Hessen will neuen NPD-Verbotsantrag offenbar mittragen

Hessen will neuen NPD-Verbotsantrag offenbar mittragen Berlin (dapd-hes). Hessen ist nun offenbar doch bereit, einen Antrag zum Verbot der rechtsextremen NPD mitzutragen. Das Bundesland werde sich einem entsprechenden Antrag „nicht entgegenstellen“, sagte der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) am Dienstag im Deutschlandradio Kultur. Zugleich fügte Rhein hinzu, er sehe einen solchen Schritt nach wie vor skeptisch. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht beinhalte Chancen und Risiken, die man „sehr sorgsam und sehr sorgfältig“ abwägen müsse. Jedoch gebe es einen entscheidenden Unterschied zur Situation 2003, als ein erster Verbotsantrag in Karlsruhe gescheitert war. Damals sei das Verfahren „aus formellen Gründen“ gescheitert, weil in Führungsgremien der NPD Informanten des Verfassungsschutzes vertreten waren, sagte Rhein. Damit sei die NPD „nicht staatsfrei“ gewesen. „Dieses Verfahrenshindernis haben wir behoben, indem wir alle Quellen aus den entsprechenden Vorständen abgezogen haben.“ Rhein verwies ferner auf die umfangreiche Materialsammlung, die Bund und Länder in den vergangenen Monaten zusammengetragen haben. Darin würden Fakten aufgezählt, „die dafür sprechen, dass die NPD in der Tat eine Partei ist, die sich aktiv-kämpferisch gegen unsere demokratische Grundordnung richtet“. Das gilt als Voraussetzung für ein Parteienverbot. dapd (Politik/Politik)

Seehofer: Genügend Material für NPD-Verbot

Seehofer: Genügend Material für NPD-Verbot Berlin/München (dapd). Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat sich erneut für ein Verbot der rechtsextremen NPD ausgesprochen. „Aus meiner Sicht gibt es genügend Material für ein Verbot“, sagte Seehofer der „Bild am Sonntag“ laut Vorabbericht. „Zudem haben wir eine besondere historische Verantwortung“, fügte er hinzu. „Beim Verbot der NPD geht es auch um das Ansehen Deutschlands in der Welt.“ Seehofer kündigte an, er wolle bei der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz im Dezember „einen neuen Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht nachdrücklich unterstützen“. Für den 5. Dezember wird erwartet, dass die Konferenz der Innenminister über ein Verbotsverfahren entscheidet. Am Tag danach wollen auch die Ministerpräsidenten darüber beraten. dapd (Politik/Politik)

Möglicher Alleingang der Länder für ein NPD-Verbotsverfahren

Möglicher Alleingang der Länder für ein NPD-Verbotsverfahren Celle (dapd). Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) schließt einen Alleingang der Länder zum Verbot der rechtsextremen NPD nicht aus. „Ich habe aus den Gesprächen den Eindruck, dass das in der Tat dann möglicherweise angestrebt würde“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) auf die Frage nach einem möglichen Alleingang der Länder am Donnerstag nach einem Treffen der Unionsinnenminister in Celle. Auf dem Treffen sprachen sich die Ressortchefs dafür aus, bis zur Konferenz der Innenminister Anfang Dezember weiterhin sorgfältig zu prüfen, ob ein Verbotsverfahren gegen die NPD eingeleitet werden kann. Sollte es hinreichende Hinweise und Beweise geben, dass die NPD „aggressiv, kämpferisch vorgeht“, dann werde die Innenministerkonferenz ein Verfahren einleiten, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Er warnte aber vor dem „Trugschluss“, dass damit Rechtsextremismus in Deutschland komplett bekämpft werden könnte. dapd (Politik/Politik)

NRW-Innenminister Jäger: Haben jetzt gute Chancen für NPD-Verbot

NRW-Innenminister Jäger: Haben jetzt gute Chancen für NPD-Verbot Dortmund (dapd). Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die rechtsextreme NPD bei einem erneuten Antrag verbieten wird: „Wir haben große Aussicht auf Erfolg, die Verfassungswidrigkeit der NPD zu belegen. Bei der Frage der Feststellung der aggressiv kämpferischen Haltung gibt es Chancen, aber auch Risiken. Aber insgesamt sind realistische Chancen da, und wir sollten sie jetzt nutzen“, sagte Jäger den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ (Donnerstagausgabe). Die Fehler des erstes Versuchs würden nun nicht wiederholt: „Beim ersten Anlauf 2003 war der Fehler begangen worden, die V-Leute des Verfassungsschutzes nicht aus der NPD abzuziehen. Es ist ausgeschlossen, dass dies noch einmal passiert. Bund und Länder haben eine klare Absprache, dass alle Quellen in der NPD-Spitze bereits seit Monaten abgeschaltet sind“, sagte Jäger. Den Antrag der NPD, sich vom Verfassungsgericht die Verfassungstreue bestätigen zu lassen, nannte Jäger einen „durchsichtigen und dreisten Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen“. dapd (Politik/Politik)

Innenministerium hält Antrag der NPD in Karlsruhe für unzulässig

Innenministerium hält Antrag der NPD in Karlsruhe für unzulässig Berlin (dapd). Das Bundesinnenministerium hält den Antrag der NPD auf Überprüfung ihrer Verfassungstreue für unzulässig. „Formell ist der Antrag unzulässig. Informell könnte man auch sagen: Unsinn“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin. Ein direkter Gang zum Bundesverfassungsgericht sei in der Regel nicht möglich, sodass die NPD zunächst bei den Verwaltungsgerichten vorstellig werden müsste, führte der Sprecher aus. Eine inhaltliche Einschätzung könne er nicht geben, da der Antrag der rechtsextremen Partei der Regierung bisher nicht vorliege. In jedem Fall sei das Vorgehen der NPD aber kein Grund, den Zeitplan zur Entscheidung über ein neues Verbotsverfahren zu ändern. Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte die Auffassung, dass ein neues NPD-Verbotsverfahren nur bei großer Aussicht auf Erfolg geführt werden sollte. Ein zweites Scheitern würde einen „Schaden für die Demokratie“ bedeuten und bei der NPD „Jubelgeheul“ auslösen, warnte Seibert. Am Dienstag hatte die NPD das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung ihrer Verfassungstreue aufgefordert. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen im Dezember über ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren beraten. dapd (Politik/Politik)

Oppermann dringt auf NPD-Verbotsantrag aller Verfassungsorgane

Baden-Baden (dapd). Die SPD-Bundestagsfraktion dringt auf einen schnellen gemeinsamen NPD-Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. „Wir müssen das NPD-Verbotsverfahren endlich selbst auf den Weg bringen“, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch in Berlin. „Die Beweise liegen vor, die Länder sind sich einig“, nur Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zögere immer noch. Oppermann forderte, alle drei Verfassungsorgane sollten vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, auch die Bundesregierung. Friedrich dürfe die Verantwortung nicht auf die Länder abschieben. Oppermann stufte die Erfolgsaussichten für ein Verbotsverfahren als „besser denn je“ ein. „Die V-Leute wurden aus den NPD Führungsgremien abgezogen. 1000 Seiten verwertbarer Beweise belegen, dass die NPD antisemitisch, antidemokratisch und in Teilen gewaltbereit ist“, sagte der SPD-Politiker. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt, weil in den Führungsgremien der NPD zahlreiche Informanten für den Verfassungsschutz tätig waren. Am Dienstag hatte die NPD in Karlsruhe einen Antrag eingereicht, um ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen. dapd (Politik/Politik)

NPD will Persilschein vom Verfassungsgericht

NPD will Persilschein vom Verfassungsgericht Karlsruhe (dapd). Die rechsextreme NPD will mit einem Antrag in Karlsruhe ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen lassen und damit offenbar einem drohenden Verbotsverfahren zuvorkommen. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sagte am Dienstag auf dapd-Anfrage, der Schriftsatz sei eingegangen. Die Partei wolle vom höchsten deutschen Gericht feststellen lassen, dass sie „nicht verfassungswidrig“ im Sinne des Grundgesetzes ist. Es sei „in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts der erste Antrag einer Partei, ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen“, sagte der Gerichtssprecher. Er bestätigte damit einen Bericht der WAZ-Mediengruppe. Wie viel Zeit die Prüfung des Antrages in Anspruch nehmen werde, sei derzeit nicht abzusehen. Nach dem relevanten Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Gericht hatte ein erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt, weil in den Führungsgremien der NPD zahlreiche Informanten für den Verfassungsschutz tätig waren. Als zugelassene Partei wird die NPD derzeit zu großen Teilen mit Steuergeldern finanziert. Ein Verbot würde die Zahlungen stoppen. Die NPD will sich nach eigenen Angaben mit ihrem nun gestellten Antrag dagegen wehren, „dass fortwährend die Verfassungswidrigkeit behauptet wird, ohne jedoch einen Verbotsantrag zu stellen“. Der NPD-Parteivorstand betrete mit dem Antrag, der sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat richte, „juristisches Neuland“, betonte die NPD auf ihrer Homepage. Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sehe „einen derartigen Antrag nicht vor“. Sollte das Verfassungsgericht den Antrag der NPD zurückweisen, werde die Partei umgehend den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte sich am Dienstag weiter für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren stark gemacht. Kurz vor einem Treffen der CDU-Innenminister sagte er im rbb-Sender radioeins: „Berlin wird in dieser Frage nicht wackeln.“ Zu der Materialsammlung über die NPD aus den Ländern sagte er, diese sei sehr umfangreich. Er denke, „dass es gute Ansätze gibt, um der NPD nachzuweisen, was man nachweisen muss – nämlich eine aggressive kämpferische Grundhaltung gegen unsere Demokratie“. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich zuletzt skeptisch zu einem neuen Verbotsverfahren geäußert. Er befürchtet, die NPD könnte bei einem Fehlschlag des Verbotsantrags aufgewertet werden. Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregime – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) betonte am Dienstag in Berlin, mit dem jetzigen Antrag zeige der NPD-Bundesvorsitzende Holger Apfel Nerven. Deutlich werde damit, dass die Parteiführung und die verunsicherte Anhängerschaft der NPD „in der Defensive“ seien. dapd (Politik/Politik)

Bundesinnenminister warnt: NPD-Verbot darf nicht scheitern

Bundesinnenminister warnt: NPD-Verbot darf nicht scheitern Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist noch nicht sicher, ob das gegen die NPD gesammelte Material für ein Verbot der rechtsextremen Partei ausreichen wird. „Wir dürfen uns nicht sehenden Auges auf einen Weg begeben, auf dem wir zu scheitern drohen und die NPD triumphiert“, sagte Friedrich der „Bild“-Zeitung (Dienstagausgabe). Die Bundesregierung werde nur dann klagen, wenn sie auch darauf vertrauen könne, zu gewinnen. Friedrich sagte, die 1007 Seiten starke Materialsammlung der Länder und des Bundes belege, wie menschenverachtend und zynisch Mitglieder der NPD über Minderheiten und Ausländer sprächen. Das Blatt schrieb, Friedrich wolle bis Anfang Dezember entscheiden, ob ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt wird. dapd (Politik/Politik)

Justizministerin will sorgfältig vorbereiteten NPD-Verbotsantrag

Justizministerin will sorgfältig vorbereiteten NPD-Verbotsantrag Passau/Berlin (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) drängt auf eine sorgfältige Vorbereitung eines neuen Verbotsantrags gegen die rechtsextreme NPD. „Wir sollten nur dann ein Verbot anstreben, wenn wir auch sicher sein können, dass am Ende auch ein Verbot steht“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der „Passauer Neuen Presse“. Es sei offen, ob es am Jahresende einen Verbotsantrag geben wird. „Wenn die V-Leute des Verfassungsschutzes nicht abgeschaltet sind, muss man gar nicht erst beim Bundesverfassungsgericht antreten. Ein zweites Scheitern wäre unverantwortlich“, sagte sie. Im März 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht das erste Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt – wegen der vielen V-Leute in der Partei. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) forderte ein Verbot der rechtsextremen NPD als Lehre aus den ausländerfeindlichen Angriffen in Rostock-Lichtenhagen vor 20 Jahren. „Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, die gegen Ausländer hetzt und die Demokratie und Freiheit bedroht“, schrieb Sellering laut Vorabbericht in einem Beitrag für die Zeitung „Bild am Sonntag“. Ein NPD-Verbot wäre ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus. „Wir sollten diesen Schritt jetzt gehen“, mahnte er. Gegen Fremdenfeindlichkeit und rechtsextreme Gewalttaten in Deutschland müsse mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. dapd (Politik/Politik)

Zeitung: Ministerium erwägt Extremismusklausel in der Sportförderung

Zeitung: Ministerium erwägt Extremismusklausel in der Sportförderung Leipzig (dapd-lmv). Nach der Debatte über die politische Gesinnung des Partners der Olympia-Teilnehmerin Nadja Drygalla will das Bundesinnenministerium einem Zeitungsbericht zufolge seine Förderrichtlinien ändern. Das Ministerium erwäge, bei der Mittelzuweisung für Spitzensportverbände eine explizite Extremismusklausel abzufragen, berichtete die „Leipziger Volkszeitung“. Bislang gebe es dies noch nicht. Es würden jedoch sportpolitische Grundsätze abgefragt, zu denen auch eine Absage an Fremdenfeindlichkeit zähle. Die Ruderin Drygalla war vergangene Woche von den Olympischen Spielen in London abgereist, nachdem bekannt geworden war, dass ihr Freund aktives Mitglied in der rechtsextremen Partei NPD war. Ihr Partner war Ende Mai aus der NPD ausgetreten. dapd (Sport/Politik)