Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis

Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis Erfurt (dapd). Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einer Grundsatzentscheidung in Erfurt und wies damit die Klage einer 46-jährigen ehrenamtlichen Telefonseelsorgerin aus Chemnitz ab. Der zehnte Senat erklärte, dass ein Arbeitsverhältnis und in diesem Zusammenhang der Schutz vor fristloser mündlicher Kündigung mit Lohn verbunden sei. Die Tätigkeit der Frau hingegen sei ehrenamtlich als Auftrag erteilt worden und könne damit sofort beendet, ohne dass Kündigungschutzregelungen gelten. Es müssten weder Fristen eingehalten noch Gründe für eine Entlassung angegeben werden. Der Klägerin war im Januar 2010 nach achtjähriger Tätigkeit bei der Diakonie Stadtmission Chemnitz mündlich und ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. Dagegen klagte sie. Ihr gehe es in den Prozessen nicht um Geld, sagte die Frau. Vielmehr wolle sie auf die fehlenden Schutzrechte für die zahlreichen ehrenamtlichen Beschäftigten in Deutschland aufmerksam machen. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 10 AZR 499/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)