Brennecke Produktionsagentur
Verbraucherpreise steigen im September um 2,0 Prozent
Wiesbaden (dapd). Der Preisauftrieb in Deutschland hat sich im September leicht abgeschwächt. Die Verbraucherpreise liegen voraussichtlich um 2,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte. Im August hatte die Teuerungsrate 2,1 Prozent betragen. Wie die Statistiker weiter mitteilten, bleibt die Teuerungsrate gegenüber August 2012 voraussichtlich unverändert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Mercedes-Benz verkürzt Arbeitszeit im Lkw-Werk Wörth
Stuttgart/Wörth (dapd). Mercedes-Benz verkürzt in seinem Nutzfahrzeug-Werk in Wörth die Arbeitszeit. Wegen einer schwächeren Lkw-Nachfrage sollen die Bänder in der Südpfalz im Oktober an jedem Freitag still stehen, wie eine Daimler-Sprecherin am Mittwoch in Stuttgart sagte. „Wir fahren bei der Produktion derzeit auf Sicht.“ Dies gelte aber nur für die Nutzfahrzeug-Produktion des Konzerns. Im Mercedes-Werk in Wörth arbeiten rund 12.000 Menschen. Dort werden unter anderem Lkw der Typen Unimog und Actros hergestellt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Busche Personalmanagement GmbH
EADS-Chef wirbt mit Arbeitsplatzgarantien für Fusion mit BAE
Berlin (dapd). EADS-Vorstandschef Tom Enders hat in Berlin kräftig für die Fusion der beiden Rüstungskonzerne EADS und BAE geworben. Vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags bat er am Mittwoch die Bundesregierung, dem Zusammenschluss zuzustimmen. Im Gegenzug sicherte der Vorstandsvorsitzende zu, die Arbeitsplätze und Standorte von EADS in Deutschland zu erhalten. Kritik an dem Auftritt und der Haltung der Koalition kam indes von der SPD. Enders sagte laut Sitzungsteilnehmern, mit einer Fusion mit dem britischen Militärunternehmen BAE Systems werde ein „neues Kapitel für die deutsche Industrie“ aufgeschlagen. Es bestehe die „einmalige Chance“, in Europa einen „Weltmarktführer“ zu schaffen. Gleichzeitig versprach er, die Arbeitsplätze hierzulande zu erhalten. „Was in Deutschland ist, bleibt in Deutschland.“ Bedenken, dass Deutschland durch die Fusion an Mitspracherecht verliere, versuchte Enders aus dem Weg zu räumen. Bisher habe die Bundesregierung formal keinen Einfluss, sagte er. Das könne sie jedoch ändern. Der EADS-Chef verwies auf den Vorschlag, dass die Regierungen von Deutschland, Frankreich und Großbritannien jeweils eine „goldene Aktie“ bekommen, die ihnen ein gewisses Vetorecht einräumen würde. Damit hätten alle Länder die gleiche Macht, sagte Enders. Im Anschluss an die Sitzung verteidigte der Konzernchef den Plan, wonach EADS bei der Fusion mit 60 Prozent und BAE mit 40 Prozent bewertet würden. Dies spiegele „sehr fair die Wertverhältnisse dieser beiden Unternehmen wider“, sagte Enders. Das Wirtschaftsministerium hatte sich kritisch dazu geäußert und sieht EADS eher bei 70 Prozent. Barthel warnt vor Konzentration auf Militärgeschäft Der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel warnte davor, den Schwerpunkt auf das Rüstungsgeschäft zu legen. Die Fusion „kann Sinn machen“, sagte Barthel der Nachrichtenagentur dapd. Das Ausschussmitglied kritisierte aber, dass in der Sitzung die Militäraspekte hervorgehoben worden seien. Das Geschäft mit der zivilen Luftfahrt solle nicht in den Hintergrund gedrängt werden, forderte Barthel. Er verwies auf die Erfolge der EADS-Tochter Airbus und die gleichzeitig rückläufigen Militärausgaben in Europa und den USA. Der SPD-Abgeordnete beklagte außerdem, dass Ausschussmitglieder der Regierungskoalition angedeutet hätten, Rüstungsexporte erleichtern zu wollen. „Das muss man sehr kritisch sehen“, sagte Barthel. Über den Einfluss der Regierungen in Paris und Berlin wird im Hintergrund weiter gestritten. Nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ (Mittwochausgabe) aus Verhandlungskreisen dringt die Bundesregierung darauf, dass das Kräfteverhältnis zwischen Deutschland und Frankreich im neuen Unternehmen gewahrt bleibe. Die Bundesregierung wäre offenbar auch bereit, sich als Aktionär direkt an dem neuen Konzern zu beteiligen, falls die Franzosen ihre Aktien behalten wollen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der französische Präsident Francois Hollande hatten am Wochenende erklärt, dass sich die beiden Länder in den kommenden Tagen abstimmen wollen. Die beiden Konzerne hatten ihre Fusionspläne am 12. September veröffentlicht. Mit dem Zusammenschluss würde ein Gigant mit mehr als 220.000 Mitarbeitern und über 70 Milliarden Euro Umsatz entstehen. Deutschland, Frankreich und Großbritannien müssen dem Vorhaben zustimmen. Eine Entscheidung soll bis 10. Oktober fallen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
BGH stärkt Rechte von Vermietern bei Wohnungskündigung
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern bei der Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs gestärkt. Auch wenn ein Vermieter eine Mietwohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen benötigt, könne er dem Mieter in der Regel kündigen, entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Die Absicht des Vermieters, eine Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, könne „ein berechtigtes Interesse“ für eine Kündigung darstellen. Dieses sei nicht geringer zu bewerten als ein Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken, betonte der BGH unter Verweis auf die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit. Dies gelte umso mehr, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – die selbst genutzte Wohnung des Vermieters und die vermietete Wohnung in demselben Haus befinden. Ein Vermieter hatte den Mietern gekündigt, weil seine Ehefrau beabsichtigte, ihre Anwaltskanzlei nach Berlin in die vermietete Wohnung zu verlegen. Die Mieter – eine Familie mit einer schulpflichtigen Tochter – widersprachen der Kündigung und machten Härtegründe geltend. Das Amtsgericht Charlottenburg und das Landgericht Berlin hatten die Räumungsklage abgewiesen. Die Vorinstanzen sahen beim Vermieter „kein Nutzungsinteresse von so hinreichendem Gewicht“, dass damit der Verlust der Wohnung und damit des Lebensmittelpunkts einer dreiköpfigen Familie gerechtfertigt werden könne. Die Revision des Vermieters hatte nun vor dem Bundesgerichtshof Erfolg. Der klagende Vermieter – ein Rechtsanwalt – wohnt in dem Berliner Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss. Die Mieter sollen nach seinem Willen die Wohnung im ersten Stock räumen, damit seine Ehefrau dort ihre Anwaltskanzlei einrichten kann, die sie früher in Essen hatte. Der 8. Zivilsenat des BGH hat nun die Sache an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Denn dieses habe gar nicht geprüft, ob Härtegründe vorliegen, rügte der Bundesgerichtshof. Eine solche nicht zu rechtfertigende Härte kann nach § 574 BGB geltend gemacht werden, „wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann“. (AZ: BGH VIII ZR 330/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)