsatz fiel 2012 auf Jahressicht um weit mehr als die Hälfte. Er sackte nach Firmenangaben um 60,5 Prozent auf 155,4 Millionen Euro ab. Dank des eingeleiteten Umbaus konnte Phoenix Solar die Verluste aber eindämmen. Beim Ebit stand ein Minus von 31,8 Millionen Euro zu Buche nach einem Verlust von fast 85 Millionen Euro im Jahr 2011. Unter dem Strich machte das Unternehmen 2012 einen Verlust von 37,6 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor lag das Minus bei 86,4 Millionen Euro. Für 2013 rechnet Phoenix Solar mit einem Umsatz in der Spanne von 160 Millionen bis 190 Millionen Euro. Beim Ebit soll der Verlust auf zwei bis sieben Millionen Euro sinken, erklärte das Unternehmen. 2014 soll bei weiterem Umsatzwachstum das operative Ergebnis dann wieder positiv sein. Phoenix Solar hatte bereits beschlossen, sich von verlustbringenden Geschäften zu trennen und den Schwerpunkt auf die wachstumsstarken Regionen Asien und USA zu setzen. Mitten in der tiefen Krise der Solarwirtschaft wechselte das Unternehmen zudem im Februar die Führung. Firmenchef und Gründungsvorstand Andreas Hänel räumte seinen Platz für Bernd Köhler, den Finanzvorstand der Firma. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Ab 1. April kann der Schilderwald gelichtet werden

Ab 1. April kann der Schilderwald gelichtet werden Berlin (dapd). Am 1. April tritt eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, die weniger Verkehrsschilder und mehr Sicherheit für Radfahrer bringen soll. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte am Donnerstag in Berlin, ein Abbau von „Überbeschilderung“ könne zu mehr Sicherheit beitragen. „Der Grundsatz lautet: So viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich“, erklärte Ramsauer. „Die allgemeinen Regeln reichen oftmals aus.“ Konkret gilt auf Fahrradschutzstreifen generell ein Parkverbot. Deshalb müssen dort künftig nicht auch noch Parkverbotszeichen aufgestellt werden. Das neue generelle Überholverbot an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen hat zur Folge, dass dort keinen Überholverbotszeichen mehr gebraucht werden. Selten in der Praxis benötigte Zeichen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen aufgestellt werden, einige Verkehrszeichen werden ganz aus dem Katalog gestrichen. Dazu gehört beispielsweise das Schild mit dem Hinweis „Ufer“. Für Radler bringt der 1. April nicht nur höhere Bußgelder bei Verkehrsverstößen. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung soll es auch mehr Sicherheit im Radverkehr geben. Deshalb gilt künftig auf allen Radwegen Parkverbot. Auch darf in Fahrradstraßen nicht mehr schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Zudem kann mit einem entsprechenden Verkehrszeichen in Zukunft darauf hingewiesen werden, dass eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Linke Radwege können künftig durch das alleinstehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben werden. Auch die Beförderung in Fahrradanhängern wird erstmals klar geregelt: Nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen maximal zwei Kinder mitnehmen, die jünger als sieben Jahre sein müssen. Zeitgleich mit der neuen Straßenverkehrsordnung bringt der neue Bußgeldkatalog schärfere Strafen für Rüpel-Radler: Auf Wunsch der Länder werden die Verwarnungsgelder um 5 bis 10 Euro angehoben. dapd (Politik/Politik)

Aldi macht der Bahn Konkurrenz

Aldi macht der Bahn Konkurrenz Mülheim/Ruhr (dapd). Deutschlands größter Discounter Aldi macht künftig der Bahn Konkurrenz. Zusammen mit dem Kölner Busreise-Veranstalter Univers bietet der Handelskonzern ab 19. April Fernbusverbindungen zwischen großen deutschen Städten an. Der Ticketverkauf soll am 4. April starten, wie Aldi Süd und Univers am Donnerstag mitteilten. Zwölfmal täglich sollen demnach die Fernbuslinien künftig Berlin und Hamburg verbinden, achtmal täglich Berlin und Dresden, viermal täglich Köln/Bonn und Frankfurt. Außerdem sind unter anderem die Strecken Köln/Bonn-München, Berlin-München und Köln/Bonn-Hamburg im Angebot. Die Preise variieren einem Verkaufsflyer von Aldi zufolge zwischen 9,90 und 44,90 Euro. Laut Univers liegen sie damit „bis zu 70 Prozent unter Ticketpreisen für Bahnfahrkarten“. Die Anreise im Verkehrsverbund sei teilweise bereits im Preis eingeschlossen. Aldi bietet seinen Kunden bereits zahlreiche Angebote, die weit über das klassische Discountersortiment hinaus gehen: etwa den Mobilfunk-Tarif Aldi Talk oder die Urlaubsofferten von Aldi Reisen. Bei dem neuen Busangebot profitiert der Discounter von der Liberalisierung des Fernbusmarkts. Seit Jahresbeginn dürfen private Anbieter in ganz Deutschland Busverbindungen zwischen den Städten anbieten. Zuvor durften Fernbusse grundsätzlich nur auf Strecken eingesetzt werden, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar waren. Allerdings steht Aldi nicht allein. Nach Schätzungen von Branchenkennern könnten sich künftig bis zu 30 Anbieter auf dem Markt tummeln, darunter etablierte Busgesellschaften wie Deutsche Touring, Newcomer wie MeinFernbus, aber auch Verkehrskonzerne aus dem Ausland. Auch der ADAC und die Post haben bereits laut darüber nachgedacht, der Bahn Konkurrenz zu machen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Verkehr siegt über Naturschutz

Verkehr siegt über Naturschutz Leipzig/Wiesbaden (dapd). Der Schutz von Kammmolchen und Gelbbauchunken steht dem Weiterbau der Autobahn 44 von Kassel nach Herleshausen in Nordhessen nicht im Wege. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Donnerstag in Leipzig eine Klage des Naturschutzverbands BUND gegen den Bau des Teilabschnitts zwischen den Anschlussstellen Waldkappel und Hoheneiche ab. „Bei dem Vorhaben überwiegen verkehrliche Gründe deutlich die naturschutzrechtlichen Einwände“, sagte der Vorsitzende Richter des Neunten Senats, Wolfgang Bier. Eine zumutbare Alternative zur geplanten A 44 liege nach Ansicht des Senats nicht vor. Die Autobahn zählt zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit mit der Nummer 15 und soll eine Lücke im Autobahnnetz vom Ruhrgebiet über Kassel nach Dresden zwischen der A 7 bei Kassel und der A 4 bei Eisenach schließen. Bei Klagen gegen solche Verkehrsprojekte ist das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der vierspurige Bau der A 44 zwischen Kassel und Herleshausen in der Stufe des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. Der hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. „Ich bitte den BUND, nun endlich seinen Widerstand gegen dieses für Nordhessen so wichtige Projekt aufzugeben“, sagte der Minister in Wiesbaden. Noch anhängig ist eine weitere Klage des BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Abschnitt von Hoheneiche nach Sontra. Der BUND selbst drückte seine Enttäuschung über die Leipziger Entscheidung aus. „Bedarfsgerecht ausgebaute Bundesstraßen würden die Mobilitätsanforderungen billiger und mit geringeren ökologischen Schäden erfüllen“, sagte Naturschutzreferent Thomas Norgall. Der Verband hoffe auf eine politische Neubewertung des Autobahnbaus, weil seit vielen Jahren die Verkehrsprognosen zurückgingen. Ersatzreservat und Monitoring für geschützte Tiere Der rund sieben Kilometer lange Abschnitt der A 44 zwischen Waldkappel und Hoheneiche führt in unmittelbarer Nähe von zwei Flora-Fauna-Habitaten, also Gebieten, in denen besonders geschützte Arten leben. Der Naturschutzverband hatte durch den vorgesehenen Autobahnbau Arten wie Kammmolche, Gelbbauchunken, Spechte und Fledermäuse gefährdet gesehen und deshalb Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Autobahnbau erhoben. „Der geplante Bau widerspricht nicht den Vorgaben des Artenschutzes“, sagte Richter Bier jedoch. Den naturschutzrechtlichen Einwänden, die der BUND erhoben hatte, sei der Senat nicht gefolgt. Die Kritik des Naturschutzverbands bezog sich auf das rund 159 Hektar große Gebiet „Trimberg bei Reichensachsen“ und auf das etwa 25.000 Hektar große Gebiet „Werra- und Wehretal“. In dem Gebiet „Trimberg bei Reichensachsen“ leben Kammmolche und Gelbbauchunken, für die die Landesregierung ein Ersatzreservat vorgesehen und in der zweitägigen Verhandlung vor zwei Wochen außerdem ein Monitoring zugesichert hat. Beim juristischen Streit um das Gebiet „Werra- und Wehretal“ standen Gefährdungen von jeweils zwei Arten von Fledermäusen und Spechten sowie die Stickstoffbelastung für den dortigen Buchenwald im Vordergrund. „Für das Vorhaben streiten zwingende verkehrliche Gründe wie ein vordringlicher Bedarf, die eine konkrete Beeinträchtigung des Gebiets deutlich überwiegen“, begründete Richter Bier die Entscheidung. (Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht 9 A 22.11) dapd (Politik/Politik)

Langer Winter schwächt Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt ab

Langer Winter schwächt Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt ab Nürnberg (dapd). Der ungewöhnlich lange Winter hat die Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt im März etwas schwächer als sonst ausfallen lassen. Die Zahl der Arbeitslosen ging im Vergleich zum Vormonat nur um 58.000 auf 3,098 Millionen zurück, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Donnerstag in Nürnberg mitteilte. Im März ist normalerweise ein Rückgang um die 80.000 üblich. Die Arbeitslosenquote verringerte sich um 0,1 Punkte auf 7,3 Prozent. Sie betrug in Westdeutschland 6,3 Prozent und in Ostdeutschland 11,3 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Menschen ohne Job um 70.000. „Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich relativ unbeeindruckt von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten Monate und entwickelt sich weiter solide“, sagte der BA-Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise. So seien trotz der schwächeren wirtschaftlichen Dynamik die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Erwerbstätigkeit weiter gestiegen, auch wenn der Abstand zum Vorjahr zunehmend geringer ausfalle. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen im Februar auf Jahressicht um 282.000 auf 41,40 Millionen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg nach BA-Hochrechnungen im Januar auf 28,97 Millionen – ein Plus um 395.000 im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten neuen sozialversicherungspflichtigen Jobs entstanden laut Weise im Bereich der sogenannten wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu denen Unternehmens- und Steuerberater, aber auch Werbeagenturen, Anwälte, Reinigungs- und Sicherheitsdienste zählen (plus 168.000), gefolgt vom Gesundheits- und Sozialwesen (plus 95.000) und dem verarbeitenden Gewerbe (plus 59.000). Beschäftigung abgebaut wurde dagegen in der Zeitarbeit: Hier gab es 61.000 Stellen weniger als vor einem Jahr. Rückläufiger Trend bei Kurzarbeit Wenig Grund zur Sorge gibt laut Weise die Entwicklung der Kurzarbeit. Sie zeige einen rückläufigen Trend und liege auf einem normalen Niveau, erklärte er. Demnach waren im Januar 88.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit und damit 7.000 mehr als vor einem Jahr. Neu angezeigt wurde Kurzarbeit im Februar für 43.000 Beschäftigte und im März für schätzungsweise 30.000. Bisher habe die Behörde für Kurzarbeitergeld 17 Millionen Euro ausgegeben, sagte Weise. Von Kurzarbeit betroffen sind vor allem Betriebe der Metallerzeugung und -bearbeitung, aber auch aus der Automobilindustrie und der Herstellung von elektrischen und optischen Geräten. „Eigentlich verarbeitendes Gewerbe“, fasste Weise zusammen. Dies wiederum zeige, „dass wir einen Investitionsstau haben, dass wir im Export in der Automobilindustrie vermutlich nicht die Zahlen erreichen, die geplant waren“, sagte er. Dies sei aber nicht beängstigend. Für 2013 hält die Bundesagentur – trotz der Zypernkrise – an ihrer Prognose fest, wonach – bei einem vom BA-nahen Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes um 1,3 Prozent – die Arbeitslosigkeit im Gesamtjahr um 40.000 auf 2,86 Millionen zurückgehen könnte. Sollte die Wirtschaft aber – wie vom Sachverständigenrat prognostiziert – nur um 0,3 Prozent wachsen, sei mit einem Anstieg der Arbeitslosenzahl um etwa 50.000 zu rechnen. Im April sollte allerdings wie jahreszeitlich bedingt üblich wieder die Drei-Millionen-Marke unterschritten werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Gericht weist Silvana Koch-Mehrin in die Schranken

Gericht weist Silvana Koch-Mehrin in die Schranken Karlsruhe (dapd). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Entzug des Doktortitels der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin durch die Universität Heidelberg bestätigt. Die Hochschule habe völlig zu Recht gehandelt. Eine grundsätzlich denkbare Bagatellschwelle sei in diesem Fall bei Weitem überschritten worden, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung (Aktenzeichen: 7 K 3335/11). Koch-Mehrin war Anfang März mit ihrer Klage gegen die Aberkennung ihres Doktortitels vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Anfechtungsklage der wurde abgewiesen. Die Klägerin habe nicht nur einzelne Sätze, sondern erhebliche, teilweise mehrseitige Passagen – zum Teil samt Fußnoten – aus fremden Texten übernommen, ohne dies hinreichend kenntlich zu machen, hieß es in der nun veröffentlichen Begründung des Urteils. Der Plagiatsvorwurf treffe sie nicht nur vereinzelt oder im Sinne einer unsachgemäßen Handhabung der Zitierweise. Vielmehr ließen die aufgefundenen Stellen den Schluss zu, dass sie fremde Passagen wiederholt und planmäßig als eigene wissenschaftliche Arbeit ausgewiesen habe. Der Einwand der Klägerin, sie habe umfangreiche eigene Recherchen durchgeführt und die zentralen Forschungsergebnisse ihrer Arbeit beruhten auf ihrer eigenen wissenschaftlichen Leistung, sei unbeachtlich, urteilte das Gericht weiter. Gericht erkennt auch keine Verfahrensfehler Die Ermessensentscheidung des Promotionsausschusses ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden. Aufgrund der anonymen Hinweise auf der Internetseite „vroniplag“ habe der Ausschuss zu Recht ein Prüfungsverfahren eingeleitet und die Möglichkeit milderer Mittel ausreichend geprüft. Auch das Argument von Koch-Mehrin, der Promotionsausschuss habe Verfahrensfehler gemacht, ließ das Gericht nicht gelten. Weder die Entziehungsverfügung noch der Widerspruchsbescheid der Universität wiesen formelle Fehler auf, hieß es. Mit dem Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät habe das zuständige Gremium über die Entziehung des Doktorgrades entschieden. Dass bei der entscheidenden Sitzung des Promotionsausschusses zwei Sachverständige anwesend waren, führe nicht zu einem Verfahrensfehler. Es habe schließlich auch nicht die falsche Stelle, sondern die zuständige Amtsträgerin über den Widerspruch der Klägerin entschieden. dapd (Politik/Politik)

Altmaier und Weil streiten über die Energiewende

Altmaier und Weil streiten über die Energiewende München (dapd). Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) streiten über die Energiewende. Weil warf dem Minister im Nachrichtenmagazin „Focus“ Konzeptionslosigkeit vor. Altmaier beklagte sich hingegen über ein aus seiner Sicht unkooperatives Verhalten der Bundesländer. Ein Spitzentreffen von Bund und Ländern im Kanzleramt hatte vergangene Woche keine Ergebnisse zur Dämpfung der Strompreise gebracht. Altmaier konnte sich mit seinen Plänen für eine Strompreisbremse nicht durchsetzen. Ministerpräsident Weil sprach in dem „Focus“-Streitgespräch von „Chaos“ bei der Energiewende und forderte einen „Masterplan“. Mit seinem Vorschlag für eine Strompreisbremse habe Altmaier alle Beteiligten verunsichert. Weil empfahl, nach der Bundestagswahl sollte sich der „Bundesenergieminister in einem Kloster zwei Wochen lang mit den Bundesländern und der Energiewirtschaft einsperren wie bei einem Konklave und erst herauskommen, wenn weißer Rauch aufsteigt“. Altmaier warf den Bundesländern im Gegenzug eine unkooperative Haltung bei der Energiewende vor. „Der Erfolg der Energiewende hängt vom politischen Willen der Beteiligten ab. Den habe ich in den letzten Tagen bei vielen vermisst“, sagte der Umweltminister mit Blick auf den erfolglosen Strompreis-Gipfel vergangene Woche. Jetzt seien „die Bundesländer gefordert“, an einer nationalen Ausbaukonzeption mitzuwirken. Dazu gehöre auch, „dass nicht alle 16 Bundesländer auf ihren eigenen Ausbauzielen bestehen. Da vermisse ich die Kooperationsbereitschaft der Länder“, sagte Altmaier in dem Streitgespräch. Für Versorgungssicherheit und Planbarkeit sei es beispielsweise nötig, „dass auch Herr Weil in Niedersachsen sich auf eine vernünftige Ausbaustrategie für Windkraft einlassen und von Zeit zu Zeit weniger Windkraft ausbauen müsste, als er eigentlich könnte“, mahnte Altmaier. Er betonte, sein Vorschlag, Industrie-Befreiungen von der Ökostromumlage einzuschränken, hätte rund 700 Millionen Euro an Entlastungen gebracht. „Aber viele Bundesländer hatten nicht den Mut, diese Vorschläge zu unterstützen“, beklagte Altmaier. dapd (Politik/Politik)