Urteil stärkt Einfluss der Gewerkschaften in der Kirche

Urteil stärkt Einfluss der Gewerkschaften in der Kirche Erfurt (dapd-nrd). Das Bundesarbeitsgericht hat den Einfluss der Gewerkschaften im Streit über Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Die Richter entschieden am Dienstag in Erfurt, dass ein Streikverbot im Konfliktfalle nur dann gelten darf, wenn die Gewerkschaften in die Verhandlungen „organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist“. Damit bestätigten die Erfurter Richter in höchster arbeitsgerichtlicher Instanz ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm und wiesen eine Revision der evangelischen Kirche zurück. Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt sagte zur Begründung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirche nicht zu einem rechtsfreien Raum führe, sondern mit den Belangen der Gewerkschaften abzuwägen sei. Die 1,3 Millionen betroffenen Beschäftigten seien keine Randgruppe. Ein Gerichtssprecher sprach von einem Ausgleich des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen und dem Koalitionsrecht der Gewerkschaften. Das Urteil habe die Möglichkeiten der Gewerkschaften für Tarifverhandlungen im Kirchensektor geebnet. Der Präsident der Diakonie Deutschland, Johannes Stockmeier, zeigte sich erfreut, dass das Gericht in diesem Umfang den sogenannten Dritten Weg bestätigt habe. „Das Gericht hat noch Dinge angesprochen, die wir weiterentwickeln werden.“ Es sei kein Fenster zum Streik aufgemacht worden. Dies sei in Kirche und Diakonie weiter ausgeschlossen. Momentan sehe er keine Veranlassung für einen Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Zugleich bot er ver.di eine Zusammenarbeit an. Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Es ist ein guter Tag für die 1,3 Millionen Arbeitnehmer“, sagte er. Er wertete das Urteil als „Aufruf zur Zusammenarbeit“. Man brauche einen gemeinsamen Tarifvertrag für die Branche. Es sei ein klares Signal an die Diakonie, ihre Weigerungshaltung gegenüber Tarifverhandlungen aufzugeben. Seiner Meinung nach sind die Ergebnisse des Dritten Weges „nicht verbindlich“. Es seien lediglich Empfehlungen. Damit sei die Situation gegeben, dass „wir Tarifverhandlungen einfordern werden, und wenn es möglich ist, auch einen Arbeitskampf durchführen“. Weiter sagte er, dass ver.di Verhandlungen mit der gesamten Wohlfahrtsbranche anstrebe. Der Dritter Weg sieht eine Lösung von Konflikten im Arbeitsrecht durch Konsens vor. Parteien begrüßen Urteil Vertreter verschiedener Parteien begrüßten das Urteil. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sagte: „Das Urteil des Arbeitsgerichts ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Das Streikrecht dürfe nicht pauschal in kirchlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden. Nur so ließen sich Verhandlungen um Löhne und Arbeitsbedingungen auf Augenhöhe führen. Der Linke-Vorsitzende Bernd Riexinger twitterte: „Endlich! Streikverbot für kirchliche Arbeitnehmer fällt. Streiken ist ein Grundrecht. Jetzt muss auch das Streikverbot für Beamte fallen.“ Die Laizisten in der SPD halten das Urteil für einen Schritt in die richtige Richtung, kritisierten allerdings, dass das Gericht „auf halbem Wege stecken“ geblieben sei. „Es wäre besser gewesen, hier eine klare Grenze zu ziehen und die kirchlichen Betriebe anderen gemeinnützigen Betrieben auch im Arbeitsrecht vollumfänglich gleichzustellen“, sagte deren Sprecher Michael Bauer auf dapd-Anfrage. Der Politische Geschäftsführer der Piratenpartei, Johannes Ponader, forderte eine gesetzliche Regelung, „damit nicht länger Arbeitsgerichte über gesellschaftliche Werteskalen abwägen müssen“. Es könne nicht sein, dass Kirchen ihren Angestellten weniger Rechte einräumten als anderswo in der Gesellschaft, sagte Ponader auf dapd-Anfrage. Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits waren Warnstreiks, die ver.di und der Marburger Bund in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg organisierten. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm und den Arbeitsgericht Hamburg waren Anfang 2011 die Klagen der evangelischen Kirche abgewiesen worden. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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