Essen (dapd). Die geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Sterbehilfe reicht der evangelischen Kirche nicht aus. Jemandem zum Sterben zu verhelfen, „darf kein Geschäftsmodell sein“, sagte der Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider, der „Neuen Rhein Zeitung“. Die nach dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht verbotene organisierte Sterbehilfe ohne Gewinnerzielungsabsicht sehe er „kritisch“. Schneider betonte: „Das ist ein derart intimer Bereich, der gehört in die Familie, in enge Freundschaften oder eine andere sehr vertrauensvolle Beziehung – aber nicht in eine anonyme Organisation.“ Werde die organisierte Sterbehilfe nicht auch verboten, besteht nach Schneiders Worten die Gefahr, „dass die Grenzen zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe verschwimmen“. dapd (Politik/Politik)