Merkel würdigt Roms Reformbemühungen

Merkel würdigt Roms Reformbemühungen Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Italien in der Euro-Schuldenkrise den Rücken gestärkt. Sie sei auch ganz persönlich überzeugt, dass die italienischen Reformbemühungen „Früchte tragen werden, und dass sie auch die europäische Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessern“, sagte Merkel am Mittwoch nach einem Treffen mit dem italienischen Ministerpräsidenten Mario Monti in Berlin. Der frühere EU-Kommissar und Wirtschaftsfachmann Monti hatte im November vergangenen Jahres die Regierungsgeschäfte in Italien übernommen. Über einen möglichen Hilfsantrag Italiens beim Europäischen Rettungsschirm sei nicht gesprochen worden, sagte Merkel weiter. Sie „vertraue vollkommen darauf“, dass die italienische Regierung alle Entscheidungen, die Italien betreffen, „aus eigener Kraft trifft“. Eine Banklizenz für den Europäischen Rettungsschirm ESM lehnte Merkel erneut deutlich ab. Es sei ihre tiefe Überzeugung, „dass eine Bankenlizenz für den ESM mit den europäischen Verträgen nicht vereinbar ist“. Monti erklärte dagegen, er halte nichts von einer „Dramatisierung“ einer Bankenlizenz des ESM. Auf lange Sicht könnten Verträge auch verändert werden. Italien habe wie andere Krisenländer des Euro-Raumes in den vergangenen Monaten „große Fortschritte“ gemacht, sagte er. Doch gebe es auf der anderen Seite auch „eine gemeinsame Verantwortung der Euro-Zone“. Merkel sprach sich weiter für eine rasche Arbeitsfähigkeit des ESM aus. „Wir haben eine ambitionierte Agenda in den nächsten Wochen. Aber wir haben auch die notwendigen Mittel, um die Euro-Zone zu stabilisieren und dazu gehört natürlich auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 12. September“, sagte sie mit Blick auf die mit Spannung erwartete Entscheidung aus Karlsruhe über die Eilanträge gegen den ESM und den europäischen Fiskalpakt. Der ESM sei „von allergrößter Bedeutung“ zur Stabilisierung der Euro-Zone, fügte Merkel hinzu. dapd (Politik/Politik)

Gütliche Einigung im Prozess gegen Ex-MAN-Vorstand scheitert

Gütliche Einigung im Prozess gegen Ex-MAN-Vorstand scheitert München (dapd). Der Schmiergeldprozess gegen den früheren MAN-Vorstand Anton Weinmann vor dem Landgericht München ist nicht vorzeitig beendet worden. Eine gütliche Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung scheiterte am Mittwoch, wie der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Eckert im Anschluss an ein nichtöffentliches Gespräch mitteilte. Der Richter schloss eine mögliche Verständigung für die Zukunft aber nicht aus. Eckert erklärte, alle Interessen müssten abgewogen werden, und deshalb habe man sich bisher nicht einigen können. Dieses Gespräch signalisiere aber, dass „die Fronten nicht so verhärtet sind, dass man nicht mehr miteinander redet“. Die Verteidigung hatte das Treffen vorgeschlagen. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung von Gericht und Verteidigung vorläufig von der Erhebung der Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen wie Geldspenden oder Schadenswiedergutmachung erteilen. Erfüllt der Beschuldigte diese, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Weinmann vor, dass er von 2005 bis 2007 von Schmiergeldzahlungen in Höhe von 1,9 Millionen Euro nach Slowenien und Belgien gewusst und diese geduldet habe. Der Angeklagte hatte zu Verfahrensbeginn sämtliche Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Bisher befragte Zeugen hatten zwar über die langjährige Schmiergeldpraxis bei dem Bus- und Lastwagenhersteller berichtet. So erzählten Revisoren von verschiedenen Bestechungszahlungen, die über Scheinfirmen abgewickelt wurden. An Gespräche mit dem Angeklagten über diese Korruptionsfälle erinnerten sie sich jedoch nicht. Ein Revisor, der bis heute im MAN-Konzern arbeitet, erklärte am Mittwoch, dass er nach einer Prüfung in Slowenien an einem Aktenvermerk mitgearbeitet habe, in dem von Schmiergeld und Scheinfirmen die Rede war. Er gestand ein, dass er auf Anweisung seines Vorgesetzten den daraus entstandenen Bericht an den Vorstand anders formuliert habe. Darin sei dann nur noch von Provisionszahlungen und nicht mehr von Korruption die Rede gewesen. Was aus dem brisanten Aktenvermerk wurde, konnte er nicht sagen. Er könne nur davon ausgehen, dass sein Vorgesetzter den damaligen MAN-Vorstand Weinmann informiert habe, sagte er aus. Er habe aber nicht mehr darüber gesprochen. Auf diesen Vermerk stützt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage. Weinmann bestreitet, dass er von dieser Notiz wusste. Ein ehemaliger Controller der MAN Nutzfahrzeuge AG hatte zuvor von Schmiergeldfällen in Belgien berichtet. Ihm seien zwei Zahlungen an eine Firma über mehr als 400.000 und mehr als 300.000 Euro aufgefallen, dessen Zweck er nicht nachvollziehen konnte. Er habe dies seinem Vorgesetzten berichtet. Dieser habe ihm gesagt, es handele sich um Provisionszahlungen an einen Geschäftsmann in Belgien, der Geschäfte vermittele und Marketing für MAN betreibe. Die Zahlungen habe er daraufhin freigegeben. Mit einem Vorstandsmitglied habe er darüber nicht gesprochen. „Ich bedauere, dass ich das damals nicht gemacht habe“, sagte er. Der damalige Geschäftsführer der belgischen MAN-Vertriebsgesellschaft bestätigte als Zeuge, dass er Provisionszahlungen an einen Großkunden freigegeben habe. Für ihn sei dies aber kein Schmiergeld gewesen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Elterngeld für Ausländer wird neu geregelt

Elterngeld für Ausländer wird neu geregelt Karlsruhe/Berlin (dapd). Ausländer, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben, bekommen künftig leichter Elterngeld. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen, die diese Personengruppe unter bestimmten Umständen vom Elterngeld oder dem früheren Erziehungsgeld ausschloss, für verfassungswidrig erklärt. Die Normen seien mit sofortiger Wirkung nichtig, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluss aus Karlsruhe. Die Bundesregierung kündigte eine umgehende Neuregelung an. Die Karlsruher Entscheidung betrifft das seit 2007 geltende Bundeselterngeldgesetz und das vorher geltende Bundeserziehungsgeldgesetz. Die darin enthaltenen Regelungen, die die Gewährung der Gelder an eine Integration der Betroffenen am Arbeitsmarkt knüpften, verstießen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Zudem benachteiligten sie Frauen und verletzten damit das Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierung, betonte der Erste Senat. Das Bundesfamilienministerium begrüßte die „klare Entscheidung“ der Verfassungsrichter. Eine neue Ausgestaltung des Gesetzes werde bereits vorbereitet, sagte Sprecher Christoph Steegmans. Die Regierung werde „äußerst kurzfristig“ die Karlsruher Entscheidung umsetzen und den Kreis derjenigen ausweiten, die Elterngeld beziehen können. In drei vorliegenden Fällen hatten Kläger aus Kamerun, dem Kosovo und dem Kongo Asyl in Deutschland beantragt. Nachdem der Asylantrag abgelehnt worden war, erhielten sie aus humanitären Gründen eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Mit der Geburt ihrer Kinder beantragten sie Erziehungsgeld, dass ihnen verweigert wurde, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Demnach müssen Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln entweder erwerbstätig sein, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Nur dann konnte Erziehungsgeld gewährt werden. Seit 2007 hat das Elterngeld das Erziehungsgeld abgelöst; die Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer wurden aber übernommen. Das Bundessozialgericht, das die Regelungen für verfassungswidrig hielt, hatte die Verfahren dem Verfassungsgericht vorgelegt. Der Erste Senat entschied nun, dass die Vorschriften die betroffenen ausländischen Eltern unzulässig benachteiligen. Der Gesetzgeber habe mit der Gewährung von Eltern- und Erziehungsgeld ja gerade das Ziel verfolgt, dass Eltern sich der Betreuung ihrer Kinder in den ersten Lebensmonaten ohne finanzielle Not selbst widmen könnten. Dem widerspreche es, eine Erwerbstätigkeit oder „Arbeitsmarktverfügbarkeit“ in den ersten Lebensmonaten eines Kindes zu verlangen. Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt. Laut Bundesfamilienministerium sollen es Mütter und Väter damit einfacher haben, vorübergehend ganz oder auch teilweise auf eine Arbeit zu verzichten. Das Verfassungsgericht stellte nun auch fest, dass die jetzt gekippten Regelungen beim Elterngeld für Ausländer Frauen im Vergleich zu Männern benachteiligen. Denn darin werde der Anspruch auf Elterngeld von arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen abhängig gemacht, „die Frauen schwerer erfüllen können als Männer“. Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen, begrüßte den Karlsruher Beschluss und kritisierte die Bundesregierung als „Integrationsverweigerer“. Zum wiederholten Mal kassiere das Bundesverfassungsgericht nun grundgesetzwidrige Gesetze der Bundesregierung, die Migranten betreffen – zuletzt beim Asylbewerberleistungsgesetz, nun beim Eltern- und Erziehungsgeld. Der Karlsruher Beschluss gilt ab sofort. Bereits bestandskräftig Bescheide bleiben davon unberührt. (AZ: BVerfG 1 BvL 2/10 1 BvL 3/10 1 BvL 4/10 1 BvL 3/11) dapd (Politik/Politik)

EU-Kommissar Oettinger fordert EU-Beitritt der Türkei

EU-Kommissar Oettinger fordert EU-Beitritt der Türkei Hamburg (dapd). EU-Kommissar Günther Oettinger macht sich für einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union stark. „Ich finde, dass wir den Prozess, die Türkei in die EU zu holen, fortsetzen sollten“, sagte Oettinger der „Zeit“ und fügte hinzu: „Wir brauchen die Türkei als Wirtschafts- und Regionalmacht. Es kann sein, dass wir eines Tages noch viel für eine europäische Türkei machen werden.“ Oettinger kritisierte die bisherigen Verhandlungen mit der Türkei: „So, wie wir im Moment die Beitrittsverhandlungen führen, handelt es sich um eine reine Hinhaltetaktik.“ Der CDU-Politiker stellt damit offen die Linie seiner Partei in Frage. Eine privilegierte Partnerschaft, wie sie die CDU bislang fordert, reiche nicht aus. dapd (Politik/Politik)

Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis

Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis Erfurt (dapd). Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einer Grundsatzentscheidung in Erfurt und wies damit die Klage einer 46-jährigen ehrenamtlichen Telefonseelsorgerin aus Chemnitz ab. Der zehnte Senat erklärte, dass ein Arbeitsverhältnis und in diesem Zusammenhang der Schutz vor fristloser mündlicher Kündigung mit Lohn verbunden sei. Die Tätigkeit der Frau hingegen sei ehrenamtlich als Auftrag erteilt worden und könne damit sofort beendet, ohne dass Kündigungschutzregelungen gelten. Es müssten weder Fristen eingehalten noch Gründe für eine Entlassung angegeben werden. Der Klägerin war im Januar 2010 nach achtjähriger Tätigkeit bei der Diakonie Stadtmission Chemnitz mündlich und ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. Dagegen klagte sie. Ihr gehe es in den Prozessen nicht um Geld, sagte die Frau. Vielmehr wolle sie auf die fehlenden Schutzrechte für die zahlreichen ehrenamtlichen Beschäftigten in Deutschland aufmerksam machen. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 10 AZR 499/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Grüne kritisieren Verfassungsschutzreform

Grüne kritisieren Verfassungsschutzreform Berlin (dapd). Die geplante Neuausrichtung des Verfassungsschutzes greift aus Sicht der Grünen zu kurz. Im Hickhack von Bund und Ländern sei „die nötige umfassende Reform auf der Strecke geblieben“, sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast am Mittwoch in Berlin. Es gelte, „den Verfassungsschutz handlungsfähig zu machen mit neuem Personal, neuen Strukturen und einer klaren Aufgabenstellung“. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte sich am Dienstag mit seinen Länderkollegen auf eine Neuausrichtung geeinigt. Danach sollen die Verfassungsschutzbehörden aus Bund und Ländern zukünftig gesetzlich zum Informationsaustausch verpflichtet werden. dapd (Politik/Politik)

Eigene Geschäfte sorgen für Schwung bei Seidensticker

Eigene Geschäfte sorgen für Schwung bei Seidensticker Bielefeld (dapd). Der Bielefelder Hemdenhersteller Seidensticker setzt seinen Wachstumskurs fort. Im Geschäftsjahr 2011/2012 steigerte das Familienunternehmen seinen Umsatz um 1,3 Prozent auf rund 204 Millionen Euro, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte. Zum Gewinn machte Seidensticker keine Angaben. Größter Wachstumsmotor waren mit einem Umsatzplus von 25 Prozent die eigenen Einzelhandelsgeschäfte. Der Konzern treibt hier als Reaktion auf das Fachhandelssterben seine Expansion gezielt voran. Bis zum Jahresende will Seidensticker die Zahl der eigenen Geschäfte auf weit über 40 steigern. Ziel ist es, innerhalb der nächsten drei Jahre in den eigenen Läden mehr als 50 Millionen Euro Umsatz zu machen. Die Unternehmensgruppe gehört nach eigenen Angaben heute zu den drei größten Hemdenherstellern weltweit. Insgesamt fertigt die Gruppe mit rund 1.800 Mitarbeitern rund 16 Millionen Teile im Jahr. Neben den Eigenmarken wie Seidensticker, Schwarze, Rose oder Jacques Britt hält das Unternehmen auch Lizenzen von Joop, Strellson und Bogner und fertigt Eigenmarken für große Kaufhausketten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Niedrigere Rentenbeiträge unter Vorbehalt

Niedrigere Rentenbeiträge unter Vorbehalt Berlin (dapd). Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auf niedrigere Rentenbeiträge hoffen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, den Beitragssatz zum 1. Januar 2013 von 19,6 Prozent auf voraussichtlich 19 Prozent zu senken. Die SPD setzt allerdings darauf, dass der Bundesrat das Vorhaben stoppt. Auch innerhalb der Union stößt die Beitragssenkung nicht auf ungeteilte Zustimmung. Für neuen Zoff in der Koalition sorgt die von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplante Zuschussrente. Leyen nannte die Beitragssenkung „vertretbar“. Die Rentenkasse sei so gut gefüllt, „dass der erwerbstätigen Generation ab dem 1. Januar mehr vom hart erarbeiteten Einkommen bleibt“. Die genaue Höhe der Beitragssatzsenkung kann erst im November festgelegt werden, wenn die Daten der Rentenversicherung vorliegen. Für Unternehmen und Arbeitnehmer bedeutet eine Senkung auf 19 Prozent eine Entlastung von jeweils 2,7 Milliarden Euro im Jahr, wie Regierungssprecher Steffen Seibert erläuterte. Der Bund werde um 1,4 Milliarden entlastet, die Länder sparten 70 Millionen und die Kommunen 130 Millionen Euro. Wer 3.000 Euro brutto verdient, hätte nach Angaben des Sozialverbandes VdK neun Euro im Monat mehr in der Tasche. Die Entlastung steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat zustimmt. Die SPD-Sozialexpertin Anette Kramme sagte der Nachrichtenagentur dapd, sie sei „guter Dinge, dass der Bundesrat dieses verhängnisvolle Gesetz stoppt“. Sie fügte hinzu, die Rentenversicherung werde künftig jeden Cent brauchen, um Altersarmut zu bekämpfen. Die Regierung agiere aber „nach dem Motto ‚Nach uns die Sintflut'“. Die Zustimmung des Bundesrates ist fraglich. Neben SPD-geführten Ländern äußerten auch schon Unions-regierte Länder Protest gegen niedrigere Beiträge. Von der Leyen zeigte sich trotzdem optimistisch, dass die Länder der Beitragssenkung zustimmen. Die Bundesregierung sei darüber mit den Ländern „im Gespräch“. FDP-Arbeitsmarktexperte Heinrich Kolb warnte die SPD vor einer „Blockade-Politik“. Kritik kam aber auch aus der Union. Die jungen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion halten die Senkung Rentenbeitragssatzes für zu weitgehend. „Ich finde es bedauerlich, dass man die Chance nicht genutzt hat, in den Aufbau einer Demografierücklage einzusteigen“, sagte der Vizevorsitzende der Jungen Gruppe der Unions-Fraktion, Reinhard Brandl (CSU), der Nachrichtenagentur dapd. Prinzipiell begrüße die Junge Gruppe zwar eine Entlastung von Arbeitgebern und -nehmern. „Aber man hätte neben der Senkung einen Teil für schwierige Jahre in der Rentenversicherung zurücklegen können.“ Während die Arbeitgeber den Kabinettsbeschluss lobten, äußerten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Sozialverband VdK scharfe Kritik. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt betonte, die Senkung sei „richtig“. Trotz der Beitragssenkung würden die Rentenreserven nach der aktuellen Vorausschätzung im kommenden Jahr auf rund 28 Milliarden Euro anwachsen. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach sprach hingegen von einer „Vogel-Strauß-Politik“. Die Beitragssenkung widerspreche den demografischen Herausforderungen. Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, forderte, die Rücklagen „zur Bekämpfung der Altersarmut“ einzusetzen. Die Linke schlug vor, statt einer Beitragssatzsenkung die Rente mit 67 auszusetzen. Bei einer Beitragsentlastung von 0,5 Prozentpunkten könne dies „sofort“ umgesetzt werden, unterstrich der Rentenexperte der Linksfraktion, Matthias Birkwald. Von der Leyen geht unterdessen weiter davon aus, dass die Koalition die von ihr geplante Zuschussrente für Geringverdiener billigt. Die Ministerin sagte, der Gesetzentwurf gegen Altersarmut bleibe in der Ressortabstimmung und werde „zu einer positiven Entscheidung Ende Oktober geführt werden“. Das sei in der Kabinettssitzung „klargestellt“ worden. Dagegen zeigte sich FDP-Generalsekretär Patrick Döring im MDR Info davon überzeugt, dass die Zuschussrente vom Tisch ist. Weder im Koalitionsvertrag noch im Leitantrag der CDU zum Bundesparteitag finde sich das Thema. Offensichtlich sei die Ministerin „ein Stück weit auch allein unterwegs“. Auch in der Jungen Gruppe der Union löst die geplante Zuschussrente Unmut aus. Der CSU-Abgeordnete Brandl sagte: „Ich wehre mich dagegen, dass man zusätzliche Leistungen innerhalb der Rentenversicherung auf spätere Beitragszahler abwälzt.“ Wenn es darum gehe, „geringe Renten aufzustocken, dann sollte man das aus Steuermitteln machen“. dapd (Politik/Politik)

Gläubiger von Q-Cells beraten über Verkauf

Gläubiger von Q-Cells beraten über Verkauf Dessau-Roßlau (dapd). Die Gläubiger der insolventen Solarfirma Q-Cells beraten weiter über die Zukunft des Unternehmens. Bis zum Mittwochnachmittag hatten die 47 Vertreter noch keine Entscheidung über einen Verkauf der Firma aus Bitterfeld-Wolfen in Sachsen-Anhalt getroffen, sagte ein Sprecher der Insolvenzverwaltung der Nachrichtenagentur dapd. Die Gläubigerversammlung war am Morgen zusammengekommen, um hinter verschlossenen Türen über Kaufangebote für Q-Cells zu beraten. Als Favorit für den Zuschlag galt dabei die südkoreanische Firmengruppe Hanhwa, mit der Insolvenzverwalter Henning Schorisch bereits am Sonntag einen Kaufvertrag unterschrieben hatte. Diesem müssten die Gläubiger aber noch zustimmen. Hanwha will rund drei Viertel der noch gut 1.500 Stellen bei Q-Cells erhalten. Am Montag hatte dann überraschend auch die spanische Isofoton ihr Interesse an Q-Cells bekundet und angekündigt, 300 Millionen Euro investieren zu wollen. Q-Cells hatte im April Insolvenz angemeldet und damit die lange Liste von Firmenpleiten in der gebeutelten deutschen Solarbranche erweitert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundesnetzagentur geht gegen Werbe-SMS vor

Bundesnetzagentur geht gegen Werbe-SMS vor Bonn (dapd). Die Bundesnetzagentur geht gegen die wachsende Flut unverlangter SMS-Werbung vor. Die Wettbewerbsbehörde sprach am Mittwoch gegen die Betreiber des Internetportals www.autokette.de eine Geschäftsmodelluntersagung aus. Dem Unternehmen wurde damit verboten, unverlangte Werbung per SMS an Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu versenden oder durch Dritte versenden zu lassen. Der Präsident der Aufsichtsbehörde, Jochen Homann, berichtete, der Behörde lägen inzwischen rund 1.500 Beschwerden von Verbrauchern zu SMS vor, in denen das Portal beworben wurde. „Ein derartig hohes Beschwerdeaufkommen deutet darauf hin, dass sich hier ein Unternehmen auf dem Rücken der Verbraucher im Markt etablieren möchte“, sagte Homann. Die Behörde werde alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um dies zu unterbinden. Vom Unternehmen selbst war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)