Verfassungsschutz muss Mobilfunkunternehmen für Auskunft bezahlen

Verfassungsschutz muss Mobilfunkunternehmen für Auskunft bezahlen Saarlouis (dapd). Telefonanbieter können dem Verfassungsschutz Auskünfte über ihre Kunden in Rechnung stellen. Nach Ansicht des saarländischen Verwaltungsgerichts haben Telekommunikationsfirmen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn sie Telefonanschlüsse von Handynutzern überwachen und die Daten an den Verfassungsschutz weitergeben. Mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung gab das Gericht mit Sitz in Saarlouis der Klage eines Mobilfunkunternehmens statt. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte es zuvor abgelehnt, für die Auskünfte zu zahlen, weil dafür keine rechtliche Grundlage existiere. Das Verwaltungsgericht wies zwar daraufhin, dass es seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2009 eine rechtliche Lücke gebe, die das Saarland noch nicht geschlossen habe. Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse der Verfassungsschutz Datenauskünfte aber in gleichem Umfang entlohnen wie Strafverfolgungsbehörden, begründeten die Richter ihr Urteil. (Urteil vom 21. März, Aktenzeichen: 6 K 77/12) dapd (Politik/Politik)

Hundt dringt auf rasche Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Hundt dringt auf rasche Abschaffung des Solidaritätszuschlags Berlin (dapd). Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt fordert ein rasches Ende des bis 2019 befristeten Solidaritätszuschlags. „In der kommenden Legislaturperiode gehört der Solidaritätszuschlag beendet“, sagte er „Welt Online“. Das Ziel, spätestens nächstes Jahr einen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, dürfe aber nicht gefährdet werden. Auch die FDP will den Soli schrittweise senken. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will den Zuschlag hingegen vor 2019 nicht anzutasten. Hundt warnte zugleich eindringlich vor den Steuerplänen von SPD und Grünen. Diese belasteten die Wirtschaft „in einer Größenordnung, wie wir sie in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht hatten“. Auch die Forderung der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) nach Reduzierung des Spitzensteuersatzes ist Hundt ein Dorn im Auge: „Wenn ich das höre und lese, habe ich das Gefühl, ich befinde mich im falschen Film“, sagte der Arbeitgeberpräsident. Schließlich sei dieser Steuersatz erst von der SPD-geführten Bundesregierung gesenkt worden, um Personenunternehmen mehr Investitionen zu ermöglichen. dapd (Politik/Politik)

Rechtsexperten halten Übertragung des NSU-Prozesses für zulässig

Rechtsexperten halten Übertragung des NSU-Prozesses für zulässig München/Berlin (dapd-bay). Die Forderungen nach einer Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen Nebensaal werden immer lauter. So hält der Münchner Strafrechtler Ulrich Schroth eine solche Lösung für zulässig. Entscheidend sei, dass die Gerichtsöffentlichkeit gewahrt werde und nicht die breite Öffentlichkeit den Prozess live verfolgen könne. „Man muss aufpassen, dass es keinen Schauprozess gibt“, sagte der Juraprofessor der Ludwig-Maximilians-Universität am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Zuvor hatten bereits mehrere ehemalige Verfassungsrichter erklärt, dass sie eine solche Übertragung nicht für einen Revisionsgrund halten. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach sich für eine Übertragung aus. Wenn der Gerichtssaal zu wenige Plätze habe und der Prozess zugleich eine besondere Sensibilität erfordere, sollte es den ausländischen Medienvertretern auf diesem Weg ermöglicht werden, der Verhandlung zu folgen, sagte der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut der dapd. Das Gesetz, wonach eine öffentliche Vorführung von Gerichtsverhandlungen unzulässig sei, sollte „sehr großzügig“ angewendet werden. Für den am 17. April vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) beginnenden Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wurden aus Platzgründen nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Die Zuteilung erfolgte nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Türkische und griechische Medien, aus deren Ländern neun der zehn NSU-Opfer stammten, gingen leer aus. Kauder warnt vor Schauprozess Auch der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir hält eine Videoübertragung für möglich. Zudem seien weitere Lösungswege aufgezeigt worden. So seien deutsche Journalisten zum Verzicht auf ihre Plätze bereit und die Platzvergabe könnte noch einmal überdacht werden. „Ich glaube, es ist auch beim Oberlandesgericht nicht illegal, dass man den gesunden Menschenverstand einschaltet und vielleicht auch berücksichtigt, in welchem Kontext dieser Prozess stattfindet“, fügte Özdemir hinzu. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach sich für eine eindeutige gesetzliche Regelung zu Videoübertragungen aus. Für den NSU-Prozess komme diese aber zu spät. Sie verteidigte die OLG-Entscheidung. „Das Gericht muss mit aller Sorgfalt arbeiten, es muss mit aller Sorgfalt die Prozessregeln einhalten. Es muss ein Urteil fällen, das auch verfahrensrechtlich über alle Zweifel erhaben ist“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Auch Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sprach sich für eine Neuregelung aus. Man müsse einen „Ausweg für kommende Verfahren finden“, sagte er dem WDR. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), schloss eine Übertragung ebenfalls aus. Diese hätte „ein bisschen was von Schauprozess und Public Viewing und wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Angeklagten“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. John hofft auf Lösung Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) entgegnete: „Ich kann weder eine politische Einmischung in die Justiz, noch die Gefahr eines Schauprozesses erkennen.“ Die bayerische Justiz habe sich unabhängig in eine Misere manövriert und solle sich nun genauso unabhängig daraus befreien. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer der NSU-Morde, Barbara John, machte türkischen Medien derweil Hoffnung. „Das Oberlandesgericht hat mir zugesagt, die türkischen Medien einzubinden – was auch immer das heißt“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“. Sie hoffe, dass das Problem gelöst werde. Offensichtlich sei bei dem Zulassungsverfahren vergessen worden, dass ausländische Medienvertreter nicht über die Akkreditierungsregeln in Deutschland informiert sein könnten. dapd (Politik/Politik)

Westerwelle verteidigt Zypern-Rettung

Westerwelle verteidigt Zypern-Rettung Nikosia/Berlin (dapd). An der Rettung des kleinsten Euro-Krisen-Staats Zypern geht nach Ansicht von Außenminister Guido Westerwelle kein Weg vorbei. „Wir Europäer sitzen alle in einem Boot – ein Boot lässt sich mit einer großen Axt leckschlagen, aber auch mit einem kleinen Bohrer“, sagte der FDP-Politiker der „Wirtschaftswoche“. Europa sei mehr als ein Binnenmarkt und eine gemeinsame Währung, sagte Westerwelle. Es gehe auch um den Zusammenhalt des Kontinents in der Globalisierung: „Zu glauben, wir könnten die gemeinsame Währung aufgeben, ohne Europa Schritt für Schritt zu verlieren, ist eine schwere Fehleinschätzung.“ Keinesfalls dürfe sich Deutschland beim Kampf um den Erhalt des Euro passiv verhalten: „Wir Deutsche sind hier nicht Zuschauer, wir sind mittendrin. Zu glauben, dass es Deutschland gut gehen könnte, wenn es Europa auf Dauer schlecht geht, ist naiv und falsch.“ Im Falle Zyperns sei eine Beteiligung der Anleger notwendig gewesen, weil nur so die Schuldentragfähigkeit des Landes nachhaltig hergestellt werden könne. „Mir war dabei wichtig, dass nicht die Kleinsparer getroffen werden. Das richtet ungleich mehr Schaden an“, sagte Westerwelle. dapd (Politik/Politik)

Bouffier lehnt doppelte Staatsbürgerschaft ab

Bouffier lehnt doppelte Staatsbürgerschaft ab Berlin (dapd). Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) lehnt die generelle Zulassung einer doppelten Staatsbürgerschaft über das 23. Lebensjahr hinaus ab. „Für mich ist nicht ersichtlich, wie eine Ausweitung der doppelten Staatsbürgerschaft die Integration in unserem Land fördern soll“, sagte der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende der Tageszeitung „Die Welt“ laut Vorabbericht. Die Optionslösung, derzufolge sich junge Menschen aus Nicht-EU-Staaten mit 23 etwa zwischen der deutschen und türkischen Staatsbürgerschaft entscheiden müssen, sei geltende Rechtslage und habe sich bewährt. „Deshalb sehe ich auch dort keinen Regelungsbedarf“, wird Bouffier weiter zitiert. Zugleich wandte sich der CDU-Politiker aber dagegen, die doppelte Staatsbürgerschaft zum Thema im anstehenden Bundestagswahlkampf zu machen. „Integration ist einer der wichtigsten Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft und darf nicht im Wahlkampf verheizt werden“, mahnte Bouffier. dapd (Politik/Politik)

Ab 1. April kann der Schilderwald gelichtet werden

Ab 1. April kann der Schilderwald gelichtet werden Berlin (dapd). Am 1. April tritt eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, die weniger Verkehrsschilder und mehr Sicherheit für Radfahrer bringen soll. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte am Donnerstag in Berlin, ein Abbau von „Überbeschilderung“ könne zu mehr Sicherheit beitragen. „Der Grundsatz lautet: So viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich“, erklärte Ramsauer. „Die allgemeinen Regeln reichen oftmals aus.“ Konkret gilt auf Fahrradschutzstreifen generell ein Parkverbot. Deshalb müssen dort künftig nicht auch noch Parkverbotszeichen aufgestellt werden. Das neue generelle Überholverbot an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen hat zur Folge, dass dort keinen Überholverbotszeichen mehr gebraucht werden. Selten in der Praxis benötigte Zeichen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen aufgestellt werden, einige Verkehrszeichen werden ganz aus dem Katalog gestrichen. Dazu gehört beispielsweise das Schild mit dem Hinweis „Ufer“. Für Radler bringt der 1. April nicht nur höhere Bußgelder bei Verkehrsverstößen. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung soll es auch mehr Sicherheit im Radverkehr geben. Deshalb gilt künftig auf allen Radwegen Parkverbot. Auch darf in Fahrradstraßen nicht mehr schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Zudem kann mit einem entsprechenden Verkehrszeichen in Zukunft darauf hingewiesen werden, dass eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Linke Radwege können künftig durch das alleinstehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben werden. Auch die Beförderung in Fahrradanhängern wird erstmals klar geregelt: Nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen maximal zwei Kinder mitnehmen, die jünger als sieben Jahre sein müssen. Zeitgleich mit der neuen Straßenverkehrsordnung bringt der neue Bußgeldkatalog schärfere Strafen für Rüpel-Radler: Auf Wunsch der Länder werden die Verwarnungsgelder um 5 bis 10 Euro angehoben. dapd (Politik/Politik)

Verkehr siegt über Naturschutz

Verkehr siegt über Naturschutz Leipzig/Wiesbaden (dapd). Der Schutz von Kammmolchen und Gelbbauchunken steht dem Weiterbau der Autobahn 44 von Kassel nach Herleshausen in Nordhessen nicht im Wege. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Donnerstag in Leipzig eine Klage des Naturschutzverbands BUND gegen den Bau des Teilabschnitts zwischen den Anschlussstellen Waldkappel und Hoheneiche ab. „Bei dem Vorhaben überwiegen verkehrliche Gründe deutlich die naturschutzrechtlichen Einwände“, sagte der Vorsitzende Richter des Neunten Senats, Wolfgang Bier. Eine zumutbare Alternative zur geplanten A 44 liege nach Ansicht des Senats nicht vor. Die Autobahn zählt zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit mit der Nummer 15 und soll eine Lücke im Autobahnnetz vom Ruhrgebiet über Kassel nach Dresden zwischen der A 7 bei Kassel und der A 4 bei Eisenach schließen. Bei Klagen gegen solche Verkehrsprojekte ist das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der vierspurige Bau der A 44 zwischen Kassel und Herleshausen in der Stufe des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. Der hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. „Ich bitte den BUND, nun endlich seinen Widerstand gegen dieses für Nordhessen so wichtige Projekt aufzugeben“, sagte der Minister in Wiesbaden. Noch anhängig ist eine weitere Klage des BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Abschnitt von Hoheneiche nach Sontra. Der BUND selbst drückte seine Enttäuschung über die Leipziger Entscheidung aus. „Bedarfsgerecht ausgebaute Bundesstraßen würden die Mobilitätsanforderungen billiger und mit geringeren ökologischen Schäden erfüllen“, sagte Naturschutzreferent Thomas Norgall. Der Verband hoffe auf eine politische Neubewertung des Autobahnbaus, weil seit vielen Jahren die Verkehrsprognosen zurückgingen. Ersatzreservat und Monitoring für geschützte Tiere Der rund sieben Kilometer lange Abschnitt der A 44 zwischen Waldkappel und Hoheneiche führt in unmittelbarer Nähe von zwei Flora-Fauna-Habitaten, also Gebieten, in denen besonders geschützte Arten leben. Der Naturschutzverband hatte durch den vorgesehenen Autobahnbau Arten wie Kammmolche, Gelbbauchunken, Spechte und Fledermäuse gefährdet gesehen und deshalb Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Autobahnbau erhoben. „Der geplante Bau widerspricht nicht den Vorgaben des Artenschutzes“, sagte Richter Bier jedoch. Den naturschutzrechtlichen Einwänden, die der BUND erhoben hatte, sei der Senat nicht gefolgt. Die Kritik des Naturschutzverbands bezog sich auf das rund 159 Hektar große Gebiet „Trimberg bei Reichensachsen“ und auf das etwa 25.000 Hektar große Gebiet „Werra- und Wehretal“. In dem Gebiet „Trimberg bei Reichensachsen“ leben Kammmolche und Gelbbauchunken, für die die Landesregierung ein Ersatzreservat vorgesehen und in der zweitägigen Verhandlung vor zwei Wochen außerdem ein Monitoring zugesichert hat. Beim juristischen Streit um das Gebiet „Werra- und Wehretal“ standen Gefährdungen von jeweils zwei Arten von Fledermäusen und Spechten sowie die Stickstoffbelastung für den dortigen Buchenwald im Vordergrund. „Für das Vorhaben streiten zwingende verkehrliche Gründe wie ein vordringlicher Bedarf, die eine konkrete Beeinträchtigung des Gebiets deutlich überwiegen“, begründete Richter Bier die Entscheidung. (Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht 9 A 22.11) dapd (Politik/Politik)

Gericht weist Silvana Koch-Mehrin in die Schranken

Gericht weist Silvana Koch-Mehrin in die Schranken Karlsruhe (dapd). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Entzug des Doktortitels der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin durch die Universität Heidelberg bestätigt. Die Hochschule habe völlig zu Recht gehandelt. Eine grundsätzlich denkbare Bagatellschwelle sei in diesem Fall bei Weitem überschritten worden, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung (Aktenzeichen: 7 K 3335/11). Koch-Mehrin war Anfang März mit ihrer Klage gegen die Aberkennung ihres Doktortitels vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Anfechtungsklage der wurde abgewiesen. Die Klägerin habe nicht nur einzelne Sätze, sondern erhebliche, teilweise mehrseitige Passagen – zum Teil samt Fußnoten – aus fremden Texten übernommen, ohne dies hinreichend kenntlich zu machen, hieß es in der nun veröffentlichen Begründung des Urteils. Der Plagiatsvorwurf treffe sie nicht nur vereinzelt oder im Sinne einer unsachgemäßen Handhabung der Zitierweise. Vielmehr ließen die aufgefundenen Stellen den Schluss zu, dass sie fremde Passagen wiederholt und planmäßig als eigene wissenschaftliche Arbeit ausgewiesen habe. Der Einwand der Klägerin, sie habe umfangreiche eigene Recherchen durchgeführt und die zentralen Forschungsergebnisse ihrer Arbeit beruhten auf ihrer eigenen wissenschaftlichen Leistung, sei unbeachtlich, urteilte das Gericht weiter. Gericht erkennt auch keine Verfahrensfehler Die Ermessensentscheidung des Promotionsausschusses ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden. Aufgrund der anonymen Hinweise auf der Internetseite „vroniplag“ habe der Ausschuss zu Recht ein Prüfungsverfahren eingeleitet und die Möglichkeit milderer Mittel ausreichend geprüft. Auch das Argument von Koch-Mehrin, der Promotionsausschuss habe Verfahrensfehler gemacht, ließ das Gericht nicht gelten. Weder die Entziehungsverfügung noch der Widerspruchsbescheid der Universität wiesen formelle Fehler auf, hieß es. Mit dem Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät habe das zuständige Gremium über die Entziehung des Doktorgrades entschieden. Dass bei der entscheidenden Sitzung des Promotionsausschusses zwei Sachverständige anwesend waren, führe nicht zu einem Verfahrensfehler. Es habe schließlich auch nicht die falsche Stelle, sondern die zuständige Amtsträgerin über den Widerspruch der Klägerin entschieden. dapd (Politik/Politik)

Altmaier und Weil streiten über die Energiewende

Altmaier und Weil streiten über die Energiewende München (dapd). Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) streiten über die Energiewende. Weil warf dem Minister im Nachrichtenmagazin „Focus“ Konzeptionslosigkeit vor. Altmaier beklagte sich hingegen über ein aus seiner Sicht unkooperatives Verhalten der Bundesländer. Ein Spitzentreffen von Bund und Ländern im Kanzleramt hatte vergangene Woche keine Ergebnisse zur Dämpfung der Strompreise gebracht. Altmaier konnte sich mit seinen Plänen für eine Strompreisbremse nicht durchsetzen. Ministerpräsident Weil sprach in dem „Focus“-Streitgespräch von „Chaos“ bei der Energiewende und forderte einen „Masterplan“. Mit seinem Vorschlag für eine Strompreisbremse habe Altmaier alle Beteiligten verunsichert. Weil empfahl, nach der Bundestagswahl sollte sich der „Bundesenergieminister in einem Kloster zwei Wochen lang mit den Bundesländern und der Energiewirtschaft einsperren wie bei einem Konklave und erst herauskommen, wenn weißer Rauch aufsteigt“. Altmaier warf den Bundesländern im Gegenzug eine unkooperative Haltung bei der Energiewende vor. „Der Erfolg der Energiewende hängt vom politischen Willen der Beteiligten ab. Den habe ich in den letzten Tagen bei vielen vermisst“, sagte der Umweltminister mit Blick auf den erfolglosen Strompreis-Gipfel vergangene Woche. Jetzt seien „die Bundesländer gefordert“, an einer nationalen Ausbaukonzeption mitzuwirken. Dazu gehöre auch, „dass nicht alle 16 Bundesländer auf ihren eigenen Ausbauzielen bestehen. Da vermisse ich die Kooperationsbereitschaft der Länder“, sagte Altmaier in dem Streitgespräch. Für Versorgungssicherheit und Planbarkeit sei es beispielsweise nötig, „dass auch Herr Weil in Niedersachsen sich auf eine vernünftige Ausbaustrategie für Windkraft einlassen und von Zeit zu Zeit weniger Windkraft ausbauen müsste, als er eigentlich könnte“, mahnte Altmaier. Er betonte, sein Vorschlag, Industrie-Befreiungen von der Ökostromumlage einzuschränken, hätte rund 700 Millionen Euro an Entlastungen gebracht. „Aber viele Bundesländer hatten nicht den Mut, diese Vorschläge zu unterstützen“, beklagte Altmaier. dapd (Politik/Politik)

Saarlands Freie Wähler fordern Aiwangers Rücktritt

Saarlands Freie Wähler fordern Aiwangers Rücktritt München/Saarbrücken (dapd). Der saarländische Landesvorstand der Freien Wähler hat den sofortigen Rücktritt des Bundesvorsitzenden Hubert Aiwanger verlangt. In einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung heißt es: „Hubert muss weg!“ Andernfalls seien die Freien Wähler „deutschlandweit politisch tot“. Der Führungsstil von Aiwanger sei undemokratisch, eigenmächtig und unprofessionell. Anlass für die Forderung ist der überraschende Wechsel des Spitzenkandidaten der Freien Wähler für die Bundestagswahl, Stephan Werhahn, zur CDU. Der Enkel des früheren Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) hatte seinen Schritt am Mittwoch mit Meinungsverschiedenheiten bei der Wahlkampfstrategie der Freien Wähler begründet. dapd (Politik/Politik)