Lob und Kritik für Karlsruher Urteil zu Bundeswehreinsätzen im Innern

Lob und Kritik für Karlsruher Urteil zu Bundeswehreinsätzen im Innern Berlin (dapd). Das Karlsruher Urteil zu Kampfeinsätzen der Bundeswehr bei Terrorangriffen im Inland stößt auf geteilte Reaktionen. Die Unionsfraktion lobte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Freitag, während die Oppositionsfraktionen teils scharfe Kritik äußerten. Das Karlsruher Gericht hat seine Rechtsprechung geändert und lässt nun solche militärischen Einsätze im deutschen Luftraum in engen Grenzen zu. „Der Beschluss bestätigt die bisherige Auffassung der Union, dass es terroristische Anschläge geben kann, bei deren Abwehr die Polizei allein überfordert wäre“, erklärte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU). Das Urteil sei für die Sicherheit der Bürger „von herausragender Bedeutung“. Das „von einigen gebetsmühlenartig vorgetragene vermeintliche Tabu, ‚kein Bundeswehreinsatz im Innern'“, sei nunmehr widerlegt. Sein Amtskollege von der SPD, Michael Hartmann, betonte hingegen, das Karlsruher Gericht lasse „alle Verantwortlichen hilflos zurück, wenn es von ‚Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes‘ spricht, die eine Ausnahme rechtfertigten“. Nirgendwo würden „diese definiert oder Beispiele dafür genannt“, sagte der SPD-Innenexperte in Berlin. Linke sieht Gefahr für Demokratie Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Paul Schäfer, sagte der Nachrichtenagentur dapd, es sei „bedauerlich“, dass die Richter „nicht konsequent“ bei der Linie aus dem Jahr 2006 geblieben seien. Damals habe Karlsruhe „nicht nur den Abschuss von entführten Flugzeugen untersagt, sondern auch dem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren in anderen Fällen einen Riegel vorgeschoben“. Der Union sei das Urteil von 2006 von Anfang an „ein Dorn im Auge“ gewesen, fügte Schäfer hinzu. Auch die Bundesregierung propagiere „seit langem eine Aufhebung der unterschiedlichen Zuständigkeiten für innere und äußere Sicherheit“. Die Bundeswehr werde auf ein immer breiteres Spektrum von Inlandseinsätzen vorbereitet. Schäfer kritisierte: „Die von der Regierung gewollte Vermengung von Bundeswehr, Katastrophenschutz und Terrorismusabwehr unterläuft das Grundgesetz und ist gefährlich für die Demokratie.“ Bundeswehr keine Bereitschaftspolizei Dagegen sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ernst-Reinhard Beck (CDU), auf dapd-Anfrage, das Urteil schließe eine „Lücke zwischen dem Einsatz bei Naturkatastrophen und terroristischen Angriffen“. Es bestätige „gleichzeitig die sicherheitspolitisch wichtige Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr“. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte der WAZ-Gruppe, Bundeswehreinsätze im Innern seien nach wie vor nur „in extremen Ausnahmesituationen“ erlaubt. Damit werde die Bundeswehr „nicht zu einer Art Bereitschaftspolizei“. Der Grünen-Sprecher für Sicherheitspolitik, Omid Nouripour, hob hervor, das Urteil sei „alles andere als ein Freifahrtschein für einen Bundeswehreinsatz im Inland“. Das Urteil sei vielmehr eine „klare Absage“ an die Forderung der Union nach einer Änderung des Grundgesetzes „und einem martialischen Auftreten der Sicherheitskräfte in Deutschland“. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung die bewährte Aufgabentrennung zwischen dem Schutz der inneren Sicherheit durch die Polizei und dem Schutz der äußeren Sicherheit durch die Bundeswehr gestärkt. „Die Verfassungsrichter schließen mit ihrer Entscheidung eine sehr kleine, aber gefährliche Lücke in der Terrorbekämpfung im Inland“, erklärte der GdP-Vorsitzende Jörg Radek. Die Bewaffnung der Polizei reiche für eine wirksame Abwehr von Terrorangriffen vor allem aus der Luft und von der See nicht aus. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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