Goldhase von Lindt muss Konkurrenz dulden

Goldhase von Lindt muss Konkurrenz dulden Karlsruhe (dapd). Kurz vor Ostern ist der Dauerstreit über den Goldhasen von Lindt beendet. Der Schokoladenhase des deutschen Herstellers Riegelein wird in den Regalen des Einzelhandels weiterhin neben dem Goldhasen mit dem roten Band des Schweizer Herstellers Lindt & Sprüngli zu finden sein. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Osterhasen wurde jetzt endgültig verneint. Damit verlor Lindt den Prozess nach zwölf Jahren endgültig. Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ in dem Verfahren keine erneute Revision zu. Das wurde am Donnerstag in Karlsruhe bestätigt. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main rechtskräftig, das am 27. Oktober 2011 eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen hatte. Im Jahr 2000 hatte sich Lindt & Sprüngli den Goldhasen als Marke schützen lassen, auch in Deutschland. Danach klagte der Schweizer Schokoladenhersteller gegen Konkurrenten, so auch gegen Riegelein. Der deutsche Hersteller vertreibt seinen Hasen in einer etwas dunkleren, bronzefarbenen Folie, die Figur trägt kein Band, sondern eine aufgemalte braune Schleife an der Seite. Während das OLG Frankfurt eine Verwechslungsgefahr mehrfach ausschloss, hob der BGH in Karlsruhe die Frankfurter Urteile zweimal auf. Auch beim dirtten Durchgang im Oktober 2011 wies das OLG Frankfurt jedoch die Klage von Lindt ab. Eine Revision wurde von Frankfurt nicht mehr zugelassen. Der Schweizer Hersteller wollte seine Klage jedoch erneut vor den BGH nach Karlsruhe bringen und ging gegen die Nichtzulassung der Revision vor. Der BGH sah jedoch ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Er wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision jetzt ab. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich mit dem Goldhasen von Lindt befasst. Im Mai 2012 entschied das Luxemburger Gericht, dass dieser keinen europäischen Markenschutz erhält. Er sei anderen Fabrikaten zu ähnlich, und es fehle ihm an der nötigen Unterscheidungskraft, hieß es zur Begründung. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 72/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.