Kopfschütteln im Osten über Klage Bayerns und Hessens

Kopfschütteln im Osten über Klage Bayerns und Hessens Berlin (dapd). Das Vorgehen Bayerns und Hessens in Karlsruhe gegen den Länderfinanzausgleich stößt in den ostdeutschen Staatskanzleien auf Unverständnis. Der Klage beider Länder vor dem Bundesverfassungsgericht werden allerdings kaum Chancen eingeräumt. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sprach am Montag in Wiesbaden von einem „Akt der Notwehr“. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass nur drei Bundesländer 13 andere mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nannte die gegenwärtige Regelung ungerecht und leistungsfeindlich. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) entgegnete in Schwerin: „Der Länderfinanzausgleich dient dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Bayern und Hessen dieses wichtige Ziel infrage stellen“. Es könne nicht sein, dass die Lebensverhältnisse in Nürnberg völlig anders seien als in Neubrandenburg. Es müsse weiter einen solidarischen Ausgleich geben. Die Kritik aus Hessen und Bayern, dass es im Länderfinanzausgleich nur noch drei Geberländer gebe, überzeuge ihn nicht. „Das zeigt, dass Bayern, Hessen und Baden-Württemberg trotz ihrer Zahlungen in den Länderfinanzausgleich wirtschaftlich schneller vorankommen als die anderen Länder“, sagte der Ministerpräsident. „Stimmungsmache im Wahlkampf“ Weiter betonte Sellering, er gebe der Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Dass die Klage ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen eingereicht werde, zeige, worum es Seehofer und Bouffier wirklich gehe. „Sie wollen Stimmung im Wahlkampf machen. Ich halte das für verantwortungslos. Wir leben alle in Deutschland. Da sollte man die Länder nicht gegeneinander ausspielen.“ Auch Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) räumt der Klage nur wenig Chancen ein. „Eigentlich ist diese Klage keine einzige Schlagzeile wert, weil Bayern und Hessen gegen eine Regelungen klagen, der sie selbst zugestimmt haben und die auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fußt.“ Ärgerlich sei aber, „dass Politiker hier bewusst wider besseres Wissen die Hoheit über die Stammtische erobern wollen“. Dadurch gehe Solidarität verloren. Markov fügte in Potsdam hinzu. „Wer ignoriert, mit welchen herausragenden Anstrengungen gerade im Osten Deutschlands an der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gearbeitet wird, wie es Herr Seehofer tut, der diskreditiert den Gedanken der Solidarität zwischen den deutschen Bundesländern. Die Klage Bayerns und Hessens sei „schlichtweg Wahlkampf“. Auch Thüringens Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) kritisierte die Klage als unpassend. Diese falle „in eine Zeit, in der sich die Ministerpräsidenten der Länder bereits gemeinsam über einen Fahrplan zur Reform des Länderfinanzausgleichs verständigt haben“. Es sei unstrittig, dass es Reformbedarf gebe. Am Ende des Verhandlungsprozesses für die Zeit nach 2020 werde eine gemeinsame und leistungsgerechte Lösung stehen müssen, wie sie Bayern und Hessen letztendlich fordern. Bouffier beklagte dagegen, in den zwei Jahren bisheriger Verhandlungen seit Ankündigung einer möglichen Klage der Geberländer habe es keinerlei Erfolg gegeben. Nicht einmal das Einfrieren der Zahlungen auf ihrem jetzigen Stand sei als Kompromiss akzeptiert worden. Mit der Klageschrift, die noch am Montag in Karlsruhe übergeben werden sollte, wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. dapd (Politik/Politik)

Orte für Zwischenlagerung von Atommüll stehen noch nicht fest

Orte für Zwischenlagerung von Atommüll stehen noch nicht fest Berlin (dapd-lmv). Nach dem Kompromiss der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen bei der Suche nach einem Atommüllendlager ist noch nicht klar, wo Atommüll künftig zwischengelagert wird. Es seien noch keine Vorfestlegungen getroffen worden, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums am Montag in Berlin. Er könne noch nicht sagen, an welchen Standorten wiederaufbereitete Brennstäbe künftig gelagert würden. Allerdings sei die Zustimmung der jeweiligen Länder notwendig. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich am Sonntag mit Niedersachsen auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser beinhaltet unter anderem, dass mindestens bis Ende 2015 kein Castor-Transport ins niedersächsische Gorleben rollen soll. Wenn die Brennstäbe nicht ins Wendland transportiert werden, müssen sie an einem anderen Ort gelagert werden. dapd (Politik/Politik)

SPD: Klage gegen Länderfinanzausgleich ist Wahlkampfklamauk

SPD: Klage gegen Länderfinanzausgleich ist Wahlkampfklamauk Berlin (dapd-bay). Die Bundes-SPD hält die Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich für „reine Show“. Der Termin für die Klage sei so gewählt, dass das Bundesverfassungsgericht vor den Landtagswahlen in beiden Ländern und der Bundestagswahl nicht einmal mündlich verhandeln werde, sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles am Montag in Berlin. Wenn Bayern und Hessen die Klage ernst meinten, hätten sie viel früher aktiv werden können. „Wir buchen das ab unter reinem Wahlkampfklamauk.“ Bayern und Hessen hatten zuvor Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie halten es für ungerecht, dass den wenigen Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. dapd (Politik/Politik)

Bouffier setzt trotz Klage auf Kooperation mit Rheinland-Pfalz

Bouffier setzt trotz Klage auf Kooperation mit Rheinland-Pfalz Wiesbaden (dapd-rps). Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will sich trotz der Klage gegen den Länderfinanzausgleich weiter um eine Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Rheinland-Pfalz bemühen. „Wir haben ja eine gute Nachbarschaft“, sagte der Regierungschef am Montag in Wiesbaden. So habe er Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach ihrer Wahl im Januar viel Erfolg gewünscht, und das meine er auch so. Auch mit ihrem Vorgänger Kurt Beck (SPD) habe es ungeachtet der Parteigrenzen ein gutes Verhältnis gegeben. Im Übrigen sei es gut, dass viele Rheinland-Pfälzer in Hessen Arbeitsplätze etwa bei Opel oder dem Frankfurter Flughafen hätten. Und beim Welterbe Mittelrheintal arbeiteten beide Länder ebenso gut zusammen wie etwa, wenn es um Pharmastandorte wie die von Boehringer Ingelheim oder Merck in Darmstadt gehe. Als positives Beispiel nannte Bouffier auch den Ausbau einer Rheinbrücke zwischen Mainz und Wiesbaden, äußerte sich aber zugleich kritisch zu Versuchen der Grünen, diesen Ausbau hinter der Mainzer Endung zu beschränken. Gemeint war offenbar die Schiersteiner Brücke. Alles in allem sei die Zusammenarbeit beider Länder „vernünftig“, resümierte der hessische Ministerpräsident. Zuvor hatte es Irritationen wegen der Klage gegen den Länderfinanzausgleich und dem Vorwurf Bouffiers gegeben, Rheinland-Pfalz biete mit hessischen Geldern kostenlose Kindergärten an. Der hessische FDP-Fraktionschef Wolfgang Greilich hatte in einer Landtagsdebatte zu diesem Thema sogar über eine Angliederung des Nachbarlands an Hessen sinniert. dapd (Politik/Politik)

Bremer FDP hält Klage gegen Länderfinanzausgleich für unsolidarisch

Bremer FDP hält Klage gegen Länderfinanzausgleich für unsolidarisch Bremen (dapd-nrd). Bremens FDP-Landeschef Hauke Hilz hat die Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich scharf kritisiert. „Auch wenn wir Bremer Liberalen den Ärger der Landesregierungen in Bayern und Hessen nachvollziehen können, ist eine Klage unsolidarisch“, sagte Hilz am Montag in Bremen. Er mahnte die Ministerpräsidenten der Länder, im Dialog eine Lösung für den Länderfinanzausgleich über 2019 hinaus zu finden. Eine Klage verhärte die Fronten unnötig. Hilz forderte ein Ausgleichssystem zwischen den Ländern zu schaffen, das Leistungsanreize setze. Der derzeitige Länderfinanzausgleich biete selbst Nehmerländern keine Vorteile bei Investitionen in Wirtschaftswachstum, merkte er an. dapd (Politik/Politik)

Verfassungsschutzchef lehnt Komplettumzug von Köln nach Berlin ab

Verfassungsschutzchef lehnt Komplettumzug von Köln nach Berlin ab Köln (dapd). Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, hat Forderungen nach einem Komplettumzug seines Hauses von Köln nach Berlin zurückgewiesen. „Ein Umzug des BfV nach Berlin steht für mich nicht auf der Tagesordnung“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagausgabe). „Solche Umzugsüberlegungen lenken ab von der Reform des Verfassungsschutzes. Mir geht es jetzt darum, die im Herbst 2012 gestartete Reform umfassend und zügig umzusetzen.“ Maaßen fügte hinzu: „Solche Überlegungen helfen außerdem nicht, die anspruchsvollen Aufgaben des Inlandsnachrichtendienstes besser zu erfüllen. Im Gegenteil, sie befeuern Ängste und Unfrieden, die unberechtigt sind.“ dapd (Politik/Politik)

Dieses Projekt hat mich bereichert

Dieses Projekt hat mich bereichert Langenfeld (dapd). Mehrgenerationenhäuser sind nach Auffassung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Bereicherung der Gesellschaft. Sie machten das Leben lebenswert, weil sich verschiedene Generationen gegenseitig unterstützten, sagte sie beim Besuch des Mehrgenerationenhauses „Dorflinde“ am Montag im mittelfränkischen Langenfeld (Landkreis Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim). Dort zeigte sie sich vor allem vom hohen Anteil Älterer, die sich ehrenamtlich engagierten, „begeistert und beeindruckt“. „Dieses Projekt hat mich bereichert“, betonte sie. Es zeige, wie in einer Gemeinde mit 1.000 Einwohnern Zusammenhalt gelebt werde. Die „Dorflinde“ ist eine offene Begegnungsstätte mit Kinderbetreuung und Seniorentreff, die noch in diesem Herbst durch ein Wohnprojekt mit Tagespflege ergänzt werden soll. Sie ist eines von bayernweit 82 Mehrgenerationenhäusern, die vom Bund gefördert werden. Merkel betonte, der Besuch des Projekts biete die Möglichkeit, auf Bundesebene zu lernen, wie Gesetze mit Blick auf die Erfordernisse des demografischen Wandels besser gemacht werden könnten. Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) sprach von einem Vorzeigeprojekt. „Hier gestalten Alt und Jung miteinander den Alltag, wie das früher in Großfamilien der Fall war“, sagte sie. dapd (Politik/Politik)

Thüringen will rechtsextremistischen Verein verbieten

Thüringen will rechtsextremistischen Verein verbieten Erfurt (dapd). In Thüringen wird derzeit das Verbot eines Vereins aus der rechtsextremistischen Szene geprüft. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung, wie Innenminister Jörg Geibert (CDU) am Montag in Erfurt bei der Vorstellung einer ersten Bilanz der sogenannten Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Zesar“ bekannt gab. Mit einem Ergebnis werde in den kommenden Wochen gerechnet. Nähere Angaben wollte er nicht machen. In der Einheit „Zentrale Ermittlungen und Strukturaufklärungen – Rechts“ (Zesar) konzentriert der Freistaat seit Jahresbeginn den Großteil der Ermittlungen zu Verdächtigen aus dem rechten Milieu. Bislang hätten die 31 Beamten 33 Verfahren von der Polizei übernommen. Derzeit richteten sich die Ermittlungen gegen 43 namentlich bekannte und drei noch unbekannte Verdächtige, sagte der Ressortchef. 20 Haftbefehle gegen 18 Beschuldigte seien bereits vollstreckt worden. Wöchentlich werde zudem ein Lagebild für den Freistaat erstellt. Verfolgungsdruck auf rechte Szene soll steigen In der vergangenen Woche hatten die Beamten bei Ermittlungen gegen zwei Männer im Alter von 24 und 28 Jahren eine Waffe in Schwerin sichergestellt. Sie war im Elternhaus des 28-jährigen gebürtigen Mecklenburgers gefunden worden. Auch in Jena und Kahla waren Objekte durchsucht worden. Die beiden hatten die Waffe aus Wehrmachtszeiten unrechtmäßig von einem Sportschützen aus Nordrhein-Westfalen erworben. Der Verkäufer war indes rechtmäßig im Besitz des Gewehres. Nachdem er den Verkauf ordnungsgemäß bei den Behörden angezeigt hatte, in Thüringen die Waffe aber nicht angemeldet worden war, wurden die Ermittler aktiv. Beide Verdächtige sind bereits wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Betrugs polizeibekannt. Sie gehörten laut „Zesar“-Chef Anton Wahlig aber keiner rechten Organisation an. Geibert erhofft sich von der neuen Einheit mit derzeit 31 Beamten eine effektivere Arbeit bei den Ermittlungen. Zudem soll so der „Verfolgungsdruck“ auf die Szene erhöht werden. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass dadurch mehr Delikte angezeigt und so auch verfolgt würden. Durch die BAO soll ein „kompletter Blick auf die Person“ aus der rechten Szene ermöglicht werden, sagte der Minister weiter. Zwar könnten unter Umständen bestimmte Verfahren – etwa kleinere Delikte oder etwa Wirtschaftsstraftaten – gegen Verdächtige weiter von den Polizeiinspektionen oder Spezialstellen geführt werden, doch wird die BAO in jedem Fall informiert. Die zentrale Ermittlungsstelle ist beim Thüringer Generalstaatsanwalt angesiedelt. Ihre Einrichtung ist eine der Lehren aus den zahlreichen Ermittlungspannen im Umfeld der rechten Szene und besonders bei der Suche nach den Mitgliedern der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU. Darüber hinaus wird in Thüringen derzeit eine Neuaufstellung des Landesverfassungsschutzes debattiert. Geibert strebt dabei eine erneute Eingliederung der Behörde in das Innenministerium an. dapd (Politik/Politik)

Hessen setzt mit Klage auf umfassende Neuordnung des Systems

Hessen setzt mit Klage auf umfassende Neuordnung des Systems Wiesbaden (dapd-hes). Die hessische Landesregierung setzt nach der Klage gegen den Länderfinanzausgleich auf eine umfassende Neuordnung des zugrunde liegenden Systems. Bei der Vorstellung der 87 Seiten umfassenden Klageschrift sprach sich Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden auch für mehr Rechte der Länder bei der Erhebung von Steuern aus. Die Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich bezeichnete er erneut als „Akt der Notwehr“. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass nur drei Bundesländer 13 andere mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Das System sei in eine Schieflage geraten, zumal die Geberländer am Ende finanziell schlechter dastünden als die Bundesländer, denen sie Hilfe leisteten. Bouffier und sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) betonten aber, mit Einreichung des Normenkontrollantrags beim Bundesverfassungsgericht sei die Verhandlungstür nicht zugeschlagen. Ohnehin sei bereits ein Zeitplan bis zum Jahr 2019 vereinbart, in dem der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form regulär ausläuft. Die beiden klagenden Länder Hessen und Bayern setzten aber auf entscheidende Vorgaben der Verfassungsrichter für die nach dem Urteil neu auszuhandelnden Gesetze. Bouffier beklagte, in den zwei Jahren bisheriger Verhandlungen seit Ankündigung einer möglichen Klage der Geberländer habe es keinerlei Erfolg gegeben. Nicht einmal das Einfrieren der Zahlungen auf ihrem jetzigen Stand sei als Kompromiss akzeptiert worden. Mit der Klageschrift, die noch am Montag in Karlsruhe übergeben werden sollte, wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. Opposition spricht von „Wahlkampfgetöse“ Der Regierungschef sprach von einem Verstoß gegen das Übermaßverbot, weil den Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet würden und sie somit von steuerstarken zu finanzschwachen Bundesländern würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. Aber auch die unterschiedliche Einwohnergewichtung und das Maß der Anrechnung der Gemeindefinanzkraft werden in der Klageschrift angegriffen. Das derzeitige System gebe keinerlei Anreiz zum Sparen, sondern belohne durch höhere Einzahlungen noch diejenigen, die reichlich Geld ausgäben und Schulden machten. Auf Dauer könne es auch den schwachen Ländern nicht helfen, wenn die starken selbst immer schwächer würden. Selbst das steuerstarke Hamburg sei jetzt zum Nehmerland geworden. Zudem gebe es im Vergleich zu früheren Klagen gegen den Länderfinanzausgleich eine entscheidende Neuerung. Dem Ausgleichsgebot des Grundgesetzartikels 107 stehe jetzt die ebenfalls in der Verfassung verankerte Schuldenbremse gegenüber. Justizminister Hahn sagte, nach Einreichung der Klage könnten die Nehmerländer mit Hessen und Bayern „nicht länger Jojo spielen“. Vielleicht werde ihnen die Anrufung Karlsruhes einen „Schubser“ geben und die Verhandlungsbereitschaft stärken. Auf Kritik stieß das Vorgehen der Landesregierung bei der Landtagsopposition. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph, nannte es „reines Wahlkampfgetöse“. Bouffier müsse sich entscheiden, ob er verhandeln oder klagen wolle. Von „billigem Wahlkampfgetöse“ sprach Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir, und der Vorsitzende der Linksfraktion, Willi van Ooyen, forderte stattdessen konstruktive Gespräche mit den anderen Ländern. dapd (Politik/Politik)

Bundesanwaltschaft relativiert Bericht über NSU-Helfer-Netzwerk

Bundesanwaltschaft relativiert Bericht über NSU-Helfer-Netzwerk Karlsruhe (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat einen Medienbericht relativiert, wonach das Helfer-Netzwerk der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) weit größer als bislang angenommen sei. Nach wie vor gebe es im NSU-Komplex lediglich 14 Beschuldigte, betonte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Montag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Im Zuge der umfassenden Ermittlungen seien „weit über 100 mögliche Kontaktpersonen des NSU überprüft“ worden, sagte er. Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, dass 129 Personen aus der rechtsextremen Szene zum engeren und weiteren Umfeld des Nazi-Trios gehörten. Köhler verwies darauf, dass neben dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe vier mutmaßliche Gehilfen und Unterstützer des NSU vor dem Oberlandesgericht München angeklagt seien. Abgesehen davon hätten sich bislang „lediglich bei neun weiteren Personen“ ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie „den NSU im Wissen um dessen terroristischen Straftaten“ willentlich unterstützt haben könnten. Und zwar in einem Zeitraum, der rechtlich noch nicht verjährt sei. Denn für Straftaten der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Sie begann im November 2011 – als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im NSU-Verfahren übernahm – rückwärts zu laufen. Unterstützungsaktionen für den NSU vor November 2001 sind damit verjährt. Rechtlich ist für diesen Zeitraum vor November 2001 allenfalls eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord möglich – wie beim mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben, der um die Jahreswende 1999/2000 an der Beschaffung der Pistole Ceska 83 beteiligt gewesen sein soll. dapd (Politik/Politik)