Köln (dapd). In der Diskussion um hohe Stromkosten und die Umlage für den Ausbau erneuerbarer Energien hält Grünen-Fraktionschefin Renate Künast Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) vor, nicht genug zu tun. Kostenlose Energieberatung für einkommensschwache Haushalte sei keine neue Idee, sagte Künast im „Interview der Woche“ des Deutschlandfunks (Sendetermin Sonntag, 11.05 Uhr), wie der Sender am Freitag vorab mitteilte. Außerdem habe Altmaier nicht gesagt, wie er die Maßnahmen finanzieren wolle. Die Grünen hätten schon vor Jahren vorgeschlagen, Einnahmen aus dem Emissionshandel dafür zu verwenden. „Dazu muss man aber die Zertifikate erst mal knapper machen und nicht weiter verschenken“, sagte Künast. Auch bei der Biomasse würde die Grünen-Politikerin gern nachbessern. „Wir haben eine Vermaisung der Landschaft in Deutschland.“ Immer mehr Mais als Monokultur mache guten Ackerboden kaputt und zerstöre die Artenvielfalt. Man müsse hin zu einer besseren Förderung kleinerer Biogasanlagen, damit „es nicht immer mehr die Agrarindustrie ist, die zur Vermaisung der Landschaft und zu Monokulturen beiträgt“. Außerdem müsse es einen Zwang geben, die entstehende Wärme zu nutzen, sagte Künast. dapd (Politik/Politik)
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Spitzenkandidatur: Künast wirft ihren Hut in den Ring
Berlin (dapd). Nach Jürgen Trittin, Claudia Roth und Katrin Göring-Eckardt erhebt nun auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast Anspruch auf eine Führungsrolle im Bundestagswahlkampf. „Ich bewerbe mich, eine der beiden Spitzenkandidaten zu werden“, sagte Künast am Freitag der „Süddeutschen Zeitung“. Sie wolle damit „einen Beitrag dazu leisten, dass die Grünen ihr Spitzenergebnis von 2009 noch einmal toppen“ und auf diese Weise „die schwarz-gelbe Koalition ablösen“ können. Zuvor hatten Fraktionschef Jürgen Trittin und Parteichefin Claudia Roth angekündigt, für eine Doppelspitze bereitzustehen. Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt warb hingegen am Freitag in einer persönlichen Erklärung für eine Führungsmannschaft. Göring-Eckardt wandte sich damit gegen Pläne, mit nur zwei Spitzenkandidaten anzutreten. Auch einer möglichen Urwahl von Spitzenkandidaten stand sie skeptisch gegenüber. Die Benennung eines „Spitzenteams“ könnte die „Lähmung und Selbstbeschäftigung“ der Partei beenden, argumentierte Göring-Eckardt, die auch Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Gemeinsames Ziel sei es, 2013 Schwarz-Gelb abzulösen und einen „echten Neuanfang mit der SPD einzuleiten“. „Für dieses Ziel will ich mit aller Kraft und allen meinen Möglichkeiten in einem Grünen-Spitzenteam kämpfen“, schrieb die Grüne in ihrer Erklärung. Künast lehnt eine Teamlösung offenkundig ab. Sie bewerbe sich darum, „eine der beiden Spitzenkandidaten“ zu werden, sagte die Fraktionsvorsitzende dem Blatt und fügte hinzu: „Es geht um eine Funktion auf Zeit, bei der zwei Köpfe weiter vorne stehen und motivieren müssen.“ Wie groß die Chancen von Künast sind, ist unklar. Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2011 war sie als Spitzenkandidatin angetreten und hatte das Ziel der Grünen verfehlt. Danach wurde sie parteiintern zum Teil heftig kritisiert. (Die Erklärung von Göring-Eckardt: http://url.dapd.de/K58tj0 ) dapd (Politik/Politik)
Deutschland solidarisch mit Pussy Riot
Berlin/Hamburg (dapd). Das Urteil gegen die Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot ist in Deutschland heftig kritisiert worden. In Berlin schaltete sich am Freitagabend Kanzlerin Angela Merkel in die Proteste ein und distanzierte sich von dem Verfahren. Sie habe den Prozess „mit Besorgnis“ verfolgt, erklärte die CDU-Vorsitzende, die von einem „unverhältnismäßig harten Urteil“ sprach. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und andere Politiker äußerten sich entsetzt. In Berlin und Hamburg gingen Hunderte Demonstranten auf die Straße. Merkel erklärte, das Urteil von zwei Jahren Straflager stehe „nicht im Einklang mit den europäischen Werten von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, zu denen sich Russland unter anderem als Mitglied des Europarates bekannt hat. Eine lebendige Zivilgesellschaft und politisch aktive Bürger sind eine notwendige Voraussetzung und keine Bedrohung für Russlands Modernisierung.“ In Berlin versammelten sich rund 200 Demonstranten vor der russischen Botschaft Unter den Linden. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast und einige Politiker der Linken beteiligten sich an der Kundgebung und kritisierten die russische Justiz. In Hamburg kamen etwa 100 Protestler mit Masken und Transparenten auf dem Tschaikowskyplatz an der Russisch-Orthodoxen Kirche des Heiligen Johannes von Kronstadt zusammen. Bis zum Nachmittag registrierte die Polizei auch dort keinerlei Zwischenfälle. Westerwelle sagte dem Berliner „Tagesspiegel“, das harte Urteil stehe „in keinem Verhältnis“ zur Aktion der Musikgruppe. „Ich fürchte, dass die Zivilgesellschaft durch dieses Urteil weiter eingeschüchtert wird. Die Freiheit der Kunst ist aber wesentlich für jede demokratische Entwicklung“, fügte Westerwelle hinzu. Auch Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff (CDU) bedauerte das Moskauer Urteil: „Der heutige Schuldspruch ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Kritik am Staat wird kriminalisiert.“ Das sei fatal für die weitere Entwicklung der Zivilgesellschaft Russlands. Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christoph Strässer, kritisierte: „Meinungsfreiheit als Rowdytum zu etikettieren, kann nur den Herrschenden eines autoritären Systems in den Sinn kommen.“ Das Urteil sei politisch begründet und solle allen Regimekritikern eine Warnung sein. „Diese Strategie wird nicht aufgehen“, sagte Strässer voraus. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte: „Der Schuldspruch und das Strafmaß gegen die drei Bandmitglieder von Pussy Riot sind eine Bankrotterklärung der russischen Justiz im Verhältnis zur politischen Führung.“ Der Grünen-Europaparlamentarier Werner Schulz kritisierte den „anmaßenden Machtmissbrauch von orthodoxer Kirche und russischer Staatsmacht zum gegenseitigen Vorteil“. Der Linke-Bundestagsabgeordnete Stefan Liebich sprach von einem „unsinnigen Schauprozess“ und bedauerte, die Verurteilung der drei Künstlerinnen zu zwei Jahren Straflager sei „ein Spiegel der traurigen russischen Zustände“. Die Russlandexpertin von Amnesty International, Friederike Behr, beklagte in Berlin: „Das ist erschütterndes, politisch motiviertes Unrecht.“ dapd (Politik/Politik)
Gabriel heiratet Partnerin Anke Stadler
Goslar (dapd). Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel ist am Freitag in der Kaiserpfalz seiner Geburtsstadt Goslar erschienen. Nach NDR-Informationen wollte er dort seine langjährige Partnerin Anke Stadler heiraten. Die standesamtliche Trauung der 52-jährigen Parteichefs mit der 35-jährigen Magdeburger Zahnärztin finde im kleinen Kreis statt. Den Informationen zufolge folgt am Samstag die kirchliche Trauung im schmucken Kloster Wöltingerode am Fuße des Harzes. Im April dieses Jahres kam die gemeinsame Tochter Marie zur Welt. Derzeit befindet sich Gabriel, der aus erster Ehe schon eine erwachsene Tochter hat, in einer dreimonatigen Elternzeit. dapd (Politik/Politik)
Solidarität mit Pussy Riot
Berlin/Hamburg (dapd). Auch in Deutschland haben am Freitag Demonstranten und Spitzenpolitiker ihre Solidarität mit der russischen Punkband Pussy Riot bekundet. Allein in Berlin und Hamburg gingen Hunderte auf die Straße. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und weitere Politiker äußerten sich entsetzt über das harte Urteil von zwei Jahren Straflager. In Berlin versammelten sich rund 200 Demonstranten vor der russischen Botschaft Unter den Linden. Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast und einige Politiker der Linken beteiligten sich an der Kundgebung und kritisierten die russische Justiz. In Hamburg kamen etwa 100 Protestler mit Masken und Transparenten auf dem Tschaikowskyplatz an der Russisch-Orthodoxen Kirche des Heiligen Johannes von Kronstadt zusammen. Bis zum Nachmittag registrierte die Polizei auch dort keinerlei Zwischenfälle. Die drei Frauen von Pussy Riot wurden in Moskau für ihr Punk-Gebet in der Christ-Erlöser-Kirche wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ verurteilt. Weltweit hatten für den Freitag in mehr als 60 Städten Unterstützer der Punkband Proteste angekündigt, in Deutschland auch in Frankfurt am Main und Köln. Der Außenminister sagte dem Berliner „Tagesspiegel“, das harte Urteil stehe „in keinem Verhältnis“ zur Aktion der Musikgruppe. „Ich fürchte, dass die Zivilgesellschaft durch dieses Urteil weiter eingeschüchtert wird. Die Freiheit der Kunst ist aber wesentlich für jede demokratische Entwicklung“, fügte Westerwelle hinzu. Auch Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff (CDU) bedauerte das Moskauer Urteil: „Der heutige Schuldspruch ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Kritik am Staat wird kriminalisiert.“ Das sei fatal für die weitere Entwicklung der Zivilgesellschaft Russlands. Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christoph Strässer, kritisierte: „Meinungsfreiheit als Rowdytum zu etikettieren, kann nur den Herrschenden eines autoritären Systems in den Sinn kommen.“ Das Urteil sei politisch begründet und solle allen Regimekritikern eine Warnung sein. „Diese Strategie wird nicht aufgehen“, sagte Strässer voraus. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte: „Der Schuldspruch und das Strafmaß gegen die drei Bandmitglieder von Pussy Riot sind eine Bankrotterklärung der russischen Justiz im Verhältnis zur politischen Führung.“ Der Grünen-Europaparlamentarier Werner Schulz kritisierte den „anmaßenden Machtmissbrauch von orthodoxer Kirche und russischer Staatsmacht zum gegenseitigen Vorteil“. Der Linke-Bundestagsabgeordnete Stefan Liebich sprach von einem „unsinnigen Schauprozess“ und bedauerte, die Verurteilung der drei Künstlerinnen zu zwei Jahren Straflager sei „ein Spiegel der traurigen russischen Zustände“. Die Russlandexpertin von Amnesty International, Friederike Behr, beklagte in Berlin: „Das ist erschütterndes, politisch motiviertes Unrecht.“ dapd (Politik/Politik)
Lob und Kritik für Karlsruher Urteil zu Bundeswehreinsätzen im Innern
Berlin (dapd). Das Karlsruher Urteil zu Kampfeinsätzen der Bundeswehr bei Terrorangriffen im Inland stößt auf geteilte Reaktionen. Die Bundesminister für Inneres und Verteidigung, Hans-Peter Friedrich (CSU) und Thomas de Maizière (CDU), betonten in einem am Freitag gemeinsam verbreiteten Text, der Beschluss bestätige „die Rechtsauffassung der Bundesregierung im Kern“. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hob in einer eigenen Erklärung die Bedeutung der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit hervor. Von Oppositionsseite äußerte insbesondere die Linksfraktion scharfe Kritik an dem Urteil. Das Verfassungsgericht hatte zuvor seine Rechtsprechung geändert und lässt nun militärische Einsätze im deutschen Luftraum in engen Grenzen zu. Friedrich und de Maizière erklärten, es sei eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, „gerade auch in Extremfällen“. Weiter hieß es, die Folgerungen aus der Entscheidung seien „jetzt gründlich zu prüfen“. Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich, die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit „ist und bleibt richtig“. Die stellvertretende FDP-Chefin fügte hinzu: „Die Bundesrepublik ist mit dem Grundsatz groß geworden, dass die Bundeswehr kein Hilfspolizist ist.“ Für die FDP in Regierungsverantwortung bleibe das „handlungsleitend“. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), erklärte, es könne terroristische Anschläge geben, „bei deren Abwehr die Polizei allein überfordert wäre“. Das „von einigen gebetsmühlenartig vorgetragene vermeintliche Tabu, ‚kein Bundeswehreinsatz im Innern'“, sei nunmehr widerlegt. Sein Amtskollege von der SPD, Michael Hartmann, betonte hingegen, das Karlsruher Gericht lasse „alle Verantwortlichen hilflos zurück, wenn es von ‚Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes‘ spricht, die eine Ausnahme rechtfertigten“. Nirgendwo würden „diese definiert oder Beispiele dafür genannt“, sagte der SPD-Innenexperte in Berlin. Auch Grünen-Chefin Claudia Roth verwies auf diesen Punkt. Das Urteil bedeute „keine Rechtssicherheit in schwierigen Entscheidungssituationen“. SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold lobte allerdings, der Beschluss untersage „ein für alle Mal den generellen Einsatz der Bundeswehr im Inneren“. Die innenpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Ulla Jelpke, bemängelte, das Urteil komme „einer Verfassungsänderung durch die Hintertür gleich“. Die Einschränkung des Gerichts eines unmittelbar bevorstehenden Schadeneintritts von katastrophischen Dimensionen sei eine „Gummidefinition“ und „zu vage“. Der Verteidigungsexperte der Linksfraktion, Paul Schäfer, sagte der Nachrichtenagentur dapd, es sei „bedauerlich“, dass die Richter „nicht konsequent“ bei der Linie aus dem Jahr 2006 geblieben seien. Damals habe Karlsruhe „nicht nur den Abschuss von entführten Flugzeugen untersagt, sondern auch dem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren in anderen Fällen einen Riegel vorgeschoben“. Dagegen sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ernst-Reinhard Beck (CDU), auf dapd-Anfrage, das Urteil schließe eine „Lücke zwischen dem Einsatz bei Naturkatastrophen und terroristischen Angriffen“. Es bestätige „gleichzeitig die sicherheitspolitisch wichtige Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr“. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte der WAZ-Gruppe, Bundeswehreinsätze im Innern seien nach wie vor nur „in extremen Ausnahmesituationen“ erlaubt. Damit werde die Bundeswehr „nicht zu einer Art Bereitschaftspolizei“. Ähnlich äußerte sich sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Elke Hoff. Karlsruhe habe die Grenzen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern „sehr eng gezogen“ und die Entscheidung für einen Militäreinsatz im Innern der Bundesregierung insgesamt und nicht einem einzelnen Fachminister zugeordnet. Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sagte auf dapd-Anfrage, die CDU/CSU-Fraktion „lügt sich einen Erfolg in die Tasche“. Alle Wünsche für einen Bundeswehreinsatz im Innern die Bundeswehr etwa bei Sportgroßereignissen oder Demonstrationen seien vom Tisch. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung die bewährte Aufgabentrennung zwischen dem Schutz der inneren Sicherheit durch die Polizei und dem Schutz der äußeren Sicherheit durch die Bundeswehr gestärkt. „Die Verfassungsrichter schließen mit ihrer Entscheidung eine sehr kleine, aber gefährliche Lücke in der Terrorbekämpfung im Inland“, erklärte der stellvertretende GdP-Vorsitzende Jörg Radek. Die Bewaffnung der Polizei reiche für eine wirksame Abwehr von Terrorangriffen vor allem aus der Luft und von der See nicht aus. dapd (Politik/Politik)
Göring-Eckardt wirbt für Spitzenteam der Grünen zur Wahl 2013
Berlin (dapd). Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt will in einem „Spitzenteam“ der Grünen für die Ablösung der schwarz-gelben Koalition bei der Bundestagswahl 2013 kämpfen. Die Grünen-Politikerin warb in einer persönlichen Erklärung am Freitag dafür, dass der Bundesvorstand für den kleinen Parteitag am 2. September einen Teamvorschlag macht. Göring-Eckardt wendet sich damit gegen Pläne, mit zwei Spitzenkandidaten anzutreten. Auch einer möglichen Urwahl von Spitzenkandidaten steht sie skeptisch gegenüber. Die Benennung eines Spitzenteams könnte die „Lähmung und Selbstbeschäftigung“ der Partei beenden, argumentierte Göring-Eckardt, die auch Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Gemeinsames Ziel sei es, 2013 Schwarz-Gelb abzulösen und einen „echten Neuanfang mit der SPD einzuleiten“. „Für dieses Ziel will ich mit aller Kraft und allen meinen Möglichkeiten in einem Grünen-Spitzenteam kämpfen“, schrieb Göring-Eckardt in der Erklärung. Bislang hatten Parteichefin Claudia Roth und der Bundestagsfraktionsvorsitzende Jürgen Trittin erklärt, dass sie für eine Spitzenkandidatur bereitstehen. (Die Erklärung von Göring-Eckardt: http://url.dapd.de/K58tj0 ) dapd (Politik/Politik)
Rösler: Kein Tauschgeschäft zwischen Zuschussrente und Praxisgebühr
Leipzig (dapd). FDP-Chef Philipp Rösler bestreitet, dass die FDP sich für die Abschaffung der Praxisgebühr im Gegenzug auf ein Ja zur umstrittenen Zuschussrente zur Bekämpfung der Altersarmut einlässt. „Reine Tauschgeschäfte, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, machen wenig Sinn“, sagte der Vizekanzler in einem Video-Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ (Samstagausgabe). Man sollte sich jeweils in dem einzelnen Feld einigen, sagte Rösler. Der FDP-Chef betonte, eine aus Beitragsgeldern finanzierte Zuschussrente werde von der FDP grundsätzlich abgelehnt. Das wäre ein falscher Weg, weil sie gegen unsere Rentensystematik verstoßen würde und dem Rentensystem eher schaden als nützen würde, argumentierte Rösler. Und bei der Praxisgebühr gelte, dass sie keine Lenkungswirkung in Richtung weniger Arztbesuche entfaltet habe. „Deswegen sollte man sie abschaffen“, forderte Rösler. dapd (Politik/Politik)
Lob und Kritik für Karlsruher Urteil zu Bundeswehreinsätzen im Innern
Berlin (dapd). Das Karlsruher Urteil zu Kampfeinsätzen der Bundeswehr bei Terrorangriffen im Inland stößt auf geteilte Reaktionen. Die Unionsfraktion lobte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Freitag, während die Oppositionsfraktionen teils scharfe Kritik äußerten. Das Karlsruher Gericht hat seine Rechtsprechung geändert und lässt nun solche militärischen Einsätze im deutschen Luftraum in engen Grenzen zu. „Der Beschluss bestätigt die bisherige Auffassung der Union, dass es terroristische Anschläge geben kann, bei deren Abwehr die Polizei allein überfordert wäre“, erklärte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU). Das Urteil sei für die Sicherheit der Bürger „von herausragender Bedeutung“. Das „von einigen gebetsmühlenartig vorgetragene vermeintliche Tabu, ‚kein Bundeswehreinsatz im Innern'“, sei nunmehr widerlegt. Sein Amtskollege von der SPD, Michael Hartmann, betonte hingegen, das Karlsruher Gericht lasse „alle Verantwortlichen hilflos zurück, wenn es von ‚Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes‘ spricht, die eine Ausnahme rechtfertigten“. Nirgendwo würden „diese definiert oder Beispiele dafür genannt“, sagte der SPD-Innenexperte in Berlin. Linke sieht Gefahr für Demokratie Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Paul Schäfer, sagte der Nachrichtenagentur dapd, es sei „bedauerlich“, dass die Richter „nicht konsequent“ bei der Linie aus dem Jahr 2006 geblieben seien. Damals habe Karlsruhe „nicht nur den Abschuss von entführten Flugzeugen untersagt, sondern auch dem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren in anderen Fällen einen Riegel vorgeschoben“. Der Union sei das Urteil von 2006 von Anfang an „ein Dorn im Auge“ gewesen, fügte Schäfer hinzu. Auch die Bundesregierung propagiere „seit langem eine Aufhebung der unterschiedlichen Zuständigkeiten für innere und äußere Sicherheit“. Die Bundeswehr werde auf ein immer breiteres Spektrum von Inlandseinsätzen vorbereitet. Schäfer kritisierte: „Die von der Regierung gewollte Vermengung von Bundeswehr, Katastrophenschutz und Terrorismusabwehr unterläuft das Grundgesetz und ist gefährlich für die Demokratie.“ Bundeswehr keine Bereitschaftspolizei Dagegen sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ernst-Reinhard Beck (CDU), auf dapd-Anfrage, das Urteil schließe eine „Lücke zwischen dem Einsatz bei Naturkatastrophen und terroristischen Angriffen“. Es bestätige „gleichzeitig die sicherheitspolitisch wichtige Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr“. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte der WAZ-Gruppe, Bundeswehreinsätze im Innern seien nach wie vor nur „in extremen Ausnahmesituationen“ erlaubt. Damit werde die Bundeswehr „nicht zu einer Art Bereitschaftspolizei“. Der Grünen-Sprecher für Sicherheitspolitik, Omid Nouripour, hob hervor, das Urteil sei „alles andere als ein Freifahrtschein für einen Bundeswehreinsatz im Inland“. Das Urteil sei vielmehr eine „klare Absage“ an die Forderung der Union nach einer Änderung des Grundgesetzes „und einem martialischen Auftreten der Sicherheitskräfte in Deutschland“. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung die bewährte Aufgabentrennung zwischen dem Schutz der inneren Sicherheit durch die Polizei und dem Schutz der äußeren Sicherheit durch die Bundeswehr gestärkt. „Die Verfassungsrichter schließen mit ihrer Entscheidung eine sehr kleine, aber gefährliche Lücke in der Terrorbekämpfung im Inland“, erklärte der GdP-Vorsitzende Jörg Radek. Die Bewaffnung der Polizei reiche für eine wirksame Abwehr von Terrorangriffen vor allem aus der Luft und von der See nicht aus. dapd (Politik/Politik)
Herz der Verschwiegenheit
Berlin (dapd). Hohe Zäune verhindern jeden Blick ins Innere der Baustelle. Masten mit Überwachungskameras und Scheinwerfern ragen alle paar Meter in die Höhe. Am Eingang findet sich die Sicherheitsschleuse. „Eigentlich ist es eine ganz normale Baustelle“, sagt Gerhard Schindler, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND). „Nur eben, dass wir hier einziehen.“ Es ist das erste Mal, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst über das Gelände seiner zukünftigen Zentrale in der Berliner Chausseestraße führt. Und wahrscheinlich auch das letzte Mal. Nach sechs Jahren Bauzeit und zahlreichen Verzögerungen befindet sich der Bau auf der Zielgeraden: Anfang 2014 sollen die ersten BND-Mitarbeiter aus Pullach hierher ziehen. Ende 2016 soll der Umzug abgeschlossen sein. Insgesamt 4.000 Analysten, Techniker, und Agenten werden täglich in das Gebäude strömen. In den beiden vorgelagerten Torhäusern direkt an der Chausseestraße wird sie der erste Sicherheitscheck erwarten: ein Gesichtsscanner prüft ihre Identität. Private Laptops und Handys müssen hier abgegeben werden. Teuerste und größte Gebäude Durch einen langen Gang gelangt man ins Hauptgebäude. Erst beim Betreten eines der drei mächtigen Atrien entfaltet sich die gewaltige Dimension des neunstöckigen Baukörpers. Auf einer Grundfläche von 148 mal 283 Metern wurden 135.000 Kubikmeter Beton und 20.000 Tonnen Stahl verbaut. Es ist das größte Gebäude, das die Bundesrepublik je gebaut hat. Und das teuerste. Ursprünglich waren nach Angaben des Innenausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) 500 Millionen Euro für den Bau veranschlagt worden. Mittlerweile geht Bosbach von mehr als 1,5 Milliarden Euro Gesamtkosten aus. Der Bundesrechnungshof beziffert die Kosten derzeit auf 1,3 Milliarden Euro. Inbegriffen sind dabei auch die Aufwendungen für Umzug sowie neue Einrichtung und Technik. Ein Grund für die Kostenexplosion war vor allem die fehlerhafte Installation von Raumluftanlagen. Zahlreiche Luftschächte mussten ausgebaut und ersetzt werden, was wiederum zu Verzögerungen in anderen Baustellenabschnitten führte. Mittlerweile ist das Problem behoben, aber die verlorene Zeit lässt sich nicht wieder einholen. Bis zu 1.100 Menschen arbeiten gleichzeitig auf der Baustelle. Alle mussten sich strengen Sicherheitschecks unterziehen und der Verschwiegenheit verpflichten. Bevor das Gebäude bezogen wird, soll es zudem eingehend auf Wanzen untersucht werden. 17 Quadratmeter, drei Fenster Während der Bau an manchen Stellen noch im vollen Gang ist, lässt sich anderenorts schon besichtigen, wie das Gebäude nach der Fertigstellung aussehen wird. Die Büros sind schlicht gehalten: 17 Quadratmeter, drei Fenster für zwei Personen. An jedem Arbeitsplatz stehen zwei voneinander getrennte Computer und zwei Telefone, eines für die externe eines für die interne Kommunikation. Von hier werden die BND-Mitarbeiter Gespräche mit Außenstellen und Bündnispartnern führen. Neben Büros entstehen auf dem Gelände Labore, Werkstätten, zahlreiche Konferenzräume, eine Kantine, eine Technik- und Logistikzentrale sowie eine Schule, ein Internat und ein Besucherzentrum. Das ganze hat das Ausmaß einer mittleren Kleinstadt. Im Herz des Dienstes Mittelpunkt des Komplexes ist das Führungs- und Informationszentrum (FIZ). „Hier laufen alle Fäden zusammen: die Meldungen von allen Außenstellen, alle Analysen und alle Anweisungen“, erklärt BND-Chef Schindler. Der Raum erstreckt sich über zwei Etagen. Eine große Medienwand gibt seine Ausrichtung vor. Im Hintergrund liegen Logen für die Regie und Übersetzter. Bis zu 62 Personen werden hier später rund um die Uhr arbeiten. „Das wird das zukünftige Herz des Dienstes sein“, sagt Schindler. Die Bauverzögerungen haben bei vielen BND-Mitarbeitern zu Unmut geführt. Oft haben sie in Berlin schon eine Wohnung, eine Schule für ihre Kinder und eine Arbeit für ihre Partner, müssen aber nun weiter in Pullach ausharren. Doch BND-Präsident Schindler ist sich sicher: „Was lange währt, wird gut.“ Wenn das Gebäude erst einmal fertiggestellt sei, „werden wir hier eine der modernsten Geheimdienstzentralen weltweit haben – mitten in Berlin.“ dapd (Politik/Politik)