Tönnies erfordert eine Regionalisierung in der Ernährungswirtschaft

Die hochriskanten Schwächen der mittlerweile von Großkonzernen dominierten Fleischwirtschaft geraten durch den Fall Tönnies, der im Zusammenhang mit Corona-Infektionen und Billiglohn-Mitarbeitern in die Schlagzeilen geraten ist, wieder in den Fokus. Um diesen Missständen für Mensch und Tier endlich ein Ende zu bereiten, brauchen wir eine offensive und mutige Strukturpolitik, die durch eine Regionalisierung in der Ernährungswirtschaft das Lebensmittelhandwerk sowie Kleinst-, kleine und mittlere Betriebe mit nachvollziehbaren Strukturen stärkt.

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Tönnies-Familienstreit durch Neuordnung der Unternehmensgruppe beigelegt

Rheda-Wiedenbrück. Clemens Tönnies (60) und Robert Tönnies (38) haben sich gemeinsam mit Maximilian Tönnies (26), dem Sohn von Clemens Tönnies, auf eine Neuordnung der Tönnies-Gruppe und der Zur Mühlen Gruppe geeinigt. Mit der Neuordnung der Unternehmensgruppe und der Einigung auf eine zukunftsorientierte Corporate Governance wurden alle gerichtlichen und sonstigen Auseinandersetzungen unter den Tönnies-Gesellschaftern endgültig beigelegt und die in diesem Rahmen erhobenen Vorwürfe gegenstandslos.

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Der kurze Draht zum Chef

Kreis Gütersloh. Die heutige Generation muss Multitasking-fähig sein. „Junge Leute unter 30 nutzen im Schnitt 2,4 Mediengeräte gleichzeitig“, erläuterte Arvato-Vorstand Achim Berg den mehr als 100 interessierten Zuhörern bei der von der pro Wirtschaft GT organisierten Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe „Zukunfts.Kreis.GT“ im neuen Bürokomplex der Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG.

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Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Tönnies

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Tönnies Bonn (dapd). Das Bundeskartellamt hat gegen den Fleischproduzenten Clemens Tönnies ein Bußgeld von 90.000 Euro verhängt. Der Unternehmer habe der Wettbewerbsbehörde bei der Anmeldung des Erwerbs des Schlachtunternehmens Tummel seine Mehrheitsbeteiligung an Deutschlands führendem SB-Wurst- und Wurstkonserven-Hersteller, der Mühlen-Gruppe (Böklunder, Redlefsen) verschwiegen, begründete das Kartellamt am Dienstag die Strafe. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte: „Das Bundeskartellamt kann es nicht zulassen, dass eine Anmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben enthält.“ Sonst bestehe die Gefahr, dass die Behörde aufgrund falscher Informationen entscheide. Das Bundeskartellamt war erst im Laufe des Fusionskontrollverfahrens auf die Verbindung von Tönnies zur Mühlen-Gruppe gestoßen. Der Zusammenschluss wurde danach wegen der zu erwartenden Verstärkung marktbeherrschender Stellungen der Tönnies-Gruppe untersagt. Doch ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Tönnies Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat. Im Bußgeldverfahren habe sich Tönnies zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereiterklärt, erklärte die Behörde. Das Bundeskartellamt habe den für diese Ordnungswidrigkeit vorgesehenen Bußgeldrahmen von 100.000 Euro daher nicht voll ausgeschöpft. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)