Kauder pocht auf Nachbesserungen am Gesetz zur Sterbehilfe

Kauder pocht auf Nachbesserungen am Gesetz zur Sterbehilfe Berlin (dapd). Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), pocht auf Nachbesserungen am umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe. Es bedürfe einer Klarstellung im Sinne der Ärzte, sagte Kauder der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Ärzte oder Pflegepersonal dürfen sich nicht am Geschäft mit dem Tod beteiligen.“ Mehrere Abgeordnete fordern zudem, dass bei der Abstimmung im Bundestag der Fraktionszwang aufgehoben wird. In dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht es darum, gewerbsmäßig organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Es soll also strafbar sein, Hilfe zum Suizid anzubieten, um damit Gewinne zu machen. Darauf hatte sich die Koalition im März verständigt. Für Aufregung sorgt aber nun eine Passage in dem Referentenentwurf, wonach enge Angehörige oder Freunde Todkranke straflos dabei unterstützen dürfen, gewerbsmäßige Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Strafbefreiung kann ausnahmsweise auch für Ärzte und Pfleger gelten, wenn sie dem Sterbewilligen persönlich sehr nahestehen. Die Bundesärztekammer kritisiert, dies wäre eine „gesetzliche Grundlage für Ärzte als Sterbehelfer“. Kauder bezeichnete die eigentliche Zielrichtung des Gesetzes, das Verbot der gewerblichen Sterbehilfe, als dringend notwendig. „Es darf kein Geschäft mit dem Tod geben“, sagte er. Etwas ganz anderes sei es, Menschen beim Sterben zu begleiten und ihnen die Schmerzen zu nehmen. „Das ist eine ganz wichtige Aufgabe der Ärzte“, sagte Kauder. „Abstimmung auf jeden Fall freigeben“ Mehrere Abgeordnete fordern, bei der Abstimmung den Fraktionszwang aufzuheben. „Die Abstimmung muss auf jeden Fall freigegeben werden“, sagte der SPD-Rechtsexperte Edgar Franke der „WAZ“-Gruppe. Bei der Sterbehilfe gehe es um eine grundsätzliche ethische Frage, wo der Fraktionszwang nichts zu suchen habe. Ähnlich äußerte sich die pflegepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Kathrin Senger-Schäfer. Sie forderte überdies, dass sich Leutheusser-Schnarrenberger persönlich äußert und klarstellt, wie sie mit der Kritik umgehen wolle. Der Vorsitzende der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, nannte es eine Frechheit, „dass die Justizministerin in solch einer zentralen Frage in Deckung geht“. Der Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU), forderte weitere Diskussionen über die Neuregelung der Sterbehilfe. Die Union lege größten Wert darauf, dass jede Form von gewerblich organisiertem Tod strafrechtlich zu unterbinden sei. Der Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger sei noch zu unbestimmt, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Nach Ansicht des Vorsitzenden des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, Alois Glück, läuft die Diskussion in die falsche Richtung. Statt sich über eine gesetzliche Ausweitungen der Sterbehilfe Gedanken zu machen, müsse die Gesellschaft Alternativen zur Sterbehilfe anbieten – etwa mit einem Ausbau der Palliativ- und Schmerzmedizin. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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