Berlin (dapd). Der FDP-Ernährungsexperte Hans-Michael Goldmann hat von der Wirtschaft eine klare Kennzeichnung von Bubble Teas verlangt. „Ich fordere, eindeutige Warnhinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern auf den Bubble Teas anzubringen“, sagte der Vorsitzende des Ernährungsausschusses des Bundestags am Donnerstag in Berlin. Zuvor war bereits das Bundesinstitut für Risikobewertung zu dem Schluss gekommen, dass diese Hinweise erforderlich sind. Denn bei Kleinkindern könnten die Kügelchen in den Getränken, die durch einen breiten Strohhalm angesaugt werden, über die Luftröhre in die Lunge geraten. „Auch auf den hohen Zucker- und Koffeingehalt muss deutlicher hingewiesen werden“, forderte Goldmann. Bubble Teas enthalten einem Schnelltest der Stiftung Warentest zufolge bis zu 30 Stück Würfelzucker pro Becher. dapd (Politik/Politik)
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Pastörs schweigt vor Gericht zu rechtsextremer Hetzrede im Landtag
Schwerin (dapd). Im Prozess wegen Verleumdung von Opfern der Nazi-Diktatur schweigt der angeklagte NPD-Politiker Udo Pastörs zu den Vorwürfen. Stattdessen erklärte er zum Verhandlungsbeginn am Donnerstag vor dem Schweriner Amtsgericht, das Strafverfahren sei „verfassungsrechtlich unzulässig und daher illegal“. Seiner Meinung nach könne er nicht belangt werden, weil er noch immer Mitglied der Bundesversammlung sei, die im März Joachim Gauck zum Bundespräsidenten gewählt hatte. Der Staatsanwalt argumentierte hingegen, dass Pastörs dem Gremium nach der Wahl Gaucks nicht mehr angehöre und dass für ihn daher auch die sogenannte Immunität nicht mehr gelte. Diese Auffassung vertritt auch die Bundestagsverwaltung. Zuvor hatte Pastörs Verteidiger mit dem Verweis auf die Bundesversammlung versucht, die Verhandlung zu vertagen. Das Gericht wies den Antrag zurück. Gedenken an NS-Opfer als „Betroffenheitstheater“ bezeichnet Pastörs wird die Verunglimpfung von Holocaust-Opfern vorgeworfen. Der NPD-Fraktionsvorsitzende hatte vor rund zweieinhalb Jahren im Schweriner Landtag eine Hetzrede gehalten. Darin bezeichnete er laut Redeprotokoll eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der Nazi-Diktatur als „einseitigen Schuldkult“ und „Betroffenheitstheater“. Aus Sicht des Staatsanwalts hat Pastörs damit die Opfer beschimpft und verächtlich gemacht. Außerdem sprach der NPD-Politiker laut Protokoll von einer „Auschwitzprojektion“ und einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“. Der Staatsanwalt warf Pastörs am Donnerstag vor, damit „bewusst wahrheitswidrig“ die systematische Ermordung von Millionen Juden geleugnet zu haben. Udo Pastörs steht wegen seiner rechtsextremen Reden nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im Jahr 2009 hatte der Politiker auf einer NPD-Kundgebung in Saarbrücken vom „Finanzgebäude dieser Judenrepublik“ gesprochen und türkischstämmige Bürger als „Samenkanonen“ bezeichnet. Dafür erhielt Pastörs eine zehnmonatige Bewährungs- und eine Geldstrafe, die jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Im Prozess vor dem Schweriner Amtsgericht warten auf Pastörs im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Streit über Schutz als Mitglied der Bundesversammlung Pastörs sagte am Donnerstag, er könne als Mitglied der Bundesversammlung rechtlich nur belangt werden, wenn der Bundestag seine Immunität aufhebe. Dies sei nicht geschehen. Der Landtag hatte die Immunität bereits aufgehoben. In der Bundesversammlung sitzen Vertrauensleute der im Bundestag und in Landtagen vertretenen Parteien. Das Gremium wählt den Bundespräsidenten, wird extra dafür einberufen und anschließend aufgelöst. Der Staatsanwalt argumentierte deshalb, dass Pastörs nach der Wahl von Joachim Gauck kein Mitglied der Bundesversammlung mehr sei. Pastörs hingegen sprach von „zahlreichen schwerwiegenden Wahlfehlern“. Die Wahl müsse wiederholt werden, beim Bundesverfassungsgericht laufe ein entsprechendes Verfahren. Er gehöre deshalb der Bundesversammlung weiterhin an. Staatsanwalt und Richterin widersprachen der Darstellung des NPD-Politikers. Auch die Bundestagsverwaltung stellte auf dapd-Anfrage klar, „dass die Immunität von Mitgliedern der Bundesversammlung erlischt, wenn der Bundestagspräsident als Leiter der Bundesversammlung diese für beendet erklärt hat“. Das sei am 18. März passiert, damit sei die Immunität erloschen. Pastörs bezeichnet Journalisten als „Schmierfinken“ Der Anwalt von Pastörs, sein Fraktionskollege Michael Andrejewski, hatte gleich zu Prozessbeginn beantragt, die Verhandlung zu vertagen. Zunächst solle das Bundesverfassungsgericht die Frage der Immunität klären. Zudem solle das Schöffengericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens um einen zweiten Berufsrichter erweitert werden. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Selbst wenn die Klage gegen die Wahl von Gauck Erfolg hätte, sei Pastörs deswegen nicht automatisch weiterhin Mitglied der Bundesversammlung, sagte die Richterin. Über die Frage nach einem weiteren Berufsrichter habe das Landgericht bereits ablehnend entschieden. Rechtsanwalt Andrejewski hatte zudem kritisiert, dass neben den Medienvertretern nur zwölf Zuschauer in den Gerichtssaal passten. Damit sei die Öffentlichkeit nicht ausreichend zugelassen. Die Medien sind dem Angeklagten jedoch offenbar ein Dorn im Auge: Am Rande der Verhandlung bezeichnete Pastörs einige anwesende Journalisten als „Schmierfinken“. Der Prozess soll am kommenden Donnerstag (9. August, 10.00 Uhr) fortgesetzt werden. Ein weiterer Verhandlungstermin ist eine Woche später (16. August, 10.00 Uhr) angesetzt. dapd (Politik/Politik)
Mögliches Blasphemie-Verbot findet bei Parteien keine Unterstützung
Berlin (dapd). Die Forderung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick nach einem Verbot gotteslästerlicher Äußerungen ist am Donnerstag bei mehreren Parteien auf deutliche Ablehnung gestoßen. Vertreter von SPD, FDP und Linker kritisierten den Vorstoß unter anderem als „überflüssig“ und „in eine komplett falsche Richtung“ weisend. Der Erzbischof hatte am Mittwoch gefordert, alle Religionen durch Strafen auf blasphemische Äußerungen zu schützen. Bislang kann nach dem Strafgesetzbuch die „Beschimpfung von Bekenntnissen“ nur dann unter Strafe gestellt werden, wenn eine Störung des öffentlichen Friedens droht. SPD und FDP fordern innergesellschaftlichen Respekt Die Kirchenexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, bezeichnete den Vorstoß Schicks als „überflüssig und nicht hilfreich“. Sie sagte der Nachrichtenagentur dapd: „Erzbischof Schicks Forderung ist nicht dazu geeignet, das Verständnis für Kirche und Religion zu erhöhen“. Griese verwies auf eine zivilgesellschaftliche Lösung: „Ich wünsche mir, dass wir allen Gläubigen mit Respekt begegnen“. Ähnlich äußerte sich der Beauftragte für Kirchen- und Religionsgemeinschaften der Bundestagsfraktion der FDP, Stefan Ruppert. „Nicht durch Verbote, sondern durch vorgelebten Glauben und persönliches Engagement wird Respekt und Wertschätzung für die eigene Religion erstritten“, betonte er. Meinungsfreiheit bedeute, sich auch mit „unangenehmen bis hin zu spöttischen Äußerungen auseinanderzusetzen.“ Linke: „Vorschlag weist in falsche Richtung“ Der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma, sagte im Gespräch mit dapd, eine Verschärfung des bereits bestehenden Gotteslästerungsparagrafen des Strafgesetzbuches würde in eine „komplett falsche Richtung weisen“. Seine Fraktion habe gar bereits einen Entwurf für eine Abschaffung des Passus parat: „Mit den Paragrafen zu Beleidigung und Volksverhetzung bietet das Strafrecht auch religiösen Gruppen ausreichend Schutz“, betonte er. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hatte bereits unmittelbar nach Schicks Äußerung heftige Kritik geübt: „Bischof Schick fühlt sich offenbar motiviert, in Deutschland gegen demokratische Freiheitsrechte vorzugehen“, sagte Beck am Mittwoch. Keine Stellungnahme gab zunächst die CDU/CSU-Fraktion ab. dapd (Politik/Politik)
Steinmeier fordert Erklärung zu Bundespolizei-Personalien
Berlin (dapd). Die SPD fordert von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine stichhaltige Erklärung zu den Personalentscheidungen bei der Bundespolizei. „Noch immer ist unklar, was Minister Friedrich zu seinem Enthauptungsschlag gegen die gesamte Führung der Bundespolizei bewogen hat“, sagte der Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier am Donnerstag in Berlin. Die bisherigen Erklärungen wirkten „an den Haaren herbeigezogen“. Steinmeier kritisierte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die sich „hinter ihren beharrlich schweigenden Minister“ stelle. Friedrich hatte am Mittwoch die neue Spitze der Bundespolizei ins Amt eingeführt. Über die Gründe der Entlassung des früheren Präsidenten Matthias Seeger äußerte er sich bisher nicht konkret. Der Minister hatte lediglich erklärt, es habe keine Grundlage mehr für die Zusammenarbeit gegeben. dapd (Politik/Politik)
Helmut Schmidt hat eine neue Lebensgefährtin
Hamburg (dapd). Altkanzler Helmut Schmidt hat eine neue Frau an seiner Seite. Knapp zwei Jahre nach dem Tod seiner Ehefrau Loki bekannte der 93-Jährige im „Zeit“-Magazin, seine frühere Mitarbeiterin Ruth Loah sei seine Lebensgefährtin. „Beinahe täglich denke ich an meine Freundin Ruth Loah“, sagte Schmidt auf die Frage, ob er außer Loki einen Menschen habe, an den er fast täglich denke. „Ich kenne sie seit 1955. Sie war mal meine Mitarbeiterin, auch hier bei der Zeit. Sie ist eine große Hilfe“, sagte Schmidt. Weitere Angaben wollte Schmidts Büro nicht machen. Loki Schmidt war am 21. Oktober 2010 im Alter von 91 Jahren gestorben. Mit dem SPD-Politiker Helmut Schmidt war sie 68 Jahre lang verheiratet. Ruth Loah war am Buch „Kindheit und Jugend unter Hitler“ von Helmut und Loki Schmidt beteiligt. In dem Buch „Wer die Zeit nicht miterlebt hat – Frauenerfahrungen im Zweiten Weltkrieg und in den Jahren danach“ schilderte Loah, Jahrgang 1933, wie sie die Kriegsjahre in Hannover verbracht hat. Helmut Schmidt war 1974 bis 1982 Bundeskanzler. Seit 1983 ist er Mitherausgeber der Wochenzeitung „Die Zeit“. Für die Deutschen ist Schmidt einer Umfrage zufolge das größte Vorbild der Deutschen. In einer am Mittwoch veröffentlichen Forsa-Umfrage im Auftrag der Programmzeitschrift „Hörzu“ landete Schmidt auf Platz eins vor Altbundespräsident Richard von Weizsäcker, dem jetzigen Bundespräsidenten Joachim Gauck und den ehemaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher. dapd (Politik/Politik)
Helmut Schmidt hat eine neue Lebensgefährtin
Hamburg (dapd). Altkanzler Helmut Schmidt hat knapp zwei Jahre nach dem Tod seiner Ehefrau Loki eine neue Frau an seiner Seite. Im aktuellen „Zeit“-Magazin bekannte der 93-Jährige, dass seine frühere Mitarbeiterin Ruth Loah seine neue Lebensgefährtin sei. „Ich kenne sie seit 1955. Sie war mal meine Mitarbeiterin, auch hier bei der ZEIT. Sie ist eine große Hilfe“, sagte Schmidt. Loki Schmidt war am 21. Oktober 2010 im Alter von 91 Jahren gestorben. Mit Helmut Schmidt war sie 68 Jahre lang verheiratet. dapd (Politik/Politik)
Verbraucherministerium für Warnhinweise an Bubble Tea
Berlin (dapd). Das Bundesverbraucherministerium befürwortet Warnhinweise am Modegetränk Bubble Tea. Denn die süßen Kügelchen im Tee können in die Atemwege von Kleinkindern (bis vier Jahre) gelangen. Das hat eine Prüfung des Bundesinstituts für Risikobewertung ergeben, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Verbände und die Lebensmittelüberwachung sollen die Verkäufer von Bubble Tea jetzt auffordern, auf diese Gefahr hinzuweisen – mit möglichst einheitlichen Warnhinweisen. Ein Ministeriumssprecher erklärte, das Bundesinstitut komme zu dem Ergebnis, „dass beim Verkauf von Bubble Tea Hinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich seien“. Ähnlich sieht das auch der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte. Die Kügelchen hätten eine kaugummiartige Konsistenz und ließen sich nicht zerbeißen, sagte Präsident Wolfram Hartmann. „Kleinkinder, die sie über den dicken Strohhalm aufsaugen, können sich daher leicht daran ‚verschlucken‘.“ Über die Bronchien in die Lunge gelangt, könnten die Kügelchen eine Lungenentzündung auslösen. Ausdrücklich wies das Ministerium aber darauf hin, dass bislang keine von Bubble Tea verursachten Komplikationen gemeldet worden seien – weder in Deutschland noch aus dem Ausland. Eltern sollten aber bei Kindern bis vier Jahren die gleichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, die auch für den Verzehr von Erdnüssen oder Gummibärchen gelten. „Wegen der Gefahr des Verschluckens beziehungsweise des Einatmens sollten Eltern von Kleinkindern hier besonders aufmerksam sein“, erklärte das Ministerium. Die Grünen im Bundestag warfen Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) vor, auch beim Bubble Tea werde sie erst wieder auf Druck der Opposition aktiv. Fraktionsvize Bärbel Höhn sagte, die angekündigten Warnhinweise seien das eine. Ihre Partei fordere aber auch leicht zugängliche Informationen über den Kalorien- und Nährstoffgehalt. „Manche Bubble Teas enthalten doppelt so viel Zucker wie Cola“, sagte Höhn und verlangte: „Die Verbraucher müssen erkennen können, um was für eine Kalorienbombe es sich bei dem Getränk handelt.“ Nach Angaben der Marktforschungsgesellschaft GfK wurde allein von Januar bis April dieses Jahres mit Bubble Tea ein Umsatz von 4,4 Millionen Euro erzielt. Ursprünglich stammt das Getränk aus Taiwan. Inzwischen saugen auch in Deutschland vor allem Teenager gerne die schwarzen oder bunten Perlen zusammen mit einem Mixgetränk durch einen extradicken Strohhalm. Laut Stiftung Warentest ist Bubble Tea kein natürliches Teegetränk, sondern „ein künstlicher Softdrink mit synthetischen Farbstoffen und Aromen“. dapd (Politik/Politik)
Heftige Kontroverse um die Sterbehilfe
Berlin (dapd). Über die künftige Regelung der Sterbehilfe ist ein heftiger Streit entbrannt. An einem ersten Gesetzentwurf aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium lassen CSU-Politiker kein gutes Haar. Auch die Deutsche Bischofskonferenz ist unzufrieden. Liberale und Sozialdemokraten hingegen begrüßen die Pläne des Justizressorts grundsätzlich. In dem Gesetzentwurf geht es darum, gewerbsmäßig organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Es soll also strafbar sein, Hilfe zum Suizid anzubieten, um damit Gewinne zu erzielen. Darauf hatten sich die Koalitionsspitzen im März verständigt. In dem Referentenentwurf ist nun nach Angaben des Bundesjustizministeriums vorgesehen, dass enge Angehörige oder Freunde nicht dafür belangt werden können, wenn sie den Betroffenen dabei unterstützen, gewerbsmäßige Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Das Ministerium nennt als Beispiel, dass jemand einen Angehörigen oder Freund zu einem entsprechenden Verein fahren würde. Auch Ärzte mit einem engen persönlichen Verhältnis zu dem Betroffenen sollen dafür nicht bestraft werden. Die CSU hält die Regelung für höchst problematisch. „Damit ist eine rote Linie überschritten“, sagte der CSU-Sozialpolitiker Norbert Geis (CSU) der „Bild“-Zeitung. „Es darf keine Straffreiheit für Beihilfe zur Tötung geben. Dieses Gesetz bringt unser gesamtes Rechtsgefüge durcheinander, in dem das Recht auf Leben zu den höchsten Gütern gehört und für niemanden verfügbar sein darf.“? Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) warnte vor einem „Dammbruch hin zur aktiven Sterbehilfe“ und forderte, den Gesetzentwurf schnellstens wieder fallen zu lassen. „Wir wollen nicht zulassen, dass menschliches Leben in irgendeiner Art und Weise verfügbar gemacht wird“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. „Es geht hier um Tötung auf Verlangen. Da sind größtmögliche Sensibilität und Ehrlichkeit notwendig.“ Die katholischen Bischöfe verlangten ebenfalls, den Entwurf fallen zu lassen. „Man kann nur hoffen, dass sich der Entwurf des Bundesjustizministeriums nicht im Kabinett durchsetzt“, sagte Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, den „Stuttgarter Nachrichten“. Er monierte, dass mit der Einschränkung auf die Gewerbsmäßigkeit nicht alle Formen organisierter Sterbehilfe unter Strafe gestellt würden. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) verlangte zudem in der „Rheinischen Post“ ein „Werbeverbot für Sterbehelfer“. Dies sei Teil der Absprache im Koalitionsausschuss gewesen. Die FDP hingegen begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. „Es muss aus Gründen der Humanität möglich sein, dass die Ehefrau dem Sterbenden die Hand halten darf“, sagte der FDP-Abgeordnete Michael Kauch der „Frankfurter Rundschau“. Sein Fraktionskollege Jens Ackermann regte zugleich eine Präzisierung an. „Wer bestraft wird und wer nicht, das müssen wir noch genauer klären“, sagte der FDP-Obmann im Gesundheitsausschuss der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es müsse konkretisiert werden, wer eine dem Suizidwilligen nahe stehende Person sei. „Aus meiner Sicht kann das nur der Betroffene selbst vorher schriftlich verfügen.“ Der SPD-Rechtspolitiker Edgar Franke sagte der Zeitung, neben Angehörigen sollten „auch Pflegekräfte und enge Freunde – in besonderen Ausnahmefällen – straffrei bleiben, wenn sie einem unheilbar Kranken auf ausdrücklichen Wunsch helfen“. Problematisch sei jedoch die Ausdehnung der Straffreiheit auf Ärzte, die eine enge Beziehung zu den Betroffenen hätten. Diese Differenzierung sei in der Praxis nur schwer möglich. dapd (Politik/Politik)
Blasphemie-Streit: Linke will Gotteslästerungsparagrafen kippen
Berlin (dapd). Aus Reihen der Linkspartei ist Kritik an der Forderung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick nach einer strikteren Strafbarkeit gotteslästerlicher Äußerungen laut geworden. „Eine Verschärfung der derzeitigen Regelungen würde in eine komplett falsche Richtung weisen“, sagte der religionspolitische Sprecher der würde in eine komplett falsche Richtung weisen“, sagte der religionspolitische Sprecher der Linke-Bundestagsfraktion, Raju Sharma, am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Sharma erklärte, seine Fraktion habe bereits einen Entwurf zur Abschaffung des sogenannten Gotteslästerungsparagrafen parat. Die Regelungen des Strafgesetzbuches zu Beleidigung und Volksverhetzung böten auch religiösen Gruppen ausreichenden Schutz. Schick hatte am Mittwoch gefordert, blasphemische Äußerungen unter Strafe zu stellen. Nach geltender Gesetzeslage kann die „Beschimpfung von Bekenntnissen“ nur dann bestraft werden, wenn durch sie eine Störung des öffentlichen Friedens droht. dapd (Politik/Politik)
Britische Musiker fordern Freilassung von Pussy-Riot-Mitgliedern
London (dapd). Zahlreiche britische Rockstars haben Russland zu einer Einstellung des Prozesses gegen drei Mitglieder der russischen Punkrockband Pussy Riot aufgerufen. Pete Townshend von der Gruppe The Who, Pulp-Sänger Jarvis Cocker und Neil Tennant von den Pet Shop Boys veröffentlichten am Donnerstag in der Zeitung „The Times“ einen offenen Brief. Darin forderten sie die Freilassung der Frauen, die sich seit vier Monaten in Untersuchungshaft befinden. Der Auftritt der Frauen in der wichtigsten Moskauer Kathedrale sei eine legitime Protestaktion gewesen, schrieben die Musiker. Den drei Mitgliedern von Pussy Riot drohen nun bis zu sieben Jahre Haft wegen Rowdytums. Der Brief erschien während einer Reise des russischen Präsidenten Wladimir Putin nach London, wo er den britischen Premierminister David Cameron treffen und die Olympischen Spiele besuchen wollte. dapd (Politik/Politik)