Bersenbrück. Die deutsche Wirtschaft mit qualifizierten Arbeitskräften zu versorgen, ist ihr Anliegen: Bei einem Besuch im Osnabrücker Land zeigten sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und sein Ressortkollege in Niedersachsen, Jörg Bode, beeindruckt vom Konzept des Landkreises Osnabrück zur Fachkräftesicherung.
Flughafenchef bestreitet Anspruch von Air Berlin auf Schadenersatz
Berlin (dapd-bln). Die Betreibergesellschaft der Berliner Flughäfen hat einen Schadenersatzanspruch von Air Berlin wegen der verschobenen Flughafeneröffnung bestritten. Mit der Airline sei „vertraglich kein fixer Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart“ worden, sagte der Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), Rainer Schwarz, am Dienstag zur Begründung. Air Berlin hatte zuvor eine Feststellungsklage eingereicht. Man habe mit der Klage gerechnet, erklärte Schwarz. Die Gespräche mit der Fluggesellschaft hätten gezeigt, dass „wir in der Schadenersatz-Frage weit auseinanderliegen“. Man könne nur zahlen, „wenn dies rechtlich zwingend geboten ist“, sagte Schwarz. Andererseits setze die FBB alles daran, den derzeitigen Flugbetrieb in Tegel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Zur Verbesserung der dortigen Betriebsabläufe „nehmen wir jetzt noch einmal knapp zwei Millionen Euro in die Hand“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
NRW kontert Bundesstatistik zum Kita-Ausbau
Düsseldorf (dapd-nrw). Schlusslicht oder doch eine Trendwende: Die neuesten Statistiken zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige sorgen für Verwirrung. Während das Statistische Bundesamt am Dienstag Zahlen für den Monat März vorlegte und NRW demnach die rote Laterne beim bundesweiten Kita-Ausbau hält, konterte die rot-grüne Landesregierung mit dem Vorwurf, die Zahlen seien veraltet. Ein Dreivierteljahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz diskutiert die Politik über die korrekten Statistiken. Zehntausende Betreuungsplätze für unter Dreijährige fehlen dennoch. Zum Stichtag 1. März 2012 ergibt sich laut Bundesstatistik für NRW eine Betreuungsquote von 18,1 Prozent. Im bundesweiten Vergleich landet das bevölkerungsreichste Bundesland damit auf dem letzten Platz – hinter dem Saarland und Bremen. Während der Bundesdurchschnitt bei 27,6 Prozent liegt, kommen die ostdeutschen Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg auf eine Quote von über 50 Prozent. Dass NRW als bundesweites Sorgenkind beim Kita-Ausbau gilt, lässt Familienministerin Ute Schäfer (SPD) allerdings nicht auf sich sitzen. Bei der Bundesstatistik handele es sich um ein „bereits überholtes Zahlenwerk“ aus dem vergangenen Kindergartenjahr und Nordrhein-Westfalen sei „erheblich weiter“, als in den Zahlen zum Ausdruck komme, erklärte die Ministerin in Düsseldorf. Demnach gebe es momentan 117.000 Betreuungsplätze und eine Quote von rund 26 Prozent. Obwohl NRW mit den neuen Zahlen noch immer unter dem Durchschnitt der März-Statistik liegt, spricht Schäfer von einer „Trendwende“. Schröder sieht „erklärungsbedürftige“ Lücken Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wies in Berlin darauf hin, dass es immer wieder Unterschiede zwischen den Zahlen des Bundesamtes und denen der Länder gebe. So habe Schäfers Haus am 26. März eine Pressemitteilung herausgegeben, laut der es 100.900 Betreuungsplätze gebe, während die Bundesstatistik von knapp 80.000 Plätzen ausgehe. „Ich sage ausdrücklich nicht, dass Nordrhein-Westfalen da trickst oder täuscht. Aber ich finde diese Lücke erklärungsbedürftig“, sagte Schröder. Viel deutlicher wird der FDP-Familienexperte Marcel Hafke. Er spricht von „Zahlen-Verwirrspielen“ und „Zahlen-Schiebereien“ der Landesregierung. Der Verweis auf unterschiedliche Zähl- und Interpretierweisen nutze den Familien, die einen Betreuungsplatz suchten, allerdings nichts. „Fakt bleibt: NRW hinkt hinterher“, sagte Hafke. Noch immer fehlten mindestens 30.000 Plätze an Rhein und Ruhr. dapd (Politik/Politik)
Betreuungsgeld sorgt weiter für Irritationen
Berlin (dapd). Ungeachtet der Beschlüsse des Koalitionsgipfels am Sonntag sorgt das Betreuungsgeld weiter für Unruhe bei Schwarz-Gelb. Führende Politiker der Unionsfraktion rechneten am Dienstag zwar mit einer deutlichen Mehrheit bei der Abstimmung über das Betreuungsgeld am Freitag im Bundestag. Einige Abgeordnete bekräftigten jedoch bereits ihre Ablehnung. Eine Probeabstimmung sollte es am Dienstagnachmittag in der Fraktionssitzung der Union aber nicht geben. Auch von Verbänden und Kommunen hagelt es weiter Kritik. Die Koalition plant, das Betreuungsgeld am Freitag in zweiter und dritter Lesung endgültig zu beschließen. Das Gesetz sieht vor, dass Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause betreuen wollen, vom 1. August 2013 an zunächst 100 Euro im Monat erhalten. Danach sollen es 150 Euro monatlich sein. Die von der FDP geforderte und vom Koalitionsausschuss beschlossene Bildungskomponente und die Alternative der privaten Altersvorsorge sollen in einem Begleitgesetz in erster Lesung ebenfalls am Freitag beraten werden. Nach wie vor unklar ist, ob diese ergänzenden Komponenten der besonders von der CSU geforderten Familienleistung den Bundesrat passieren müssen. Unionsfraktionsspitze rechnet mit Zustimmung „Ich gehe sicher davon aus, dass wir eine Mehrheit haben“, sagte CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt in Berlin. Hasselfeldt fuhr fort, ihre persönliche Geduld sei nun schon auch „stark strapaziert“ worden. Auch Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) geht von einer Zustimmung aus. Angesprochen auf einzelne Koalitionsabgeordnete, die bereits ihre Ablehnung erklärt haben, sagte Grosse-Brömer, er wünsche sich „ein geschlossenes Auftreten“. „Aber wenn es einzelnen Kollegen gibt, die das nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dann muss man mit denen reden.“ Er habe schon den Anspruch, „dass wir uns geschlossen darstellen“. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper (FDP), gab jedoch schon ihre Ablehnung öffentlich zu Protokoll. „Für mich ist das Betreuungsgeld eine doppelte Rolle rückwärts in alte Zeiten. Das ist eine Rückkehr zum alten Familienmodell Kinder, Küche, Kirche“, sagte sie der „Berliner Zeitung“. Auch der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Klimke lehnt das Betreuungsgeld weiterhin ab, da die Barauszahlung immer noch möglich sei. „Es bleiben soziale Fehlanreize“, kritisierte Klimke in der „Welt“. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), hält das Betreuungsgeld nun hingegen für zustimmungsfähig. Insgesamt sei er zwar noch skeptisch. „Ich kann mich aber damit anfreunden, da es jetzt auch die Wahlmöglichkeit gibt, das Betreuungsgeld auch zur privaten Altersvorsorge eingesetzt werden kann“, sagte Weiß der Nachrichtenagentur dapd. Weiß gehört zu einer Gruppe von CDU-Abgeordneten, die sich im Frühjahr in einem Brief an Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) gegen die Leistung ausgesprochen hatten. Städtebund sieht hohen Bürokratieaufwand durch Betreuungsgeld Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lässt kein gutes Haar am Betreuungsgeld. „Junge Eltern, die im Beruf erfolgreich sein wollen, möchten ihre Laufbahn fortsetzen und werden sich davon nicht mit 150 Euro im Monat abbringen lassen“, sagte Städtebund-Chef Gerd Landsberg der „Rheinischen Post“. Die Umsetzung des Betreuungsgeldes bringe zudem einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast stellte erneut in Aussicht, dass das Betreuungsgeld bei einem Regierungswechsel sofort abgeschafft werde. „Das wäre garantiert eine der ersten gesetzlichen Maßnahmen von Rot-Grün“, sagte Künast der „Saarbrücker Zeitung“. Für die Abschaffung der umstrittenen familienpolitischen Leistung werde nach der Bundestagswahl 2013 eine rot-grüne Regierung nicht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten. dapd (Politik/Politik)
Telekom setzt auf Online-Gutscheine
Bonn (dapd-nrw). Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft steigt auch die Deutsche Telekom ins heiß umkämpfte Geschäft mit Online-Gutscheinen ein. Zusammen mit dem Berliner Gutschein-Spezialisten Sparwelt.de startet Deutschlands größter Telekommunikationskonzern das Gutscheinportal deals.de. Der Bonner Telekommunikationsriese erhoffe sich von dem neuen Angebot zusätzliche Attraktivität für seine Shopping-Angebote im Internet und – natürlich – zusätzliche Einnahmen, sagte der für das Portal-Geschäft zuständige Manager Matthias Schmidt-Pfitzner am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd. Sparwelt.de wird den Angaben zufolge die Gutscheindatenbank bereitstellen und deals.de operativ betreiben. T-Online werde die Vermarktung übernehmen, hieß es. Die Erlöse würden geteilt. „Der Gutschein-Markt ist einer der am stärksten wachsenden Bereiche im E-Commerce-Markt“, beschrieb Sparwelt-Geschäftsführer Christian Lang am Dienstag die Attraktivität des Marktes. Bereits über 40 Prozent der Online-Käufer nutzen nach seinen Worten Rabattcodes. Der Gutschein-Markt im Internet ist allerdings hart umkämpft. Zahlreiche Anbieter wie gutschein.de, meingutscheincode.de, gutscheinliebe.de, Groupon oder DailyDeal werben um die Gunst der Kunden. Dennoch sieht Schmidt-Pfitzner großes Potenzial für den Nachzügler deals.de. Schließlich verfüge T-Online über eine riesige Kundenbasis. „Es ist eine sehr eigene Nutzergruppe – tendenziell etwas älter“, sagte der Manager. Sie nutze bislang Rabatt-Portale nicht besonders stark. „Ich glaube deshalb nicht, dass wir zu spät kommen“, sagte der Manager. Große Hersteller und Einzelhändler nutzen die Rabattangebote, um sich neue Kundengruppen zu erschießen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Mit Strategie den Erfolg sichern
Kreis Gütersloh. „Erfolgsfaktor Strategie“ lautete das Thema der Veranstaltung der Reihe Unternehmens.Kreis.GT, zu der sich jetzt rund 80 Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region trafen. Gastgeber war die Paul Craemer GmbH, Stammwerk der Craemer-Gruppe und Spezialist für Metallumformung, Kunststoffverarbeitung und Werkzeugbau.
Karlsruhe sieht rechtliche Probleme bei der Antiterrordatei
Karlsruhe (dapd). Ein zentrales Instrument der deutschen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den internationalen Terrorismus muss beim Datenschutz voraussichtlich nachgebessert werden. Das wurde am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die umstrittene Antiterrordatei deutlich. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte in Karlsruhe, die 2007 gestartete Verbunddatei berge teilweise „verfassungsrechtliche Probleme“. Mehrere Richter des Ersten Senats stellten das Prozedere der Datenspeicherung äußerst kritisch in Frage. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht „erhebliche Kontrolldefizite“. In der Antiterrordatei sind nach Angaben des Gerichts derzeit mehr als 16.000 Personen gespeichert. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, verteidigten die Antiterrordatei gegen rechtliche Bedenken. Der Minister sagte in Karlsruhe, die Datensammlung sei „ein entscheidender Baustein in der deutschen Sicherheitsarchitektur“ und ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den internationalen islamistischen Terrorismus. In dieser Verbunddatei werden Informationen von 38 Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder vernetzt. Damit werde die Identifikation gesuchter Personen erleichtert. Von 2007 bis 2011 habe es 300.000 Suchabfragen gegeben, sagte Friedrich. Auf die Frage nach konkreten „Erfolgen“ blieb er aber eine Antwort weitgehend schuldig. Ziercke sieht „neue Qualität“ der Bewertung von Gefahren BKA-Chef Ziercke betonte, die Antiterrordatei ermögliche eine zeitnahe und schnelle Abwehr terroristischer Gefahren und sei damit „ein echter Sicherheitsgewinn“. Die Verbunddatei verhindere, „dass eine mögliche heiße Spur auf eine kalte Liste kommt“. Durch die Verdichtung des Informationsaustausches gebe es eine neue Qualität der Bewertung terroristischer Gefahrenlagen. Netzwerke des Terrors erforderten ein Netzwerk von Information und Analyse. Gegen das Antiterrordateigesetz (ATDG) vom Dezember 2006 hat ein ehemaliger Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Datensammlung sei verfassungswidrig, weil die Voraussetzungen der Datenspeicherung nicht klar geregelt seien, monierte der Kläger. Es könnten auch Kontaktpersonen erfasst werden, die selbst keine terroristischen Aktivitäten unterstützten. „Schon wegen der Gesinnung“ in der Antiterrordatei? Der Prozessbevollmächtigte des Klägers sagte, in der Antiterrordatei könnten „auch völlig unbescholtene Bürger erfasst“ werden. Dies gehe zu weit. Man könne „schon wegen der Gesinnung“ in die Antiterrordatei geraten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde damit verletzt. Zudem werde gegen das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstoßen, weil die beteiligten Polizeibehörden Zugriff auf die von Geheimdiensten in die Antiterrordatei eingestellten Daten hätten. Der Senatsvorsitzende und Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte, der Kreis der in der Antiterrordatei aufgenommenen Personen berge „verfassungsrechtliche Probleme“. Das betreffe insbesondere die Frage, in welchen Fällen Daten von „Kontaktpersonen“ mutmaßlicher Terroristen gespeichert werden dürften. Kirchhof sagte, die Antiterrordatei erleichtere zwar eine „umfassende Aufklärung gegen Risiken des Terrorismus“ und diene damit dem wichtigen Ziel des Schutzes von Staat und Gesellschaft. „Sie erlaubt aber auch weitreichende und bundesweite Zugriffe auf persönliche Daten von Individuen, die oftmals nicht von der Speicherung ihrer Daten erfahren und deshalb kaum Rechtsschutz beantragen können“, sagte der Gerichtsvizepräsident. Zudem sei „zu erwägen, ob und inwieweit eine Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten zulässig ist“. Das Urteil des Ersten Senats wird voraussichtlich in drei Monaten verkündet. (Der vollständige Gesetzestext: http://url.dapd.de/xb3VSU ) dapd (Politik/Politik)
Ramsauer will eine Dafür-Mentalität bei den Bürgern wecken
Berlin (dapd). Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will die Bürger bereits vor der eigentlichen Planung bei größeren Infrastrukturprojekten mitreden lassen. „Wir müssen schon anfangen, wenn es um das Ob geht“, sagte Ramsauer am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung des „Handbuchs für eine gute Bürgerbeteiligung“. Es versammelt Regularien für die frühzeitige Einbindung der Betroffenen. Die soll nach dem Willen des Ministeriums künftig sehr stark über das Internet stattfinden. Die Ausweitung der Bürgerbeteiligung geht auf die Auseinandersetzungen um das Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ zurück, bei dem die Behörden nach Jahrzehnten ämtergesteuerter Planung und Bürgerbeteiligung gewalttätige Auseinandersetzungen erst durch eine öffentliche Schlichtung weitgehend beendet werden konnten. Ramsauer nannte drei „goldene Regeln“ für die künftige Bürgerbeteiligung: „Erstens frühzeitig, zweitens kontinuierlich und drittens offen und transparent.“ Es gehe auch darum, mehr „Dafür-Mentalität“ bei den Beteiligten zu wecken, sagte der CSU-Politiker, „womit ich die Gegner von Projekten aber nicht diskriminieren will“. Zugleich ermahnte er die „Träger öffentlicher Belange“, also Körperschaften und Verbände, auch wirklich die Belange der Bürger zu vertreten. Sonst würden sie ihrem Namen nicht gerecht. Als erstes Projekt stellte das Ministerium den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vor, der 2015 als Referentenentwurf vorliegen und anschließend vom Bundeskabinett gebilligt werden soll. Sein Entstehen kann bereits im Internet verfolgt und kommentiert werden. Noch in diesem Herbst will Ramsauer einen ersten Entwurf vorstellen, wie Projektleiter Gerhard Schulz sagte. Daran sollen sich weitere Konsultationsrunden anschließen. Der BVWP enthält, nach Dringlichkeit geordnet, Straßen-, Bahn-, Schifffahrts- und Luftverkehrsprojekte des Bundes bis 2030, deren Nutzen die Kosten mindestens aufwiegen soll. Verbände nennen Ramsauers Konzept eine Farce Einige Umweltschutzverbände bezeichneten das Handbuch als Farce. Der Sprecher eines „Bundesnetzwerks Verkehr mit Sinn“ warf Ramsauer vor, die Diskussion um „Stuttgart 21“ zu nutzen, um „der Öffentlichkeit Aktivitäten vorzutäuschen“. Die Bundesregierung setze aber zugleich den „Abbau von Beteiligungsrechten für zukünftige Planungsvorhaben fort“. (Handbuch: www.bmvbs.de/HandbuchBuergerbeteiligung , Beteiligung am BVWP: http://url.dapd.de/h3MG4w) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
München und Berlin bei IT-Gründungen führend
Berlin (dapd). Die deutsche IT-Szene ist regional breiter und mittelständischer aufgestellt als bisher angenommen. Zentren für Gründungen von IT-Unternehmen in Deutschland sind die Regionen München und Berlin. Das geht aus einer Auswertung von Zahlen der Auskunftei Creditreform im Auftrag des Branchenverbands Bitkom hervor, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Im Gegensatz beispielsweise zu den USA mangele es der heimischen Gründern aber an zugkräftigen Geldgebern, beklagte der Verband. Viele finanzierten ihre Unternehmen aus den laufenden Umsätzen und könnten daher nicht so schnell expandieren. Der Studie zufolge werden in München je 100.000 Einwohner rechnerisch 3,52 IT-Unternehmen im Jahr gegründet, Berlin kommt auf einen Wert von 2,67. Auch die Rhein-Main-Region und Hamburg schnitten mit 2,22 und 2,21 Gründungen pro 100.000 Einwohner gut ab. Die östlichen Bundesländer sind dagegen abgeschlagen. Mangelnde Finanzierung bremst das Wachstum Die Zahlen beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2011. Sie umfassen sowohl Gründungen von Unternehmen, die Software programmieren oder eigene Geräte herstellen, als auch Dienstleistungen etwa von selbstständigen Computerfachleuten. Viele von denen machten sich nach jahrelanger Tätigkeit in der IT-Branche selbstständig, sagte Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Dies sei ein Grund für den mit 38 Jahren relativ hohen Altersdurchschnitt der Gründer. Auf der anderen Seite gebe es junge Menschen, die direkt nach dem Studium ein eigenes Unternehmen gründeten. Im Durchschnitt benötigen die Gründer der Studie zufolge in den ersten vier Jahren 700.000 Euro. Den Großteil der Gelder (88 Prozent) machten zunächst eigene Umsätze aus, die wieder in das Unternehmen investiert würden. Die Finanzierung durch Banken oder Risikokapitalgeber spiele dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Das bremse das Wachstum der jungen Unternehmen, sagte Kempf. Nur wenige Firmen erwirtschafteten in den ersten Jahren nach der Gründung genug Umsatz, um eine schnelle Expansion finanzieren zu können. „Da bräuchte es andere Finanzierungsquellen“, sagte Kempf. Der Branchenverband Bitkom will deshalb vermehrt um private Geldgeber werben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ländern drohen 1,3 Milliarden Euro Verluste durch die HSH Nordbank
Hamburg (dapd). Die HSH Nordbank funkt SOS: Wegen deutlich gestiegener Risiken und Verlusten bei Schiffskrediten müssen die Eigentümerländer Hamburg und Schleswig-Holstein nach einer neuen Prognose der Bank wohl 1,3 Milliarden Euro Verluste übernehmen. „Die Bank rechnet nach ihrer aktualisierten Planung damit, dass erstmalig im Jahr 2019 effektive Zahlungen aus der Zweitverlustgarantie der Länder geleistet werden müssten“, teilte das Geldinstitut am Dienstag mit. Die sogenannte Zweitverlustgarantie ist der Rettungsschirm, den Hamburg und Schleswig-Holstein 2009 über ihrer Landesbank aufgespannt haben. Sie bedeutet, dass die Länder für Verluste der Bank in einer Höhe bis zu 7 Milliarden Euro gerade stehen. Vorher muss die HSH Verluste von 3,2 Milliarden Euro aus eigener Tasche begleichen. Nach der neuen Risikoeinschätzung geht die Bank von einem deutlich höheren Vorsorgebedarf „für die Altlasten im Bereich Shipping und von steigenden Ausfallraten in diesem Kernsegment ihres Kundengeschäfts aus“. Die Bank hat rund 30 Milliarden Euro zur Schiffsfinanzierung verliehen. Die HSH Nordbank galt lange als größter Schiffsfinanzierer der Welt. Jetzt können immer mehr Reeder ihre Kredite nicht bezahlen, weil sie im harten Wettbewerb bei niedrigen Frachtraten kein Geld verdienen. Im zweiten Quartal hatte die HSH bereits einen Nettoverlust von 58 Millionen Euro gemeldet. Allerdings fallen die Belastungen für die Länder erst in den Jahren 2019 bis 2025 an, wie aus der Einschätzung der Bank hervorgeht. Frühere Verluste will das Geldinstitut bis zur Summe von 3,2 Milliarden Euro selbst tragen. 200 Millionen Euro davon sind schon verbraucht. Außerdem zahlt die Bank für die Bereitstellung des Rettungsschirms hohe Gebühren an die Länder, „die die geplante Inanspruchnahme der Garantie substanziell überschreiten werden“, wie es hieß. Die HSH Nordbank hatte das Risiko für die Länder Ende August zum ersten Mal schriftlich in der Zwischenbilanz erwähnt: Es könne nun „nicht ausgeschlossen werden“, dass es „zur Inanspruchnahme der Garantie“ kommen könne, heißt es im Bericht. Eine Kapitalerhöhung sei nicht geplant, erklärte der Vorstand damals. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
