Saarlouis (dapd). Telefonanbieter können dem Verfassungsschutz Auskünfte über ihre Kunden in Rechnung stellen. Nach Ansicht des saarländischen Verwaltungsgerichts haben Telekommunikationsfirmen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn sie Telefonanschlüsse von Handynutzern überwachen und die Daten an den Verfassungsschutz weitergeben. Mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung gab das Gericht mit Sitz in Saarlouis der Klage eines Mobilfunkunternehmens statt. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte es zuvor abgelehnt, für die Auskünfte zu zahlen, weil dafür keine rechtliche Grundlage existiere. Das Verwaltungsgericht wies zwar daraufhin, dass es seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2009 eine rechtliche Lücke gebe, die das Saarland noch nicht geschlossen habe. Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse der Verfassungsschutz Datenauskünfte aber in gleichem Umfang entlohnen wie Strafverfolgungsbehörden, begründeten die Richter ihr Urteil. (Urteil vom 21. März, Aktenzeichen: 6 K 77/12) dapd (Politik/Politik)