Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra – computer’s brainware GmbH, beleuchtet fünf Aspekte zur korrekten Umsetzung der EU-DSGVO in digitalen Betrieben:
„Bereits vor knapp zwei Jahren verabschiedete das Parlament in Brüssel die einheitliche EUDatenschutzgrundverordnung
(DSGVO). In den meisten digitalen Betrieben war – trotz zweijähriger Übergangszeit – große Verwirrung die Folge und noch heute fällt vielen die Umsetzung des umfangreichen Beschlusses schwer. Doch auch wenn hohe Komplexität schnell zu Verwirrung und Unsicherheit führt, gilt es Nachlässigkeiten bei der Durchführung oder gar Untätigkeit zu vermeiden. Drohenden Strafzahlungen entgehen zum Beispiel Onlinehändler oder Betreiber von Internetseiten und Portalen, indem sie verschiedene Punkte wie die folgenden beachten.“