Aktiengesellschaften müssen laut Urteil häufiger informieren

Aktiengesellschaften müssen laut Urteil häufiger informieren Luxemburg (dapd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt Aktiengesellschaften bei der Information von Aktionären stärker in die Pflicht: Sie müssen auch Zwischenschritte zu einer börsenrelevanten Entscheidung veröffentlichen, wie das Gericht am Donnerstag in Luxemburg mitteilte. Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH eingeschaltet und darum gebeten, den Begriff „Insider-Information“ näher zu bestimmen. Diese zeichnet sich bei Unternehmen am Finanzmarkt laut EU-Richtlinie dadurch aus, dass sie eine präzise und nicht öffentlich bekannte Information ist, die geeignet ist, bei Bekanntwerden den Aktienkurs zu beeinflussen. Laut EU-Richtlinie müssen Unternehmen am Finanzmarkt solche Informationen so bald wie möglich mitteilen. Insider-Geschäfte sind demnach verboten. Dem aktuellen Urteil zufolge können auch Zwischenschritte präzise Informationen und damit mitteilungspflichtig sein. Hintergrund ist der Wechsel an der Daimler-Führungsspitze im Jahr 2005. Ein Musterkläger ist der Ansicht, dass das vorzeitige Ausscheiden von Jürgen Schrempp, der vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Dieter Zetsche ersetzt wurde, früher hätte bekanntgegeben werden müssen. Der Autohersteller hatte die Personalie per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, woraufhin der Daimler-Kurs in die Höhe ging. Der Kläger hatte seine Aktien vorher verkauft und macht jetzt Schadenersatz geltend. „Wir gehen davon aus, dass wir rechtzeitig informiert haben“, sagte eine Daimler-Sprecherin. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte am 22. April 2009 in einem Musterverfahren entschieden, dass Daimler im Juli 2005 den Rücktritt Schrempps rechtzeitig bekanntgegeben hatte. Mit diesem Urteil wies das OLG Schadenersatzforderungen von Kleinaktionären wegen entgangener Kursgewinne zurück. Der Musterkläger legte dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Nach dem EuGH-Urteil muss der Bundesgerichtshof jetzt in dem Einzelfall entscheiden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Arbeitsgericht: Schlecker muss Mitarbeiterin weiterbeschäftigen

Arbeitsgericht: Schlecker muss Mitarbeiterin weiterbeschäftigen Heilbronn/Ehingen (dapd). Eine gekündigte Schlecker-Mitarbeiterin hat als erste in Baden-Württemberg erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt und könnte damit einen für das insolvente Unternehmen teuren Prozess losgetreten haben. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat festgestellt, „dass diese Kündigung sozialwidrig und damit unwirksam ist und den Beklagten verurteilt, die Klägerin weiterzubeschäftigen“, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am Donnerstag mitteilte. Das Urteil erging schon vor einer Woche. Einem Gerichtssprecher zufolge hat das Urteil eine gewisse Signalwirkung, weil sich andere Gerichte daran orientieren könnten. Alleine in Baden-Württemberg sind 629 Kündigungsschutzklagen anhängig, deutschlandweit sind es mehr als 4.500. Dem Heilbronner Gericht zufolge war die Sozialauswahl grob fehlerhaft. Der Beklagte – Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz – habe keine vollständige Auskunft über seine subjektiven Erwägungen zur Sozialauswahl gegeben. Zudem habe die Klägerin eine vergleichbare Arbeitnehmerin genannt, die bei Zugrundelegung des von Geiwitz behaupteten Punkteschemas weit weniger Sozialpunkte aufweise als die Klägerin. Diesem Punkt sei Geiwitz nicht entgegengetreten. Geklagt hatte eine langjährige Leiterin einer Schlecker-Filiale. Sie war bei der ersten Kündigungswelle der insolventen Drogeriekette am 28. März zum 30. Juni betriebsbedingt gekündigt worden. Sie wird zwar nie mehr bei der insolventen Drogeriemarktkette verkaufen können, weil die letzten Filialen am Mittwoch endgültig dicht machten. Doch sie hat damit ihren Anspruch auf die volle Vergütung seit März gesichert. Sollten sich andere Gerichte dem Urteilsspruch anschließen, wird es teuer für Schlecker. Geiwitz hatte die anhängigen Kündigungsschutzklagen als einen Grund dafür genannt, warum die Suche nach einem Investor für Schlecker scheiterte. Das Risiko betrage mindestens 100 Millionen Euro. Ob die Kläger ihr Geld jemals sehen, ist jedoch fraglich. Geiwitz selbst geht davon aus, dass am Ende 800 Millionen Euro den Gläubigern zur Verfügung stehen. Am Donnerstag sagte er in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“, „es ist in der Tat so, dass bei einer Betriebsstilllegung in dieser Dimension sehr hohe Masseverbindlichkeiten zu bezahlen sind und es aus heutiger Sicht überhaupt noch nicht abschätzbar ist, ob es zu einer Quotenzahlung kommt oder nicht.“ Aus der würden dann auch die Beschäftigten bedient. Geiwitz glaubt nach wie vor, dass Schlecker mithilfe eines Investors hätte gerettet werden können. „Ohne die Kündigungsschutzklagen, das heißt mit einer Transfergesellschaft, hätte das Unternehmen vermutlich auch mit Verlust und mit den angebotenen Beiträgen von ver.di verkauft werden können“, sagte er in dem Interview. Geiwitz hatte verzweifelt versucht, die gekündigten Schlecker-Mitarbeiter in Transfergesellschaften unterzubringen, um solche Klagen zu vermeiden. Diese waren aber am Widerstand der FDP gescheitert. „Ich glaube, dass es keinen einzelnen Schuldigen gibt“, sagte Geiwitz. So kamen noch andere Punkte zum endgültigen Aus der einstmals größten deutschen Drogeriekette hinzu: ver.di wollte nicht dem Lohnverzicht zustimmen, den Geiwitz forderte. Zudem machte das Unternehmen weiter laufende Verluste, weil nötige Schritte in der Vergangenheit ausblieben, um das defizitäre Geschäft wieder profitabel zu machen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Neues Beckhoff-Tochterunternehmen in Neuseeland gegründet

Verl. Mit der Gründung eines neuen Tochterunternehmens in Neuseeland verstärkt Beckhoff Automation sein Engagement in der Asia-Pacific-Region. Das neue Beckhoff-Büro liegt in Albany, dem Technologiezentrum von Auckland. Die Leitung der neuen Niederlassung übernimmt Neil Pearce, ein erfahrener Automatisierungsexperte.

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Mobile Webseiten

Ein Internetauftritt ist für die meisten Unternehmen bereits fester Bestandteil der Firmenpräsentation. Wie sieht es aber mit der Lesbarkeit und Bedienerfreundlichkeit auf mobilen Endgeräten aus? Mit der Zunahme von Smartphone-Besitzern fallen in Bezug auf Internetauftritte immer häufiger die Begriffe „Mobile Webseiten“. Hierbei werden die Webseiten so optimiert, dass sie gut auf den kleinen Bildschirmen der Smartphones und Tablet-PCs gelesen und bedient werden können.

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Vorteil: Familie

Familienunternehmen sind eine starke wirtschaftliche Triebkraft, deren beständige Tradition oft auch Krisenzeiten überdauert. Als Geschäftsführer der Osnabrücker Werbeagentur Die Drei! zählt Volker Weitkamp zahlreiche mittelständische familiengeführte Unternehmen, insbesondere aus dem Raum Münster-Osnabrück, dem Emsland und OWL, zu seinen Kunden. Im Gespräch mit Wirtschaft Regional erläutert Volker Weitkamp, wie sich der „Vorteil: Familie“ mittels gezielter Kommunikation zu einem Vorsprung am Markt ausbauen lässt.

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eCommerce lohnt sich nicht

Unseren Innenstädten droht ein erheblicher Kaufkraftverlust. Schon in wenigen Jahren wird mindestens jeder fünfte Einkauf von Endverbrauchern online getätigt, prognostizieren Branchenkenner. Besonders stark betroffen von dieser Kanalverschiebung sind ländlich geprägte Regionen wie das Münsterland. Darauf weist der eCommerce-Experte Marcus Diekmann in dem von ihm herausgegebenen Buch „eCommerce lohnt sich nicht“ hin.

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NSU-Ausschuss: BKA-Chef Ziercke gesteht Versagen ein

NSU-Ausschuss: BKA-Chef Ziercke gesteht Versagen ein Berlin (dapd). Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, hat schwerwiegende Fehler bei den Ermittlungen zur Zwickauer Terrorzelle eingestanden. Er bedauere, dass die deutschen Sicherheitsbehörden ihren Schutzauftrag nicht nachgekommen seien, sagte der Polizeichef bei seiner Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Rechtsterrorismus am Donnerstag in Berlin. Er fügte hinzu: „Wir haben versagt.“ Der Ausschuss will mit der Befragung klären, welche Rolle Ziercke bei den Ermittlungspannen im Fall der rechten Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gespielt hat. Die Gruppe soll von 1998 bis zu ihrem Auffliegen 2011 nahezu unbehelligt von den Sicherheitsbehörden im Untergrund gelebt und bundesweit zehn Menschen ermordet haben. Ziercke ist seit 2004 Präsident des BKA. Neben Ziercke sollen der leitende Kriminaldirektor beim Polizeipräsidium Nordhessen, Gerald Hoffmann, vom Ausschuss befragt werden. Beim neunten NSU-Mord, im April 2006 in Kassel, war angeblich zufällig ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes am Tatort gewesen. dapd (Politik/Politik)

Lichtwerbung – Entdecke die Möglichkeiten!

Die Lichtwerbung als ein Teil der Außenwerbung eröffnet einem Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten, den Standort und das Angebot eines Geschäfts oder einer Dienstleistung schnell und über unterschiedliche Entfernungen hinweg bei Tag und Nacht erkennbar zu machen. Im Folgenden werden unterschiedliche Möglichkeiten von Leuchtwerbeanlagen kurz beschrieben.

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OECD fordert Unterstützung des Bundes für Hamburger Hafen

OECD fordert Unterstützung des Bundes für Hamburger Hafen Hamburg (dapd). Der Hamburger Hafen ist nach der Wirtschaftskrise wieder die Nummer zwei der europäischen Containerhäfen. Damit platziert sich Deutschlands größter Seehafen zwischen Rotterdam und Antwerpen, wie eine am Mittwochabend in Berlin vorgestellte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ergab. 2011 hatte der Hamburger Hafen ein überdurchschnittliches Wachstum von 9,1 Prozent und einen Gesamtumschlag von 132,2 Millionen Tonnen verzeichnet. Laut Studie ist die nationale Bedeutung des Hafens von hoher Relevanz. Die gesamte deutsche Volkswirtschaft profitiere davon. Folglich sollte die zentrale Rolle des Hamburger Hafens von der Bundesregierung anerkannt werden. „Sie sollte unterstützen, dass der Hafen zukunftsfähig bleibt“, heißt es in der Studie. Als Beispiel nannte die OECD eine Investition in den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Ifo-Präsident Sinn schlägt Rehaklinik für Eurostaaten vor

Ifo-Präsident Sinn schlägt Rehaklinik für Eurostaaten vor München (dapd). Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, schlägt einen temporären Euro-Austritt von Schuldenstaaten vor. Er könne sich eine „Rehaklinik“ für Länder wie Griechenland und Spanien vorstellen, sagte Sinn am Donnerstag in München. Der Ökonom bezeichnete es als einen „Riesenfehler, den Austritt zu einer Katastrophe zu stilisieren“. Sinn warnte davor, die Schulden in den Krisenländern und bei den Banken zu sozialisieren. Euro-Bonds lehnte der Ifo-Präsident ab. Deutschland würde in den Strudel hineingezogen, und dies würde zu einer Destabilisierung im gesamten Euroraum führen, sagte Sinn. Die 12 Billionen Euro Schulden in den europäischen Krisenstaaten dürften nicht den Steuerzahlern aufgebürdet werden. Es sei ein Grundprinzip der Marktwirtschaft, dass jeder dafür selbst aufkommen müsse. dapd (Wirtschaft/Politik)

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