Für Unternehmen könnte die zukünftige Entscheidung weitreichende Auswirkungen haben – auch auf Nachfolgeregelungen
Münster – Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer gewinnt weiter an Bedeutung. Nach einer Reihe von Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte wird das Bundesverfassungsgericht nun erneut das Erbschaftsteuergesetz prüfen. Darauf weist die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher aus Münster hin. „Ein neues Urteil könnte auch für Unternehmen gravierende Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Erbschaften und Schenkungen nach sich ziehen“, warnt die Steuerberaterin und Fachanwältin für Erbrecht Kerstin Ullerich. Betroffen könnten auch Unternehmensnachfolgen sein. Wer bereits eine Betriebsübergabe plant, sollte daher genau prüfen, ob diese gegebenenfalls noch in diesem Jahr umgesetzt werden kann.
Unternehmen: Erben und Schenken werden teurer – Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer weiterlesen