Luxemburg (dapd). Der Immobilienkonzern Gagfah ist nach einer Gewinnsteigerung in den ersten neun Monaten 2012 optimistischer für das Gesamtjahr. Für die Zeit von Januar bis September verbuchte der Konzern einen Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 259,3 Millionen Euro, wie Gagfah am Mittwoch in Luxemburg mitteilte. Das waren rund fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die für Immobilienfirmen bedeutende Ergebnisgröße FFO (Funds from operations) je Aktie ohne Verkauf legte um 8,6 Prozent auf 0,38 Euro zu. Das FFO-Ziel für das Geschäftsjahr erhöhte Gagfah von 0,47 auf 0,49 Euro je Aktie ohne Verkauf. In den ersten neun Monaten habe sich das Geschäft stabil entwickelt, sagte Firmenchef Stephen Charlton. „Unsere operativen Kennzahlen liegen im Rahmen unserer Erwartungen, und Immobilienverkäufe sind weiterhin ein profitabler Bestandteil unseres Geschäfts“, erklärte er. Mit einem Bestand von mehr als 145.000 Wohnungen ist Gagfah die größte in Deutschland börsennotierte Wohnungsgesellschaft. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Xing-Vorstand lehnt Burda-Übernahmeangebot als zu niedrig ab
Hamburg (dapd). Der Vorstand des Online-Kontaktnetzwerk Xing hat das Übernahmeangebot des Medienkonzerns Burda als zu niedrig abgelehnt. Großaktionär Burda hatte Ende Oktober 44 Euro für eine Xing-Aktie geboten, das waren fast 20 Prozent mehr als der letzte Börsenkurs. Dieser Betrag sei „nicht angemessen“, erklärte der Xing-Vorstand am Mittwoch in Hamburg in einer Stellungnahme. Der Vorstand verweist unter anderem auf frühere Aktienkurse, die weit über 60 Euro lagen. Burda hält schon fast 39 Prozent der Aktien und will das Netzwerk vollständig schlucken. Xing wurde 2003 gegründet und ist seit 2006 an der Börse notiert. Im vergangenen Jahr erzielte das Hamburger Unternehmen bei einem Umsatz von gut 66 Millionen Euro ein Betriebsergebnis (Ebitda) von 22,2 Millionen Euro. Weltweit hat Xing nach Firmenangaben mehr als zwölf Millionen Nutzer. Damit stehen das Hamburger Unternehmen im Schatten internationaler Konkurrenten wie der US-Firma Linkedin, die es auf 175 Millionen Mitglieder bringt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Zeitung: SPD plant fünf Millionen Hausbesuche im Bundestagswahlkampf
Berlin (dapd). Die SPD will den Bürgern im Bundestagswahlkampf 2013 bis zu fünf Millionen Hausbesuche abstatten. Das berichtet die „Bild“-Zeitung (Mittwochausgabe) unter Berufung auf ein internes Wahlkampfpapier aus dem Willy-Brandt-Haus. In dem Papier, das der Zeitung vorliegt, heißt es: „Am Ende der Kampagne können wir 5 Millionen Türen erreichen.“ Nach BILD-Informationen soll auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück bei den Wählern zu Hause klingeln. Vorbild sind dem Papier zufolge die erfolgreichen Wahlkämpfe von US-Präsident Barack Obama und Frankreichs Staatspräsident Francois Hollande. dapd (Politik/Politik)
Urteil stärkt Einfluss der Gewerkschaften in der Kirche
Erfurt (dapd-nrd). Das Bundesarbeitsgericht hat den Einfluss der Gewerkschaften im Streit über Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Die Richter entschieden am Dienstag in Erfurt, dass ein Streikverbot im Konfliktfalle nur dann gelten darf, wenn die Gewerkschaften in die Verhandlungen „organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist“. Damit bestätigten die Erfurter Richter in höchster arbeitsgerichtlicher Instanz ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm und wiesen eine Revision der evangelischen Kirche zurück. Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt sagte zur Begründung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirche nicht zu einem rechtsfreien Raum führe, sondern mit den Belangen der Gewerkschaften abzuwägen sei. Die 1,3 Millionen betroffenen Beschäftigten seien keine Randgruppe. Ein Gerichtssprecher sprach von einem Ausgleich des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen und dem Koalitionsrecht der Gewerkschaften. Das Urteil habe die Möglichkeiten der Gewerkschaften für Tarifverhandlungen im Kirchensektor geebnet. Der Präsident der Diakonie Deutschland, Johannes Stockmeier, zeigte sich erfreut, dass das Gericht in diesem Umfang den sogenannten Dritten Weg bestätigt habe. „Das Gericht hat noch Dinge angesprochen, die wir weiterentwickeln werden.“ Es sei kein Fenster zum Streik aufgemacht worden. Dies sei in Kirche und Diakonie weiter ausgeschlossen. Momentan sehe er keine Veranlassung für einen Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Zugleich bot er ver.di eine Zusammenarbeit an. Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Es ist ein guter Tag für die 1,3 Millionen Arbeitnehmer“, sagte er. Er wertete das Urteil als „Aufruf zur Zusammenarbeit“. Man brauche einen gemeinsamen Tarifvertrag für die Branche. Es sei ein klares Signal an die Diakonie, ihre Weigerungshaltung gegenüber Tarifverhandlungen aufzugeben. Seiner Meinung nach sind die Ergebnisse des Dritten Weges „nicht verbindlich“. Es seien lediglich Empfehlungen. Damit sei die Situation gegeben, dass „wir Tarifverhandlungen einfordern werden, und wenn es möglich ist, auch einen Arbeitskampf durchführen“. Weiter sagte er, dass ver.di Verhandlungen mit der gesamten Wohlfahrtsbranche anstrebe. Der Dritter Weg sieht eine Lösung von Konflikten im Arbeitsrecht durch Konsens vor. Parteien begrüßen Urteil Vertreter verschiedener Parteien begrüßten das Urteil. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sagte: „Das Urteil des Arbeitsgerichts ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Das Streikrecht dürfe nicht pauschal in kirchlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden. Nur so ließen sich Verhandlungen um Löhne und Arbeitsbedingungen auf Augenhöhe führen. Der Linke-Vorsitzende Bernd Riexinger twitterte: „Endlich! Streikverbot für kirchliche Arbeitnehmer fällt. Streiken ist ein Grundrecht. Jetzt muss auch das Streikverbot für Beamte fallen.“ Die Laizisten in der SPD halten das Urteil für einen Schritt in die richtige Richtung, kritisierten allerdings, dass das Gericht „auf halbem Wege stecken“ geblieben sei. „Es wäre besser gewesen, hier eine klare Grenze zu ziehen und die kirchlichen Betriebe anderen gemeinnützigen Betrieben auch im Arbeitsrecht vollumfänglich gleichzustellen“, sagte deren Sprecher Michael Bauer auf dapd-Anfrage. Der Politische Geschäftsführer der Piratenpartei, Johannes Ponader, forderte eine gesetzliche Regelung, „damit nicht länger Arbeitsgerichte über gesellschaftliche Werteskalen abwägen müssen“. Es könne nicht sein, dass Kirchen ihren Angestellten weniger Rechte einräumten als anderswo in der Gesellschaft, sagte Ponader auf dapd-Anfrage. Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits waren Warnstreiks, die ver.di und der Marburger Bund in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg organisierten. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm und den Arbeitsgericht Hamburg waren Anfang 2011 die Klagen der evangelischen Kirche abgewiesen worden. dapd (Politik/Politik)
Bundesarbeitsgericht lockert Streikverbot in der Kirche
Erfurt (dapd). Auch Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen haben unter bestimmten Umständen ein Recht auf Streik. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Die Richter wiesen damit eine Klage der evangelischen Kirche ab, die den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund verbieten wollte, in Betrieben der Diakonie zu Streiks aufzurufen. Allerdings lehnte das Gericht das von den Kirchen vertretene Modell zur Lösung von Arbeitskonflikten nicht grundsätzlich ab. Dieser sogenannte Dritte Weg schließt Streiks und Aussperrungen im Streit über Arbeitsbedingungen aus. Ein Streikverbot sei jedoch nur dann legitim, wenn die in den Verhandlungen getroffenen Vereinbarungen verbindlich seien und die Gewerkschaften daran beteiligt würden, urteilte das Gericht. Sonst dürfe zu Streiks aufgerufen werden. Die Gewerkschaft ver.di begrüßte das Urteil. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Erfurt. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und ver.di könnten sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend sei. Vertreter beider Seiten hatten zuvor angekündigt, im Falle einer Niederlage in Erfurt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Während Bsirske einen solchen Schritt ausschloss, will die Diakonie zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits waren Warnstreiks, die ver.di und der Marburger Bund in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg organisierten. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm und den Arbeitsgericht Hamburg waren Anfang 2011 die Klagen der evangelischen Kirche abgewiesen worden. Nach Ansicht der Hammer Richter „rechtfertigt das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen jedenfalls keinen vollständigen Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich kirchlicher Einrichtungen“. Auch sei der „Dritte Weg“ nicht geeignet, „der Arbeitnehmerseite vergleichbare Chancen zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu vermitteln“, wie sie außerhalb der Kirche mit Tarifvertrag und Arbeitskampf zur Verfügung stünden. dapd (Politik/Politik)
Allianz-Anlageexperten rechnen auch für 2013 mit schwachem Wachstum
Frankfurt/Main (dapd). Die Renditen für Anleger werden nach Ansicht der Vermögensverwalter im Allianz-Konzern auch im kommenden Jahr niedrig bleiben. Schuld sei das niedrige Wachstum, sagte Andreas Utermann, der Investment-Chef der Allianz Global Investors, am Dienstag in Frankfurt am Main. „Ich glaube, dass 2013 ähnlich verlaufen wird wie 2012.“ Der Schuldenabbau dämpfe das Wachstum. Es gebe aber Anzeichen für eine leichte Besserung. So seien etwa die Gefahren der Eurokrise zurückgegangen. Utermann rechnet nach eigenen Worten damit, dass sich das Wachstum in China bei einer Jahresrate von sieben bis acht Prozent stabilisieren wird. Die USA würden die Krise leichter überwinden als Europa und ab 2014 der Weltwirtschaft wieder Auftrieb geben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Studie: Viele schon vor Arbeitslosigkeit auf Hartz IV angewiesen
Nürnberg (dapd). Arbeitslose sind häufig bereits vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes auf Hartz IV zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts angewiesen gewesen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nach Daten von 2010 hervor. Demnach waren acht Prozent derjenigen, die ihren Job verloren, bereits davor mindestens einen Monat lang sogenannte Aufstocker, da ihr Gehalt unter dem Niveau der Grundsicherung lag. Nur bezogen auf diejenigen, die später Hartz IV erhalten haben, liegt ihr Anteil bei 44 Prozent. Laut IAB rutschen von den arbeitslosen Leistungsempfängern rund 30 Prozent gleich in den Hartz-IV-Bezug. Denn Anspruch auf das sogenannte Arbeitslosengeld I, das aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird, hat in Deutschland nur, wer in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Hartz IV oder Arbeitslosengeld II wird aus Steuermitteln bezahlt. Würde die Rahmenfrist auf drei Jahre verlängert, gäbe es rund 50.000 Alg-I-Berechtigte mehr, erklärte das IAB. Bei einer Frist von unverändert zwei Jahren, aber einer Verkürzung der Anwartschaftszeit von zwölf auf vier Monate, wären es sogar etwa 250.000 mehr. Den Aufstockern würde eine solche Veränderung allerdings wenig helfen, betonte das IAB, da sie durch ihren geringen Verdienst nur Anspruch auf ein sehr niedriges Alg I hätten, das sie wiederum mit Hartz IV aufstocken müssten, um davon leben zu können. Laut IAB sind vor allem Leiharbeiter von dieser Situation betroffen: Von ihnen bekommt die Hälfte aller Leistungsbezieher im Falle eines Jobverlusts kein Alg I, sondern Hartz IV. Von diesen arbeitslosen Hartz-IV-Beziehern war wiederum die Mehrheit bereits vor dem Jobverlust als Aufstocker auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Dr. Oetker erleidet weitere Niederlage im Dauerstreit um Paula
Düsseldorf (dapd). Im Dauerstreit um den Fleckenpudding „Paula “ hat der Bielefelder Lebensmittelkonzern Dr. Oetker eine weitere Niederlage erlitten. Das Düsseldorfer Landgericht entschied am Dienstag, dass weder das bei Aldi verkaufte Konkurrenzprodukt „Flecki“, noch seine Herstellung Patente des westfälischen Familienunternehmens verletze, wie ein Justizsprecher berichtete.
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Studie: Viele Menschen schon vor Jobverlust auf Hartz IV angewiesen
Nürnberg (dapd). Viele Arbeitslose sind schon vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes auf Hartz IV zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts angewiesen gewesen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nach Daten von 2010 hervor. Demnach waren acht Prozent derjenigen, die ihren Job verloren, bereits davor mindestens einen Monat lang sogenannte Aufstocker, da ihr Gehalt unter dem Niveau der Grundsicherung lag. Nur bezogen auf diejenigen, die später Hartz IV erhalten haben, liegt ihr Anteil bei 44 Prozent. Laut IAB rutschen von den arbeitslosen Leistungsempfängern rund 30 Prozent gleich in den Hartz-IV-Bezug. Denn Anspruch auf das sogenannte Arbeitslosengeld I, das aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird, hat in Deutschland nur, wer in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Würde diese Rahmenfrist auf drei Jahre verlängert, gäbe es rund 50.000 Alg-I-Berechtigte mehr, erklärte das IAB. Den Aufstockern würde eine solche Verlängerung allerdings wenig helfen, da sie durch ihren geringen Verdienst nur Anspruch auf ein sehr niedriges Alg I hätten, das sie wiederum mit Hartz IV aufstocken müssten, um davon leben zu können. Laut IAB sind vor allem Leiharbeiter von dieser Situation betroffen: Von ihnen bekommt die Hälfte aller Leistungsbezieher im Falle eines Jobverlusts kein Alg I, sondern Hartz IV. Sie seien außerdem bereits vor der Arbeitslosigkeit mehrheitlich als Aufstocker auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Easyjet legt deutlich zu
Luton (dapd). Der britische Billigflieger Easyjet hat der Branchenflaute getrotzt und seinen Gewinn kräftig gesteigert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011/2012 bis Ende September verdiente Easyjet ungeachtet gestiegener Treibstoffpreise unter dem Strich 255 Millionen britische Pfund (rund 317 Millionen Euro), wie das Unternehmen am Dienstag in Luton mitteilte. Das waren 13,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Umsatz legte um 11,6 Prozent auf 3,85 Milliarden Pfund zu. Die Zahl der Passagiere stieg um 7,1 Prozent auf 58,4 Millionen. Damit schnitt Easyjet ebenso wie zuletzt der Konkurrent Ryanair wesentlich besser ab als etablierte Fluggesellschaften, die unter hohen Flugbenzinkosten und der schwächelnden Konjunktur in Europa leiden. Dank der guten Ergebnisse will Easyjet nun ein Drittel des Gewinns an die Aktionäre ausschütten statt bisher nur ein Fünftel. Für 2011/2012 wird die Dividende nach Firmenangaben auf 21,5 Pence pro Aktie mehr als verdoppelt. Auch für das laufende Geschäftsjahr ist Easyjet trotz des schwierigen Marktumfelds, des harten Wettbewerbs und weiter steigender Benzinkosten zuversichtlich. Grund dafür sei auch der Kostenvorteil, erklärte das Unternehmen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)